RRB Nr. 924/2014
Strassen, Zürich, Bucheggplatz HVS 1/ HVS 30034, Projektgenehmigung
3. September 2014Deutsch3 min
Source zh.ch
Strassen, Zürich, Bucheggplatz HVS 1/ HVS 30034, Projektgenehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 3. September 2014
924. Strassen (Zürich, Bucheggplatz HVS 1/HVS 30034)
Erwägungen
Mit Schreiben vom 20. Juni 2014 unterbreitete das Tiefbauamt der Stadt Zürich der Volkswirtschaftsdirektion, Amt für Verkehr (AFV), das Pro- jekt für die Umsetzung von Massnahmen zugunsten des Fussgängerver- kehrs am Bucheggplatz, östliche Platzhälfte, Zürich (Bau Nr. 12 050), zur Genehmigung durch den Regierungsrat im Sinne von § 45 des Strassen- gesetzes (StrG; LS 722.1). Gleichzeitig ersuchte es um die Zusicherung der Anrechenbarkeit an die Baupauschale. Das Projekt sieht vor, die seit 2005 provisorisch erstellten Fusswegver- bindungen am Bucheggplatz definitiv umzusetzen. Der schlechte Zugang zu den Tram- und Bushaltestellen am Bucheggplatz und zum Gemein- schaftszentrum Buchegg wurde lange von der Bevölkerung kritisiert, da die Haltestellen und das Gemeinschaftszentrum teilweise nur über Un- terführungen zu erreichen waren. Als Sofortmassnahme wurde 2005/2006 die Unterführung Hofwiesenstrasse abgebrochen und durch oberirdi- sche Fussgängerübergänge im südlichen Bereich ersetzt (RRB Nr. 1537/ 2005). 2008 wurden drei oberirdische Fussgängerübergänge im östlichen Platzbereich erstellt (RRB Nr. 204/2008). Dabei wurde der Fussweg auf der Ostseite des Platzes provisorisch entlang der Fahrbahn geführt. Diese Linienführung soll nun durch eine definitive, über den Platz führende Lösung ersetzt werden. Dazu müssen Grünflächen und Bäume dem neuen Fussweg entsprechend angepasst sowie Sitz- und Liegebänke verschoben werden. Auf der Westseite des Platzes wird ein Velounterstand abgebro- chen und an neuer Lage ersetzt, um die Fusswegverbindung von der Bus- /Tramhaltestelle in Richtung Tièchestrasse zu verbessern. Zudem wer- den die im Bereich des Bucheggplatzes befindlichen Fussgängerübergänge behindertengerecht ausgestaltet. Im Zuge der Bauarbeiten müssen Verkehrsregelungsanlagen verscho- ben und den neuen Verhältnissen angepasst werden. Für eine ausrei- chende Beleuchtung muss zudem die öffentliche Beleuchtung ergänzt werden. Ebenfalls werden die Verkehrsbetriebe Zürich ihre Haltestel- leneinrichtungen den heutigen Anforderungen entsprechend anpassen. Der Baubeginn ist noch für das Jahr 2014 vorgesehen. Die Bauarbei- ten dauern voraussichtlich ein halbes Jahr. Das AFV hat mit Schreiben vom 11. Februar 2014 zum Vorhaben ohne technische Auflagen Stellung genommen. Der Strassenkörper am Buch- eggplatz wird durch die Bauarbeiten nicht tangiert.
Das Mitwirkungs- und Auflageverfahren nach §§ 13, 16 und 17 StrG wurde ordnungsgemäss durchgeführt. Innerhalb der Auflagefrist sind keine Einsprachen gegen das Projekt eingegangen. Mit Verfügung Nr. 88 vom 15. Mai 2014 wurde das Projekt durch den stellvertretenden Vor- steher des Tiefbau- und Entsorgungsdepartementes festgesetzt. Dieser Beschluss ist rechtskräftig. Einer Genehmigung steht nichts entgegen. Die Gesamtkosten für die geplanten Massnahmen am Bucheggplatz betragen voraussichtlich rund Fr. 794 000 (einschliesslich Verwaltungs- kosten Werke). Die Aufwendungen zulasten der Baupauschale belaufen sich gemäss einer provisorischen Ermittlung auf voraussichtlich rund Fr. 325 000. Nach Vorlage der Bauabrechnung und des Plans über das ausgeführte Bauwerk wird die Volkswirtschaftsdirektion gestützt auf § 39 lit. a der Finanzcontrollingverordnung vom 5. März 2008 (LS 611.2) denjenigen Betrag festsetzen, den die Stadt Zürich der Abrechnung über die Bau- pauschale gemäss § 46 StrG belasten kann.
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Das Projekt für die Umsetzung von Massnahmen zugunsten des Fussgängerverkehrs am Bucheggplatz, östliche Platzhälfte, in der Stadt Zürich, wird im Sinne von § 45 StrG genehmigt.
II. Mitteilung an den Stadtrat von Zürich, Stadthaus, Postfach, 8022 Zürich, das Tiefbauamt der Stadt Zürich, Postfach, 8021 Zürich, sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi