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Entscheid

RRB Nr. 899/2018

Studienplätze für das Medizinstudium, Studienjahre 2019/2020 (Bachelor) und 2022/2023 (Master), Festlegung

26. September 2018Deutsch4 min

Source zh.ch

Studienplätze für das Medizinstudium, Studienjahre 2019/2020 (Bachelor) und 2022/2023 (Master), Festlegung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 26. September 2018

899. Festlegung der Studienplätze für das Medizinstudium,

Erwägungen

Studienjahre 2019/2020 (Bachelor) und 2022/2023 (Master) Gemäss § 3 der Verordnung über die Zulassungsbeschränkungen zu den medizinischen Studiengängen der Universität Zürich vom 1. Dezember 2010 (Zulassungsbeschränkungsverordnung, LS 415.432) legt der Regie- rungsrat jährlich die Zahl der Studienplätze der Medizinischen Fakultät und der Vetsuisse-Fakultät für das erste Studienjahr der Bachelorstudien- gänge sowie für das erste Studienjahr der anschliessenden Masterstudien- gänge des betreffenden Studiengangs (Kohorte) unter Berücksichtigung der Klinikkapazitäten fest. Da der Schweizerischen Hochschulkonferenz aus planerischen Grün- den die Anzahl Studienplätze für das erste Studienjahr 2019/2020 an der Medizinischen Fakultät und an der Vetsuisse-Fakultät frühzeitig bekannt gegeben werden muss, sind die Aufnahmekapazitäten bereits jetzt fest- zulegen. Über Zulassungsbeschränkungen zum betreffenden Studienjahr wird der Regierungsrat im Frühjahr 2019 auf der Grundlage der Voranmel- dungen zum Studium entscheiden (§ 14 Universitätsgesetz vom 15. März 1998 [LS 415.11] in Verbindung mit § 3 Zulassungsbeschränkungsver- ordnung). Der Regierungsrat hat mit Beschluss Nr. 999/2017 die Aufnahmekapa- zität für das erste Studienjahr 2018/2019 der Bachelorstudiengänge an der Medizinischen Fakultät auf 422 (Humanmedizin: 372 Plätze einschliess- lich 20 Plätze für Chiropraktik; Zahnmedizin: 50 Plätze) und an der Vet- suisse-Fakultät Zürich auf 80 Studienplätze festgelegt; für das erste Stu- dienjahr der anschliessenden Masterstudiengänge hat er die Kapazität unter Berücksichtigung der klinischen Verhältnisse für die Humanme- dizin auf 365, für die Zahnmedizin auf 44 und für die Veterinärmedizin auf 60 Plätze festgelegt. Die geringere Aufnahmekapazität bei der Zahn- medizin und der Veterinärmedizin ergibt sich aus der Anpassung an die langjährig konstante Übertrittsquote von der Bachelor- zur Masterstufe. Die Aufnahmekapazität von 372 Plätzen in Humanmedizin galt erst- mals für das Studienjahr 2017/2018 und wurde damals im Vergleich zum Vorjahr um 72 (Bachelor) bzw. 65 (Master) Plätze erhöht (RRB Nr. 738/ 2016). Dies erfolgte im Zuge des Sonderprogramms Humanmedizin des Bundes und wird im Rahmen des Bildungsnetzwerkes Humanmedizin

umgesetzt. Diesem gehören neben der Universität, den universitären Spi- tälern des Kantons Zürich und den bisherigen Lehr- und Partnerspitä- lern neu die ETH Zürich und die Hochschulen St. Gallen, Luzern und Tessin an. An der bisherigen Aufnahmekapazität in Humanmedizin und Zahn- medizin ist festzuhalten, da sich die Rahmenbedingungen nicht verän- dert haben. Für die Vetsuisse-Fakultät wird demgegenüber im Zuge von Studienoptimierungen eine angemessene Erhöhung der Aufnahmekapa- zität für das erste Studienjahr 2019/2020 der Bachelorstudiengänge so- wie für das erste Studienjahr der anschliessenden Masterstudiengänge um je 10 auf 90 bzw. 70 Studienplätze vorgesehen. Die Erhöhung erfolgt im Rahmen der bestehenden fakultären Studienstrukturen und berücksich- tigt namentlich auch die verfügbaren klinischen Ausbildungsplätze. All- fällige Mehraufwendungen innerhalb der Fakultät werden im Rahmen des ordentlichen universitären Budgets kompensiert, sodass keine zusätz- lichen Kosten entstehen. Universität und Kanton nehmen mit diesen Aufnahmekapazitäten ihre Verantwortung für eine zahlenmässig genügende Ausbildung von Ärztin- nen und Ärzten für die Humanmedizin wie für die Veterinärmedizin wahr. Der Universitätsrat hat sich an seiner Sitzung vom 27. August 2018 für die Beibehaltung der bisherigen Anzahl Studienplätze der Medizini- schen Fakultät und für die Erhöhung der Aufnahmekapazität der Vet- suisse-Fakultät ausgesprochen.

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Bachelorstudiengänge der Medizinischen Fakultät und der Vetsuisse-Fakultät Zürich des ersten Studienjahres 2019/2020 wird fol- gende Aufnahmekapazität festgelegt: Humanmedizin (einschliesslich höchstens 20 Plätze für Chiropraktik): 372 Plätze; Zahnmedizin: 50 Plätze; Veterinärmedizin: 90 Plätze.

II. Für die anschliessenden Masterstudiengänge der Medizinischen Fakultät und der Vetsuisse-Fakultät Zürich des ersten Studienjahres 2022/ 2023 wird folgende Aufnahmekapazität festgelegt: Humanmedizin (ein- schliesslich höchstens 20 Plätze für Chiropraktik): 365 Plätze; Zahnme- dizin: 44 Plätze; Veterinärmedizin: 70 Plätze.

III. Veröffentlichung im Amtsblatt.

IV. Mitteilung an den Universitätsrat, die Gesundheitsdirektion und die Bildungsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli