RRB Nr. 914/2022
ch Stiftung, Stiftungsratsversammlung vom 24. Juni 2022, Stellungnahme
22. Juni 2022Deutsch5 min
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 22. Juni 2022
914. ch Stiftung, Stiftungsratsversammlung vom 24. Juni 2022
(Stellungnahme) Die ch Stiftung für eidgenössische Zusammenarbeit, 1967 gegründet, ist eine privatrechtliche Stiftung. Sie wird von allen 26 Kantonen getragen und setzt sich mit Projekten und Programmen für die Weiterentwick- lung des Föderalismus, die Verständigung und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in der Schweiz ein; sie fördert den Brückenschlag zwi- schen den Sprachgemeinschaften, den Erhalt der Sprachvielfalt und der Kulturen. Die ch Stiftung organisiert das jährlich im Januar stattfinden- de «Regierungsseminar». Die ch Stiftung wirkte bei der Gründung der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) mit und führt deren Sekre- tariat. Ausserdem betreibt sie das Haus der Kantone. Der Stiftungsrat versammelte sich bis 2019 einmal pro Jahr, seit 2020 während eines drei- jährigen Pilotversuchs zweimal pro Jahr, jeweils während des ch Regie- rungsseminars und am Tag der KdK-Plenarversammlung im Juni. Im Stiftungsrat sind alle Kantone sowie die Staatsschreiberkonferenz ver- treten. Der Leitende Ausschuss mit acht Mitgliedern trifft sich zweimal im Jahr und bereitet die Geschäfte zuhanden der Stiftungsratsversamm- lung vor. Der Kanton Zürich ist nur im Stiftungsrat vertreten. Der vorliegende Beschluss erfolgt im Hinblick auf die Stiftungsrats- versammlung vom 24. Juni 2022. Da der Vertreter des Regierungsrates im Stiftungsrat an der Teilnahme verhindert ist, wird eine schriftliche Stellungnahme zum wichtigsten Geschäft eingereicht: dem Beschluss- antrag zur Genehmigung des Budgets 2023 (Traktandum 6). Dem Stiftungsrat wird das Budget 2023 zur Genehmigung und der Finanzplan 2024 zur Kenntnisnahme vorgelegt. Das Budget der ch Stif- tung für 2023 geht von einem Ausgabenvolumen von Fr. 6 328 160, einem Ertrag von Fr. 6 313 042 und damit einem Aufwandüberschuss von Fr. 15 118 aus. Die Kantonsbeiträge an die ch Stiftung für 2023 sollen insgesamt von Fr. 500 000 auf Fr. 920 000 erhöht werden. Der Finanzplan 2024 veranschlagt noch einmal höhere Kantonsbeiträge. Der Beitrag des Kantons Zürich an die ch Stiftung würde für 2023 gemäss Kostenverteiler (17,9%) Fr. 164 692 betragen (siehe Beilage 6.3). 2022 war der Beitrag Fr. 89 217 und 2021 Fr. 88 830. Für die Bewilligung der notwendigen Ausgabe ist die Staatskanzlei zu- ständig (§ 39 lit. a Finanzcontrollingverordnung [LS 611.2]). Für 2023 fal- len im Falle der Genehmigung des Budgets der ch Stiftung Fr. 164 692 an.
Auf Antrag der Staatskanzlei beschliesst der Regierungsrat:
I. Schreiben an die ch Stiftung für eidgenössische Zusammenarbeit, Haus der Kantone, Speichergasse 6, Postfach, 3001 Bern (Zustellung auch per E-Mail als PDF- und Word-Version an info@chstiftung.ch): Aufgrund anderweitiger Verpflichtungen ist es leider keinem Mit- glied des Regierungsrates möglich, an der Stiftungsratsversammlung vom 24. Juni 2022 teilzunehmen. Deshalb nehmen wir zu Traktandum 6 (Budget 2023 und Finanzplan 2024) gemäss Art. 10 Abs. 5 des Stiftungs- reglements schriftlich Stellung: Wir lehnen das Budget 2023 der ch Stiftung mit der massiven Erhö- hung der Kantonsbeiträge ab. Der Beitrag des Kantons Zürich an die ch Stiftung würde gemäss Kostenverteiler von Fr. 89 217 im Jahr 2022 auf Fr. 164 692 im Jahr 2023 erhöht. Die Erhöhung des Budgets ist im Hinblick auf den haushälterischen Umgang mit Steuergeldern nicht vertretbar. In der heutigen Lage werden politische Prioritäten und Ak- tivitäten auch in der Öffentlichkeit stärker auf gesellschaftspolitische und wirtschaftliche Relevanz und Dringlichkeit sowie auf tatsächliche Wirkung hin geprüft. Das Arbeitsprogramm 2021–2024 der ch Stiftung hätte deshalb insbesondere vor dem Hintergrund der Covid-19-Pande- mie einer breiteren Vernehmlassung in den Kantonen zugeführt wer- den müssen. Im Übrigen ist es für die kantonalen Budgetprozesse weder zweck- mässig noch nachvollziehbar, weshalb der Antrag zum jetzigen Zeit- punkt erfolgt. Denn in der Finanzplanung der ch Stiftung an der Stif- tungsratsversammlung vom 25. Juni 2021 war keine Erhöhung für 2023 vorgesehen, sondern im Gegenteil ein leichter Rückgang des Aufwands gegenüber dem Budget 2022. Die Neuausrichtung der ch Stiftung soll budgetneutral erfolgen, na- mentlich durch eine Verzichtsplanung. Die ch Stiftung soll sich bei al- len Vorhaben und Aktivitäten eng am Kerngeschäft ausrichten, wobei Bedarf, Zielgruppen, Mehrwert, Nutzen sowie Wirkung der Projekte und Aktivitäten auszuweisen und Doppelspurigkeiten mit anderen In- stitutionen, Gremien oder Hochschulen zu vermeiden sind. Auf neue Vorhaben, insbesondere wenn sie zusätzliche personelle Mittel erfor- dern, soll eher verzichtet werden (z. B. die Interkantonale Fachkonfe- renz Citoyenneté, Traktandum 11). Zudem ist jeweils zu prüfen, ob an- dere Akteure nicht besser geeignet sind für eine Aufgabe (z. B. Moni- toring Medienpolitik, Traktandum 13).
Wir behalten uns vor, im Falle der Annahme der Erhöhung der Bei- träge an die ch Stiftung verschiedene Optionen zu prüfen. Dazu gehören u. a. Überlegungen und Anträge über Änderungen im Finanzierungsmo- dell (Verteilschlüssel) der interkantonalen Konferenzen (z. B. Sockelbei- trag für alle Kantone plus nach Bevölkerung variable Beiträge).
II. Dieser Beschluss ist bis zur Stiftungsratsversammlung vom 24. Juni 2022 nicht öffentlich.
III. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates (nach Ver- öffentlichung gemäss Dispositiv II), den Sicherheitsdirektor, die übri- gen Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Staatskanzlei.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli