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Entscheid

RRB Nr. 931/2021

Rahmenvertrag zum Bezug von Hardware für die Schulen der Sekundarstufe II, Vergabe

1. September 2021Deutsch3 min

Source zh.ch

Rahmenvertrag zum Bezug von Hardware für die Schulen der Sekundarstufe II, Vergabe

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 1. September 2021

931. Rahmenvertrag zum Bezug von Hardware für die Schulen der Sekundarstufe II, Vergabe

Erwägungen

1. Ausgangslage Der Regierungsrat hat mit Beschluss Nr. 383/2018 eine neue kantonale IKT-Strategie festgesetzt und die Finanzdirektion mit deren Umsetzung beauftragt. Die IKT-Strategie wird in einem Programm mit zwölf Pro- jekten umgesetzt (vgl. RRB Nr. 625/2019). Eine der zentralen strategi- schen Stossrichtungen bildet die Bereitstellung einer standardisierten IKT-Grundversorgung durch das Amt für Informatik (AFI). Dies gilt auch für die kantonalen Mittel- und Berufsfachschulen (Schulen der Se- kundarstufe II; vgl. RRB Nr. 260/2019). Die Projektleistungen und die Betriebsunterstützung im Hinblick auf die Einführung der standardisierten IKT-Grundversorgung an den Schu- len wurden mit RRB Nr. 543/2021 an die Netree AG vergeben. Arbeits- platzgeräte und Zubehör werden nicht durch das AFI bereitgestellt, son- dern sollen die Schulen abgestimmt auf ihre pädagogischen Bedürfnisse selbst bestellen können (RRB Nr. 543/2021, E. 3.1). Das AFI hat zu die- sem Zweck einen Rahmenvertrag zum Bezug von Hardware öffentlich ausgeschrieben.

2. Öffentliche Ausschreibung und Vergabe Die Ausschreibung im offenen Verfahren im Staatsvertragsbereich für die Lieferung von Hardware wurde am 19. April 2021 auf simap.ch publi- ziert. Bis zur Eingabefrist am 7. Juni 2021 ist ein Angebot eingegangen. Das Angebot der ARP Schweiz AG erfüllt die Teilnahmekriterien und wird als gutes bis sehr gutes Angebot beurteilt. Damit ist der ARP Schweiz AG, Rotkreuz, der Zuschlag zu erteilen. Betrag in Franken Angebotspreis einschliesslich 7,7% MWSt 9 040 920 Reserve für Unvorhergesehenes 959 080 Total 10 000 000 Mit der Zuschlagsempfängerin wird ein Rahmenvertrag über fünf Jahre ohne Bezugspflicht abgeschlossen. Der Vertrag kann zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden. Gestützt auf diesen Vertrag können die einzelnen Mittel- und Berufsfachschulen Arbeitsplatzgeräte und Zu- behör wie Maus und Tastatur nach einem definierten Prozess bestellen.

Für die Bewilligung und Planung der Ausgaben für den Hardwarebe- zug sind die einzelnen Schulen verantwortlich. Die Ausgaben sind je- weils vorgängig von der dafür zuständigen Instanz bewilligen zu lassen, wobei die Kosten dem Schulbudget der Leistungsgruppe Nr. 7301, Mit- telschulen, bzw. der Leistungsgruppe Nr. 7306, Berufsbildung, belastet werden. Die Einhaltung der Vergabesumme wird über den einzurichten- den Bestellprozess sichergestellt.

Dispositiv

Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Der Rahmenvertrag zum Bezug von Hardware für die Schulen der Sekundarstufe II wird gemäss Angebot vom 7. Juni 2021 zu Fr. 9 040 920 an ARP Schweiz AG, Rotkreuz, vergeben. Die Vergabesumme kann sich für Unvorhergesehenes auf Fr. 10 000 000 erhöhen.

II. Dieser Beschluss ist bis zur Veröffentlichung des Zuschlags auf simap.ch nicht öffentlich.

III. Mitteilung an die Bildungsdirektion und die Finanzdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli