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Entscheid

RRB Nr. 902/2019

Zürcher Spitallisten 2012, Änderungen ab 1. Januar 2020, Berichtigung Leistungsauftrag GZO AG Spital Wetzikon

2. Oktober 2019Deutsch2 min

Source zh.ch

Zürcher Spitallisten 2012, Änderungen ab 1. Januar 2020, Berichtigung Leistungsauftrag GZO AG Spital Wetzikon

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 2. Oktober 2019

902. Zürcher Spitallisten 2012 (Änderungen ab 1. Januar 2020;

Erwägungen

Berichtigung Leistungsauftrag GZO AG Spital Wetzikon) Mit Beschluss Nr. 734/2019 setzte der Regierungsrat die ab 1. Januar 2020 gültigen Änderungen der Zürcher Spitallisten 2012 fest. Gemäss den Er- wägungen (S. 13) wurde der GZO AG Spital Wetzikon irrtümlicherweise ein bis 31. Dezember 2020 befristeter Leistungsauftrag für die Leistungs- gruppe URO1.1.1 Radikale Prostatektomie erteilt. Das Spital hat im lau- fenden Jahr 2019 keinen Leistungsauftrag für diese Leistungsgruppe, und es hat auch keinen entsprechenden Antrag für 2020 gestellt. Die Erteilung des Leistungsauftrags für URO1.1.1 ist deshalb rückgängig zu machen. In der betreffenden Spitalliste (Zürcher Spitalliste 2012 Akutsomatik [Ver- sion 2020.1; gültig ab 1. Januar 2020]) ist keine Änderung erforderlich, weil sich der Fehler auf den Text im Regierungsratsbeschluss beschränkt und die Spitalliste Akutsomatik nicht betroffen ist.

Dispositiv

Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Der Leistungsauftrag, welcher der GZO AG Spital Wetzikon mit RRB Nr. 734/2019 erteilt wurde, wird im Sinne der Erwägungen berichtigt.

II. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen ab Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde- schrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismit- tel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten; dieser Beschluss und die als Beweismittel angerufenen Urkun- den sind beizulegen, soweit sie dem Beschwerdeführer vorliegen. III. Veröffentlichung im Amtsblatt.

IV. Mitteilung an die GZO AG Spital Wetzikon, Spitalstrasse 66, Post- fach, 8620 Wetzikon (E), sowie an die Direktionen des Regierungsrates.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli