RRB Nr. 93/2018
Gemeindewesen, Politische Gemeinde Obfelden, neue Gemeindeordnung, Genehmigung
7. Februar 2018Deutsch2 min
Source zh.ch
Gemeindewesen, Politische Gemeinde Obfelden, neue Gemeindeordnung, Genehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 7. Februar 2018
93. Gemeindeordnung (Gemeinde Obfelden)
Erwägungen
1. Gemäss Art. 89 Abs. 1 der Kantonsverfassung (KV) regeln die politi- schen Gemeinden und die Schulgemeinden ihre Organisation und die Zu- ständigkeit ihrer Organe in der Gemeindeordnung (GO). Die Gemeinde- ordnungen bedürfen der Genehmigung des Regierungsrates. Der Regie- rungsrat prüft die Gemeindeordnungen auf ihre Rechtmässigkeit (vgl. Art. 89 Abs. 3 KV). Die Genehmigung durch den Regierungsrat hat kons- titutive Wirkung, d. h., die entsprechenden Gemeindebeschlüsse werden erst nach der Genehmigung wirksam. Allfällige Mängel werden durch die Genehmigung nicht geheilt.
2. Die Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Obfelden haben anlässlich der Urnenabstimmung vom 24. September 2017 die Totalrevi- sion der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde sowie sinngemäss die Auflösung der Primarschulgemeinde Obfelden beschlossen. Die Ge- meindeordnung der Politischen Gemeinde Obfelden tritt auf den 1. Juli 2018 in Kraft. Die Präsidentin bzw. der Präsident der Schulpflege nimmt im Gemeindevorstand Einsitz. Auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens die- ser Gemeindeordnung werden die bis dahin geltende Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Obfelden sowie die Gemeindeordnung der Pri- marschulgemeinde Obfelden aufgehoben. Die Bestimmungen geben zu keinen Bemerkungen Anlass und sind des- halb zu genehmigen.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Die von den Stimmberechtigten der Gemeinde Obfelden am 24. Sep- tember 2017 beschlossene Gemeindeordnung wird genehmigt.
II. Mitteilung an den Gemeinderat Obfelden, Gemeindekanzlei, Dorf- strasse 66, Postfach, 8912 Obfelden, den Bezirksrat Affoltern, Bezirks- gebäude, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, sowie an die Bildungs- direktion und die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli