RRB Nr. 896/2016
Universitätsspital Zürich, Erstellung einer Dekontaminationseinheit vor der Notfallzufahrt, neue Ausgabe
21. September 2016Deutsch4 min
Source zh.ch
Universitätsspital Zürich, Erstellung einer Dekontaminationseinheit vor der Notfallzufahrt, neue Ausgabe
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 21. September 2016
896. Universitätsspital Zürich (Erstellung einer Dekontaminations-
Erwägungen
einheit vor der Notfallzufahrt) Dem Risiko des Eintretens eines Ereignisses mit der atomaren, biologi- schen oder chemischen Kontamination einer grösseren Anzahl von Per- sonen wird heute eine grössere Bedeutung beigemessen. Im Schadens- fall ist oft nicht sofort klar, welche Art der Kontamination stattgefunden hat. Es gilt der Grundsatz, dass zunächst vom schlimmsten Szenario aus- gegangen werden muss. Betroffene Personen sind daher gemäss dem 2015 erstellten Dekontaminationskonzept des Kantons Zürich bei einem Schadensereignis möglichst noch ausserhalb des Spitals zu dekontaminie- ren. Jedes Spital muss grundsätzlich auch die Möglichkeit der Dekonta- mination vor der Aufnahme auf seiner Notfallstation bieten, um die Kon- tamination der Spitalräumlichkeiten durch Patientinnen und Patienten, die sich selbstständig in ein Spital begeben, zu verhindern. Das Dekontaminationskonzept des Kantons Zürich teilt die Akutspi- täler in drei Kategorien auf, die im abgestuften Umfang einem solchen Schadensfall Rechnung tragen müssen. In der obersten Kategorie befin- det sich nur das Universitätsspital. Es muss imstande sein, in einer Deko- Einheit mindestens 30 Personen pro Stunde zu dekontaminieren. Die heute bereits über der Kapazitätsgrenze arbeitende Notfallstation des Universitätsspitals bietet keine Raumreserven, um eine den Anfor- derungen entsprechende Deko-Einheit einzurichten. Stattdessen kann jedoch auf Parkplätzen im Bereich der Notfallzufahrt ein System aus zwei vorgefertigten Containern erstellt werden, worin die geforderten Nutzun- gen untergebracht werden. In der Nähe befindet sich bereits ein kleine- rer Container für die Abklärung hochinfektiöser Patientinnen und Patien- ten. Dieser kann anschliessend aufgehoben und dessen Funktion in die neue Deko-Einheit integriert werden. In der Zielplanung des Universiätsspitals ist vorgesehen, mit dem Bau der neuen Notfallstation in der Etappe 2 der Gesamterneuerung USZ (BERTHOLD) die Dekontaminationseinheit zu integrieren und die Containerlösung aufzuheben.
Das Universitätsspital hat mit Zustimmung des kantonalen Hochbau- amts und des Immobilienamts ein Projekt ausarbeiten lassen. Die Kosten der baulichen Massnahmen betragen gemäss dem Kostenvoranschlag der Ernst Basler + Partner AG vom 9. Mai 2016 Fr. 1 297 000 (Kostenstand 1. April 2016, Genauigkeitsgrad ±10%). Sie setzen sich wie folgt zusam- men: in Franken Vorbereitung 32 500 Gebäude 830 300 Umgebung 37 300 Baunebenkosten 53 900 Honorare 218 100 Reserve 89 900 Vorstudie 35 000 Total (einschliesslich MWSt 8,0%) 1 297 000 Bei einer voraussichtlichen Nutzungsdauer von 20 Jahren errechnen sich die jährlichen Kapitalfolgekosten wie folgt: Baukosten Kapitalfolgekosten Kontierung Kalk. Zinsen Abschreibung Abschreibung (1,5%) nach IPSAS/H+ Fr. Fr. Fr. Total (einschliesslich 1 297 000 9 750 5,0% 64 850 MWSt 8,0%) Total 1 297 000 Total 74 600 Es entstehen keine personellen und betrieblichen Folgekosten. Allfäl- lige Einnahmen können nicht prognostiziert werden. Die Bereitstellung der Dekontaminationseinheit muss unverzüglich an die Hand genommen werden. Wegen der zeitlichen Dringlichkeit ist auf den Standardprozess gemäss §§ 13 ff. der Immobilienverordnung (ImV, Projektgenehmigungsverfahren) zu verzichten, da bereits feststeht, dass die dem Projekt vorangegangene Nutzwertanalyse gemäss § 12 ImV einen genügend hohen Nutzwert ergeben hat. Für das Vorhaben ist gemäss § 22 des Gesetzes über das Universitäts- spital Zürich (USZG) eine Ausgabe von Fr. 1 297 000 zu bewilligen. Es handelt sich gemäss § 37 Abs. 1 CRG um eine neue Ausgabe. Die Aus- gabe geht zulasten des Kontos 6340.5040, Hochbauten. Das Vorhaben ist im Budget 2016 und im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2017–2020 unter der Position USZ, Kleinprojekte enthalten. Die Zuständigkeit für den Abschluss von Verträgen, welche die Bau- ausführung betreffen, richtet sich nach § 34 der Finanzcontrollingver- ordnung (FCV).
Dispositiv
Auf Antrag der Gesundheitsdirektion und der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für das Projekt «Erstellung einer Dekontaminationseinheit vor der Notfallzufahrt» des Universitätsspitals Zürich wird eine neue Ausgabe von Fr. 1 297 000 bewilligt. Die Ausgabe geht zulasten der Investitions- rechnung der Leistungsgruppe Nr. 6300, Somatische Akutversorgung und Rehabilitation.
II. Dieser Beitrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baukosten- indexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Kostenstand 1. April 2016)
III. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Baudirektion und die Ge- sundheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der stv. Staatsschreiber:
Hösli