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Entscheid

RRB Nr. 886/2012

Kantonspolizei, Sollbestand, Aufhebung der Plafonierung

29. August 2012Deutsch5 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 29. August 2012

886. Kantonspolizei; Sollbestand

Erwägungen

A. Ausgangslage Der Sollbestand des Kantonspolizeikorps im Umfang von 2247 Korps- angehörigen ist in der Kantonspolizeiverordnung vom 28. April 1999 (KapoV, LS 551.11) festgeschrieben. Gemäss § 3 dieser Verordnung zählt das Polizeikorps höchstens 42 Offizierinnen und Offiziere sowie 2205 Unteroffizierinnen und Unteroffiziere, Gefreite, Soldatinnen und Soldaten sowie Aspirantinnen und Aspiranten. Die letzte Anpassung des Sollbestandes an die steigende Arbeits- belastung als Folge der gesellschaftlichen Entwicklung – ohne gleich- zeitige Übertragung neuer Aufgaben – erfolgte 1990. Mit einer Änderung der KapoV in der seinerzeitigen Fassung vom 8. Mai 1974 beschloss der Regierungsrat am 3. Oktober 1990 die Erhöhung des damaligen Soll- bestandes von 1521 (wovon 34 Offiziersstellen) auf 1559 (wovon 40 Offi- ziersstellen). Gründe für diese Erhöhung des Sollbestandes waren na- mentlich der vermehrte Personalbedarf wegen der Einführung der 42-Stunden-Woche und der Ausbau der Führungsstruktur. Dieser Soll- bestand von 1559 Korpsangehörigen wurde unverändert in die neue KapoV vom 28. April 1999 übernommen. Mit der Änderung dieser Verordnung vom 4. Oktober 2000 wurde der Sollbestand auf 1727, wovon 42 Offiziersstellen, erhöht. Dies er- laubte die Übernahme von 168 Stellen der städtischen Kriminalpolizei (einschliesslich zwei Offiziersstellen) im Zuge der neuen kriminalpoli- zeilichen Aufgabenteilung (und der Übernahme entsprechender zusätz- licher Aufgaben durch die Kantonspolizei). Mit der Änderung vom 5. November 2008 wurde der Sollbestand auf die heute gültige Zahl von 2247 erhöht. Dies aufgrund der Übernahme der bestehenden 460 Stellen der Flughafen-Sicherheitspolizei und unter Einschluss von 60 Aspirantinnen- und Aspirantenstellen, die bis dahin im Sollbestand nicht berücksichtigt wurden. Wie der Regierungsrat im Beschluss Nr. 515/2011 festgestellt hat, ist diese Aspirantinnen- und Aspirantenzahl allerdings zu klein; zum Halten des gegenwärtigen Bestandes sind etwa 90 Aspirantinnen und Aspiranten erforderlich. Vor diesem Hintergrund hätte der Sollbestand im Jahre 2008 eigentlich auf 2277 Stellen erhöht werden müssen.

B. Erreichung des Sollbestandes als Ziel der Politik des Regierungsrates Bereits in seinem Bericht und Antrag an den Kantonsrat zum Postulat KR-Nr. 200/2008 betreffend Sollbestand der Kantonspolizei Zürich be- zeichnete der Regierungsrat am 21. September 2010 das Erreichen des Sollbestandes als klares Ziel. In der Debatte im Kantonsrat fand das ungeteilte Zustimmung. Die zur Erreichung des Sollbestandes erforderliche Rekrutierung erwies sich in den letzten Jahren allerdings als schwierig. Vor diesem Hintergrund und mit dem Ziel, aufwendig ausgebildete Korpsangehörige wenn immer möglich nur für die Erfüllung von Aufgaben einzusetzen, die auch eine umfassende polizeiliche Ausbildung erfordern, hat der Regierungsrat mit dem erwähnten Beschluss Nr. 515/2011 der Sicher- heitsdirektion (Kantonspolizei) bewilligt, in den Jahren 2011–2013 total 100 Sicherheitsassistentinnen und -assistenten mit Einsatzmöglichkeit in der Flughafenpolizei anzustellen. Damit sollte die polizeiliche Aufgaben- erfüllung trotz steigender Passagierzahlen und zusätzlichen Kontroll- aufwandes wegen der Rolle des Flughafens als Schengen-Aussengrenze sichergestellt werden. Die Stellen sollten im Umfang von 75 Stellen an den Korpsbestand angerechnet und dieser einstweilen auf 2172 Korps- angehörige beschränkt werden. Mit Beschluss Nr. 662/2012 betreffend Bekämpfung Cyberkriminalität (Personalbedarf) hat der Regierungs- rat diesen einstweiligen Plafond auf 2176 erhöht.

C. Aufhebung der Plafonierung Im RRB Nr. 515/2011 und der zugehörigen Medienmitteilung vom 28. April 2011 hat der Regierungsrat festgehalten, dass die Plafonierung nichts daran ändert, dass vor dem Hintergrund der zunehmenden und immer komplexer werdenden Aufgaben sowie des starken Bevölkerungs- wachstums im Kanton Zürich das Erreichen des Korps-Sollbestandes als Ziel bestehen bleibt. In den nach dem RRB Nr. 515/2011 verabschie- deten Richtlinien der Regierungspolitik 2011–2015 hat der Regierungsrat eine Intensivierung der Massnahmen zur Erreichung des Sollbestandes u. a. mit gezielter Rekrutierung von Aspirantinnen und Aspiranten für den Polizeidienst angekündigt (Legislaturziel 16, Massnahme f.). Es zeichnet sich nun ab, dass der Kantonspolizeibestand gegen Ende die- ses Jahres den erwähnten Plafond von 2176 Stellen erreichen wird. Um ihren Auftrag weiterhin erfüllen zu können, ist die Kantonspolizei darauf angewiesen, den auf 1990 zurückgehenden Sollbestand zu er- reichen. Es ist darauf hinzuweisen, dass dieser aus einer Zeit stammt, in welcher der Kanton Zürich erst gut 1,15 Mio. Einwohnerinnen und Ein-

wohner zählte. Inzwischen hat sich diese Zahl um fast 20% auf gegen 1,4 Mio. erhöht. Über das Bevölkerungswachstum hinaus haben weitere Umstände Arbeitsumfang und -anforderungen erhöht. Stichworte sind etwa Zunahme des motorisierten Verkehrs, Trend zur «24-Stunden- Gesellschaft» und Aufgabenverschiebungen an die Polizei aufgrund der eidgenössischen Strafprozessverordnung («delegierte Einvernahmen»). Hinzu kommt, dass zwei Drittel der Zürcherischen Gemeinden über keine eigenen kommunalen Polizeien verfügen und dass auch in Ge- meinden mit eigenen Polizeien die Kantonspolizei zahlreiche ihr vor- behaltene Aufgaben erfüllt, deren Umfang ständig zunimmt. Für eine rasche Aufhebung des Plafonds sprechen die derzeitigen Probleme mit illegal anwesenden ausländischen Personen und die unter anderem damit zusammenhängende deutliche Zunahme der Vermögenskrimi- nalität. Bei Weiterführung der Rekrutierungsanstrengungen dürfte es möglich sein, den in der Kantonspolizeiverordnung festgeschriebenen Korps-Sollbestand von 2247 Korpsangehörigen gegen Ende der laufen- den Legislaturperiode etappenweise zu erreichen. Die Finanzplanung der Sicherheitsdirektion ist auf die Erreichung dieses Ziels ausgerichtet. Es drängt sich auf, die im RRB Nr. 515/2011 festgelegte und im RRB Nr. 662/2012 leicht erhöhte Plafonierung aufzuheben und der Sicher- heitsdirektion (Kantonspolizei) zu bewilligen, den Sollbestand gemäss KapoV bis Ende der laufenden Legislaturperiode im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel zu erreichen.

Dispositiv

Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Plafonierung des Korpsbestandes der Kantonspolizei gemäss RRB Nrn. 515/2011 und 662/2012 wird aufgehoben.

II. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Sicherheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi