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Entscheid

RRB Nr. 919/2016

Eidgenössische Volksabstimmung vom 25. September 2016; Ergebnisse, Publikation

28. September 2016Deutsch2 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 28. September 2016

919. Eidgenössische Volksabstimmung vom 25. September 2016, Ergebnisse, Publikation Am 25. September 2016 fand die eidgenössische Volksabstimmung über folgende Vorlagen statt:

Erwägungen

1. Volksinitiative vom 6. September 2012 «Für eine nachhaltige und ressourceneffiziente Wirtschaft (Grüne Wirtschaft)» (BBl 2015, 9555);

2. Volksinitiative vom 17. Dezember 2013 «AHVplus: für eine starke AHV» (BBl 2015, 9551);

3. Bundesgesetz vom 25. September 2015 über den Nachrichtendienst (Nachrichtendienstgesetz, NDG) (BBl 2015, 7211). Die Zusammenstellung der Auswertungsergebnisse der Wahlbüros liegt vor. Gestützt auf Art. 14 Abs. 2 des Bundesgesetzes vom 17. Dezember 1976 über die politischen Rechte sind die Ergebnisse im Amtsblatt zu ver- öffentlichen. Binnen einer Frist von drei Tagen, den Herausgabetag der vorliegenden Nummer des Amtsblattes nicht mitgerechnet, kann beim Regierungsrat betreffend diese Volksabstimmung schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde ist eingeschrieben zuzustellen. Die Ab- stimmungsprotokolle sind innert zehn Tagen nach Ablauf der Beschwer- defrist der Bundeskanzlei zuzustellen.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Ergebnisse der eidgenössischen Volksabstimmung vom 25. Septem- ber 2016 werden mit Rechtsmittelbelehrung gemeindeweise im Amts- blatt veröffentlicht (ABl 2016-09-30).

II. Die Abstimmungsprotokolle werden innert zehn Tagen nach Ablauf der Beschwerdefrist der Bundeskanzlei zugestellt.

III. Mitteilung an die Direktion der Justiz und des Innern und an das Statistische Amt.

Vor dem Regierungsrat Der stv. Staatsschreiber:

Hösli