RRB Nr. 88/2024
Kulturförderung, Kulturpreis des Kantons Zürich 2024, Verleihung
31. Januar 2024Deutsch4 min
Source zh.ch
Kulturförderung, Kulturpreis des Kantons Zürich 2024, Verleihung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 31. Januar 2024
88. Kulturförderung (Kulturpreis des Kantons Zürich 2024,
Erwägungen
Verleihung) Der Kanton Zürich verleiht jährlich einen mit Fr. 50 000 dotierten Kul- turpreis an Kunstschaffende oder Kulturinitiativen, die ein Werk von aus- gewiesener künstlerischer Qualität und Eigenständigkeit geschaffen haben (RRB Nr. 854/2016). Die Kulturförderungskommission schlägt vor, den Kulturpreis 2024 an die Künstlerin Pipilotti Rist zu verleihen. Pipilotti Rist, geboren 1962 als Elisabeth Charlotte Rist, studierte von 1982 bis 1986 Gebrauchs-, Illustrations- und Fotografik an der Hochschule für Angewandte Kunst in Wien und von 1986 bis 1988 audiovisuelle Kom- munikation an der Schule für Gestaltung in Basel. 1988 bis 1994 war Pipilotti Rist Mitglied der Musikband und Performance-Gruppe «Les Reines Prochaines». Mitte der 1980er-Jahre nahm ihre eigene künstleri- sche Karriere Gestalt an. Rasch gelang ihr der Sprung in die weite Welt, auch wenn ihr Lebensmittelpunkt immer Zürich blieb. 1994 fand im Kunst- museum St. Gallen ihre erste grosse Ausstellung statt, weitere folgten welt- weit, ebenso Einladungen an die Biennalen von Venedig und São Paulo. 1997 wurde sie zur künstlerischen Leiterin der Schweizer Landesausstel- lung Expo.01 (realisiert als Expo.02) ernannt, trat jedoch 14 Monate nach der Ernennung vom Amt zurück. 2002 lehrte sie auf Einladung des Künst- lers und Professors Paul McCarthy ein Jahr lang an der University of California, Los Angeles. Von 2005 bis 2009 arbeitete Pipilotti Rist an ihrem ersten Spielfilm «Pepperminta». Rist befasst sich in ihrer Kunst unter anderem mit Sexualität, der vi- suellen und auditiven Beschreibung von Gefühlen und dem Körperbild des Menschen, vor allem der Frau. Besonders von der feministischen Kunst- kritik erfuhr Rist früh Aufmerksamkeit. Im Gegensatz zu vielen anderen Konzeptkünstlerinnen und -künstlern zeichnen sich ihre Werke durch Freude an optischer, akustischer und haptischer Sinnlichkeit, durch fröh- liche Buntheit und scheinbare Naivität aus. In ihren Installationen vereint Rist Licht, Farbe, Sound, Movie und Action und eröffnet künstlerische Welten für verschiedene Gesellschaftsschichten. Sie arbeitet meist orts- spezifisch, vielfach mit Projektionen auf Architektur, Gegenstände und Textilien oder verwandelt ganze Ausstellungsräume in präzise choreo- grafierte Landschaften. Raffiniert untersucht sie damit den vermeintli- chen Wirklichkeitsgehalt des Mediums Video und die wenig hinterfrag-
ten Seh- und Denkgewohnheiten unserer Gesellschaft. Dabei gelingt es ihr, das Publikum auf spielerische Art und Weise mitzureissen und den Kunstgenuss zu einem persönlichen Erlebnis werden zu lassen. Pipilotti Rist ist unbestritten die berühmteste Schweizer Künstlerin der Gegenwart und gilt weltweit als wegweisende Figur der zeitgenössischen Videokunst. Mit satten, bunten Bildwelten und wild wuchernden Instal- lationen hat sie die Welt der Kunst erobert und zieht seit Jahrzehnten Massen in die Ausstellungshallen. Nur wenigen künstlerischen Positio- nen der Gegenwart vermag dies zu gelingen. Pipilotti Rist wurde vielfach ausgezeichnet und ihre Arbeiten sind mittlerweile international in den wichtigsten Sammlungen der Gegenwartskunst vertreten. Mit der Ver- leihung des Kulturpreises 2024 des Regierungsrates soll diese heraus- ragende Künstlerin, welche die Sprache der Videokunst weltweit revolu- tioniert hat und zu den bedeutendsten Kunstschaffenden der Gegenwart zählt, ausgezeichnet werden. Für die Verleihung von Auszeichnungen gemäss § 4 des Kulturförde- rungsgesetzes (LS 440.1) ist der Regierungsrat zuständig, während die Ausgabenbewilligung durch die Fachstelle Kultur erfolgt (§§ 2 Abs. 2 und 3 Abs. 2 lit. e Kulturförderungsverordnung [LS 440.11]). Der Betrag von Fr. 50 000 ist im Budget 2024 der Fachstelle Kultur ent- halten.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Der Kulturpreis des Kantons Zürich 2024 von Fr. 50 000 wird an die Künstlerin Pipilotti Rist verliehen.
II. Dieser Beschluss ist bis zur Veröffentlichung der Medienmitteilung nicht öffentlich.
III. Mitteilung an Pipilotti Rist und die Mitglieder der Kulturförde- rungskommission (durch Zuschrift der Direktion der Justiz und des In- nern) sowie an die Finanzdirektion, die Staatskanzlei und die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli