RRB Nr. 893/2012
Universitätsspital, Sonneggstrasse 16, Anbau Kinderkrippe, neue Ausgabe
29. August 2012Deutsch4 min
Source zh.ch
Universitätsspital, Sonneggstrasse 16, Anbau Kinderkrippe, neue Ausgabe
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 29. August 2012
893. Universitätsspital (Sonneggstrasse 16, Anbau Kinderkrippe)
Erwägungen
Das Universitätsspital betreibt in der Liegenschaft Sonneggstrasse 16 eine Kinderkrippe mit rund 70 Plätzen. Wegen der Zunahme erwerbstätiger Mütter deckt dieses Angebot die Nachfrage nicht mehr. Um die Attrak- tivität des Universitätsspitals als Arbeitgeber für diesen Personenkreis zu erhalten und zu erhöhen, braucht es mehr Kinderkrippenplätze. Zu- nächst war vorgesehen, die benachbarte Liegenschaft Sonneggstrasse 12, deren Garten heute bereits als Aussenspielplatz der Kinderkrippe ge- nutzt wird, für diesen Zweck umzubauen. Nähere Abklärungen ergaben jedoch, dass das Gebäude dafür ungeeignet ist. Im Rahmen einer 2010 durchgeführten Machbarkeitsstudie wurden daraufhin verschiedene Varianten mit Neu- und Umbauten geprüft. Als günstigste Lösung erwies sich ein viergeschossiger Anbau im Osten des Hauptgebäudes Sonneggstrasse 16, dessen Grundstück über die erforderliche Flächen- reserve verfügt. Da sich die im 19. Jahrhundert erstellte Liegenschaft im Inventar der schützenswerten Gebäude der Stadt Zürich befindet, er- folgte die Projektierung in enger Zusammenarbeit mit der städtischen Denkmalpflege. Der Anbau wird als Holzständerkonstruktion auf einem Betonfunda- ment mit einem Schrägdach ausgeführt. Für das Treppenhaus werden aus Brandschutzgründen Metallständer verwendet. Das architektonische Konzept sieht pro Geschoss einen zentralen Hauptraum vor, um den auf drei Seiten kranzartig die Nebenräume angeordnet sind. Im Erd- geschoss dient der Hauptraum als Bewegungsraum, die Nebenräume dienen als Kinderwagenraum sowie Lager und Technikzentrale. Auf den drei Obergeschossen ist je eine Kindergruppe mit zehn bis zwölf Plät- zen untergebracht. Der Hauptraum dient jeweils als Spielzone, darüber hinaus verfügt jede Gruppe über eine Küche und zwei Schlafräume. Je ein Raum pro Obergeschoss steht der gesamten Kinderkrippe als Atelier, Personalraum und Besprechungszimmer zur Verfügung. Das Essen wird wie bis anhin von der Spitalküche gelieferet.
Das Hochbauamt hat durch das Architekturbüro Schindler + Zinsli AG, Zürich, ein Projekt mit Kostenvoranschlag ausarbeiten lassen. Die Kosten der Massnahmen betragen gemäss Kostenvoranschlag der Architekten vom 15. März 2012 Fr. 2 860 000 (Kostenstand 1. April 2011, Genauigkeitsgrad ±10%). Sie setzen sich wie folgt zusammen: in Franken Vorbereitungsarbeiten 117 600 Gebäude 1 925 100 Umgebung 422 100 Baunebenkosten 47 200 Reserve (rund 7,5%) 216 400 Kunst am Bau 21 600 Ausstattung 110 000 Total (einschliesslich MWSt 8%) 2 860 000
Die Kosten für die Ausstattung von Fr. 110 000 gehen zulasten des Universitätsspitals. Die zu bewilligende Ausgabe vermindert sich damit auf Fr. 2 750 000. Gemäss IPSAS errechnen sich die jährlichen Kapitalfolgekosten wie folgt: Baukosten Kapitalfolgekosten Kontierung Kalkulatorische Abschreibung Abschreibung Zinsen (2,5%) nach IPSAS/H+ Fr. Fr. Fr. Konto 5040 1 00000 Hochbauten Rohbau 1 42% 1 155 680 14 450 3% 34 670 Konto 5040 2 00000 Hochbauten Rohbau 2 9% 251 840 3 150 3% 7 560 Konto 5040 3 00000 Hochbauten Ausbau 26% 706 900 8 840 3% 21 210 Konto 5040 4 00000 Hochbauten Installationen 23% 635 580 7 940 5% 31 780 Total (einschliesslich MWSt 8%) 100% 2 750 000 34 380 95 220 Total 2 750 000 Total 129 600 Aus der Vergrösserung der Kinderkrippe ergeben sich laut Universi- tätsspital pro Jahr durchschnittliche personelle und betriebliche Folge- kosten im Umfang von rund Fr. 920 000. Diesen Zusatzaufwendungen stehen Mehrerträge von durchschnittlich rund Fr. 590 000 gegenüber. Die ungedeckten Mehrausgaben von Fr. 330 000 gehen zulasten des Be- triebsbudgets des Universitätsspitals.
Die Abwicklung des Projekts erfolgt gemäss Standardprozess der Immobilienverordnung. Der Projektantrag wurde mit RRB Nr. 516/2012 genehmigt. Für das Vorhaben ist gemäss § 22 des Gesetzes über das Universitäts- spital Zürich (USZG) eine Ausgabe von Fr. 2 750 000 zu bewilligen. Es handelt sich gemäss § 37 Abs. 1 des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (CRG) um eine neue Ausgabe. Die Ausgabe geht zu- lasten des Kontos 6340.5040, Hochbauten. Im Konsolidierten Entwick- lungs- und Finanzplan (KEF) 2013 sind für das Vorhaben Fr. 2 000 000 eingestellt. Der restliche Betrag ist im KEF 2012–2015 für das Jahr 2014 enthalten.
Dispositiv
Auf Antrag der Gesundheitsdirektion und der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für den Anbau der Kinderkrippe des Universitätsspitals an der Sonneggstrasse 16, Zürich, wird eine neue Ausgabe von Fr. 2 750 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 6300, soma- tische Akutversorgung und Rehabilitation, bewilligt.
II. Dieser Beitrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Bau- kostenindexes gemäss nachfolgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Kostenstand 1. April 2011)
III. Die Baudirektion wird beauftragt, die entsprechenden Verträge abzuschliessen.
IV. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Baudirektion und die Gesundheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi