RRB Nr. 903/2018
Schweizerische Epilepsie-Stiftung, Jugendheim Schenkung Dapples, Zürich, Beitragsberechtigung, Erneuerung
26. September 2018Deutsch3 min
Source zh.ch
Schweizerische Epilepsie-Stiftung, Jugendheim Schenkung Dapples, Zürich, Beitragsberechtigung, Erneuerung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 26. September 2018
903. Schweizerische Epilepsie-Stiftung, Jugendheim Schenkung
Erwägungen
Dapples, Zürich (Erneuerung der Beitragsberechtigung) Gemäss § 4 des Staatsbeitragsgesetzes vom 1. April 1990 (LS 132.2) in Verbindung mit § 10 der Jugendheimverordnung vom 4. Oktober 1962 (LS 852.21) beschliesst der Regierungsrat über die Beitragsberechtigung von Jugendheimen bezüglich der Ausrichtung von Staatsbeiträgen (Kos- tenanteile) gemäss §§ 7 ff. des Jugendheimgesetzes vom 1. April 1962 (LS 852.2). Mit Beschluss Nr. 372/2014 erteilte der Regierungsrat der Schweizeri- schen Epilepsie-Stiftung eine Beitragsberechtigung für den Betrieb des Jugendheims Schenkung Dapples. Mit Eingabe vom 7. Dezember 2016 ersucht die Trägerschaft um Erneuerung der Beitragsberechtigung. Das Jugendheim Schenkung Dapples betreut 30 männliche Jugend- liche in drei Gruppen und in externen Wohnungen. Die räumliche Nähe von Wohngruppen, Ausbildungsbetrieben und der Berufsfachschule er- möglicht eine enge stationäre Betreuung. Durch das Arbeitstraining, die Berufsbildung, die Schulung und Anleitung zur sinnvollen Freizeitgestal- tung ist das Jugendheim in der Lage, die jungen Männer zu deliktfreiem und selbstständigem Leben in ihrem sozialen Umfeld zu befähigen. Der Bedarf für dieses Angebot ist aufgrund seiner tiefen Auslastung und der Verschiebung der Nachfrage von den bewilligten stationären Heimplätzen zu Plätzen für Tagesaufenthalter infrage gestellt. Vor diesem Hintergrund hat das Amt für Jugend und Berufsberatung die Bewilligung unter der Auflage einer Konzeptüberarbeitung und nur für die Dauer von zwei Jahren erteilt. Der Bedarf bzw. das öffentliche Interesse für ein Jugendheim ist ausschlaggebend für die Beitragsberechtigung. Die Dauer der Beitragsberechtigung ist entsprechend abzustimmen auf die Bewilli- gung, die bis 31. Dezember 2019 gültig ist, weshalb die vorliegende Bei- tragsberechtigung ausnahmsweise nur für zwei Jahre zu erneuern ist. Der Staatsbeitrag wird auf der Grundlage des mit der Bewilligung ge- nehmigten Konzepts in Verbindung mit den Vorgaben zu den beitrags- berechtigten Kosten in der Jugendheimgesetzgebung berechnet. Gestützt auf § 19b der Jugendheimverordnung entscheidet das Amt für Jugend und Berufsberatung über die Ausrichtung von Kostenanteilen an Jugendheime gemäss § 7 des Jugendheimgesetzes.
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Beitragsberechtigung der Schweizerischen Epilepsie-Stiftung für den Betrieb des Jugendheims Schenkung Dapples wird mit Wirkung ab 1. Januar 2018 im Umfang von 30 Plätzen erneuert.
II. Die Beitragsberechtigung gilt bis 31. Dezember 2019. Ein Gesuch um Erneuerung der Beitragsberechtigung ist von der Trägerschaft ge- gebenenfalls bis 31. Dezember 2018 einzureichen.
III. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu be- zeichnen und soweit möglich beizulegen.
IV. Mitteilung an die Schweizerische Epilepsie-Stiftung, Marco Beng, CEO, Bleulerstrasse 60, 8008 Zürich (im Doppel für sich und die Heim- leitung [E]), an das Bundesamt für Justiz, Straf- und Massnahmenvoll- zug, Bundesrain 20, 3003 Bern, sowie an die Finanzdirektion und die Bil- dungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli