RRB Nr. 939/2022
Regionaler Richtplan Oberland, Teilrevision 2020, Festsetzung
29. Juni 2022Deutsch11 min
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 29. Juni 2022
939. Regionaler Richtplan Oberland, Teilrevision 2020 (Festsetzung)
A. Ausgangslage Die letzte Gesamtrevision des regionalen Richtplans Oberland er- folgte 2017 und wurde mit RRB Nr. 1266/2018 festgesetzt. Der regiona- le Richtplan Oberland soll in regelmässigen Abständen mit Teilrevisio- nen überprüft und bei Bedarf nachgeführt werden. Dieses Vorgehen orientiert sich am System des kantonalen Richtplans mit den zweijähr- lichen Teilrevisionen. Mit Schreiben vom 16. Dezember 2021 ersucht die Region Zürcher Oberland um Festsetzung der Teilrevision 2020 des regionalen Richt- plans Oberland gemäss Beschluss der Delegiertenversammlung vom 18. November 2021.
B. Inhalte der Teilrevision Die Teilrevision 2020 des regionalen Richtplans umfasst im Wesent- lichen folgende Inhalte: – Kap. 2.4 Gebiete zur Erhaltung der Siedlungsstruktur: Reduktion im Ortsteil Tann, Dürnten (Koordination Nutzungsplanung) – Kap. 2.8 Anzustrebende bauliche Dichte: Reduktion Gebiet von niedriger baulicher Dichte im Gebiet «Breitenmatt», Dürnten (Ko- ordination Nutzungsplanung) – Kap. 3.3 Erholung: Präzisierung zum Eintrag Strandbad Auslikon in Abstimmung mit dem Konzept «Mobilität und Umwelt Pfäffikersee» – Kap. 3.12 Erweiterung landwirtschaftliche Nutzungseignung: Ein- trag Gebiet «Riet» in Hittnau – Kap. 4.4 Fuss- und Veloverkehr: Bereinigung und Abgleich mit dem kantonalen Velonetzplan; Freizeitrouten, Radrundweg und Fahrrad- parkierung am Pfäffikersee; Eintrag Jakob-Stutz-Weg; Verlegung Wanderweg Robenhusen – Kap. 4.6 Parkierung: Verlegung Parkierungsanlagen am Pfäffikersee – Kap. 5.3 Materialgewinnung: Neues Materialgewinnungsgebiet «Feld», Fehraltorf – Kap. 5.7 Abfall: Neue Aushubdeponien «Wolf», Bubikon/Hinwil, und «Öliweid», Dürnten – Kap. 6.3 Gesundheit: Erweiterung Pflegeheim «Sonnweid», Wetzikon
Weitgehende Anpassungen erfährt das Kapitel 3.3 (Erholung), das die regional bedeutenden Erholungsgebiete neu thematisch gliedert. Zudem werden die relevanten Inhalte des Konzepts «Mobilität und Umwelt Pfäffikersee» umgesetzt. Dies betrifft in erster Linie die Er- holungsanlagen in Auslikon (Rückbau des Campingplatzes, Umgestal- tung Strandbad). Aber auch im Bereich Mobilität ergeben sich aus dem Projekt Anpassungen an der regionalen Richtplanung (Verlegung Par- kierungsanlagen und Erstellung neuer Veloabstellanlagen, Entflech- tung Velofreizeitverkehr und Wanderweg um den Pfäffikersee). Aus dem Abgleich mit dem kantonalen Velonetzplan ergeben sich zahlreiche Anpassungen an Haupt- und Nebenverbindungen sowie Ve- lo-Freizeitrouten. Hervorzuheben ist die Freizeitroute zwischen dem Greifensee und dem Pfäffikersee, die im Bereich Aathal über eine ge- plante Fuss- und Radwegbrücke verlaufen soll. Da die Region über wenig Kiesabbau- und Ablagerungsstandorte verfügt, wird ein grosser Teil des Kiesbedarfs importiert, was zu ent- sprechenden Emissionen führt. Mit der Festlegung des Materialgewin- nungsgebiets «Feld» in Fehraltorf will die Region den Selbstversor- gungsgrad erhöhen. Das Gebiet war bis zur Teilrevision 2015 Bestand- teil des kantonalen Richtplans. Während im kantonalen Richtplan noch 21 Hektaren Fläche für das Abbaugebiet vorgesehen waren, um- fasst der Eintrag im regionalen Richtplan noch 5 Hektaren, wobei das Abbauvolumen mit 125 000 m³ jedoch gleichbleibt. Mit den geplanten Aushubdeponiestandorten «Wolf» und «Öliweid» kann dem wachsen- den Bedarf an Ablagerungsmöglichkeiten für unverschmutzten Aus- hub der Region Oberland sowie der benachbarten Region Pfannenstil nachgekommen werden, die über keine eigenen Deponiestandorte ver- fügt.
C. Anhörung und Mitwirkung Die Anhörung der nach- und nebengeordneten Planungsträger ge- mäss § 7 Abs. 1 des Planungs- und Baugesetzes (PBG, LS 700.1) sowie die öffentliche Auflage gemäss § 7 Abs. 2 PBG fanden vom 9. April bis 8. Juni 2021 statt. Im Rahmen der öffentlichen Auflage gingen 18 Ein- wendungen ein. Die kantonalen Fachstellen nahmen im Rahmen der Vorprüfungen vom 7. Dezember 2020 und 22. Juni 2021 Stellung. Die Region Zürcher Oberland überarbeitete den Entwurf des regionalen Richtplans aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen. Die De- legiertenversammlung der Region Zürcher Oberland verabschiedete die Vorlage am 18. November 2021 mit Antrag auf Festsetzung durch den Regierungsrat.
Gemäss Bescheinigung des Bezirksrates Pfäffikon vom 1. Februar 2022 wurden dagegen keine Rechtsmittel eingelegt. Mit Schreiben vom 9. Februar 2022 bestätigte die Region Zürcher Oberland zudem, dass die Frist für das Referendum gegen den Beschluss der Delegiertenver- sammlung unbenutzt abgelaufen ist.
D. Erwägungen Allgemeines Mit der Teilrevision 2020 werden die Inhalte des Projekts «Mobilität und Umwelt Pfäffikersee» behördenverbindlich festgesetzt. Das Pro- jekt erforderte eine intensive Auseinandersetzung zwischen den Inter- essen des Natur- und Landschaftsschutzes, insbesondere dem Moor- schutz, und der Erholungsnutzung, einschliesslich der durch die Erho- lungsnutzung induzierten Mobilität. In diesen Prozess waren die kan- tonalen Fachstellen, die Standortgemeinden, die Region, aber auch wichtige Umweltverbände eingebunden. Es wurde vereinbart, die Er- gebnisse direkt im regionalen Richtplan festzusetzen. Daher weisen ge- wisse Einträge eine Regelungstiefe auf, die über den üblichen Detail- lierungsgrad der regionalen Richtplanung hinausgehen. Dies ist im vor- liegenden Fall begründet und sachgerecht umgesetzt. Freizeitroute Greifensee – Pfäffikersee Mit der Freizeitroute Greifensee – Pfäffikersee soll eine Brücke über das Aathal als geplant in den Richtplan aufgenommen werden. Das Vorhaben wurde in einer Vorstudie umfassend dokumentiert und in die Vorlage der Teilrevision aufgenommen, bevor die zweite kantonale Vorprüfung durchgeführt wurde. Gemäss Erläuterungsbericht ist die Verbindung als rund 300 m lange Hängebrücke über den Aathalgraben mit einem rund 45 m hohen Liftturm konzipiert, der einen direkten Zu- gang von der Brücke zum Bahnhof Aathal ermöglicht. Die geplante Brücke überquert das Aathal, das im Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung (ISOS Nr. 5264) aufgeführt ist und schliesst im Osten an die wertvolle Landschaft Pfäffikersee an, die im Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler (BLN Nr. 1409) bezeichnet ist. Westlich der Gstalderstrasse beginnt das Landschaftsschutzobjekt «Schmelzwasser- rinne Aathal» (Objekt Nr. 7157 im kantonalen Inventar der Land- schaftsschutzobjekte). Im Bereich unterhalb der Brücke sowie beim Liftturm befinden sich mehrere Denkmalschutzobjekte (Alte Bahnan- lage, Spinnerei Streiff AG) sowie in Unter Aathal ein schutzwürdiges Ortsbild von regionaler Bedeutung. Da die Brücke nach § 3 Abs. 1 lit. d der Verordnung über die Sachverständigenkommissionen gemäss § 216
PBG (LS 702.111) als grosse Baute und Anlage einzustufen ist, ist ge- mäss § 216 PBG ein Gutachten durch die kantonale Natur- und Hei- matschutzkommission und die kantonale Denkmalpflegekommission erforderlich. Die Gutachten wurden durch das Amt für Raumentwick- lung eingeholt und dienen als wesentliche Grundlage für die Beurtei- lung des Richtplaneintrags. Die Topografie des Aathals und die vorhandenen Verkehrsinfra- strukturen führen zu einer funktionalen Trennung der Gemeinde See- gräben. Die Mehrheit der Bevölkerung lebt im Ortsteil Sack, die öffent- lichen Infrastrukturen wie die Primarschule oder das Gemeindehaus befinden sich jedoch grösstenteils im Ortsteil Seegräben. Deshalb be- absichtigt die Gemeinde mit der geplanten Fuss- und Radwegbrücke die Ortsteile Seegräben und Sack via Bahnhof Aathal für den lokalen sowie regionalen Fuss- und Veloverkehr besser und sicherer miteinander zu verbinden. Mit dem Liftturm soll zudem eine direkte Anbindung an den Bahnhof im Talgrund des Aathals geschaffen werden. Dadurch soll auch die Erreichbarkeit des durch Erholungssuchende stark frequen- tierten Pfäffikersees mit dem öffentlichen Verkehr verbessert und die Verkehrsproblematik in diesem Naherholungsgebiet entschärft werden. Diesen raumplanerisch-funktionalen Interessen stehen jedoch die Schutzinteressen der genannten Inventarobjekte gegenüber. Das Aathal ist massgeblich geprägt durch die historischen Bauten, den Landschafts- raum und den Aabach mit seinen Kanälen und technischen Einbauten, die von der Energienutzung für die Textilindustrie zeugen. Die gewach- sene Industriekulturlandschaft hat jedoch durch die Ausbauten der Ver- kehrsinfrastrukturen sowie der Bautätigkeiten generell bereits erhebli- che Beeinträchtigungen erfahren. Die Brücke bildet bezüglich der Hö- henlage und Ausrichtung als Talquerung ein neues, prägendes Element. Insbesondere der Liftturm nimmt eine dominante Stellung im Sied- lungskontext ein. Daher tritt das Bauwerk deutlich hervor und hat eine unmittelbare Wirkung auf die Schutzobjekte und ihre Umgebung. Zusammenfassend stellen die Sachverständigenkommissionen fest, dass der Entwurf der Vorstudie bezüglich des Tragwerkskonzepts, auf- grund der Höhenlage und Linienführung sowie der Talsolenerschlies- sung noch nicht überzeugt. Die Vorstudie gewichtet die bautechnischen und räumlich-funktionalen Interessen zu stark und geht gestalterisch zu wenig auf das historische Industrieumfeld ein. Jedoch kann bei einer Brücke, welche die ortsbaulichen und landschaftlichen Qualitäten ganzheitlicher berücksichtigt und sich gut in die Umgebung einfügt, nicht von einer wesentlichen Beeinträchtigung der Inventarobjekte aus- gegangen werden. Um dies zu erreichen, schlagen beide Kommissionen ein Varianzverfahren vor, in dem ergebnisoffen andere Ansätze für die Brückenkonstruktion ausgelotet werden.
Mit dem Richtplaneintrag wird festgehalten, dass eine Fuss- und Radwegbrücke über das Aathal aus Netzsicht zweckmässig und weiter zu prüfen ist. Durch die Festsetzung wird der Bedarf und die ungefäh- re Lage für die Freizeitroute Greifensee – Pfäffikersee mit der geplan- ten Brücke Aathal anerkannt. Bei den im Erläuterungsbericht darge- stellten Abbildungen zur geplanten Brücke und den Angaben bezüg- lich der Länge und Höhe des Liftturms handelt es sich um Visualisie- rungen und Erläuterungen gemäss Vorstudie, die im Rahmen des Varianzverfahrens in Bezug auf das Tragwerkskonzept, die Höhenlage und Linienführung sowie die Talsolenerschliessung zu überprüfen und zu optimieren sein werden. Aus der Festsetzung lässt sich somit nicht die grundsätzliche Bewilligungsfähigkeit des Vorhabens, auf das im Er- läuterungsbericht referenziert wird, ableiten. Die Vereinbarkeit mit den Schutzzielen der Inventare, insbesondere dem ISOS und den Denk- malschutzobjekten, ist abschliessend auf Stufe eines Bauprojekts nach- zuweisen. Im Nachgang zum Beschluss der Delegiertenversammlung zur Teil- revision des regionalen Richtplans hat das Amt für Raumentwicklung das aktualisierte kantonale Inventar der Landschaftsschutzobjekte festgesetzt. Der Eintrag der neuen Freizeitroute Greifensee – Pfäffiker- see mit der Brücke Aathal enthält bei den Bemerkungen einen Koordi- nationshinweis zum Landschaftsschutzobjekt «Schmelzwasserrinne Aathal». Da die Nummerierung der Inventarobjekte angepasst wurde, ist der Koordinationshinweis anzupassen. Mit der neuen Festsetzung des Inventars der Landschaftsschutzobjekte liegt die Brücke Aathal zwar nicht mehr direkt im Inventarobjekt, jedoch unmittelbar daneben. Der Koordinationshinweis ist daher weiterhin angebracht. Anpassungen Die Prüfung des zur Festsetzung beantragten Dossiers hat ergeben, dass einige Festlegungen nur in geänderter Form festgesetzt werden können. Den mit Vorprüfung des Amtes für Raumentwicklung vom 7. Dezember 2020 und 22. Juni 2021 gestellten Auflagen und Empfeh- lungen wurde grossmehrheitlich entsprochen. Die Beschlüsse der Delegiertenversammlung vom 18. November 2021 werden wie folgt angepasst: Richtplantext Kapitel 4, Verkehr 4.4 Fuss- und Veloverkehr, Tabelle 52 Freizeitrouten S. 31 Eintrag Route Greifensee – Pfäffikersee: Unter Bemerkungen ist das Landschaftsschutzobjekt «Schmelzwasserrinne Aathal» mit der Objektnummer 7157 anstatt der Objektnummer 101 zu bezeichnen.
Begründung Am 14. Januar 2022 wurde das aktualisierte kantonale Inventar der Landschaftsschutzobjekte festgesetzt. In diesem Zusammenhang wur- de die Nummerierung der einzelnen Inventarobjekte geändert. 4.4 Fuss- und Veloverkehr, Tabelle 54 Bike-Trails S. 32 Der Status des Bachteltrails ist von «geplant» in «bestehend» zu ändern. Begründung Der Bachteltrail ist seit mehreren Jahren bestehend. Das Vorhaben soll daher nicht als «geplant» ausgewiesen werden.
E. Festsetzung Die Teilrevision des regionalen Richtplans Oberland kann unter Vorbehalt der voranstehenden Erwägungen im Unterkapitel Richt- plantext festgesetzt werden. Dieser Regierungsratsbeschluss ist ein Akt im Sinne von § 19 Abs. 1 lit. a des Verwaltungsrechtspflegegesetzes (VRG, LS 175.2) und kann durch betroffene Gemeinden gestützt auf § 41 Abs. 1 VRG direkt mit Beschwerde an das Verwaltungsgericht angefochten werden. Das Ver- waltungsgericht prüft die Beschwerdeberechtigung von Amtes wegen.
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Teilrevision 2020 des regionalen Richtplans Oberland wird ge- mäss dem Beschluss der Delegiertenversammlung der Zürcher Pla- nungsgruppe Regionalplanung Zürcher Oberland vom 18. November 2021 vorbehältlich von Dispositiv II festgesetzt.
II. Entgegen dem Beschluss der Delegiertenversammlung der Zür- cher Planungsgruppe Regionalplanung Zürcher Oberland vom 18. No- vember 2021 können folgende Punkte bzw. Einträge im Sinne der Er- wägungen nur in geänderter Form festgesetzt werden: – Kap. 4.4: Tabelle 52 Freizeitroute Greifensee – Pfäffikersee: Korrek- tur beim Verweis auf das Inventar der Landschaftsschutzobjekte – Kap. 4.4: Tabelle 54 Bachteltrail: Korrektur von geplant auf be- stehend
III. Der regionale Richtplan steht beim Sekretariat der Region Zür- cher Oberland (Bahnhofstrasse 13, 8494 Bauma) und bei der Baudirek- tion (Amt für Raumentwicklung, Stampfenbachstrasse 12, 8090 Zü- rich) zur Einsicht offen. Zusätzlich wird er auf der Internetseite des Amtes für Raumentwicklung (zh.ch/are) und der Regionalplanung Zürcher Oberland (zuerioberland-region.ch) veröffentlicht.
IV. Dispositiv I bis III dieses Beschlusses sind von der Baudirektion gemäss § 6 Abs. 1 lit. a des Planungs- und Baugesetzes öffentlich be- kannt zu machen.
V. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwer- de erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und des- sen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
VI. Mitteilung unter Beilage der erwähnten Anzahl Dossiers der Revisionsvorlage an – Region Zürcher Oberland, Bahnhofstrasse 13, 8494 Bauma (unter Beilage von einem Dossier) – die Gemeinde- und Stadträte der Gemeinden und Städte (ohne Dossier): – Bäretswil, Schulhausstrasse 2, 8344 Bäretswil – Bauma, Dorfstrasse 41, Postfach 232, 8494 Bauma – Bubikon, Rutschbergstrasse 18, Postfach, 8608 Bubikon – Dürnten, Rütistrasse 1, 8635 Dürnten – Fehraltorf, Kempttalstrasse 54, 8320 Fehraltorf – Fischenthal, Oberhofstrasse 2, 8497 Fischenthal – Gossau, Berghofstrasse 4, 8625 Gossau – Grüningen, Stedtligasse 12, 8627 Grüningen – Hinwil, Dürntnerstrasse 8, 8340 Hinwil – Hittnau, Jakob-Stutz-Strasse 50, 8335 Hittnau – Mönchaltorf, Esslingerstrasse 2, 8617 Mönchaltorf – Pfäffikon, Hochstrasse 1, 8330 Pfäffikon – Russikon, Kirchgasse 4, 8332 Russikon – Rüti, Breitenhofstrasse 30, 8630 Rüti – Seegräben, Rutschbergstrasse 10, 8607 Aathal-Seegräben – Uster, Bahnhofstrasse 17, Postfach, 8610 Uster – Wald, Bahnhofstrasse 6, Postfach 364, 8636 Wald – Wetzikon, Bahnhofstrasse 167, 8622 Wetzikon – Wila, Kugelgasse 2, 8492 Wila – Wildberg, Luegetenstrasse 3, 8489 Wildberg – das Verwaltungsgericht (unter Beilage von einem Dossier) – das Baurekursgericht (unter Beilage von zwei Dossiers) – die Baudirektion (unter Beilage von zwei Dossiers)
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli