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Entscheid

RRB Nr. 902/2014

Konzept Wolf Schweiz und Konzept Luchs Schweiz, Revision, Schreiben an das UVEK

27. August 2014Deutsch5 min

Source zh.ch

Konzept Wolf Schweiz und Konzept Luchs Schweiz, Revision, Schreiben an das UVEK

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 27. August 2014

902. Revision Konzept Wolf Schweiz und Konzept Luchs Schweiz

Erwägungen

(Stellungnahme) Mit Schreiben vom 3. Juni 2014 unterbreitete das Eidgenössische Depar- tement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK den Entwurf der Revision der Konzepte Wolf Schweiz und Luchs Schweiz zur Stellungnahme. Die beiden Konzepte sind Vollzugshilfen des Bun- desamtes für Umweltschutz (BAFU) und richten sich in erster Linie an die Vollzugsbehörden. Aufgrund verschiedener parlamentarischer Vor- stösse und der Erfahrungen der letzten Jahre sind diese Vollzugshilfen zu revidieren. Insbesondere geht es darum, die Möglichkeit zu schaffen, die Grossraubwildbestände in der Schweiz regulieren zu können. Die Regu- lation soll künftig möglich sein, wenn die Bestände durch regelmässige Fortpflanzung gesichert sind, ein Monitoring besteht, die Herdenschutz- massnahmen umgesetzt sind und die Waldverjüngung gewährleistet ist. Neu soll auch ein erleichterter Abschuss von einzelnen schadenstiften- den Wölfen auf geschützten Weiden möglich sein. Der Kanton bleibt grundsätzlich zuständig für die Erteilung der Abschussbewilligung, nach- dem die Interkantonale Kommission eine entsprechende Empfehlung abgegeben hat. Die Weiterentwicklung der bisherigen Konzepte aufgrund der neuen Rahmenbedingungen bezüglich der Entwicklung und Verbreitung der Grossraubtierbestände, insbesondere des Wolfs, ist grundsätzlich zu be- grüssen.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Schreiben an das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Zustelladresse: Caroline Nienhuis, BAFU, Abteilung Arten, Ökosysteme, Landschaften, Sektion Wildtiere und Wald- biodiversität, 3003 Bern): Wir danken Ihnen für die Gelegenheit, zur Revision der Konzepte Wolf Schweiz und Luchs Schweiz Stellung zu nehmen. Wir verweisen auf die ausführliche Stellungnahme der Konferenz der Jagddirektorinnen und Jagddirektoren JDK, der wir in den wesentlichen Kritikpunkten zu- stimmen können. Anlass zu zusätzlichen Bemerkungen geben folgende Punkte:

Konzept Wolf Allgemeines Der Grundgedanke eines vernünftigen Nebeneinanders von Wolf, Mensch und Nutztier soll im Konzept stärker zum Ausdruck gebracht werden. Der Schutz korrekt und nach den Vorgaben des Konzepts ge- haltener Nutztiere muss als ebenso legitimes und wichtiges Interesse der Betroffenen stärker gewichtet werden. Neue, vom Bund an die Kantone übertragene Aufgaben sind durch die- sen auch vollständig zu entschädigen. Dazu gehört z. B. auch die notwen- dige Ausbildung an den landwirtschaftlichen Schulen. 2. Rahmen und Ziele Das Konzept geht davon aus, dass die Alpen, die Voralpen und der Jura durch zuwandernde Wölfe wiederbesiedelt werden. Als Grundsatz wird festgehalten, das Zusammenleben von Menschen und Wölfen soll unter bestimmten Bedingungen in der Schweiz möglich sein. Die daraus abgeleiteten Zielsetzungen betreffen in erster Linie die Sicherstellung der Reproduktion der anwesenden Wölfe, geringere Konflikte mit der Land- und Jagdwirtschaft, dem Tourismus und der betroffenen Bevöl- kerung in den erwähnten Regionen. Diese Ziele sind an sich zu begrüs- sen. In den weiteren, differenziert aufgeführten Zielsetzungen und auch im weiteren Inhalt des Konzepts wird dann aber nur noch auf die Scha- denverhütung und -vergütung, unzumutbare Einschränkungen in der Nutztierhaltung und Kriterien für den Abschuss von schadenstiftenden Einzelwölfen sowie für die Regulation von sich festsetzenden Wolfsbe- ständen eingegangen, die grosse Schäden an Nutztierbeständen oder hohe Einbussen an den Jagdregalen der Kantone verursachen. Diese Ziel- setzungen vermögen wohl in den Alpen, den Voralpen und dem Jura zu genügen, nicht aber in den dicht besiedelten städtischen Agglomeratio- nen. Diesbezüglich ist eine differenziertere Beschreibung der Gegeben- heiten bzw. Definition der Zielsetzungen notwendig als im Entwurf des Konzepts vorgesehen. Die mit der Wiederbesiedlung einer städtischen Agglomeration durch den Wolf einhergehende Schwierigkeit wird eine ganze Reihe anderer Probleme mit sich bringen (Stichwort «Problem- bär») als jene des Herdenschutzes in den Alpen, in den Voralpen oder im Jura. Antrag: Die Gegebenheiten und die Ziele sind bezüglich des ange- strebten, wieder zu besiedelnden Teils der Schweiz zu konkretisieren. Insbesondere ist eine Aussage dazu zu machen, ob Wölfe städtische Agglomerationen besiedeln können bzw. sollen. Die «Kriterien für den Abschuss» sind um entsprechende Kriterien für den Abschuss von Wöl- fen in diesen Regionen zu ergänzen.

4.3 Verhütung von Schäden, Förderung von Schutzmassnahmen für Nutztiere Das Konzept zur Verhütung von Schäden, insbesondere die Schaffung der Fachstelle für Herdenschutz und der Fachorganisation für Herden- schutzhunde, ist ein guter Ansatz. Der Problematik bzw. dem Konflikt- feld zwischen Herdenschutzhunden und Tourismus wird im Konzept aber zu wenig Beachtung geschenkt. Die Lösung, das Problem an die Tierhalte- rinnen und Tierhalter zu delegieren, ist zu einfach. Die Tierhalterinnen und Tierhalter werden wohl weniger Tierverluste zu verzeichnen, dafür aber öfters Konflikte mit Touristen bzw. Erholungssuchenden haben. Neue, vom Bund an die Kantone übertragene Aufgaben sind durch diesen auch vollständig zu finanzieren bzw. zu entschädigen. Dazu ge- hören auch die Finanzierung der aufwendigen Monitoringmassnahmen, die Planung und Umsetzung des Herdenschutzes, die notwendige Aus- bildung der landwirtschaftlichen Beratungsstellen (an den landwirtschaft- lichen Schulen) sowie weitere Schadenverhütungsprojekte. Antrag: Sollte die Forderung der JDK, die Aufgaben der verschiede- nen Fachstellen in die geplante Richtlinie des BAFU aufzunehmen, nicht erfüllt werden, sind diese Punkte im Konzept ebenfalls aufzunehmen. Die den Kantonen durch die Übertragung von weiteren Aufgaben im Zusammenhang mit dem Wolfskonzept entstehenden Kosten sind voll- ständig durch den Bund zu finanzieren. 4.5 Einzelne schadenstiftende Wölfe: Kriterien für den Abschuss Gemäss Konzept sind Eingriffe nur möglich, wenn grosse Schäden an Nutztierbeständen nachgewiesen werden können. Offensichtlich ist nicht vorgesehen, bei einzelnen auffälligen Tieren in städtischen Agglomera- tionen regulativ eingreifen zu können. Es sollten auch für diesen Fall Kriterien für einen Eingriff formuliert werden. Antrag: Abschnitt 4.5 ist für den Fall von schwerwiegenden Proble- men mit einzelnen Wölfen in dicht besiedelten städtischen Agglomera- tionen mit entsprechenden Eingriffskriterien zu ergänzen. 4.6 Regulation von Wolfsbeständen Gemäss Konzept sind Eingriffe nur möglich, wenn grosse Schäden an Nutztierbeständen oder hohe Einbussen bei der Nutzung des Jagd- regals nachgewiesen werden können. Was unter Ziff. 4.5 ausgeführt wurde, gilt auch für den Fall der Anwesenheit eines Wolfsrudels in einer städtischen Agglomeration. Antrag: Abschnitt 4.6 ist für den Fall von schwerwiegenden Proble- men mit Wolfsrudeln in dicht besiedelten städtischen Agglomerationen und Grossstädten mit entsprechenden Eingriffskriterien zu ergänzen.

Konzept Luchs Zum Konzept Luchs haben wir keine Bemerkungen.

II. Mitteilung an die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi