RRB Nr. 939/2015
Verwaltungsrechnung 2015, Zwischenberichterstattung II, Stand 10. September 2015, mit Stichtagsbilanz 31. August 2015
30. September 2015Deutsch7 min
Source zh.ch
Verwaltungsrechnung 2015, Zwischenberichterstattung II, Stand 10. September 2015, mit Stichtagsbilanz 31. August 2015
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 30. September 2015
939. Verwaltungsrechnung 2015, Zwischenberichterstattung II (Stand 10. September 2015, mit Stichtagsbilanz 31. August 2015)
Erwägungen
1. Ergebnisschätzung Aufgrund der Jahresendschätzungen der Direktionen, der Staatskanz- lei, der obersten kantonalen Gerichte und der Anstalten wird die Erfolgs- rechnung 2015 mit einem Aufwandüberschuss von 96 Mio. Franken ab- schliessen. Das geschätzte Jahresergebnis fällt damit um rund 122 Mio. Franken schlechter aus als das Budget, das noch von einem Ertragsüber- schuss von 27 Mio. Franken ausgegangen ist. Diese Saldoverschlechterung wird im Wesentlichen durch folgende Veränderungen in der Finanzdirektion erklärt: Die Staatssteuererträge fallen gemäss der aktuellen Hochrechnung des Steueramtes um 91 Mio. Franken tiefer aus als budgetiert. Sie können zwar durch die höhere Ge- winnausschüttung der Schweizerischen Nationalbank (+117 Mio. Franken) kompensiert werden. Doch fällt die Gewinnausschüttung der ZKB um 56 Mio. Franken schlechter aus als geplant. Zudem ist die vom Kantonsrat beschlossene pauschale Verbesserung der Erfolgsrechnung von 100 Mio. Franken zentral in der Finanzdirektion budgetiert, kann dort jedoch nicht erreicht werden. Die übrigen Verbesserungen und Verschlechterungen gegenüber dem Budget halten sich über den ganzen Kanton gesehen in etwa die Waage. Bei den Nettoinvestitionen wurde im Budget 2015 eine zentrale Ver- besserung von 210 Mio. Franken vorgenommen, die auf der Annahme be- ruht, dass das Budget für die Investitionsausgaben (mit Ausnahme der ZKB-Dotationskapitalerhöhung) nur zu 80% ausgeschöpft wird. Hinter den budgetierten Nettoinvestitionen von 1205 Mio. Franken stehen dem- nach ursprünglich eingestellte Nettoinvestitionen von 1415 Mio. Franken. Zurzeit schätzen die Direktionen, dass sich die Nettoinvestitionen bis Ende 2015 auf 1281 Mio. Franken belaufen. Sie liegen damit um 134 Mio. Franken unter den ursprünglich eingestellten Nettoinvestitionen. Zur- zeit wird also erwartet, dass 134 Mio. Franken oder zwei Drittel der zen-
tralen Verbesserung von 210 Mio. Franken erreicht wird. Erfahrungs- gemäss dürfte sich das Ergebnis der Investitionsrechnung im Vergleich zur Schätzung im zweiten Zwischenbericht nochmals verbessern, sodass ein Ergebnis im Bereich der budgetierten Nettoinvestitionen möglich scheint. Die budgetierten Investitionsausgaben von 500 Mio. Franken für die Erhöhung des ZKB-Dotationskapitals sind bereits ausbezahlt worden.
2. Eingaben der Direktionen, der Staatskanzlei, der Rechtspflege und der Anstalten Tabelle 1: Voraussichtliches Jahresergebnis 2015, Abweichungen zum Budget (in Mio. Franken, + besser bzw. Ertragsüberschuss, – schlechter bzw. Aufwandüberschuss/Nettoinvestitionen) Erfolgsrechnung Investitionsrechnung Saldo total (Budget 2015) +27 –1205 Schätzung: Abweichungen – Regierungsrat und Staatskanzlei +0 +0 – Direktion der Justiz und des Innern +7 +1 – Sicherheitsdirektion +0 +3 – Finanzdirektion –154 –209 – Volkswirtschaftsdirektion +16 +18 – Gesundheitsdirektion +17 +38 – Bildungsdirektion –6 +21 – Baudirektion –3 +56 – Behörden und Rechtspflege +9 –1 – Anstalten –7 –5 Summe Abweichungen zum Budget 2015 –122 –76 Voraussichtliches Jahresergebnis 2015 Saldo –96 –1281 Die Beträge in den Tabellen sind gerundet. Totalisierungen können deshalb von der Summe der einzelnen Werte abweichen.
Tabelle 2: Grösste Veränderungen (in Mio. Franken, + besser, – schlech- ter) Erfolgsrechnung –123 FD Zentral in der Finanzdirektion eingestellte Korrekturen, die in der Rechnung bei allen Direktionen umgesetzt werden: Saldoverbesserung gemäss Budget- beschluss Kantonsrat (–100); Abschreibungskorrektur, weil Investitionsaus- gaben nur zu 80% ausgeschöpft werden (–14); Verzicht auf den Teuerungs- ausgleich (–9). –91 FD Tiefere Steuererträge: Die Staatssteuererträge werden um 91 Mio. Franken (Quellensteuern –73, Nachträge –37, laufende Periode +19) tiefer einge- schätzt. –55 FD Abweichung gegenüber budgetierten Gewinnausschüttungen: ZKB (–56), Axpo Holding AG (–5), Schweizer Salinen AG (–1), Flughafen Zürich AG (+7). –24 GD Höhere Beiträge an die Krankenkassenprämien (individuelle Prämienver- billigungen –11, Ergänzungsleistungen –8, Verlustscheinübernahmen –5). –13 BI Mehraufwand wegen höherer Zahl Zürcher Studierender an ausserkantonalen Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen. –5 PHZH Grösserer Personalbedarf für die Fortführung der Quereinsteigerausbildungen bei der Pädagogischen Hochschule Zürich. +5 JI Kantonaler Finanzausgleich: Verbesserung beim Übergangsausgleich. +6 BI Volksschulen: Geringerer Personalaufwand der Lehrpersonen bei der Regelschule. +7 GD Effizienzverbesserungen und geringere Subventionen bei den kantonalen psychiatrischen Kliniken. +7 OG Obergericht: Höhere Gerichtsgebühren und höhere Erträge aus dem Inkasso (+4); geringerer Personalaufwand für Richter und geringere Forderungs- verluste (+3). +11 VD Strassenfonds, vor allem geringerer Übertrag ans Tiefbauamt infolge ver- zögerter Stellenbesetzungen und geringeren projektbezogenen Aufwands (+5) sowie geringerer Übertrag ans Amt für Verkehr für Beiträge an Strassen- unterhalt (+5). +32 GD Somatische Akutversorgung und Rehabilitation, vor allem geringere Fall- pauschalen, weil die Tarife konstant geblieben und nicht gestiegen sind (+27), sowie Verbesserungen durch Einführung der Wohnsitzprüfung bei den Spitalrechnungen (+6). +117 FD Gewinnausschüttung der SNB fällt höher aus als budgetiert. +4 Saldo übrige Abweichungen –122 Total Abweichungen
Investitionsrechnung –210 FD Zentral eingestellte Investitionskorrektur, weil angenommen wird, dass das Budget für Investitionsausgaben (ohne Erhöhung ZKB-Dotationskapital) nur zu 80% ausgeschöpft wird; die Verbesserungen fallen in allen Direktionen an. –10 VD Flughafenfonds: Budgetierte Teilauflösung einer Rückstellung fällt nicht an, weil die Rückabwicklung der Lärmrechnung bereits 2014 erfolgt ist. –6 UZH Der Ersatz der Telefonanlage (Mobilien) wird neu der Universität Zürich belastet. +5 DS Sozialamt, vor allem geringere Investitionsbeiträge an soziale Einrichtungen. +9 VD Geringere Beiträge für Strassenbauten der Städte Zürich und Winterthur. +19 VD Verkehrsfonds, vor allem tiefere Investitionsbeiträge für 4. Teilergänzungen S-Bahn (+10) und Tram Hardbrücke (+3). Zudem verschieben sich Projekte der VBZ nach dem Behindertengleichstellungsgesetz ins Folgejahr (+4). +20 BI Verzögerung verschiedener Hochbauprojekte sowie Verbesserung, weil das Projekt Ersatz der Telefonanlage der Universität Zürich (Anstalt) belastet wird. +23 BD Geringere Wasserbauinvestitionen sowie geringere Investitionsbeiträge in den Bereichen Energie und Phosphor-Mining. +24 BD Geringere Hochbauinvestitionen wegen Projektverzögerungen (Polizei- und Justizzentrum sowie Klosterinsel Rheinau). +38 GD Spitäler zahlen Darlehen, die sich aus der Umwandlung altrechtlicher Investitionsbeiträge ergeben haben, vorzeitig zurück. +12 Saldo übrige Abweichungen –76 Total Abweichungen
3. Vergleich mit dem ersten Zwischenbericht auf Ende April 2015 Die folgende Tabelle zeigt, wie die Direktionen das Jahresergebnis 2015 im vorliegenden zweiten Zwischenbericht im Vergleich zur ersten Zwi- schenberichterstattung auf Ende April 2015 einschätzen. Tabelle 3: Abweichungen der Zwischenberichterstattung II gegenüber der Zwischenberichterstattung I (in Mio. Franken, + besser, – schlechter) Erfolgsrechnung Investitionsrechnung Regierungsrat und Staatskanzlei +1 +0 Direktion der Justiz und des Innern –0 –1 Sicherheitsdirektion +0 +8 Finanzdirektion +23 +1 Volkswirtschaftsdirektion +8 +1 Gesundheitsdirektion –9 +0 Bildungsdirektion +5 +20 Baudirektion –17 +20 Rechtspflege und Behörden +5 –1 Anstalten –5 –6 Gesamtverwaltung +12 +44
In der Erfolgsrechnung sind Verbesserungen von 12 Mio. Franken ge- genüber dem ersten Zwischenbericht gemeldet worden. So wird bei den Steuererträgen eine Verbesserung gegenüber der ersten Zwischenbericht- erstattung um 19 Mio. Franken erwartet. Die Verschlechterung bei der Baudirektion ist hauptsächlich auf Wertberichtigungen von Wasserbau- investitionen (Renaturierungen) zurückzuführen. Dadurch werden die vom AWEL im ersten Zwischenbericht gemeldeten Verbesserungen ge- genüber dem Budget vollständig kompensiert. In der Investitionsrechnung sind Verbesserungen von 44 Mio. Franken gegenüber dem ersten Zwischenbericht gemeldet worden. Diese fallen vor allem in der Bildungsdirektion und Baudirektion an, weil sie ihre In- vestitionen in Hochbauten um je 20 Mio. Franken tiefer erwarten.
4. Berichterstattung zur Leistungsentwicklung Es wurden keine wesentlichen Leistungsabweichungen gegenüber dem Budget gemeldet.
5. Nachtragskredite Dem Kantonsrat wurden mit der II. Serie 2015 (Vorlage 5220) ein Nach- tragskreditbegehren in der Erfolgsrechnung beantragt. Tabelle 4: Nachtragskredit II. Serie 2015 (in Mio. Franken, – Nachtrags- kredit) Direktion Begründung Betrag Gesundheitsdirektion Höhere Beiträge an die individuellen Prämienverbilligungen –23,8 infolge höherer Anzahl Bezügerinnen und Bezüger und Nach- meldungen für frühere Jahre, höherer Prämienverbilligungen in den Bereichen Ergänzungsleistungen sowie Verlustschein- übernahmen.
6. Bewilligte Kreditüberschreitungen Die Direktionen haben von Januar bis August 2015 eine Kreditüber- schreitung in der Erfolgsrechnung im Gesamtbetrag von 2 Mio. Franken bewilligt. Tabelle 5: Bewilligte Kreditüberschreitungen bis 31. August 2015 (in Mio. Franken, – zusätzliche Belastung) Direktion Begründung Betrag Baudirektion Bildung von Rückstellungen für Ausfallkosten –2,0 belasteter Standorte.
7. Beurteilung Vergleicht man die Ergebnisse der Erfolgsrechnung 2012–2014 mit den Schätzungen des zweiten Zwischenberichts, so ergibt sich für die letzten drei Jahre eine durchschnittliche Verbesserung von rund 170 Mio. Fran- ken. Trifft diese Verbesserung auch in diesem Jahr ein, so ist eine ausge- glichene Erfolgsrechnung in Reichweite. Der bisherige sparsame Haushaltvollzug ist daher weiterzuführen. Be- sondere Massnahmen sind nicht erforderlich.
Dispositiv
Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Vom zweiten Zwischenbericht der Finanzdirektion über die Verwal- tungsrechnung 2015 mit Stichtag 31. August 2015 wird Kenntnis genom- men.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates sowie an das Ober- gericht, das Verwaltungsgericht, das Sozialversicherungsgericht, die Direk- tionen des Regierungsrates, die Staatskanzlei sowie an die Finanzkon- trolle.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi