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Entscheid

RRB Nr. 912/2022

KdK Plenarversammlung vom 24. Juni 2022, Ermächtigung

22. Juni 2022Deutsch15 min

Öffentliche Fassung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 22. Juni 2022

912. Konferenz der Kantonsregierungen, Plenarversammlung, Ermächtigung Die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) hält in der Regel vier- mal jährlich eine Plenarversammlung ab. Gemäss § 24 der Verordnung über die Organisation des Regierungsrates und der kantonalen Verwal- tung (LS 172.11) erfordern Stellungnahmen des Regierungsrates, die eines seiner Mitglieder in der Plenarversammlung der KdK abgibt, einen vorgängigen Beschluss des Regierungsrates. Der vorliegende Be- schluss erfolgt im Hinblick auf die Plenarversammlung vom 24. Juni 2022. Die Geschäfte einer Plenarversammlung unterteilen sich in Organi- sationsgeschäfte, Blockgeschäfte, Einzelgeschäfte und Varia.

Organisationsgeschäfte

6. Rechnung 2021 Die Jahresrechnung 2021 der KdK schliesst mit folgenden Kennzah- len ab: Akonto-Zahlungen der Kantone 2021 Fr.3 296 000 Nettoaufwand Rechnung 2021 Fr. 3 337 087 Aufwandüberschuss 2021 Fr. 41 087 Entnahme «Kostenverteiler» (Reserve) KdK Fr. 41 087 Das Budget 2021 ging ursprünglich von einem Aufwandüberschuss von Fr. 80 000 aus. Der Kostenverteiler (Reserve) beträgt nach der Ent- nahme von Fr. 41 087 zwecks Deckung des Aufwandüberschusses noch Fr. 1 351 524 (Stand 31. Dezember 2021). Die Rechnung 2021 kann genehmigt werden.

7. Budget 2023 Der Plenarversammlung vom 24. Juni 2022 wird das Budget 2023 zur Genehmigung und der Finanzplan 2024 zur Kenntnisnahme vorgelegt. Das Budget 2023 geht von einem Aufwand von Fr. 3 585 300 aus. Der Ertrag von Fr. 3 571 920 setzt sich zusammen aus Kantonsbeiträgen von Fr. 3 361 920 und den Beiträgen für die Tripartite Konferenz von Fr. 210 000. Zusätzlich ist eine Entnahme aus dem «Kostenverteiler»

(Reserve) von Fr. 13 380 zur Deckung des Aufwandüberschusses vor- gesehen. Der Plenarversammlung wird gleichzeitig beantragt, die Kan- tonsbeitrage 2023 um 2% zu erhöhen. Im Finanzplan 2024 ist proviso- risch nochmals eine Erhöhung der Kantonsbeiträge um 2% vorgese- hen. Als Begründung werden insbesondere höhere Personalkosten gel- tend gemacht. Die Beitragserhöhung von 2% für das Jahr 2023 und die provisori- sche Beitragserhöhung von nochmals 2% für das Jahr 2024 sind abzu- lehnen. An der Regelung der letzten Jahre, die Beiträge nicht zu erhö- hen und einen allfälligen Aufwandüberschuss aus der Reserve zu ent- nehmen, ist grundsätzlich festzuhalten. Es ist allerdings auch im Sinne des Kantons Zürich, dass die KdK eine attraktive Arbeitgeberin mit angemessenen Löhnen und angemessener Arbeitsbelastung für die Mitarbeitenden ist. Das KdK-Sekretariat soll deshalb beauftragt wer- den, dem Leitenden Ausschusses eine Aufgabenverzichtsplanung vor- zulegen. Ein Verzicht auf bestimmte Tätigkeiten der KdK ausserhalb ihrer Kernaufgaben würden auch die personellen Mittel der Kantone entlasten, welche die Tätigkeiten der KdK ebenfalls verfolgen bzw. aus Sicht des Kantons beurteilen müssen. Eine Beitragserhöhung gemäss Antrag würde für den Kanton Zü- rich eine Erhöhung seiner Beitragszahlung von Fr. 588 118 im Jahr 2022 auf Fr. 601 829 im Jahr 2023 (sowie Fr. 613 866 im Jahr 2024) zur Folge haben. Mit den Kosten für die Zugangssicherung zum Haus der Kanto- ne (siehe Traktandum 9) und der Finanzierung des EUSALP-Vorsitzes (siehe Traktandum 18) werden der Plenarversammlung weitere Spe- zialfinanzierungen ausserhalb des Budgets beantragt, die den Kanto- nen ebenfalls gemäss Verteilschlüssel des Budgets 2023, also gemäss ständiger Wohnbevölkerung von 2020, verrechnet werden. Für den Kanton Zürich fallen damit im Rahmen der KdK nochmals zusätzliche Zahlungen von Fr. 20 000 (Zugangssicherheit) und Fr. 35 833 (EUS­ ALP) an. Ferner wird auch der Stiftungsratsversammlung der ch Stif- tung vom 24. Juni 2022 eine massive Erhöhung der Kantonsbeiträge an die ch Stiftung beantragt. Diese Häufung von mehrheitlich nicht vor- hersehbaren Mehrausgaben der KdK und der ch Stiftung scheinen, ins- besondere nach den zusätzlichen Ausgaben zur Bewältigung der Coro- nakrise sowie der Ukraine-Hilfe, nicht opportun. Als Kompromiss könnte einer einmaligen Erhöhung der Beiträge an die KdK von 2% im Sinne eines Teuerungsausgleichs zugestimmt wer- den.

9. Zugangssicherheit Haus der Kantone Im Februar 2021 fand eine Begehung mit Sicherheitsberatern der Kantonspolizei Bern und der Arbeitsgruppe Sicherheit im Haus der Kantone statt. Die Kantonspolizei hatte dringend dazu geraten, die Si- cherheit beim Zutritt in das Haus der Kantone zu verbessern. Der Ple- narversammlung vom 24. Juni 2022 wird nun beantragt, eine Personen- schleuse und ein Badgesystem für Besucherinnen und Besucher zu ge- nehmigen. Die Projektkosten belaufen sich auf rund Fr. 108 400 und sollen mittels Spezialfinanzierung durch die Kantone (Verteilschlüssel nach mittlerer ständiger Wohnbevölkerung) gedeckt werden. Der Personenschleuse mit Badgesystem für Besucherinnen und Be- sucher kann zugestimmt werden. Für den Kanton Zürich beläuft sich der Beitrag auf rund Fr. 20 000. Anstatt einer Spezialfinanzierung durch die Kantone wäre eine Finanzierung aus der (nach wie vor ho- hen) Reserve (siehe Traktandum 7) zu bevorzugen. Bei den übrigen Traktanden unter diesem Titel handelt es sich um Geschäfte zur Kenntnisnahme (4 und 8) sowie unbestrittene Wahl- (3) und Genehmigungsgeschäfte (2 und 5), die keiner Bemerkungen oder Stellungnahme bedürfen.

Blockgeschäfte

14. Politischer Dialog Eidgenössische Räte – Kantone Vor dem Hintergrund der Covid-19-Pandemie beschlossen der Lei- tende Ausschuss der KdK und das Büro des Ständerates, einen politi- schen Dialog zwischen den eidgenössischen Räten und den Kantonen zu initiieren. Das neue Austauschgefäss zwischen nationalen Parla- ments- und kantonalen Regierungsmitgliedern soll einen Rahmen schaffen, in dem gesamtstaatliche Herausforderungen aus einer födera- len Perspektive heraus und mit Distanz zum politischen Tagesgeschäft diskutiert werden können. Die erste Pilotveranstaltung fand am 10. März 2022 zum Thema «Medienpolitik und Föderalismus» statt. Eine zweite Pilotveranstaltung ist für den 15. September 2022 vorgese- hen und soll sich der Krise des Milizsystems und/oder der Abnahme des politischen Interesses und der politischen Partizipation (einschliess- lich politische Bildung) widmen. Mit Blick auf die unter Traktandum 7 vorgeschlagene Aufgabenver- zichtsplanung wäre der (regelmässige) «politische Dialog Eidgenössi- sche Räte – Kantone» grundsätzlich ein verzichtbares Projekt. Für die KdK sollte bei ihren Kontakten zu den eidgenössischen Räten die Inte-

ressenvertretung der Kantone zu konkreten parlamentarischen Ge- schäften im Vordergrund stehen. Die Organisation von Diskussionen zu übergeordneten allgemeinen politischen Themen kann von anderen Organisationen (Think-Tanks, Universitäten usw.) wahrgenommen werden. Diese können gegebenenfalls unterstützt werden. Bei den übrigen Traktanden unter diesem Titel (10–13 und 15) han- delt es sich ausschliesslich um Geschäfte zur Kenntnisnahme, die kei- ner Bemerkungen oder Stellungnahme bedürfen.

Einzelgeschäfte 17.1 … … 17.2 … …

18. EUSALP Die EU-Strategie für den Alpenraum (EUSALP) hat zum Ziel, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in den Alpenländern zu stär- ken und gemeinsame Ziele festzulegen. Die EUSALP vereint 48 Re- gionen aus sieben Ländern (Deutschland, Frankreich, Italien, Fürsten- tum Liechtenstein, Österreich, Slowenien und die Schweiz). Das EUS­ ALP-Dossier wurde bisher von der Regierungskonferenz der Gebirgs- kantone (RKGK) betreut. Die EUSALP ist bereits mehrmals an die Schweizer Kantone herangetreten und hat sie (gemäss bisheriger Vor- sitzfolge) um Übernahme des Vorsitzes im Jahr 2023 ersucht. Gemäss dem Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) erfordern die Aktivitä- ten für ein Vorsitzjahr ein Gesamtbudget von rund Fr. 400 000. Dieser Betrag würde je hälftig von Kantonen und Bund übernommen. An ihrer Plenarversammlung vom 25. März 2022 haben die Kantonsregie- rungen dem Grundsatz zugestimmt, dass die Kantone in den politi- schen Organen der EUSALP (aus denen sie 2020 zurückgetreten wa- ren) wieder eine aktive Rolle wahrnehmen und die Schweiz 2023 das Präsidium übernimmt. Noch zu regeln sind die Modalitäten des Fi- nanzbeitrags der Kantone. Der Plenarversammlung vom 24. Juni 2022 wird vorgeschlagen, dass sich die Kantonsbeiträge am gewohnten Ver- teilschlüssel gemäss ständiger Wohnbevölkerung richten. Der Kanton Zürich hat sich als urbaner Mittellandkanton von Be- ginn an gegen ein Engagement des Kantons im Rahmen der EUSALP entschieden (RRB Nrn. 884/2019 und 303/2020) und sich ursprünglich

auch gegen eine indirekte Beteiligung über die KdK und stattdessen für einen Verbleib des Dossiers bei der RKGK ausgesprochen (RRB Nr. 925/2020). Im Sinne der gutnachbarschaftlichen Beziehungspflege hat er schliesslich einer Vorsitzübernahme durch einen oder mehrere Schweizer Kantone und einer entsprechenden temporären finanziellen und administrativen Unterstützung durch die KdK zugestimmt (RRB Nr. 471/2022). Mit der vorgeschlagenen Spezialfinanzierung gemäss Kostenteiler nach Wohnbevölkerung würde der Kanton Zürich – als urbaner Mittellandkanton – mit Fr. 35 833 seitens der Kantone den grössten finanziellen Beitrag an den EUSALP-Vorsitz leisten. 19. … …

22.1 Ausländerintegration: Konsultation Grundlagenpapier KIP 3 Die kantonalen Integrationsprogramme (KIP) bilden die Grundlage für den Abschluss der Programmvereinbarungen, mit denen Bund und Kantone seit 2014 die Zusammenarbeit im Bereich der spezifischen In- tegrationsförderung regeln. Sie dauern üblicherweise vier Jahre. Gegen- wärtig läuft die Umsetzung einer zweijährigen Übergangsphase 2022– 2023 (KIP 2bis), die dazu dienen soll, die Erfahrungen mit der Einfüh- rung der Integrationsagenda Schweiz (IAS) auszuwerten, bevor die neue KIP-Phase (KIP 3) startet. Gestützt auf die bisherigen Erfahrun- gen aus der Umsetzung der KIP 2 (2018–2021) haben das Staatssekre- tariat für Migration (SEM) sowie das KdK-Sekretariat mit Einbezug kantonaler Integrationsfachleute die Grundlagen für die 3. KIP-Gene- ration (2024–2027) vorbereitet. Das Grundlagenpapier wurde bei den Kantonsregierungen in Konsultation gegeben. Das KdK-Sekretariat geht davon aus, dass die Kantonsregierungen dem Grundlagenpapier in der vorliegenden Form mehrheitlich zustimmen werden. Von mehreren Kantonen kritisch bewertet werden allerdings die folgenden Aspekte (siehe Überblick der Anträge in Beilage 22.1b): a) Ausblenden der Personen mit Schutzstatus S (Antrag Nr. 6); b) fehlende finanzielle Mittel für die neue Zielgruppe der Armutsge- fährdeten (Antrag Nr. 9); c) fehlende Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Hürden bei der Integration in den Arbeitsmarkt (Anträge Nrn. 10 und 17); d) zusätzliche/neue strategische Programmziele bei gleichbleibenden finanziellen Mitteln (Antrag Nr. 19); e) fehlende Berücksichtigung des interkulturellen Vermittelns im För- derbereich Dolmetschen (Antrag Nr. 43); f) Indikatoren zur Berechnung der Kostendächer (Antrag Nr. 20).

Das KdK-Sekretariat empfiehlt, die Anträge a) bis e) im Sinne einer gemeinsamen Positionierung der Kantone anzunehmen und über diese Bereiche mit dem SEM nochmals das Gespräch zu suchen. Auf eine er- neute Diskussion der Indikatoren zur Berechnung der kantonalen Kos- tendächer sollte hingegen verzichtet werden. Das KdK-Sekretariat wird am 5. Juli 2022 die Vizedirektorin des SEM über die Konsultations­ ergebnisse informieren. Auf dieser Grundlage wird angestrebt, das Grundlagenpapier gemeinsam zu bereinigen. Falls das SEM auf der technischen Ebene keine Möglichkeit sieht, die von den Kantonsregie- rungen als gemeinsame Positionierung eingebrachten Änderungsan- träge umzusetzen, soll eine Delegation der KdK im August 2022 das Gespräch mit der Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizei- departements (EJPD) suchen, um das Grundlagenpapier direkt auf der politischen Ebene zu bereinigen. Ziel ist, das Grundlagenpapier KIP 3 an der KdK-Plenarversammlung vom 23. September 2022 definitiv zu verabschieden. Der Regierungsrat hat sich mit Beschluss Nr. 763/2022 im Rahmen der Konsultation der KdK zum Grundlagenpapier geäussert. Den Empfehlungen des KdK-Sekretariats sowie dem vorgeschlagenen wei- teren Vorgehen kann zugestimmt werden. Es sollte jedoch noch deut- licher zum Ausdruck kommen, dass die Programmziele bzw. Zielfor- mulierungen in der Schlussredaktion des Grundlagenpapiers zu verein- fachen sind. Beim Überblick der eingegangenen Anträge aus der Kon- sultation der Kantone (siehe Beilage 22.1b) fehlt bei den Zürcher Anträgen Nr. 9 (Überprüfung der Zielgruppe der armutsgefährdeten Personen) und Nr. 19 (Stagnation Integrationsförderkredit) jeweils ein Hinweis auf die Zielgruppe der «Personen aus dem Familiennachzug». Der Fokus liegt bei beiden Anträgen auf der Zielgruppe der armutsge- fährdeten Personen («Working Poor») bzw. der armutsbetroffenen Per- sonen. Dabei gilt aber auch für Personen aus dem Familiennachzug, dass sie tendenziell schwer zu erreichen sind. Damit werden auch für ihre Integration zusätzliche Mittel benötigt. Zu den Anträgen Nrn. 10 und 17 betreffend die fehlende Berücksichtigung geschlechtsspezifi- scher Hürden bei der Integration in den Arbeitsmarkt ist anzumerken, dass es konkret um die Betreuung der Kinder von Müttern geht, die integriert werden sollen. Dabei ist wichtig, dass eine Abgrenzung zur spezifischen Integrationsförderung vorgenommen wird. Die Finanzie- rung der familienergänzenden Betreuung erfolgt – wenn sie nicht Teil des über die Integrationsagenda finanzierten Kursangebotes ist – nach den dafür geltenden allgemeinen Rechtsgrundlagen. Grundsätzlich wird ein Teil der Kosten für Kinderbetreuung als Subvention vom Ge-

meinwesen getragen. Die Eltern müssen in der Regel einen nach ihren finanziellen Verhältnissen berechneten Elternbeitrag bezahlen. Bei Bedürftigkeit ist dieser über die Sozialhilfe zu finanzieren.

22.2 Ausländerintegration: Schutzsuchende Ukraine: Unterstützungsmassnahmen (Programm S) Der Kanton Basel-Stadt hat im Rahmen der laufenden Konsultation zum Grundlagenpapier KIP 3 (siehe Traktandum 22.1) darauf hinge- wiesen, dass damit zu rechnen ist, dass sich Schutzsuchende länger in der Schweiz aufhalten werden und entsprechend auf Integrationsmass- nahmen angewiesen sein werden. Schutzsuchende sollen deshalb wie vorläufig aufgenommene Personen behandelt werden. Diese haben An- spruch auf Integrationsmassnahmen, obwohl ihr Aufenthalt formell ebenfalls nicht auf den Verbleib in der Schweiz ausgerichtet ist. Das EJPD hat seinerseits eine Evaluationsgruppe eingesetzt, welche die Herausforderungen und Fragen identifizieren soll, die sich bei der An- wendung des Schutzstatus S stellen. Der erste Bericht der Evaluations- gruppe soll im Sommer 2023 vorliegen. Allfällige Anpassungen in Be- zug auf den Schutzstatus S würden jedoch eine Revision des Asylgeset- zes erfordern, was erfahrungsgemäss ein längerer Gesetzgebungspro- zess mit unsicherem Ausgang bedeutet. Aus Sicht der Kantone ist es jedoch wichtig, dass noch in diesem Jahr Klarheit geschaffen werden kann, wie es mit der Integration von Schutzsuchenden aus der Ukraine weitergehen soll und welche Mittel der Bund im Rahmen des geltenden Rechts zur Verfügung stellen kann (Verlängerung und Ausbau Pro- gramm S). Die entsprechende Diskussion zwischen Bund und Kanto- nen ist im Sinne einer raschen Weichenstellung zunächst auf politischer Ebene zu führen. Deshalb wird vorgeschlagen, dass der KdK-Präsident diesbezüglich das Gespräch mit der EJPD-Vorsteherin sucht. Dem vorgeschlagenen Vorgehen kann zugestimmt werden. Auch aus Sicht des Kantons Zürich ist es zentral, dass die Verlängerung und der Ausbau des Status S frühzeitig geklärt werden. Es ist zu begrüssen, dass im Sinne einer raschen Weichenstellung auf politischer Ebene Ge- spräche geführt werden. Das vorgeschlagene Vorgehen, wonach der KdK-Präsident das Gespräch mit der EJPD-Vorsteherin sucht, wird da- her ausdrücklich unterstützt.

23. Landesausstellung: Verabschiedung gemeinsame Positionierung Bund–Kantone Derzeit sind vier Projekte für eine Landesausstellung 2027 in ver- schiedenen Regionen der Schweiz in Vorbereitung: Svizra27, ein Pro- jekt der Kantone Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Jura und So- lothurn; X27 – Reclaim The Future, das zum Ziel hat, zukunftsweisen- de Projekte aus der Schweiz sichtbar zu machen und zu vernetzen; NEXPO, ein Projekt der zehn grössten Städte der Schweiz (2020 sties- sen sieben weitere Städte zum ursprünglichen Projekt dazu) sowie Muntagna, eine Ausstellung in den Alpen für die Alpen. Gemäss bisheriger Praxis würde die KdK mit einer Unterstützungs- empfehlung zuhanden des Bundesrates erst am Schluss des Prozesses aktiv. Neu ist es aus Sicht der KdK jedoch im Interesse der Kantone, dass das Ausstellungsprojekt Kriterien erfüllt, die aus Sicht der Kanto- ne wichtig sind. Im Hinblick auf eine Unterstützungsempfehlung zu- handen des Bundes hat das KdK-Sekretariat erste Stossrichtungen für die Festlegung von Evaluationskriterien ausgearbeitet (betreffend Pro- jektinhalt, Projektorganisation und Finanzierung). Letztlich entschei- den jedoch Bundesrat und Parlament über die ideelle und finanzielle Unterstützung eines Projekts. Inzwischen haben das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) und das KdK-Sekretariat einen Entwurf für eine gemeinsame Positionie- rung von Bund und Kantonen einschliesslich erster Eckwerte erstellt (siehe Beilage 23a). Darin bekräftigen Bund und Kantone unter ande- rem, dass sie bereit sind, Initiativen für eine Landesausstellung ideell zu unterstützen und im Planungsprozess zu begleiten. Das Eckwert- papier hält ausserdem bereits fest, dass die Kantone zuhanden des Bun- desrates eine Projektempfehlung abgeben werden. Auch mit Blick auf die unter Traktandum 7 vorgeschlagene Aufga- benverzichtsplanung sollte der Einbezug bzw. der Aufwand der KdK möglichst klein gehalten werden. Im gemeinsamen Positionspapier soll- te klarer zum Ausdruck kommen, dass der Lead beim Bund liegt. Es sollte zudem ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass die KdK keine abschliessende Projektwahl treffen kann, sollten mehrere Initia- tiven die vorgegebenen Kriterien erfüllen, da einzelne Kantone als Pro- jektträger mitbeteiligt sind.

24. Legislaturplanung des Bundes 2023–2027 Die Kantonsregierungen haben an den letzten Legislaturplanungen des Bundes jeweils über die KdK mitgewirkt. Gestützt auf die Berichte des Perspektivstabes der Bundesverwaltung konnte die KdK erste Vor- stellungen zu prioritären Handlungsfeldern und Themen aus kantona-

ler Sicht einbringen. In einem zweiten Schritt konnten die Kantonsre- gierungen und Direktorenkonferenzen zu den strategischen Vorgaben des Bundesrates (Leitlinien und Ziele) für die kommende Legislatur- periode Stellung nehmen und dem Bundesrat ihre Erwartungen zu prioritären (gesetzgeberischen) Stossrichtungen und Massnahmen dar- legen. Dieser doppelte Einbezug hat sich in der Vergangenheit für die KdK wie auch für die Kantone und Direktorenkonferenzen als sehr arbeitsintensiv, aber wenig effizient erwiesen. Für die kommende Le- gislaturplanung 2023–2027 schlägt das KdK-Sekretariat eine Verein- fachung des Prozesses vor: Nach Absprache zwischen der Bundeskanzlei und dem KdK-Sekre- tariat sollen die Kantone für die Legislaturplanung 2023–2027 wieder- um bei der Erarbeitung der strategischen Leitlinien einbezogen wer- den. Im Rahmen des föderalistischen Dialoges vom 11. November 2022 ist dazu ein Austausch mit dem Bundesrat vorgesehen. Hingegen soll auf eine zweite Stellungnahme im weiteren Prozess verzichtet werden. Die gemeinsame Stellungnahme zur strategischen Ausrichtung wird sich auf Eingaben der Direktorenkonferenzen stützen und der KdK- Plenarversammlung vom 23. September 2022 zur Kenntnis gebracht werden. In diesem Rahmen wird noch die Möglichkeit bestehen, mate- rielle Anliegen einzubringen. Der Kanton Zürich hat sich bereits in Zusammenhang mit den bei- den letzten Legislaturplanungen des Bundes kritisch zum Verhältnis von Aufwand und Nutzen bezüglich des Einbezugs der Kantone geäus- sert (RRB Nrn. 849/2019 und 889/2015). Die Vereinfachung wird be- grüsst. Zusätzlich sollte sich die Stellungnahme der Kantone auf weni- ge zentrale gemeinsame Anliegen der Kantone beschränken. Bei den übrigen Traktanden unter diesem Titel sowie dem Traktan- dum Varia I handelt es sich um Geschäfte zur Kenntnisnahme (16.1, 16.2, 17.3 und 21) oder unbestrittene Wahlgeschäfte (20) bzw. Ausfüh- rungen zum weiteren Vorgehen (Varia I), die keiner Bemerkungen oder Stellungnahme bedürfen.

Öffentlichkeit dieses Beschlusses Die KdK hat die Geschäfte 17.1, 17.2 und 19 als vertraulich einge- stuft. Die Ausführungen dazu sind deshalb gestützt auf § 23 des Geset- zes über die Information und den Datenschutz (LS 170.4) nicht zu ver- öffentlichen.

Auf Antrag der Staatskanzlei beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Vertreterin des Regierungsrates in der KdK wird ermächtigt, anlässlich der Plenarversammlung der KdK vom 24. Juni 2022 im Sinne der Erwägungen Stellung zu beziehen.

II. Dieser Beschluss ist bis zur Plenarversammlung vom 24. Juni 2022 nicht öffentlich. Die Erwägungen zu den Traktanden 17.1, 17.2 und 19 sind auch danach nicht öffentlich.

III. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates (öffentliche Fassung, nach Veröffentlichung gemäss Dispositiv II), die Direktorin der Justiz und des Innern, die übrigen Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Staatskanzlei.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli