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Entscheid

RRB Nr. 928/2022

Studienplätze 2023 für das Medizinstudium, Studienjahre 2023/2024 (Bachelor) und 2026/2027 (Master), Festlegung

29. Juni 2022Deutsch4 min

Source zh.ch

Studienplätze 2023 für das Medizinstudium, Studienjahre 2023/2024 (Bachelor) und 2026/2027 (Master), Festlegung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 29. Juni 2022

928. Festlegung der Studienplätze für das Medizinstudium,

Erwägungen

Studienjahre 2023/2024 (Bachelor) und 2026/2027 (Master) Gemäss § 3 der Verordnung über die Zulassungsbeschränkungen zu den medizinischen Studiengängen der Universität Zürich vom 8. April 2020 (VZMS, LS 415.432) legt der Regierungsrat unter Berücksichti- gung der Klinikkapazitäten jährlich die Zahl der Studienplätze der Me- dizinischen Fakultät und der Vetsuisse-Fakultät für das erste Studien- jahr der Bachelorstudiengänge, für Schwerpunkte eines Bachelorstu- diengangs sowie für das erste Studienjahr der an einen Bachelorstudien- gang anschliessenden Masterstudiengänge fest. Die gemeinsamen Studiengänge mit den Universitäten St. Gallen und Luzern (Joint-De- gree-Masterstudiengänge; St. Galler Track / Luzerner Track) sowie die Chiropraktik bilden auf der Bachelorstufe je einen Schwerpunkt. Da die Anzahl Studienplätze für das erste Studienjahr 2023/2024 bzw. 2026/2027 an der Medizinischen Fakultät und der Vetsuisse-Fakultät der Schweizerischen Hochschulkonferenz aus planerischen Gründen früh- zeitig bekannt gegeben werden muss, sind die Aufnahmekapazitäten be- reits jetzt festzulegen. Über Zulassungsbeschränkungen zum betreffen- den Studienjahr wird der Regierungsrat im Frühjahr 2023 auf der Grund- lage der Voranmeldungen zum Studium entscheiden (§ 14 Universitäts- gesetz vom 15. März 1998 [LS 415.11] in Verbindung mit § 4 VZMS). Der Regierungsrat hat mit Beschluss Nr. 871/2021 die Aufnahmeka- pazität für das erste Studienjahr 2022/2023 der Bachelorstudiengänge an der Medizinischen Fakultät auf 422 (Humanmedizin ohne Schwer- punkt: 272 Plätze; Humanmedizin mit den Schwerpunkten St. Galler Track und Luzerner Track: je 40 Plätze; Humanmedizin mit dem Schwerpunkt Chiropraktik: 20 Plätze; Zahnmedizin: 50 Plätze) und an der Vetsuisse-Fakultät auf 90 Studienplätze festgelegt. Für das erste Studienjahr der anschliessenden Masterstudiengänge hat er die Kapazi- tät unter Berücksichtigung der klinischen Verhältnisse für die Human- medizin auf 380 (Masterstudiengang mit ausschliesslichem Studienort Zürich: 280 Plätze; Joint-Degree-Masterstudiengänge mit St. Gallen und Luzern: je 40 Plätze; Chiropraktische Medizin: 20 Plätze), für die Zahnmedizin auf 44 und für die Veterinärmedizin auf 70 Plätze festge- legt. Die geringere Aufnahmekapazität bei der Zahnmedizin und der Veterinärmedizin ergibt sich aus der Anpassung an die langjährig kon- stante Übertrittsquote von der Bachelor- zur Masterstufe.

Die Aufnahmekapazität von 372 Plätzen in Humanmedizin galt erst- mals für das Studienjahr 2017/2018 und wurde damals im Vergleich zum Vorjahr um 72 (Bachelor) bzw. 65 (Master) Plätze erhöht (RRB Nr. 738/2016). Die Erhöhung erfolgte im Zuge des Sonderprogramms Humanmedizin des Bundes und wird im Rahmen des Bildungsnetzwer- kes Humanmedizin umgesetzt. Diesem gehören neben der Universität, den universitären Spitälern des Kantons Zürich und den bisherigen Lehr- und Partnerspitälern neu die ETH Zürich sowie die Hochschulen St. Gallen, Luzern und Tessin an. Die Kapazität für die Veterinärmedi- zin wurde gemäss RRB Nr. 899/2018 auf das Studienjahr 2019/2020 um zehn Plätze erhöht. Die Aufnahmekapazität für den Masterstudiengang Humanmedizin mit ausschliesslichem Studienort Zürich wurde zudem aufgrund aktualisierter Übertrittsquoten von der Bachelor- zur Master- stufe um 15 auf 280 Plätze erhöht (RRB Nr. 871/2021). An den bisherigen Aufnahmekapazitäten in Humanmedizin und Veterinärmedizin ist festzuhalten, da sich die betreffenden Rahmen- bedingungen nicht verändert haben. Die Universität Zürich und der Kanton Zürich nehmen mit diesen Aufnahmekapazitäten ihre Verant- wortung für eine zahlenmässig genügende Ausbildung von Ärztinnen und Ärzten für die Humanmedizin und die Veterinärmedizin wahr. Der Universitätsrat hat sich an seiner Sitzung vom 4. Juni 2022 für die Beibehaltung der bisherigen Anzahl Studienplätze der Medizini- schen Fakultät und der Vetsuisse-Fakultät ausgesprochen.

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die medizinischen Bachelorstudiengänge der Universität Zü- rich des ersten Studienjahres 2023/2024 wird folgende Aufnahmekapa- zität festgelegt: Humanmedizin ohne Schwerpunkt: 272 Plätze; Hu- manmedizin mit den Schwerpunkten St. Galler Track und Luzerner Track: je 40 Plätze; Humanmedizin mit Schwerpunkt Chiropraktik: 20 Plätze; Zahnmedizin: 50 Plätze; Veterinärmedizin: 90 Plätze.

II. Für die medizinischen Masterstudiengänge der Universität Zü- rich des ersten Studienjahres 2026/2027 wird folgende Aufnahmekapa- zität festgelegt: Humanmedizin: 280 Plätze; Joint-Degree-Masterstu- diengänge mit St. Gallen und Luzern: je 40 Plätze; Chiropraktische Me- dizin: 20 Plätze; Zahnmedizin: 44 Plätze; Veterinärmedizin: 70 Plätze.

III. Veröffentlichung von Dispositiv I–III im Amtsblatt.

IV. Mitteilung an den Universitätsrat, die Gesundheitsdirektion und die Bildungsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli