RRB Nr. 874/2022
Dringliche Interpellation Karin Fehr Thoma, Uster, und Mitunterzeichnende betreffend «Ready for Teaching 2022»?, Beantwortung
15. Juni 2022Deutsch5 min
Source zh.ch
Dringliche Interpellation Karin Fehr Thoma, Uster, und Mitunterzeichnende betreffend «Ready for Teaching 2022»?, Beantwortung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 178/2022
Sitzung vom 15. Juni 2022
874. Dringliche Interpellation («Ready for Teaching 2022»?) Kantonsrätin Karin Fehr Thoma, Uster, und Mitunterzeichnende haben am 30. Mai 2022 folgende dringliche Interpellation eingereicht: Im Frühjahr 2022 hat die Bildungsdirektion öffentlich kommuniziert, dass Gemeinden – wegen des grossen Lehrermangels – auch Personen als Lehrkräfte anstellen dürfen, die nicht über die üblicherweise erforder- liche Zulassung verfügen. Die Anstellungen sind auf ein Jahr befristet. Damit diese unausgebildeten Lehrpersonen ihrer anspruchsvollen Aufgabe gewachsen sein werden, müssen sie gut in diese eingeführt und anschliessend auch professionell begleitet werden. Der ebenfalls vom Lehrermangel betroffene Kanton Schaffhausen bietet deshalb an seiner PH zwecks Sicherstellung der Unterrichtsqualität und Entlastung der betroffenen Schulteams den Intensivkurs «Ready for Teaching 2022» an. Die Kursteilnehmenden werden damit bereits vor Stellenantritt mit dem Schulwesen und den Grundlagen eines gelingenden Unterrichts vertraut gemacht. Anschliessend können sie in wöchentlichen Praxis- treffen auftauchende Fragen mit Fachpersonen besprechen. Hospitatio- nen und Mentorate stellen darüber hinaus die individuelle Beratung der Betroffenen sicher. Nach einer ersten Einführung in die Lehrtätigkeit vor Stellenantritt erfolgt anschliessend eine weitergehende Qualifizierung dieser Personen «on the job». Den Regierungsrat bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:
Erwägungen
1. Können die Schulen und die neuen (unausgebildeten) Lehrpersonen damit rechnen, dass im Kanton Zürich ein vergleichbares Angebot wie im Kanton Schaffhausen geschaffen wird? Falls ja, wer wird dieses Angebot anbieten (neben der PHZH wären dazu auch andere quali- fizierte Anbieter in der Lage), ab wann steht das Angebot zur Verfü- gung und wie sieht es konkret aus? Ist die Bildungsdirektion bereit, die Kosten für das Angebot zu übernehmen, sodass dieses kostenlos besucht werden kann?
2. Falls auf den Sommer 2022 kein solches Angebot vorgesehen ist, wird die Bildungsdirektion den Schulen wenigstens ein Konzept zur Ein- führung und Begleitung dieser neuen Lehrpersonen zur Verfügung stellen? Mit welchem Aufwand müssen die Schulen für eine solide Ein- führung und Begleitung der Betroffenen rechnen? Ist die Bildungs- direktion bereit, allfällige Zusatzkosten der Schulen für Coachings zu übernehmen?
3. Bereits heute ist absehbar, dass die Schulen über das kommende Schul- jahr hinaus auf unausgebildete Lehrkräfte angewiesen sein werden. Wann wird die Bildungsdirektion über eine Verlängerung dieser auf ein Jahr befristeten Sofortmassnahme entscheiden? Wie stellt sich die Bildungsdirektion – mit Blick auf die Unterrichts- und Schulqualität – dazu, eine Verlängerung der Berufsausübung an den verpflichtenden Besuch von Weiterbildungen zu knüpfen?
4. Ebenfalls bereits absehbar ist, dass sich einige dieser neuen Lehrkräfte nach diesem Jahr für die Ausbildung zur Lehrperson an einer PH inte- ressieren werden. Wie stellt sich die Bildungsdirektion dazu, diesen Per- sonen – allenfalls auf Empfehlung der Schulen, an der sie tätig waren – einen vereinfachten Zugang zur PHZH zu ermöglichen und ihnen die bereits gemachten Unterrichtserfahrungen im Sinne einer erworbenen Bildungsleistung ans Studium anzurechnen?
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die dringliche Interpellation Karin Fehr Thoma, Uster, und Mit- unterzeichnende wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Der Mangel an Lehrpersonen wird gemäss Prognosen zum Bevölke- rungswachstum auch in den kommenden Jahren bestehen. Deshalb er- greift die Bildungsdirektion zusätzliche kurz- und mittelfristige Mass- nahmen. Im Rahmen von kurzfristigen Massnahmen werden die Schulen mit spezifischen Angeboten der Pädagogischen Hochschule Zürich (PHZH) bei der Integration und Begleitung der unterrichtenden Personen ohne anerkanntes Lehrdiplom entlastet. In speziellen Kurzkursen und Pla- nungswochen erhalten Letztere eine Einführung in das Zürcher Schul- wesen, lernen den Berufsauftrag von Lehrpersonen kennen und bekom- men Unterstützung bei der Vorbereitung und Planung ihres Unterrichts. Zudem bietet ihnen die PHZH ein individuelles Coaching an. Für die Lehrpersonen ohne anerkanntes Lehrdiplom sind diese Unterstützungs- angebote kostenlos. Zu Frage 2: Die vorstehend erwähnten Unterstützungsangebote werden im Som- mer 2022 verfügbar sein. Die Schulen können die passenden Unterstüt- zungsmassnahmen für das Profil ihrer angestellten Personen auswählen. Aufgrund der sehr unterschiedlichen Voraussetzungen, welche die Lehr- personen ohne anerkanntes Lehrdiplom mitbringen, ist ein einheitliches Konzept nicht zielführend.
Die Kosten der geplanten Kurzkurse werden vom Kanton bzw. der PHZH getragen. Die Kosten für die individuellen Coachings und Be- gleitmassnahmen werden von den Gemeinden getragen. Zu Fragen 3 und 4: Eine Verlängerung der Anstellung von Personen ohne anerkanntes Lehrdiplom über ein Jahr hinaus lassen die gesetzlichen Grundlagen nicht zu, denn das Lehrpersonalgesetz vom 10. Mai 1999 (LPG, LS 412.31) sieht bei einer Tätigkeit einer nicht ausgebildeten Lehrperson eine Ein- satzdauer von höchstens einem Jahr vor (§ 7 Abs. 4 LPG). Neben den kurzfristigen Unterstützungsmassnahmen werden die Per- sonen ohne anerkanntes Lehrdiplom eine längerfristige Perspektive zum Verbleib im Schulbetrieb erhalten. Dazu wird ihnen die Aufnahme in die Ausbildung der PHZH erleichtert. Voraussetzung ist, dass sie sich bei ihrem Einsatz in der Schule bewähren. Bei Personen mit Berufserfah- rung in bildungsnahen Bereichen, mit Universitätsabschlüssen (beispiels- weise in Fremdsprachen) oder mit Unterrichtserfahrung sollen bisherige Ausbildungen sowie Berufs- und Unterrichtserfahrungen gebührend an die noch zu absolvierende Ausbildung angerechnet werden. Studierenden der PHZH wird zusätzlich ermöglicht werden, berufs- begleitend zu unterrichten oder das Studium für ein Jahr zu unterbrechen. Die Bildungsdirektion legt zusammen mit der PHZH die Rahmenbedin- gungen für diese Einsätze fest. Ausserdem wird an der PHZH ein wei- terer Ausbau der Anzahl Studienplätze angestrebt.
II. Dieser Beschluss ist bis zur mündlichen Beantwortung der dring- lichen Interpellation im Kantonsrat nicht öffentlich.
III. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli