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Entscheid

RRB Nr. 91/2009

Kinderhaus Tipi und Kindergruppe Fidibus, Ottenbach, Beitragsberechtigung, Erneuerung

21. Januar 2009Deutsch3 min

Source zh.ch

Kinderhaus Tipi und Kindergruppe Fidibus, Ottenbach, Beitragsberechtigung, Erneuerung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 21. Januar 2009

91. Kinderhaus Tipi und Kindergruppe Fidibus, Ottenbach

Erwägungen

(Erneuerung der Beitragsberechtigung) Mit Beschluss Nr. 455/2008 erteilte der Regierungsrat dem Verein für umfassende Suchttherapie «Die Alternative» eine Beitragsberechtigung für den Betrieb des Kinderhauses Tipi und der Kindergruppe Fidibus in Ottenbach. Die Beitragsberechtigung ist bis 31. Dezember 2008 befristet und muss erneuert werden. Da das neue Rahmenkonzept erst im Jahre 2009 fertiggestellt wird, ist die Beitragsberechtigung vorerst um ein Jahr zu verlängern. Der Betrieb des Kinderhauses Tipi und der Kindergruppe Fidibus beruht auf dem Rahmenkonzept vom Juli 2002. Dieses stellt die ver- bindliche qualitative und quantitative Grundlage für die vom Heim zu erbringenden Leistungen dar, an die der Kanton einen Staatsbeitrag leistet. Beide Institutionen sind gut ausgelastet und haben sich bewährt. Gemäss § 4 des Staatsbeitragsgesetzes vom 1. April 1990 in Verbin- dung mit den §§ 7 ff. des Jugendheimgesetzes vom 1. April 1962 be- schliesst der Regierungsrat über die Beitragsberechtigung von Institu- tionen, die mehr als fünf Minderjährige während mindestens fünf Tagen und Nächten in der Woche zur Erziehung, Betreuung, Beobachtung oder Erholung aufnehmen, für die Dauer von längstens acht Jahren. Gestützt darauf ist die Beitragsberechtigung für den Betrieb des Kinder- hauses Tipi und der Kindergruppe Fidibus auf den 1. Januar 2009 um ein Jahr zu verlängern. Unter Berücksichtigung der anerkannten Bruttotageskosten und der verlangten Sollauslastung ist mit einem jährlichen Staatsbeitrag von rund Fr. 370 000 zu rechnen. Dieser Betrag ist Bestandteil der für die stationäre Jugend- und Familienhilfe im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2009–2012 zur Verfügung stehenden Mittel.

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Beitragsberechtigung des Vereins für umfassende Suchtthera- pie «Die Alternative» für den Betrieb des Kinderhauses Tipi und der Kindergruppe Fidibus wird per 1. Januar 2009 erneuert.

II. Die Beitragsberechtigung gilt bis 31. Dezember 2009. Ein Gesuch um Erneuerung der Beitragsberechtigung ist von der Trägerschaft bis 30. Juli 2009 zusammen mit einem aktualisierten Rahmen- und Fein- konzept einzureichen.

III. Konzept- und Angebotsänderungen bedürfen der vorgängigen Zustimmung durch das Amt für Jugend und Berufsberatung des Kan- tons Zürich.

IV. Die Bildungsdirektion wird ermächtigt, den Staatsbeitrag pro Zürcher Aufenthaltstag festzulegen.

V. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu be- zeichnen und soweit möglich beizulegen.

VI. Mitteilung an den Verein für umfassende Suchttherapie «Die Alter- native», Peter Burkhard, Gesamtleiter, Unterer Lätten 1, Postfach 20, 8913 Ottenbach (im Doppel für sich und für die Trägerschaft [E]), sowie an die Finanzdirektion und die Bildungsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi