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Entscheid

RRB Nr. 888/2013

Kantonale Volksabstimmung vom 24. November 2013, Verzicht auf Anordung

21. August 2013Deutsch1 min

Source zh.ch

Kantonale Volksabstimmung vom 24. November 2013, Verzicht auf Anordung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 21. August 2013

888. Beschluss des Regierungsrates über Verzicht auf Anordnung

Erwägungen

einer kantonalen Volksabstimmung vom 24. November 2013

Der Regierungsrat beschliesst: I. Am 24. November 2013 findet keine kantonale Volksabstimmung statt. II. Gegen diesen Beschluss kann innert fünf Tagen nach seiner Ver- öffentlichung im Amtsblatt schriftlich Einsprache beim Regierungsrat erhoben werden (§ 10 d Verwaltungsrechtspflegegesetz vom 24. Mai 1959). III. Das Statistische Amt wird beauftragt, diesen Beschluss in beson- deren Abzügen den Präsidentinnen und Präsidenten der Stadt- und Ge- meinderäte als Vorstehende der Wahlbüros mitzuteilen. IV. Veröffentlichung im Amtsblatt. V. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates, das Statis- tische Amt als kantonales Abstimmungsbüro sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi