RRB Nr. 922/2012
Strassen, Winterthur, St. Gallerstrasse HVS 7, Projektgenehmigung
12. September 2012Deutsch4 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 12. September 2012
922. Strassen (Winterthur, St. Gallerstrasse HVS 7)
Erwägungen
Mit Schreiben vom 27. Juli 2012 unterbreitete das Tiefbauamt der Stadt Winterthur der Volkswirtschaftsdirektion, Amt für Verkehr, das Projekt für die Erneuerung und Redimensionierung der St. Gallerstrasse, Ab- schnitt Grüze bis Haltestelle Hegi, auf dem Gebiet der Stadt Winterthur (Objekt Nr. 11 332), zur Genehmigung durch den Regierungsrat im Sinne von § 45 des Strassengesetzes (StrG; LS 722.1). Gleichzeitig ersuchte es um die Zusicherung der Anrechenbarkeit an die Bau- und Unterhalts- pauschale. Das Projekt sieht vor, die bestehende Betonfahrbahn der St. Galler- strasse mit einem Belagsüberzug zu sanieren und die Fahrbahn zu re- dimensionieren. Im Zuge der Bauarbeiten soll das Alleenkonzept der Stadtgärtnerei umgesetzt sowie verschiedene Werkleitungen erneuert und zum Teil an den neuen Strassenquerschnitt angepasst werden. Die Verkehrsführung soll mit der gleichen Aufteilung des Strassenquerschnit- tes umgesetzt werden, allerdings mit veränderten Fahrstreifenbreiten. Der vorliegende Abschnitt Grüze bis Haltestelle Hegi ist die dritte und letzte Etappe des Gesamtprojektes. Die Etappen 1 und 2 wurden in den Jahren 2005/2006 bzw. 2008 ausgeführt. Zu Erhaltung des Strassenkörpers und zur Vermeidung von noch grösseren Schäden sollte die Erneuerung der dritten Etappe bereits im Jahr 2010 erfolgen. Aufgrund eines politischen Vorstosses (Motion) wurde jedoch die Bauausführung zurückgestellt. Mit der Motion wurde beantragt, die St. Gallerstrasse im Bereich der Sulzerallee abzusenken, damit ein Anschluss an diese möglich wird. Ein solcher Anschluss der Sulzerallee über die Technologiestrasse wurde seitens Stadt Winterthur geprüft und für grundsätzlich machbar beurteilt. Er soll als längerfristi- ge Option weiterverfolgt werden. Eine solche Umsetzung würde eine Absenkung der St. Gallerstrasse vom Bahnübergang Grüze bis etwa zur Liegenschaft Nr. 188 bedingen. Aufgrund dieser Ausgangslage wurde der Umfang der dritten Etappe der Sanierung und Redimensionierung der St. Gallerstrasse angepasst. Da eine Anbindung der Sulzerallee in die St. Gallerstrasse frühestens in 10 bis 15 Jahren verwirklicht würde, die Betonfahrbahn aber früher er- neuert werden muss, wurde die vorliegende Etappe in zwei Abschnitte
unterteilt. Der erste Abschnitt im Bereich Haltestelle Hegi bis St. Galler- strasse Nr. 188 ist von einer Absenkung nicht betroffen. In diesem Be- reich wird die Fahrbahn um drei bis vier Meter verschmälert und zur Verbesserung der Oberfläche ein neuer Deckbelag eingebaut. Die Strassenentwässerung und weitere Werkleitungen werden den neuen Gegebenheiten angepasst. Im zweiten Abschnitt (Bereich einer allfäl- ligen Absenkung), St. Gallerstrasse Nr. 188 bis Grüze, werden die beste- henden Betonplatten und Fugen so erneuert, dass man von einer weite- ren Nutzungsdauer von rund 15 Jahren ausgehen kann. Der Baubeginn für die Erneuerung der Fugen ist noch im 2012 ge- plant, die restlichen Bauarbeiten sollen ab 2013 ausgeführt werden. Mit Begehrensäusserung vom 10. Februar 2009 hat das Amt für Ver- kehr dem Vorhaben ohne Auflagen zugestimmt. Da die Zusammenset- zung des Strassenquerschnittes grundsätzlich beibehalten, aber verschmä- lert wird, hat das Projekt keinen Einfluss auf die Leistungsfähigkeit des Gesamtsystemes. Das Planauflage- und Einspracheverfahren nach §§ 16/17 StrG für die Redimensionierung der St. Gallerstrasse wurde bereits 2004, gleich- zeitig mit demjenigen für die S-Bahn-Haltestelle Hegi, durchgeführt. In diesem Verfahren gingen keine Einsprachen gegen das Projekt ein. Für das nun vorliegende Projekt wurde auf eine Planauflage verzichtet. Das Vorhaben wurde mit Stadtratsbeschluss vom 9. Mai 2012 festgesetzt. Einer Genehmigung steht nichts entgegen. Die Gesamtkosten für die Erneuerung und Redimensionierung der St. Gallerstrasse, Grüze bis Haltestelle Hegi, betragen Fr. 2 680 000. Die Aufwendungen zulasten der Baupauschale belaufen sich gemäss einer provisorischen Ermittlung auf voraussichtlich rund Fr. 1 094 000, die- jenigen zulasten der Unterhaltspauschale auf voraussichtlich rund Fr. 1 586 000. Nach Vorlage der Bauabrechnung und des Plans über das ausge- führte Bauwerk wird die Volkswirtschaftsdirektion gestützt auf § 39 lit. d in Verbindung mit Anhang 2 der Finanzcontrollingverordnung vom 5. März 2008 (FCV; LS 611.2) diejenigen Beträge festsetzen, die von der Stadt Winterthur der Abrechnung über die Bau- und Unter- haltspauschale gemäss §§ 46 und 47 StrG belastet werden können.
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Das Projekt der Stadt Winterthur für die Erneuerung und Re- dimensionierung der St. Gallerstrasse, Grüze bis Haltestelle Hegi, in der Stadt Winterthur wird im Sinne von § 45 StrG genehmigt.
II. Mitteilung an den Stadtrat Winterthur, 8402 Winterthur, die Stadt- verwaltung Winterthur, Departement Bau/Tiefbau, Neumarkt 1, Post- fach, 8402 Winterthur, sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi