RRB Nr. 932/2018
Gemeindewesen, Politische Gemeinde Niederhasli, neue Gemeindeordnung, Genehmigung
3. Oktober 2018Deutsch2 min
Source zh.ch
Gemeindewesen, Politische Gemeinde Niederhasli, neue Gemeindeordnung, Genehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 3. Oktober 2018
932. Gemeindeordnung (Politische Gemeinde Niederhasli)
Erwägungen
1. Gemäss Art. 89 Abs. 1 der Kantonsverfassung (KV, LS 101) regeln die politischen Gemeinden und die Schulgemeinden ihre Organisation und die Zuständigkeit ihrer Organe in der Gemeindeordnung. Die Ge meindeordnung bedarf der Genehmigung des Regierungsrates. Er prüft sie auf ihre Rechtmässigkeit (Art. 89 Abs. 3 KV). Diese Genehmigung hat konstitutive Wirkung, d. h., das Inkrafttreten der Gemeindeordnung setzt die Genehmigung des Regierungsrates voraus (vgl. § 4 Abs. 1 Gemeinde gesetz [LS 131.1]). Allfällige Mängel werden durch die Genehmigung nicht geheilt.
2. Die Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Niederhasli ha ben anlässlich der Urnenabstimmung vom 10. Juni 2018 die Totalrevision der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Niederhasli beschlos sen. Der Gemeinderat bestimmt nach der Genehmigung durch den Re gierungsrat das Datum des Inkrafttretens der Gemeindeordnung. Die Neuerungen umfassen Anpassungen an das Gemeindegesetz. Auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Gemeindeordnung wird die bis da hin geltende Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Niederhasli aufgehoben.
3. Die Bestimmungen geben zu keinen Bemerkungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Die von den Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Nieder hasli am 10. Juni 2018 beschlossene Gemeindeordnung wird genehmigt.
II. Mitteilung an den Gemeinderat Niederhasli, Gemeindeverwaltung, Dorfstrasse 17, 8155 Niederhasli, den Bezirksrat Dielsdorf, Geissacker strasse 24, 8157 Dielsdorf, sowie an die Direktion der Justiz und des In nern.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli