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Entscheid

RRB Nr. 887/2010

Gemeindewesen, Zweckverband Kläranlage Pfungen, neue Statuten, Genehmigung

16. Juni 2010Deutsch2 min

Source zh.ch

Gemeindewesen, Zweckverband Kläranlage Pfungen, neue Statuten, Genehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 16. Juni 2010

887. Gemeindewesen (Zweckverband Kläranlageverband Pfungen)

Erwägungen

1. Nach Art. 92 der Kantonsverfassung (KV) und § 7 des Gemeinde- gesetzes können sich Gemeinden zur gemeinsamen Erfüllung einer oder mehrerer Aufgaben zu Zweckverbänden zusammenschliessen. Gemäss Art. 92 Abs. 4 KV bedürfen die Statuten der Zweckverbände der Genehmigung des Regierungsrates (Satz 1); dieser prüft sie auf ihre Rechtmässigkeit (Satz 2). Die Genehmigung durch den Regierungsrat ist als nachträgliche Überprüfung zu verstehen und deshalb in ihrer Wirkung nicht konstitutiv. Allfällige Mängel der Zweckverbandssta- tuten werden durch die Genehmigung nicht geheilt.

2. Die Politischen Gemeinden Pfungen, Neftenbach, Hettlingen, Dägerlen und Dättlikon bilden zusammen seit 1968 einen Zweckver- band für den Betrieb einer gemeinsamen Abwasserreinigungsanlage. Aufgrund der verfassungsrechtlichen Vorgabe, Zweckverbände demo- kratisch zu organisieren, sind die Gemeinden übereingekommen, die Zweckverbandsstatuten einer Totalrevision zu unterziehen. Zwischen dem 26. Oktober und dem 26. November 2009 haben die Stimmberech- tigten der fünf Verbandsgemeinden den neuen Statuten zugestimmt. Der Bezirksrat Winterthur hat bestätigt, dass gegen die Gemeinde- beschlüsse keine Rechtsmittel ergriffen wurden. Die Neuerungen um- fassen im Wesentlichen die demokratische Ausgestaltung der Zweck- verbandsstatuten, insbesondere die Einführung des Initiativrechts und des obligatorischen Finanzreferendums im Verbandsgebiet. Im Weiteren werden die Finanzbefugnisse neu geordnet und die Statuten redak- tionell neu gefasst. Die Bestimmungen geben zu keinen rechtlichen Beanstandungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern und der Baudirektion

Dispositiv

beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Statuten des Zweckverbands Kläranlageverband Pfungen werden genehmigt.

II. Mitteilung an die Kläranlagekommission des Zweckverbands Klär- anlageverband Pfungen, Gemeindeverwaltung Pfungen, Schulstrasse 7, 8422 Pfungen, die Gemeinderäte der Politischen Gemeinden Pfungen, Dorfstrasse 25, 8422 Pfungen, Neftenbach, Schulstrasse 7, 8413 Neften-

bach, Hettlingen, Stationsstrasse 1, 8442 Hettlingen, Dägerlen, Dorf- strasse 8, 8471 Rutschwil, und Dättlikon, Kirchgasse 1, 8421 Dättlikon, den Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, sowie an die Baudirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi