RRB Nr. 902/2024
Langfristige, strategische Immobilienplanung LSI 2024, Festlegung
28. August 2024Deutsch3 min
Source zh.ch
Langfristige, strategische Immobilienplanung LSI 2024, Festlegung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 28. August 2024
902. Langfristige, strategische Immobilienplanung LSI 2024
Erwägungen
(Festlegung) Der Kanton Zürich nimmt zur Erhaltung und Entwicklung der Lebens- qualität seiner Einwohnerinnen und Einwohner vielfältigste Aufgaben in allen öffentlichen Bereichen wahr. Zur Ausführung dieser Aufgaben hält er eines der grössten Immobilienportfolios der öffentlichen Hand in der Schweiz. Gemäss § 34a des Gesetzes über die Organisation des Regierungsrates und der kantonalen Verwaltung (LS 172.1) und § 20 der Immobilienverordnung (LS 721.1) informiert die langfristige, stra- tegische Immobilienplanung (LSI) den Regierungsrat und den Kantons- rat jährlich über den Bestand und die Entwicklung des Immobilienport- folios. Sie ermöglicht dem Regierungsrat die gesamtheitliche Steuerung des Immobilienportfolios gemäss den strategischen Zielen und Vorgaben und dem Kantonsrat die Überwachung der langfristigen Portfolioent- wicklung und Investitionsplanung. Im Fokus der LSI stehen die Hoch- bauten im Verwaltungsvermögen bzw. im Mieter- und Delegationsmodell.
Immobilienbestand Die Nutzung gemäss den gesetzlichen Aufträgen des Kantons ist der massgebliche Treiber der Entwicklung des kantonalen Immobilienport- folios. Unter den 2172 Hochbauten (1741 im Eigentum und 431 in Miete) finden sich entsprechend vielfältige Nutzungsarten, insbesondere Bil- dungs- und Bürobauten, Bauten der Justiz und Polizei, Betriebs- und Kulturbauten, aber auch Agrarbauten, Militärbauten, Wohnbauten und viele mehr. Der portfolioweite Instandsetzungsbedarf hat sich bezüglich der An- zahl Gebäude weiter verschärft. Die Dekarbonisierung und der Ausbau der Stromproduktion durch Photovoltaik schreiten kontinuierlich voran. Im Besitz des Kantons befinden sich über 14 170 Grundstücke, davon sind rund 13 340 unbebaut.
Immobilienentwicklung Die Bevölkerung des Kantons Zürich wächst weiterhin stark und ent- sprechend steigt der Infrastrukturbedarf. Dies spiegelt sich im Investi- tionsbedarf Hochbau über die kommenden zwölf Jahre, der gegenüber der LSI 2023 um 20% gestiegen ist. Investiert wird hauptsächlich für die Bildung (Mittel- und Berufsfachschulen, Fachhochschulen und Univer-
sität), aber auch für Strafvollzug, Sicherheitsaufgaben sowie in Instand- setzungen von Verwaltungsflächen. Der Grossteil der geplanten Inves- titionen entfällt auf Vorhaben im Mietermodell und etwa ein Drittel auf das Delegationsmodell der Universität Zürich. 54% des Investitionsbe- darfs entfällt auf Grossprojekte ab 100 Mio. Franken. Die Realisierung aller Projekte steht unter dem Vorbehalt, dass sie im Rahmen der zur Verfügung stehenden Budgetkredite der Investitions- rechnung finanziert werden können. Dem erhöhten Investitionsbedarf Hochbau steht die prognostizierte Entwicklung des kantonalen Gesamthaushalts entgegen. Wie 2023 an- gekündigt, hat der Regierungsrat Massnahmen zur Senkung der Inves- titionen Hochbau im Mietermodell ergriffen. Darüber hinaus wurden erstmalig alle geplanten kantonalen Investitionsvorhaben einheitlich priorisiert und gestützt darauf Reduktionen pro Investitionsbereich vorgenommen. Für die Investitionen Hochbau im Konsolidierten Ent- wicklungs- und Finanzplan (KEF) 2025–2028 ergibt sich gegenüber dem Bedarf eine Reduktion um 41%. Ziel muss sein, die Investitionsausga- ben möglichst ohne irreversible Kosten zu drosseln und eine nachhaltige Entwicklung des Portfolios nicht zu gefährden. Die Notwendigkeit einer langfristigen, transparenten und gesamthaften Steuerung der kantona- len Investitionen Hochbau ist offenkundig.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die langfristige, strategische Immobilienplanung LSI 2024 wird fest- gelegt.
II. Die strategischen Ziele, die Immobilienentwicklung und die damit zusammenhängende finanzielle Entwicklung gemäss LSI 2024 werden im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan, Teil I, Planung des Regierungsrates, als Ressourcenbereich Immobilien abgebildet.
III. Mitteilung an die Direktionen des Regierungsrates und die Staats- kanzlei.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli