Lexipedia

Entscheid

RRB Nr. 929/2012

Pflege von Beziehungen auf Regierungsebene

12. September 2012Deutsch9 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 12. September 2012

929. Pflege der Beziehungen auf Regierungsebene

Erwägungen

1. Allgemeines Im Rahmen der Umsetzung der Aussenbeziehungsstrategie hat die Staatskanzlei in RBB Nr. 567/2011 den Auftrag erhalten, zusammen mit der Volkswirtschaftsdirektion Richtlinien für eine proaktive Pflege der Beziehungen zu einzelnen (Glied-)Staaten und Regionen zu entwerfen. Grundsätzlich sind die auswärtigen Angelegenheiten Sache des Bun- des (Art. 54 Abs. 1 BV). Das betrifft insbesondere auch den diploma- tischen und konsularischen Verkehr mit ausländischen Staaten. Die Kantone wirken aber an der Vorbereitung aussenpolitischer Entscheide mit, die ihre Zuständigkeiten oder ihre wesentlichen Interessen betref- fen (Art. 55 Abs. 1 BV). Vor allem aber können die Kantone in ihren Zuständigkeitsbereichen mit dem Ausland Verträge schliessen (Art. 56 Abs. 1 BV). Erst recht steht ihnen in diesem Rahmen eine allgemeine Zusammenarbeit auf politischer wie wirtschaftlicher Ebene mit auslän- dischen Partnern offen. Es ist zudem weitgehend unbestritten, dass durch die wirtschaftliche und kommunikative Globalisierung die internationalen Verflechtungen zunehmend enger und intensiver werden und sich auch neben unter- schiedlichen staatlichen Ebenen in verschiedenen Politikbereichen ausprägen. Es werden wirtschaftliche, kulturelle und gesellschaftliche Kontakte geknüpft, Erfahrungen ausgetauscht und gar Allianzen einge- gangen. Der Kanton Zürich will sich international vernetzen und seine Beziehungen gezielt ausbauen. Das bringt einerseits einen Mehrauf- wand, aber anderseits auch einen Mehrwert in Sachfragen, im kulturel- len Verständnis und in der politischen Zusammenarbeit. Entsprechend wird der Kanton einerseits zunehmend angefragt, aus- ländische Delegationen zu empfangen, befindet sich also gewissermas- sen in einer Antwortposition. Anderseits muss er auch strategische Über- legungen anstellen, ob und mit welchen Partnern er welche Kontakte pflegen will; damit ist er «demandeur» oder Interessierter. Zudem ist im Folgenden auch danach zu unterscheiden, ob es sich um Aussenbezie- hungen im eigentlichen Sinne, d. h. allgemein-politische Beziehungen des Kantons mit ausländischen (Glied-)Staaten, oder um Wirtschafts- kontakte bzw. Zusammenarbeitsformen, die in erster Linie einer wirt- schaftlichen Zielsetzung dienen, handelt.

Der Kanton sollte sich grundsätzlich offen für Kontaktanfragen von ausländischen Delegationen zeigen. Naturgemäss gehen diese zumeist von Regionen und Gliedstaaten aus und betreffen in erster Linie wirt- schaftliche Themen. Anlaufstelle ist deshalb oft die Volkswirtschafts- direktion (Standortförderung); die Anfragen sollen möglichst ohne grossen Aufwand und Formalitäten ablaufen. Die Art und der Umfang der Teilnahme von Mitgliedern des Regierungsrates richten sich nach der Zusammensetzung der ausländischen Delegation und nach den an- stehenden Sachthemen. Institutionalisierte Partnerschaften auf Regierungsebene bestehen derzeit mit Novosibirsk (vgl. RRB Nr. 636/2009) sowie durch einen «Letter of Intent» mit Chongqing, der grössten und regierungsunmittel- baren chinesischen Stadt (RRB Nr. 393/2012). Solche engeren Verbin- dungen sollen nur sehr gezielt, nach sorgfältiger Evaluation und im Rahmen gefestigter Beziehungen erfolgen. Zusammenarbeitsvereinba- rungen, mit denen für den Kanton wesentliche Verpflichtungen einge- gangen werden, sind dem Regierungsrat zur Genehmigung vorzulegen.

2. Wirtschaftskontakte Seit 2007 ist der Anteil der BRIC-Staaten (Brasilien, Russland, Indien, China) am «Welt-BIP» in Kaufkraftparitäten grösser als der- jenige der USA, seit 2008 auch als derjenige Europas. Während diese beiden bisher dominierenden Volkswirtschaften vergleichsweise zu- rückliegen, haben die aufstrebenden und von grosser Wachstumsdyna- mik geprägten BRIC-Staaten aufgeholt und sich an die Spitze des Wachstums gesetzt. Insbesondere gegenüber China sind die Aussichten für die europäische Volkswirtschaft pessimistisch, denn die Gewichte in der Weltwirtschaft werden sich voraussichtlich in den nächsten zehn Jahren grundlegend verschieben: Während der Anteil der EU-Länder am Welt-BIP vor zehn Jahren noch doppelt so hoch war wie derjenige Chinas, wird das Verhältnis gestützt auf die Prognosen der AMECO- Datenbank der Europäischen Kommission 2020 völlig umgekehrt sein. China wird über einen Fünftel des Welt-BIP erarbeiten und Europa deutlich unter die Hälfte davon fallen. Auch in wichtigen Kennzahlen wie etwa derjenigen der Ausgaben für Forschung und Entwicklung wird China 2020 weltweit die Führung übernehmen; Europa wird davon nur noch gut zwei Drittel leisten können. Anderseits haben die BRIC- bzw. BRICS-Staaten (zusätzlich mit Südafrika) einen Nachholbedarf bezüglich dessen, was der «Global Competitiveness Report» des World Economic Forum (WEF) «Institu-

tionen» nennt. Solche Rahmenbedingungen, unter welchen Individuen, Firmen und Behörden zusammenarbeiten, um Wohlstand zu schaffen, sind insbesondere: Eigentumsrechte (auch geistiges Eigentum), Schutz vor Korruption, Zuverlässigkeit von Behörden, Rechts- und Gerichts- system, Vertrauen in Politikerinnen und Politiker, gesellschaftsrecht- liche Regelungen u. a. m. Je attraktiver diese Staaten durch Wachstum werden, desto störender werden deren asymmetrische institutionelle Defizite. Es ist also absehbar, dass diese Staaten nicht nur wirtschaft- liche Zusammenarbeit suchen, sondern sich zunehmend auch institu- tionell verbessern wollen und müssen. Dies belegt etwa das durch einen Besuch einer Fachdelegation von Chongqing 2010 ausgewiesene Inte- resse am Zürcher Steuersystem. Grundsätzlich genügen in den BRIC-Staaten privatwirtschaftliche und unternehmerische Direktkontakte nicht: Die Wirtschaft ist auf die Türöffnerfunktion und die Begleitung durch hochrangige Politike- rinnen und Politiker angewiesen. Diese Staaten sollen gemäss nach- stehender Länderliste von der Volkswirtschaftsdirektion (Standortför- derung) unter Standortförderungs- und Wirtschaftsbeziehungsaspekten systematisch beobachtet werden, ebenso die USA, Südkorea und die Vereinigten Arabischen Emirate. Für die systematische Beobachtung dieser Länder stützt sich die Volkswirtschaftsdirektion (Standortförde- rung) auf die Dienstleistungen der OSEC Business Network Switzer- land (OSEC), bei der sie Mitglied ist. Parallel dazu sollen von der Stand- ortförderung Wirtschaftsberichte der jeweiligen Wirtschaftsattachés des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten EDA eingefordert und ein regelmässiger Austausch mit Mitarbeiten- den der jeweiligen Businesshubs und den jeweiligen Handelskammern gepflegt werden. Dieser Austausch ist für eine umfassende Beurteilung mit Rückschlüssen für die Zürcher Volkswirtschaft notwendig. Diese allgemeinen Massnahmen werden in den einzelnen Regionen durch spezifische Massnahmen ergänzt. In Indien (Bangalore) hat die Standortförderung z. B. zusammen mit Vertretungen der Standortför- derungen der Kantone Zug und Schaffhausen bereits ein Netzwerk von indischen Geschäftsleuten aufgebaut, das weiter gepflegt wird. Zudem steht die Standortförderung, wie bereits ausgeführt, im Dialog mit den für Indien zuständigen OSEC-Mitarbeitenden und ist an einzelnen Aktivitäten der Swiss-Indian Chamber of Commerce beteiligt.

Länderliste AWA/VD: Brasilien São Paulo Industrie Flugzeugbau) / Energie (Bio/Wasserkraft) / Agrar (Kaffee) Alagoas Russland Moskau Finanz/Wirtschaftsprüfung/Rohstoffe (Gas/Edelmetalle) Tatarstan Industrie (Fahrzeugbau) / Finanzen Bashkortostan Indien Bangalore Industrie (MEM) / Life Science (Biotech) / ICT (Software) Hyderabad China Shanghai Finanz/Industrie (MEM) / Handel/Cleantech (Building) Peking Chongqing Kunming Südkorea Seoul Industrie (Fahrzeugbau) / Finanz / Handel USA San Francisco Life Science (Biotech) / Finanz / ICT (Software) Boston Philadelphia VAE Dubai Cleantech (Wasser) / Logistik (Hafen/Airport) Entsprechend soll die Initiative zu solchen Wirtschaftskontakten und deren Durchführung in erster Linie bei der Volkswirtschaftsdirektion liegen. Diese soll dem Regierungsrat periodisch Vorschläge machen, welche Regionen im Rahmen einer aktiven, regelmässigen und wirt- schaftsorientierten Beziehungspflege prioritär zu behandeln wären und wie auf diese zuzugehen ist. Von Fall zu Fall ist dann ein entsprechendes Konzept zu erarbeiten, um Umfang, Zuständigkeiten und Zeitplan fest- zulegen. Auch die Nachbetreuung solcher Kontakte oder Vereinbarun- gen obliegt der VD, insbesondere die Organisation von Gegenbesuchen.

3. Allgemeinere politische Kontakte Der Kanton und insbesondere der Regierungsrat wird aber auch von (i. d. R. regionalen oder Gliedstaaten-)Regierungen mit dem Ziel einer allgemeineren politischen Kontaktpflege angegangen bzw. kann sich ein Bedarf dafür aufseiten des Kantons Zürich ergeben. Naturgemäss ste- hen dabei europäische und vor allem die umliegenden Nachbarländer für die Pflege gutnachbarlicher Beziehungen im Vordergrund. Dazu sol- len die Mitglieder des Regierungsrates direkte Kontakte insbesondere zu den umliegenden Regionen pflegen und wenn möglich gegenseitige Regierungsbesuche in die Wege leiten. Damit der Überblick gewahrt ist, soll darüber im Regierungsrat auch berichtet werden und die Staats-

kanzlei koordinierend tätig sein. Im Rahmen ihrer eigenen Pflege der Aussenbeziehungen (§ 21, Abs. 1, lit. d VOG RR) sind die Direktionen frei, sich mit ausländischen Stellen auszutauschen. Auch die traditionellen Höflichkeitsbesuche der Botschafterinnen und Botschafter sollen weiter gepflegt und allenfalls noch proaktiver gestaltet werden (informelles Bemühen um Besuch, wiederholte Tref- fen, besondere Nachbetreuung auf politischer und technischer Ebene usw.). Ob solche Beziehungen auf politischer Ebene weiter zu vertiefen sind, soll sich in erster Linie nach den Kriterien der Bedeutung des (Glied-)Staates oder der Region sowie nach den konkreten Interessen richten, die der Kanton Zürich an einer solchen Kontaktpflege oder Zu- sammenarbeit haben könnte. Im Rahmen der Überprüfung der Aussenbeziehungen ist auch der Gedanke eines (analog zum Bund) jährlichen Präsidialempfangs für Botschafterinnen und Botschafter sowie Konsularvertreterinnen und -vertreter von EU-Ländern geprüft worden. Dieser Gedanke ist aber nicht weiter zu verfolgen, da der Aufwand in keinem vertretbaren Ver- hältnis zum möglichen Nutzen stehen würde.

4. Besuche ausländischer Delegationen Betreffend Zusammenarbeit zwischen Staatskanzlei und Standort- förderung besteht seit März 2010 ein Vorgehensvademecum für den Be- such ausländischer Delegationen, das sich in der Zwischenzeit bewährt hat. Aufgrund dieser Erfahrungen sollen für den Besuch ausländischer Delegationen folgende Regelungen gelten:

4.1. Meldepflicht Um eine vollständige Information über Anfragen ausländischer De- legationen sicherzustellen, sind die im Kanton eingehenden Anfragen der Staatskanzlei zu melden. Betrachtet sich die angefragte Direktion als nicht zuständig, teilt sie dies der Staatskanzlei mit. Diese übernimmt aufgrund der nachfolgend aufgeführten Zuständigkeitsregelung ent- weder die Federführung für die Beantwortung und allenfalls auch die Organisation des Empfanges selbst oder übermittelt diese der(n) sach- lich zuständigen Direktion(en). Die Staatskanzlei veröffentlicht die Auflistung der Anfrage auf der Info-Plattform der Koordination Aussenbeziehungen.

4.2. Zuständigkeiten – Die Staatskanzlei betreut Delegationen und Empfänge auf Regierungs- ebene und/oder mit deutlich direktionsübergreifendem Charakter. Abgrenzungskriterien sind u. a. Anfragen durch politische Instanzen, politische Repräsentationsinteressen, die die Anwesenheit eines Re- gierungsmitglieds oder einer von der Regierung delegierten Person erfordern, übergeordnete (Bundes-)Interessen, o. Ä. Ob ein Treffen zu einem Regierungsanlass gemacht wird, entscheidet der Regierungs- rat auf Antrag einer Direktion oder der Staatskanzlei. – Die Direktionen betreuen Delegationen und Empfänge, falls die An- fragen auf Fachebene und eingeschränkt auf die Belange der Direk- tion erfolgen. Die Direktionen entscheiden unter Berücksichtigung der ihnen zur Verfügung stehenden finanziellen und personellen Mit- tel darüber, ob sie eine Delegation empfangen wird.

4.3. Kostenübernahme Ausländische Delegationen kommen in der Regel selber für ihre Reise und den Aufenthalt in Zürich auf. Der Kanton trägt in der Regel die Kosten für einen traditionellen Delegationsempfang und ein offizielles Essen. Daneben ist fallweise mit folgenden weiteren Aufwendungen zu rechnen, für die auf interne, allenfalls auch externe Ressourcen zuge- griffen werden muss: Programm, weitere Essen/Catering, Geschenke, Einladungskarten, Übersetzungen, Dolmetscher, Infrastruktur (Räume usw.), Logistik, Referenten, Führungen u. a. m. Fällt ein Anlass in den ausschliesslichen Zuständigkeitsbereich einer Direktion bzw. der Staatskanzlei, sind die Kosten vom jeweils zustän- digen Bereich vollumfänglich zu tragen. Sind mehrere Bereiche betrof- fen, ist jeweils im Einzelfall der Kostenteiler zwischen den Bereichen auszuhandeln. Die Kosten von offiziellen Regierungskontakten werden von der Staatskanzlei getragen.

4.4. Infrastruktur Medienzentrum Es ist auch zu prüfen, ob die Infrastruktur des Medienzentrums des Kantons Zürich im Hinblick auf zukünftige Delegationen (Zusatzkos- ten z. B. für Seminar von Delegation aus Novosibirsk 2009 von rund Fr. 7000) aufgerüstet werden könnte. Es besteht zwar eine Kabine für die Übersetzung, jedoch fehlt es an technischen Anschlüssen sowie wei- terer Ausrüstung (Kabelanschlüsse, Übersetzungsanlage, Headsets usw.).

Dispositiv

Auf Antrag der Staatskanzlei beschliesst der Regierungsrat

I. Die Pflege der Beziehungen auf Regierungsebene erfolgt im Sinne der Erwägungen.

II. Mitteilungen an die Direktionen des Regierungsrates, und die Staatskanzlei.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi