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Entscheid

RRB Nr. 911/2017

BVG- und Stiftungsaufsicht des Kantons Zürich, Verwaltungsrat, Amtsdauer 2016–2019, Wiederwahl

4. Oktober 2017Deutsch2 min

Source zh.ch

BVG- und Stiftungsaufsicht des Kantons Zürich, Verwaltungsrat, Amtsdauer 2016–2019, Wiederwahl

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 4. Oktober 2017

911. BVG- und Stiftungsaufsicht des Kantons Zürich, Verwaltungsrat

Erwägungen

(Amtsdauer 2016–2019, Wiederwahl) Auf den 1. Januar 2012 wurde das bisherige Amt für berufliche Vorsorge und Stiftungen in eine selbstständige öffentlich-rechtliche Anstalt über- geführt. Gestützt auf § 4 des Gesetzes über die BVG- und Stiftungsauf- sicht (BVSG) wählt der Regierungsrat die Präsidentin oder den Präsiden- ten sowie vier weitere Mitglieder des Verwaltungsrates für eine Amts- dauer von vier Jahren. Er stellt dabei sicher, dass der Verwaltungsrat un- abhängig ist und über die erforderlichen Fachkenntnisse in den Berei- chen Recht, Wirtschaftsprüfung und Management verfügt. Mit RRB Nr. 1308/2011 fand die erstmalige Wahl des Verwaltungsra- tes der BVG- und Stiftungsaufsicht statt. Am 11. Dezember 2013 wurde als Ersatzmitglied Susanne Jäger-Rey, geboren 1958, lic. iur., Geschäfts- führerin der Aargauischen Pensionskasse, Bettingen, mit Wirkung ab dem 1. Januar 2014 gewählt (RRB Nr. 1393/2013). Da Susanne Jäger-Rey für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt wurde, steht eine entsprechende Erneuerungswahl auf den 1. Januar 2018 an. Für die übrigen Mitglieder des Verwaltungsrates dauert die derzeitige Amtsdauer von vier Jahren bis am 31. Dezember 2019 (vgl. RRB Nr. 1107/2015). Der Verwaltungsrat empfahl am 5. September 2017 einstimmig die Wie- derwahl von Susanne Jäger-Rey in den Verwaltungsrat der BVG- und Stiftungsaufsicht des Kantons Zürich. Susanne Jäger-Rey hat sich als Mit- glied des Verwaltungsrates bewährt und stellt sich für eine neue Amts- dauer wiederum zur Verfügung. Sie ist wohnhaft in Bettingen BL und seit August 2000 Geschäftsführerin der Aargauischen Pensionskasse. Aus- serdem ist sie Mitglied der Kommission öffentlich-rechtliche Vorsorge- einrichtungen des Schweizerischen Pensionskassenverbands. Einer Wie- derwahl von Susanne Jäger-Rey steht nichts entgegen. Sie wird für die Amtsdauer bis Ende 2019 gewählt, um eine zeitliche Übereinstimmung der Amtsdauer mit den übrigen Mitgliedern zu erreichen.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Als Mitglied des Verwaltungsrates der BVG- und Stiftungsaufsicht des Kantons Zürich wird mit Wirkung ab 1. Januar 2018 bis zum Ende der Amtsdauer am 31. Dezember 2019 gewählt: Susanne Jäger-Rey, geboren 1958, Geschäftsführerin der Aargauischen Pensionskasse, Bettingen.

II. Mitteilung an die Genannte, die BVG- und Stiftungsaufsicht des Kan- tons Zürich (je Versand durch die Direktion der Justiz und des Innern) sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Der stv. Staatsschreiber:

Hösli