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Entscheid

RRB Nr. 913/2023

Neue Regionalpolitik, Umsetzungsprogramm 2024-2027, Auftrag, neue Ausgabe

12. Juli 2023Deutsch19 min

Source zh.ch

Neue Regionalpolitik, Umsetzungsprogramm 2024-2027, Auftrag, neue Ausgabe

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 12. Juli 2023

913. Neue Regionalpolitik des Bundes: Umsetzungsprogramm 2024–2027

Erwägungen

A. Ausgangslage Am 1. Januar 2008 trat das Bundesgesetz vom 6. Oktober 2006 über Regionalpolitik (SR 901.0) in Kraft. Damit sollen Innovation, Wertschöp- fung und Wettbewerbskraft strukturschwacher Regionen gestärkt wer- den, um Arbeitsplätze zu erhalten und zu schaffen. Als Fördermittel sind À-fonds-perdu-Beiträge und zinslose Darlehen vorgesehen. In einem je- weils achtjährigen Mehrjahresprogramm definiert der Bund die Förder- schwerpunkte der Neuen Regionalpolitik (NRP). Gestützt darauf erarbei- ten die Kantone gemäss Art. 15 des Bundesgesetzes über Regionalpolitik vierjährige Umsetzungsprogramme, das nächste für 2024 bis 2027. Die Genehmigung der Programme durch den Bund ist Voraussetzung für den Abschluss einer Programmvereinbarung zwischen Bund und Kanton, welche die Einzelheiten der Umsetzung sowie die Förderbeiträge regelt. Der Bund hat das Mehrjahresprogramm 2024 bis 2031 erarbeitet. Es wurde vom Bundesrat im Rahmen der Botschaft zur Standortförderung 2024 bis 2027 gutgeheissen und soll im Herbst 2023 von den eidgenössi- schen Räten verabschiedet werden. Der Bundesrat hat den eidgenössi- schen Räten zudem die für die Unterstützung von Kleininfrastrukturen mit À-fonds-perdu-Beiträgen nötige Gesetzesanpassung überwiesen. Das Zürcher Berggebiet wurde als strukturschwache Bergregion in den letzten vier Förderperioden (2008 bis 2023) auf Antrag des Kantons Zü- rich in das Wirkungsgebiet der NRP aufgenommen. Seit 2020 ist das Zür- cher Weinland auf Antrag des Kantons Zürich ebenfalls im Wirkungsge- biet der NRP, da dieses gemäss den Kriterien des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) ebenfalls als strukturschwache Region gilt. In der Um- setzungsperiode 2024 bis 2027 wird der Antrag erneut für das Zürcher Berggebiet und das Zürcher Weinland gestellt. Die Region Zürcher Berggebiet umfasst neben zehn Zürcher Gemein- den auch zwei Gemeinden im Kanton Thurgau (Bichelsee-Balterswil, Fischingen) und eine Gemeinde im Kanton St. Gallen (Eschenbach). Als hauptsächlich betroffener Kanton übernimmt der Kanton Zürich die Pro- grammverantwortung gegenüber dem Bund. Der Kanton Thurgau ent- richtete bisher anteilmässig einen Beitrag an das Zürcher Umsetzungs-

programm. St. Gallen entrichtete infolge einer Neukonzeption des SG- Umsetzungsprogramms, das auch im eigenen Kanton ausschliesslich Pro- jektfinanzierungen vorsieht, keine Beiträge mehr für die Basisfinanzierung (Leistungen des Regionalmanagements), konnte jedoch für kantonsüber- greifende Projektfinanzierungen angefragt werden. Auch für das Umset- zungsprogramm 2024 bis 2027 standen die betroffenen Kantone im Aus- tausch. Mit dem Kanton St. Gallen soll weiterhin der Austausch auf Pro- jektbasis gepflegt werden und der Kanton Thurgau wird wiederum um finanzielle Beteiligung im bisherigen Umfang ersucht. Dies geschieht im Rahmen eines Projektantrags nach Genehmigung der Programme durch den Bund. Das SECO liess die Wirkung der NRP hinsichtlich Kosten-Nutzen-Ver- hältnis im Hinblick auf die neue Mehrjahresperiode evaluieren. Die Eva- luation kam zum Schluss, dass jeder vom Bund eingesetzte Franken das Fünffache an Investition für die Schweizer Regionen auslöste.

B. Bisherige NRP-Umsetzung Aufgrund der thematischen Ausrichtung des Zürcher Umsetzungs- programms gemäss der Regionalpolitik des Bundes ist das Amt für Land- schaft und Natur (ALN) der Baudirektion für die NRP zuständig und erstattet dem Bund Bericht. Der Verein Standortförderung Zürioberland (SZO), vormals Pro Zürcher Berggebiet, setzte die NRP bis anhin im Auf- trag des ALN um. Die vier bisherigen Umsetzungsprogramme sowie die jeweilige Evaluation für die zu Ende gehende laufende Vierjahresperiode waren Gegenstand von RRB Nrn. 865/2007, 1143/2011, 740/2015 und 697/ 2019. Für die erste Umsetzungsetappe von 2008 bis 2011 beteiligte sich der Bund mit 1,05 Mio. Franken und der Kanton mit 1,5 Mio. Franken À-fonds- perdu-Beiträgen. Aufgrund der guten Wirkung, die das erste NRP-Um- setzungsprogramm entfaltet hat, wurden diese Beiträge für die zweite Um- setzungsetappe 2012 bis 2015 auf 1,6 Mio. Franken (Bund) bzw. 2,01 Mio. Franken (Kanton) erhöht. In der dritten Umsetzungsperiode beteiligte sich der Bund mit 1,56 Mio. Franken und der Kanton mit 2,4 Mio. Fran- ken, in der vierten belief sich der Bundesanteil auf 1,96 Mio. Franken und derjenige des Kantons auf 2,672 Mio. Franken. Bis Juli 2023 muss dem Bund in Form eines provisorischen Schluss- berichts über die vierte Vierjahresperiode 2020 bis 2023 umfassend Be- richt erstattet werden. Die wichtigsten Erkenntnisse der Umsetzungs- schwerpunkte 2020 bis 2023 lassen sich bereits jetzt aufzeigen:

Schwerpunkt Tourismus: Höhere Wertschöpfung im Tourismus durch die Förderung wettbewerbsfähiger Destinationen und die Unterstützung des Strukturwandels im Tourismus. Die Vernetzung der touristischen Akteurinnen und Akteure führte zu neuen Kooperationen, Angeboten und Produkten. Weiterbildungen für die touristischen Betriebe ermöglichten die Erweiterung ihres Know- hows und die Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit. In beiden Regionen wurden strukturelle Anpassungen vorgenommen. Im Berggebiet wurde der Verein Zürioberland Tourismus in den neu gegründeten Verein Stand- ortförderung Zürioberland übergeführt, der auch die Rolle als Desti- nationsmanagement-Organisation übernahm. Mit der Kompetenzstelle Tourismus und Freizeit verfügt nun auch das Weinland über eine profes- sionelle Anlaufstelle für Gästeinformation, Angebotsentwicklung und Vernetzung der Leistungsträger. Das Weinland konnte sich verstärkt als Ausflugsregion positionieren und bildet unter anderem Teil des inter- kantonalen NRP-Projekts «Rheinwelten». Trotz einigen – durch die Co- ronapandemie verursachten – Verzögerungen bei der Umsetzung des Pro- gramms (z. B. bei der Entwicklung des Mountainbikeangebotes im Zür- cher Berggebiet) und neuen Herausforderungen hinsichtlich touristischer Hotspots (Parkplatzproblematik) konnten viele Projekte umgesetzt wer- den. Schwerpunkt Regionalprodukte: Steigerung der regionalen Wertschöp- fung durch Vermarktung von Regionalprodukten und Stärkung ihrer Funktion als Botschafter in den Agglomerationen und Städten. Im Zürcher Berggebiet wurde aus dem Regionalprodukte-Label «na- türli Zürioberland» die neue Marke «us em Zürioberland» entwickelt und damit eine Markenschärfung erreicht. Dass dies wichtig war, zeigt u. a. die Tatsache, dass die Produzierenden die neue Marke übernahmen und auch der neuen Organisation SZO beitraten. Im Zürcher Weinland funk- tionierte die Zusammenarbeit mit den Verbänden (z. B. Weinbauverein, Bauernverband) in der Region gut und es konnten Hofläden und Pro- dukte in die touristische Angebotsgestaltung integriert werden. Im Zürcher Weinland hat sich der direkte Aufbau einer Regionalpro- duktmarke und das Schaffen von Verkaufskanälen, wie es im Umsetzungs- programm 2020 bis 2023 vorgesehen war, als zu ambitioniert herausge- stellt. Grundlagenarbeiten wie beispielsweise der Aufbau des Netzwerks bedürfen mehr Zeit als erwartet. Diesbezüglich konnten gleichwohl wert- volle Grundsteine gelegt werden. Im Berggebiet gab es eine Verzögerung beim Sortimentsausbau, da zuerst der Zertifizierungsablauf vereinfacht und digitalisiert wurde. Mit der Entwicklung und Implementierung des IT-Systems echtregional.swiss hat die SZO eine Lösung geschaffen, die künftig schweizweit von verschiedenen Regionalmarken genutzt wird.

Ruhelandschaft: Das Zürcher Berggebiet ist als Ort für Ruhe, Zeit und Gesundheit positioniert und kann daraus regionale Wertschöpfung ge- nerieren. Der Schwerpunkt Ruhelandschaft wurde nur im Zürcher Berggebiet geführt. Es wurden Akteurinnen und Akteure identifiziert, die über ein naturnahes (Erholungs-)Angebot verfügen. Auch wurde ein Konzept zur Definition von Ruhelandschaftsangeboten entwickelt. Das Angebot «Cor- porate Volunteering» wurde neu konzipiert und bereits nachgefragt und gebucht. Die landschaftlichen Werte der Region wurden zudem in der neuen Standortmarke Zürioberland verankert. Es zeigte sich, dass das Thema Ruhelandschaft gemeinsam mit dem Tourismus betrachtet wer- den muss (vgl. sanfter Tourismus). Zudem ist der Begriff Ruhelandschaft nach wie vor schwer greifbar. Der Schwerpunkt wird daher nicht mehr in dieser Form weitergeführt. Regionales Innovationssystem Ost: Unternehmen sind innerhalb der Region vernetzt und entwickeln wettbewerbsfähige Prozess- und Produkt- innovationen. Zentrales Element der NRP-Umsetzung sind die regionalen Innova- tionssysteme (RIS). Die RIS sind überkantonal aufgebaut und fördern die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der KMU, indem sie koordi- nierte Unterstützungsangebote und Dienstleistungen in den Bereichen Information, Beratung oder Vernetzung anbieten. Zudem bündeln sie andere, bereits bestehende Förderangebote und vermitteln KMU bei Be- darf an andere Förderstellen. Der Kanton Zürich bildet mit den Kanto- nen Thurgau (Lead), Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserhoden, Glarus, Graubünden, Schaffhausen und St. Gallen das RIS Ost. Die ope- rative Leitung liegt bei der operative Geschäftsstelle INOS. Das RIS Ost wurde in den letzten Jahren erfolgreich weiterentwickelt. Im Kanton Zü- rich beteiligte sich daran die Region Zürcher Berggebiet als Point of En- try (PoE). Die SZO konnte sich als regionale Anlaufstelle für Wirtschafts- und Standortfragen positionieren, wodurch sie ihre Rolle als PoE in Zu- kunft noch besser wahrnehmen kann. Die Zusammenarbeit mit LignumOst (Netzwerkorganisation zur Förderung der regionalen Holzwertschöp- fungskette) funktionierte gut. Neu konnten zudem die thematischen Platt- formen «Wirtschaften in Kreisläufen», «Exzellenz in Lieferketten» und «Nachhaltige Kunststoffe» lanciert werden. Die Mehrwerte und Ange- bote von INOS sollen auch künftig im erfolgreichen Instrument der Unter- nehmensgespräche kommuniziert werden. Diese dienten der Vernetzung der Unternehmerinnen und Unternehmer sowie deren Know-how-Erwei- terung in zukunftsrelevanten Themen.

Regionalmanagement: Zwei Regionalmanagements gewähren eine effiziente Umsetzung der NRP und befähigen Akteure, Projekte im Sinne der NRP-Strategie umzusetzen. Die bedürfnisorientierte und wirkungsvolle Arbeit der vergangenen NRP-Perioden, die kontinuierliche Verbesserung der Dienstleistungs- qualität und der Ausbau der internen Fachkompetenzen zahlte sich aus. Im Zürcher Weinland konnte mit dem Verein ProWeinland das Regio- nalmanagement erfolgreich aufgebaut und positioniert werden. Im Zür- cher Berggebiet konnten die Organisationsstrukturen vereinfacht und die Aufgaben durch die Gründung des Vereins Standortförderung Zü- rioberland konsolidiert werden. Das Verständnis der Gemeinden für den Nutzen des NRP-Instrumentes wuchs durch den regelmässigen Austausch. So sind sowohl viele Anfragen von Akteurinnen und Akteuren sowie Ge- meinden als auch durch externe Trägerschaften eingereichte Projektan- träge an das Regionalmanagement zu verzeichnen. Solche extern geführ- ten Projekte sollen in der nächsten Periode verstärkt unterstützt werden. Die in den Leistungsvereinbarungen mit den beiden Regionen definier- ten Aufgaben wurden vertragsgemäss erfüllt und umgesetzt. Detailliertere Aussagen zu den Resultaten und Erkenntnissen aus der Umsetzungsperiode 2020 bis 2023 sind im vorliegenden Umsetzungspro- gramm 2024 bis 2027 zu finden. Aus Sicht des Kantons ergibt sich eine insgesamt positive Bilanz für die vierte Vierjahresperiode: Die Mittel wurden – trotz den durch die Coronapandemie verursachten Verzögerun- gen – zielgerichtet und wirkungsvoll eingesetzt und eine nachhaltige För- derung der beiden strukturschwachen Zürcher Regionen konnte erreicht werden. Die hohe Wirksamkeit des Zürcher Programms wurde vom SECO bestätigt.

C. Umsetzungsprogramm 2024–2027 Ende 2023 läuft das vierte Umsetzungsprogramm des Kantons Zürich aus. Damit das Zürcher Berggebiet und das Zürcher Weinland wieder- um mit NRP-Fördermitteln unterstützt werden können, muss dem Bund bis am 31. Juli 2023 ein neues Umsetzungsprogramm unterbreitet werden. Das vom Bund erarbeitete Mehrjahresprogramm 2024 bis 2031 zeichnet sich dadurch aus, dass ein verstärkter Fokus auf Nachhaltigkeit gelegt wird. Daneben sind neu als Folge der Coronapandemie auch vermehrt Projekte zur Stärkung der lokalen Wirtschaft vorgesehen, wohingegen in den früheren Perioden den NRP-Projekten immer ein «Export»-Cha- rakter zugrunde lag. Die für das NRP-Gebiet im Kanton Zürich weiterhin massgebende kantonale Entwicklungsstrategie enthält der kantonale Richtplan. Die- ser teilt das Zürcher Berggebiet und das Zürcher Weinland überwiegend

den Handlungsräumen Kultur- und Naturlandschaften zu. Zudem wird darin festgelegt, dass die Siedlungsentwicklung künftig zu 80% in den Stadt- und urbanen Wohnlandschaften stattfinden soll. Für das Zürcher Berggebiet und das Zürcher Weinland mit ihren hohen Landschafts- und Naturwerten bietet dies die langfristige Perspektive, sich als lebendige Komplementärräume zu den Ballungszentren zu positionieren. Dies trägt dazu bei, dass der Kanton Zürich auch langfristig über eine Vielzahl unter- schiedlicher Landschaften verfügt, was einen wichtigen Faktor seiner Stand- ortqualität darstellt. Der Entwicklungspfad zu solchen komplementären Qualitätsräumen wird unter dem Titel «Perspektiven ohne Siedlungs- wachstum» in der Langfristigen Raumentwicklungsstrategie des Regie- rungsrates (LaRES, RRB Nr. 1377/2014) definiert, die auch im Umset- zungsprogramm 2024 bis 2027 weiterhin als Orientierungsrahmen und Grundlage dient. Das neue Umsetzungsprogramm nimmt zudem Bezug auf die Thema- tik der Kreislaufwirtschaft, die neu in die Kantonsverfassung (LS 101) aufgenommen wurde (Art. 106a; Volksabstimmung vom 25. September 2022). Zudem passt es thematisch zum Leitbild nachhaltige Ernährung (RRB Nr. 1319/2022) sowie zu den Erkenntnissen zum Agro-Food-Öko- system des Amtes für Wirtschaft und Arbeit (Studie vom Februar 2023 der Standortförderung Kanton Zürich). Durch die verstärkte Ausrichtung auf Nachhaltigkeit können allfällige Zielkonflikte insbesondere im Be- reich Tourismus minimiert werden. Themen wie die Inwertsetzung von Biodiversität sowie Besucherlenkung können verstärkt gefördert werden. Vor diesem Hintergrund und aufbauend auf den Erkenntnissen und Erfolgen der bisherigen NRP-Umsetzung, den landschaftlichen Quali- täten und den intakten land- und forstwirtschaftlichen Strukturen werden für das Umsetzungsprogramm 2024 bis 2027 die bewährten Handlungs- achsen beibehalten, jedoch die Schwerpunkte teilweise neu gebündelt bzw. geschaffen und noch stärker an Bundesvorgaben angelehnt. Sie werden wie folgt definiert: Tourismus Höhere Wertschöpfung durch die Förderung wettbewerbsfähiger De­ stinationen. Die NRP-Regionen im Kanton Zürich verfügen aufgrund ihrer Nähe zu den Ballungsgebieten im Kanton Zürich und ihrer hohen Landschafts- und Naturwerte über viel Potenzial als Naherholungsgebiete und Aus- flugsregionen. Die NRP soll weiterhin darauf hinwirken, das Berggebiet und das Weinland als Destinationen für Ausflüge von einem bis zwei Tagen zu positionieren und dadurch mehr Wertschöpfung in den Regio- nen zu generieren. Dies soll primär über Angebotsentwicklung, die Ver- netzung der touristischen Leistungsträger oder auch die stete Steigerung

in qualitativer Hinsicht erfolgen. Eine erfolgreiche Positionierung bedingt zudem ein professionelles touristisches Management und einen zeitgemäs- sen Auftritt beider Regionen. Gestützt auf die Erfahrungen des bisheri- gen Schwerpunkts Ruhelandschaft fliessen Themen wie Ruhe, Gesund- heit und störungsfreie, reizarme Landschaften neu in die touristische An- gebotsentwicklung ein. Industrie und Dienstleistungen Die bisherigen Schwerpunkte Regionalprodukte und RIS werden ana- log dem Mehrjahresprogramm des Bundes neu zu «Industrie und Dienst- leistungen» gebündelt und mit dem Thema der Kreislaufwirtschaft ergänzt. Industrie und Dienstleistungen, Teil Regionalprodukte und Kreislauf- wirtschaft: Steigerung der regionalen Wertschöpfung und Wettbewerbs- fähigkeit der Unternehmen durch Entwicklung und Vermarktung von Regionalprodukten und Stärkung ihrer Funktion als Botschafter in den Agglomerationen und Städten. Steigerung der regionalen Wertschöpfung und Wettbewerbsfähigkeit durch das Schliessen regionaler Kreisläufe entlang von Wertschöpfungs- ketten sowie die Nutzung von Potenzialen der nachhaltigen Produktion. Mit Blick auf den starken Primärsektor in den beiden NRP-Regionen kommt den Regionalprodukten weiterhin eine wichtige Rolle zu. Sie tra- gen durch den Verkauf direkt zur Steigerung der Wertschöpfung in den Regionen bei und wirken gleichzeitig als Botschafter für die Regionen. In Zukunft sollen die Schwerpunkte Regionalprodukte und Tourismus noch stärker verknüpft und die Produkte «erlebbar» gemacht werden. Industrie und Dienstleistungen, Teil Regionales Innovations- system (INOS) Förderung der Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der KMU. Für die RIS-Umsetzung wurde unter dem Lead des Kantons Thurgau ein separates Umsetzungsprogramm 2024 bis 2027 erarbeitet. Dieses sieht analog den Bundesvorgaben folgende Interventionsbereiche vor: Steue- rung und Entwicklung des RIS, PoE (Anlaufstelle und Bedarfsanalyse), Coaching (Unterstützung für Produkt- und Prozessinnovationen), über- betriebliche Plattformen (Cluster, Netzwerkveranstaltungen), thematische Vertiefungen sowie Kooperationsprojekte (zwischen zwei RIS oder wei- teren Förderinstrumenten). Das Berggebiet wird sich in ähnlichem Um- fang wie bisher an diesem interkantonalen Programm beteiligen. Das Wein- land wird die Grundlagen erarbeiten, um ab 2028 ebenfalls Teil des Ost- schweizer RIS zu werden, mit dem Ziel, dass die Weinländer KMU von diesen Fördermöglichkeiten profitieren können.

Attraktivität als Lebens- und Wirtschaftsraum Wettbewerbsfähigkeit der Regionen als Lebens- und Wirtschaftsraum ausbauen. Steigerung der regionalen Wertschöpfung durch Inwertsetzung von kulturellem Erbe und ungenutzten Potenzialen. Im Vorfeld zur Erarbeitung des Umsetzungsprogramms wurden, mo- deriert durch die beiden Regionalmanagements, in beiden Regionen Workshops und Gespräche mit den betroffenen Gemeinden durchgeführt. Diese zeigten, dass die Gemeinden mit einer zunehmenden Überalterung, Anonymität und Individualisierung konfrontiert sind. Als Folge dieser Erkenntnisse wurde dieser neue Schwerpunkt in Abstimmung mit den Bundesvorgaben zur Förderung der lokalen Wirtschaft konzipiert. Um die Wohnbevölkerung und den Fachkräftepool in den Regionen stabil zu halten und damit auch attraktiv als Unternehmensstandort zu bleiben, ist es wichtig, die Entwicklung der Regionen ganzheitlich und nachhaltig zu denken. Es gilt, regionseigene Potenziale (z. B. Industrie- und Bau- kultur) besser zu nutzen, identitätsstiftende Elemente sowie den gesell- schaftlichen Zusammenhalt zu fördern, soziale Innovationen voranzu- treiben und damit die Attraktivität als Lebens- und Wirtschaftsstandort zu verbessern und die lokale Wirtschaft zu stärken. Das regionseigene Potenzial soll besser ausgeschöpft werden, z. B. indem innovative und qualitätsvolle Um- oder Zwischennutzungskonzepte für leerstehende Ge- bäude, Räume und Flächen realisiert werden, die zum Wohnen, Arbeiten oder für attraktive Freizeitangebote für die Bevölkerung und Gäste ge- nutzt werden können. Regionalmanagement Zwei Regionalmanagements gewähren eine effiziente Umsetzung der NRP und befähigen Akteure, Projekte im Sinne der NRP-Strategie um- zusetzen. Die NRP wird im Leistungsauftrag von den beiden Regionalmanage- ments SZO und ProWeinland umgesetzt. Diese kennen die Bedürfnis- se und Herausforderungen der Regionen und die wichtigen Akteurinnen und Akteure am besten und ermöglichen so eine schlanke und bedürf- nisorientierte Umsetzung. Neben ihrer Rolle als Entwicklungsmotoren, die Handlungsbedarf orten und gemeinsam mit den Akteurinnen und Akteuren Lösungen entwickeln, ist es auch Aufgabe der Regionalmanage- ments, die Akteurinnen und Akteure ihrer Region über die NRP zu in- formieren und zu befähigen, selbst Projekte im Sinne des Umsetzungs- programms zu initiieren und umzusetzen. Der Kanton selbst vergibt wie bisher direkt keine Förderbeiträge (ausser Darlehen) und beschränkt sich auf Koordination, Vernetzung, Controlling sowie die Kommunikation mit dem Bund.

Fazit Die Stärke des neuen Umsetzungsprogramms liegt weiterhin darin, dass es auf Kontinuität setzt und sich in die langfristigen kantonalen Ent- wicklungsstrategien einfügt. Zusammen mit bereits implementierten Sek- toralpolitiken wirkt es darauf hin, dass das Zürcher Berggebiet und das Zürcher Weinland als lebendige Komplementärräume zu den Ballungs- zentren erhalten bleiben und sich weiterentwickeln können. Durch die geplanten Massnahmen werden diese peripheren, strukturschwachen Ge- biete bei ihren Herausforderungen unterstützt und die lokalen Wertschöp- fungsketten gestärkt. Mit Ausnahme der Beteiligung an RIS partizipieren beide Regionen an allen Schwerpunkten. Die Mittelzuteilung, die bis anhin stark unter- schiedlich war, wird im neuen Programm ausgeglichen, was zu einer Er- höhung der Mittel führt. Mit beiden Regionen erstellt der Kanton Leistungsaufträge, die sich auf die Programmvereinbarung zwischen Bund und Kanton stützen. Darin werden die Aufgaben der beiden Vereine ergänzend zu den Ausführungen im Umsetzungsprogramm definiert. Sie umfassen im Wesentlichen die laufende Sicherstellung, dass die Meilensteine der Vertragsziele gemäss den Wirkungsmodellen erreicht werden, dass die finanziellen Mittel zweck- bestimmt und gemäss Budget eingesetzt werden, das halbjährliche Re- porting gegenüber dem Kanton, die Projektadministration sowie die Aus- kunft über die Tätigkeiten der Vereine (Jahresberichte).

D. Regionalentwicklung im weiteren Sinn und rechtliche Grundlagen Die NRP ist ein Instrument der Regionalentwicklung mit klarem Fo- kus auf ökonomische Wertschöpfungssteigerung. Projekte, die den de- finierten NRP-Kriterien entsprechen, werden vom Bund mit Beiträgen unterstützt, sofern der Kanton eine Äquivalenzfinanzierung von mindes- tens 50% leistet (Art. 16 Bundesgesetz über Regionalpolitik). Projekte, die nicht allen NRP-Kriterien entsprechen, aber für das Umsetzungspro- gramm dennoch wichtig und zielführend sind, müssen vom Kanton allein finanziert werden. Dies schlägt sich in einem höheren Kantonsbeitrag nieder, was auch in den bisherigen Umsetzungsprogrammen der Fall war. Die bisherige Ausrichtung kantonaler Beiträge nach NRP stützte sich auf das Bundesgesetz über Regionalpolitik und die entsprechenden Re- gierungsratsbeschlüsse. Im kantonalen Standortförderungs- und Unter- nehmensentlastungsgesetz wird in § 3 Abs. 1 lit. c eine gesetzliche Grund- lage für die kantonalen Staatsbeiträge nach NRP geschaffen. Die entspre- chende Gesetzesvorlage wurde am 10. Mai 2023 vom Regierungsrat be- schlossen (Vorlage 5908).

E. Kosten Für das Umsetzungsprogramm 2024–2027 ist mit Kosten (À-fonds-per- du-Beiträge) von Fr. 6 212 000 zu rechnen. Beim Bund werden Fr. 2 400 000 beantragt. Der Kantonsanteil beträgt Fr. 3 112 000, womit Art. 16 des Bundesgesetzes über Regionalpolitik erfüllt ist. Der Kanton Thurgau wird um die bisherige Beteiligung von Fr. 70 000 ersucht. Es wird von Projekt- beiträge des Kantons St. Gallen von Fr. 30 000 ausgegangen. Die verblei- benden Fr. 600 000 werden von den Gemeinden im Wirkungsperimeter finanziert. Neben den À-fonds-perdu-Beiträgen werden Fr. 400 000 als Darlehen – davon je Fr. 200 000 von Bund und Kanton – bereitgestellt. Die Darle- hen werden nach Art. 7 des Bundesgesetzes über Regionalpolitik auf Ge- such hin zur Unterstützung von Infrastrukturvorhaben zinslos und mit einer Rückzahlungsfrist von höchstens 25 Jahren gewährt. Der Verzicht auf die Zinseinnahme von jährlich Fr. 1500 (0,75% pro Jahr) während 25 Jahren, insgesamt Fr. 37 500, ist nach § 29 Abs. 1 lit. e der Finanzcon- trollingverordnung (FCV, LS 611.2) in Verbindung mit § 34 des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (CRG, LS 611) zu bewilligen. Der kantonale Gesamtbetrag von Fr. 3 349 500, davon Fr. 3 112 000 als Subvention gemäss § 3 Abs. 3 des Staatsbeitragsgesetzes vom 1. April 1990 (LS 132.2) und Fr. 200 000 als Darlehen sowie Fr. 37 500 als Einnahme- verzicht, ist im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2024–2027 der Leistungsgruppe Nr. 8800, Amt für Landschaft und Natur, in den Planjahren 2024 bis 2027 für das Umsetzungsprogramm eingestellt. Die kantonale Finanzierung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass das Um- setzungsprogramm durch den Bund genehmigt wird und die im Gesetz über Regionalpolitik vorgesehene Programmvereinbarung zwischen dem SECO und der Baudirektion zustande kommt. Die Bundesbeiträge wie- derum sind an den gesicherten Äquivalenzbeitrag des Kantons gebunden. À-fonds-perdu-Beiträge (in Franken) 2024 2025 2026 2027 Total Bund (ohne RIS) 538 750 538 750 538 750 538 750 2 155 000 Kanton ZH (ohne RIS) 717 500 717 500 717 500 714 500 2 867 000 Bund (Teil RIS) 61 250 61 250 61 250 61 250 245 000 Kanton (RIS) 61 250 61 250 61 250 61 250 245 000 Kantone (SG und TG) 25 000 25 000 25 000 25 000 100 000 Gemeinden Weinland 25 000 25 000 25 000 25 000 100 000 Gemeinden Berggebiet 125 000 125 000 125 000 125 000 500 000 Total 1 553 750 1 553 750 1 553 750 1 550 750 6 212 000

Darlehen (in Franken) 2024 2025 2026 2027 Total Bund 50 000 50 000 50 000 50 000 200 000 Kanton ZH 50 000 50 000 50 000 50 000 200 000 Total 100 000 100 000 100 000 100 000 400 000

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Baudirektion wird beauftragt, das NRP-Umsetzungsprogramm 2024–2027 im Sinne der Erwägungen beim Staatssekretariat für Wirt- schaft (SECO) einzureichen.

II. Die Baudirektion wird beauftragt, bei der aus dem Umsetzungs- programm 2024–2027 hervorgehenden Programmvereinbarung mit dem SECO die Interessen des Kantons Zürich wahrzunehmen.

III. Die Baudirektion wird beauftragt, Leistungsvereinbarungen mit der Standortförderung Zürioberland und ProWeinland für die Umsetzung der NRP in der Region Zürcher Berggebiet bzw. Zürcher Weinland für die Periode 2024 bis 2027 abzuschliessen.

IV. Für das NRP-Umsetzungsprogramm 2024–2027 wird ein Staats- beitrag als neue Ausgabe von höchstens Fr. 3 349 500, davon Fr. 3 112 000 als Subvention zulasten der Erfolgsrechnung und Fr. 200 000 als Darle- hen zuzüglich des Einnahmeausfalls von Fr. 37 500, insgesamt Fr. 237 500, zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8800, Amt für Landschaft und Natur, bewilligt. Die Ausgabenbewilligung erfolgt unter Vorbehalt der Programmgenehmigung durch den Bund und der Zu- sicherung des Bundesbeitrags.

V. Mitteilung an die Standortförderung Zürioberland, Bahnhofstras- se 13, Postfach 161, 8494 Bauma, ProWeinland, Weinlandstrasse 12, 8451 Kleinandelfingen, sowie an die Finanzdirektion, die Volkswirtschafts- direktion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli