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Entscheid

RRB Nr. 902/2020

Dringliche Interpellation Beatrix Frey-Eigenmann, Meilen, und Mitunterzeichnende betreffend Tracing oder Virus – wer hat die Nase vorn?, Beantwortung

16. September 2020Deutsch7 min

Source zh.ch

Dringliche Interpellation Beatrix Frey-Eigenmann, Meilen, und Mitunterzeichnende betreffend Tracing oder Virus – wer hat die Nase vorn?, Beantwortung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 320/2020

Sitzung vom 16. September 2020

902. Dringliche Interpellation (Tracing oder Virus – wer hat die Nase vorn?) Kantonsrätin Beatrix Frey-Eigenmann, Meilen, und Mitunterzeichnende haben am 31. August 2020 folgende dringliche Interpellation eingereicht: Eine der wichtigsten und wirksamsten Massnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie ist die rasche und gezielte Unterbrechung der In- fektionsketten. Deshalb ist es wichtig, dass Menschen mit Symptomen oder Verdacht auf SARS-CoV-2 möglichst rasch getestet und mögliche weitere Ansteckungen durch das Tracing-Team identifiziert bzw. verhin- dert werden. Wir bitten den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:

Erwägungen

1. Wie lange dauern im Durchschnitt die folgenden Prozessschritte beim diagnostischen PCR-Test (bitte differenziert nach Testzentrum): a. Kontaktaufnahme Patientinnen und Patienten bis diagnostischer Abstrich b. Diagnostischer Abstrich bis Vorliegen Testergebnis c. Vorliegen Testergebnis bis Kommunikation gegenüber Patient und Tracing-Team d. Kommunikation gegenüber Tracing-Team und Identifikation mög- licher Quarantänekandidatinnen und Quarantänekandidaten e. Identifikation möglicher Quarantänekandidatinnen und Quaran- tänekandidaten bis Anordnung einer Quarantäne

2. Gibt es im oben beschriebenen Prozess systematische Engpässe? Falls ja, welche Möglichkeiten gibt es, diese zu beheben?

3. Wie viele diagnostische Abstriche können und wie viele werden zur- zeit pro Tag im Kanton Zürich durchgeführt werden?

4. Wie viele diagnostische Abstriche können und wie viele werden zur- zeit pro Tag von den Labors ausgewertet werden?

5. Was ist der aktuelle Stand bezüglich diagnostischer Schnelltests? Wo werden sie heute eingesetzt und welchen Stellenwert haben sie für das Tracing?

6. Welche Möglichkeiten sieht der Regierungsrat, die Testkapazitäten zu erweitern und die Kommunikationsprozesse zu beschleunigen?

Dispositiv

Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die dringliche Interpellation Beatrix Frey-Eigenmann, Meilen, und Mitunterzeichnende wird wie folgt beantwortet:

Die Antwort auf die im Titel der Interpellation gestellte Frage ist ein- fach: Das Virus hat immer die Nase vorn. Das Contact Tracing kommt erst dann zum Zug, wenn eine Infektion bereits stattgefunden hat. Des- halb geht es dort wie bei allen Schutzmassnahmen in erster Linie darum, die Infektionsketten zu unterbrechen, indem positiv getestete Personen isoliert und ihre Kontaktpersonen unter Quarantäne gesetzt werden. Zu Frage 1: Auswertungen nach Testzentrum oder nach dem Ort der Testung sind nicht möglich, weil der Entnahmeort des Abstrichs (Testzentrum, Arzt- praxis, Spital usw.) in der Meldung des Labors an den Kanton nicht ent- halten ist. Erhoben wird hingegen das meldende Labor. Sodann sind Durchschnittszahlen beim Prozess des Contact Tracings nicht geeignet, weil die Daten in Kalendertagen und nicht in Stunden erfasst werden. Wenn im Folgenden also von Tagen die Rede ist, sind Kalendertage gemeint. a. Zwischen Symptombeginn und Abstrich liegen im Durchschnitt rund zweieinhalb Tage. Bei 14% der positiv Getesteten wird am Tag des Symptombeginns ein Abstrich durchgeführt. Bei 26% der positiv Ge- testeten ist dies am Folgetag der Fall. Für die weiteren Tage betragen die Anteile 21% (zwei Tage danach), 14% (drei Tage), 9% (vier Tage), 5% (fünf Tage) und 11% (mehr als fünf Tage). Die Dauer hängt davon ab, zu welchem Zeitpunkt eine Testperson Kontakt mit dem Testzentrum aufgenommen hat. Die relativ lange Dauer zeigt, dass die Zürcherinnen und Zürcher mithelfen können, den Prozess noch zu beschleunigen. b. Nach dem Abstrich wird die Testperson angewiesen, sich in Isola- tion zu begeben, bis das Testergebnis vorliegt. Dieses liegt in 94% der Fälle gleichentags oder am Tag danach vor. Ein spitalangeschlossenes Test- zentrum liefert 82% der Testergebnisse am Tag des Abstrichs. Unter den 13 Laboren, die am meisten Tests durchführen, liegen für die allermeis- ten Fälle die Resultate am gleichen oder am nächsten Tag vor. Bei diesen 13 Laboren betragen diese Anteile 100%, 100%, 98%, 98%, 97%, 97%, 97%, 96%, 96%, 94%, 92%, 86% und 82%. Alle anderen Labore zusam- men kommen auf 98% der Fälle mit einem Testresultat am Entnahme- tag oder am Folgetag. c. Die Testperson wird durch das Testzentrum über das Testergebnis unterrichtet, sobald es vorliegt. Ist der Test positiv, bleibt die Isolation be- stehen. Die Fälle im Contact Tracing werden im Durchschnitt 0,7 Tage nach dem Vorliegen des Testergebnisses eröffnet. Konkret werden 35%

der Fälle noch am Tag der Testung eröffnet und weitere 52% am Folge- tag. Dies liegt daran, dass viele Proben tagsüber gesammelt, abends trans- portiert und analysiert und erst nach Mitternacht bzw. am Folgetag dem Contact Tracing mitgeteilt werden. d. 88% der positiv getesteten Personen werden noch am selben Tag erreicht. Von der Eröffnung der Fälle im Contact Tracing bis zur Identifi- kation von Kontaktpersonen, die sich in Quarantäne begeben müssen, vergehen im Durchschnitt 0,17 Tage. e. Zwischen der Kontaktaufnahme mit der positiv getesteten Person zur Ermittlung ihrer Kontaktpersonen und der Kontaktaufnahme mit diesen Kontaktpersonen vergehen im Durchschnitt 0,7 Tage. 63% der Kontaktpersonen werden gleichentags erreicht, 22% am Folgetag. In die- sem Schritt ist die Erreichbarkeit eine Herausforderung. Während die positiv getestete Person einen Anruf erwartet, ist dies bei Kontaktper- sonen weniger häufig der Fall. Zu Fragen 2 und 6: Im Ablauf der Testungen ist aufgrund der vorliegenden Daten kein sys- tematischer Engpass zu erkennen. Das grösste Optimierungspotenzial liegt in der Zeit zwischen dem Auftreten der Symptome und der Ent- nahme eines Abstrichs. Eine solche Verbesserung des Prozesses kann durch die weitere Sensibilisierung der Bevölkerung für ein rasches Testen bei Auftreten von Symptomen erreicht werden. Zur Sicherstellung ausreichender Testkapazitäten im Rahmen der Con- tainment-Strategie hatte der Regierungsrat bereits am 8. Juli 2020 eine Ausgabe für den Betrieb von Teststrassen an Spitälern bewilligt (RRB Nr. 699/2020). Die Gesundheitsdirektion schloss daraufhin entsprechende Leistungsvereinbarungen mit verschiedenen Spitälern ab und baute so die Testkapazitäten aus. Daneben leisten auch die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte bereits heute einen sehr wichtigen Beitrag durch das Testen ihrer Patientinnen und Patienten vor Ort in der Praxis. Seit Ende Juli 2020 ist die Anzahl durchgeführter PCR-Tests wie vorherge- sehen stark angestiegen. Die Gesundheitsdirektion überwacht die An- zahl durchgeführter Abstriche insgesamt sowie auf den Teststrassen der Spitäler und erweitert die Kapazitäten durch neue Leistungsaufträge, wenn sich dies als notwendig erweisen würde. Zu Fragen 3 und 4: In der Woche vom 31. August bis am 6. September 2020 wurden pro Tag durchschnittlich 2671 Tests an Personen mit Wohnort im Kanton Zü- rich durchgeführt. Diese Daten werden veröffentlicht unter zh.ch/de/ gesundheit/coronavirus/zahlen-fakten-covid-19.html. Dort sind auch viele weitere Daten rund um die Pandemie in grafisch aufbereiteter Form verfügbar.

Alle gemachten Abstriche werden grundsätzlich auch laboranalytisch ausgewertet. Somit gelten die veröffentlichten Zahlen sowohl für die durchgeführten Abstriche als auch für die vorgenommenen Laborana- lysen. Wie viele diagnostische Abstriche im Kanton Zürich pro Tag (theore- tisch) durchgeführt werden können, hängt von verschiedenen Faktoren ab: von den durchführenden Organisationen, von den zur Verfügung ste- henden Räumlichkeiten, vom Personal oder auch ganz einfach vom Ma- terial. Zudem besteht ein Zusammenhang zwischen den Abstrich-Kapa- zitäten und den Labor-Kapazitäten, denn auch diese setzen sich gegen- seitig Grenzen. Der Prozess der Testungen muss ganzheitlich betrachtet werden, damit alle möglichen Kapazitätsbegrenzungen berücksichtigt werden können. Die Gesundheitsdirektion führt ein Monitoring durch, um sich abzeichnende Engpässe frühzeitig verhindern zu können. Zu Frage 5: PCR-Tests weisen virale Bestandteile nach und ermöglichen so die Diagnose einer akuten Infektion mit dem SARS-CoV-2. Sogenannte Schnelltestverfahren mittels eines Nachweises von Antigenen werden vom Bundesamt für Gesundheit noch nicht empfohlen. Grund hierfür ist die methodisch bedingte geringere analytische Empfindlichkeit (die er- krankte Person wird als positiv erkannt) und Genauigkeit (die nicht in- fizierte Person wird als gesund erkannt). Bei SARS-CoV-2 ist eine hohe Empfindlichkeit und Genauigkeit nötig, um alle Fälle zu identifizieren.

II. Dieser Beschluss ist bis zur mündlichen Beantwortung der dringli- chen Interpellation im Kantonsrat nicht öffentlich.

III. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Ge- sundheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli

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