RRB Nr. 926/2025
Projekt Justitia 4.0, gebundene Ausgabe
17. September 2025Deutsch3 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 17. September 2025
926. Projekt Justitia 4.0 (gebundene Ausgabe)
Erwägungen
Ausgangslage Die Digitalisierung der Schweizer Justiz ist in der Umsetzung: Auf Bundesebene wurde mit dem Bundesgesetz über die Plattform für die elektronische Kommunikation in der Justiz (BEKJ, BBl 2023 679) die rechtliche Grundlage für den elektronischen Rechtsverkehr (eRV), die elektronische Aktenführung und die elektronische Akteneinsicht geschaffen. Die Referendumsfrist ist am 19. April 2025 unbenutzt ab- gelaufen. Voraussichtlich ab 2027 werden die Behörden von Bund und Kantonen verpflichtet sein, den elektronischen Rechtsverkehr in der Justiz sicherzustellen. Alle an einem Justizverfahren beteiligten Partei- en sollen über eine sichere Plattform (justitia.swiss) mit den Gerichten sowie den Staats- und Jugendanwaltschaften Daten und digitale Akten austauschen können. Für professionelle Anwendende, insbesondere für die Gerichte, Behörden und die Anwaltschaft, ist der eRV nach einer Übergangsfrist von voraussichtlich zwei Jahren obligatorisch. Zwecks Umsetzung der Digitalisierung des schweizerischen Justiz- systems beschlossen die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizei- direktorinnen und -direktoren (KKJPD), die Bundesanwaltschaft und die Gerichte im Jahr 2016 das Projekt «Justitia 4.0». Das Projekt umfasst zum einen den Ersatz der bisherigen physischen Akte durch eine elek- tronische Akte und zum anderen den Aufbau der zentralen Plattform «justitia.swiss» für den elektronischen Rechtsverkehr.
Stand der Projektarbeiten Justitia 4.0 Am 1. April 2024 ging die Plattform justitia.swiss in der Grundver- sion in Betrieb, erste Kantone starteten mit der Pilotierung. Die Platt- form stellt die wesentlichen Funktionen für den eRV bereit. Zudem wurde eine Schnittstelle (öffentliches Application-Programming-Inter- face) für die Integration von Fachanwendungen erarbeitet. Besondere Aufmerksamkeit gilt der Sicherheitsarchitektur, namentlich dem um- fangreichen Verschlüsselungskonzept, der gesiegelten Dokumenten- übertragung und der Virenprüfung aller hochgeladenen Dokumente. Um höchste Sicherheitsstandards zu gewährleisten, wurden umfassende Audits, Red-Teaming-Tests und Penetrationstests durchgeführt.
Die Projektphase endet mit dem Beitritt der Kantone zur öffentlich- rechtlichen Körperschaft justitia.swiss. Ab diesem Zeitpunkt soll der Betrieb aufgenommen werden. Über die Ausgaben für die Übergangs- phase und den Betrieb ist mit dem Beschluss zum Beitritt des Kantons Zürich zu befinden. Der Folgeaufwand wird sich gemäss Finanzplan der KKJPD bis 2030 auf jährlich 1,741 Mio. Franken belaufen.
Kosten für das Projekt Justitia 4.0 Die KKJPD plant für das Projekt Justitia 4.0 bis Ende 2027 Kosten von 44,5 Mio. Franken ein. Der Kostenverteilschlüssel zwischen Bund und Kantonen beträgt 10% zu 90%, womit 40,5 Mio. Franken auf die Kantone entfallen. Zwischen den Kantonen erfolgt die Verteilung der Kosten nach Massgabe der Wohnbevölkerungszahl. Für den Kanton Zürich ist – unter Berücksichtigung einer Reserve von 10% – für 2025–2027 von Ausgaben von insgesamt 4,9 Mio. Franken auszugehen (Beträge in Franken): 2025 2026 2027 1,5 Mio. 1,75 Mio. 1,65 Mio. Die Ausgaben gelten als gebunden im Sinne von § 37 Abs. 2 lit. a des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611), da sie für eine harmonisierte digitale Zusammenarbeit mit Bundes- und weiteren kantonalen Behörden zwingend erforderlich sind. Der Betrag ist im Budget 2025, im Budgetentwurf 2026 und im Kon- solidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2026–2029 enthalten. Er geht zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 2201, General- sekretariat.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die anteilmässige Beteiligung an den Projektkosten von Jus- titia 4.0 wird für die Jahre 2025–2027 eine gebundene Ausgabe von Fr. 4 900 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 2201, Generalsekretariat, bewilligt.
II. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli