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Entscheid

RRB Nr. 903/2021

Langfristige, strategische Immobilienplanung LSI 2021, Festsetzung

25. August 2021Deutsch3 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 25. August 2021

903. Langfristige, strategische Immobilienplanung LSI 2021

Erwägungen

(Festsetzung) Gemäss § 34a des Gesetzes über die Organisation des Regierungsrates und der kantonalen Verwaltung (LS 172.1) und § 20 der Immobilienver- ordnung (LS 721.1) erstellt das Immobilienamt jährlich eine langfristi- ge, strategische Planung über die Immobilien des Kantons und seiner öffentlich-rechtlichen Anstalten einschliesslich der Universität Zürich und der Immobilien der Fonds im Verwaltungsvermögen. Der Regierungs- rat beschliesst die langfristige, strategische Immobilienplanung (LSI) auf Antrag der Baudirektion gleichzeitig mit der Festlegung des Budgets und des Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplans. Er legt sie dem Kantonsrat mit dem Budgetentwurf zur Genehmigung vor. Die LSI er- möglicht dem Regierungsrat die gesamtheitliche Steuerung des Immo- bilienportfolios gemäss den strategischen Zielen und Vorgaben und dem Kantonsrat die Überwachung der langfristigen Portfolioentwicklung und Investitionsplanung. Im Fokus der LSI stehen aufgrund ihrer Nutzung für die Kernaufgaben des Kantons und deren Investitionsbedarf die Hoch- bauten im Verwaltungsvermögen bzw. im Mieter- und Delegationsmodell. Die zentrale Datenbasis für die Immobilienplanung befindet sich im Aufbau. Aufgrund dessen kann es zu Änderungen gegenüber den in frü- heren Versionen der LSI genannten Daten und Kennzahlen kommen.

Immobilienbestand Die Nutzung gemäss den gesetzlichen Aufträgen prägt massgeblich die Entwicklung des kantonalen Immobilienportfolios. Unter den rund 2150 Hochbauten finden sich entsprechend vielfältige Nutzungsarten, insbesondere Bildungs- und Bürobauten, Bauten der Justiz und Polizei, Betriebs- und Kulturbauten, aber auch Agrarbauten, Militärbauten, Wohn- bauten und viele mehr. Im Besitz des Kantons befinden sich zudem über 12 000 unbebaute Grundstücke.

Immobilienentwicklung In den vergangenen zehn Jahren ist die Bevölkerung des Kantons Zürich im Schnitt um 1,3% pro Jahr gewachsen und zählt gegenwärtig über 1,5 Mio. Einwohnerinnen und Einwohner. Aktuelle Szenarien zeigen auf, dass die Bevölkerung bis 2050 auf knapp 2 Mio. anwachsen könnte. Auf- grund dieses Wachstums wird insbesondere der Bedarf nach Schulraum

massgeblich ansteigen. Ganz allgemein ist das Bevölkerungs- und damit verbundene Mobilitätswachstum mittels Bereitstellung, Unterhalt und Entwicklung einer adäquaten Infrastruktur zu bewältigen. Gemäss den Richtlinien der Regierungspolitik 2019–2023 sollen in den Jahren 2020–2023 rund 5 Mrd. Franken in Immobilien investiert wer- den; ein wesentlicher Anteil davon im Bereich Hochbau. Es sind in den kommenden Jahren mehrere grosse Immobilienprojekte geplant, und es ist mehr in die bestehende Gebäudesubstanz zu investieren, um den Zu- stand der Gebäude zu verbessern. Betroffen sind vor allem die Bildungs- direktion und die Universität Zürich an mehreren Standorten sowie die Baudirektion im Zusammenhang mit der Erneuerung und Gesamtin- standsetzung der Verwaltungsgebäude der engeren Zentralverwaltung, der Bezirksanlagen und der Militärkaserne. Ab 2024 ist aufgrund der Realisierung mehrerer geplanter Grosspro- jekte von einem erhöhten Investitionsbedarf auszugehen. Dieser ist mehr- heitlich auf zusätzlichen Raumbedarf, aber auch den Substanzerhalt bzw. den Abbau des bestehenden und die Vermeidung eines neuen In- standsetzungsstaus zurückzuführen. Es muss davon ausgegangen wer- den, dass dieser Trend aufgrund des anhaltenden Bevölkerungswachs- tums des Kantons und des dadurch ausgelösten zusätzlichen Infrastruk- turbedarfs anhält.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die langfristige, strategische Immobilienplanung LSI 2021 vom 25. August 2021 wird festgelegt.

II. Die strategischen Ziele, die Immobilienentwicklung und die damit zusammenhängende finanzielle Entwicklung (Kapitel 3) gemäss LSI 2021 werden im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan, Teil I, Planung des Regierungsrates, als Ressourcenbereich Immobilien abgebildet.

III. Die Immobilienentwicklung steht unter dem Vorbehalt, dass die Vorhaben im Rahmen der zur Verfügung stehenden Budgetkredite der Investitionsrechnung finanziert werden können.

IV. Mitteilung an die Direktionen des Regierungsrates und die Staats- kanzlei.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli