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Entscheid

RRB Nr. 942/2021

Projekt Kompetenzzentren, Phase Einführung, Stellenplan, zusätzliche gebundene Ausgabe

1. September 2021Deutsch12 min

Source zh.ch

Projekt Kompetenzzentren, Phase Einführung, Stellenplan, zusätzliche gebundene Ausgabe

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 1. September 2021

942. Projekt Kompetenzzentren – Phase Einführung (zusätzliche Ausgabe, Stellenplan)

Erwägungen

A. Ausgangslage Gemäss § 3 lit. a des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Berufsbildung vom 14. Januar 2008 (LS 413.31) legt der Bildungsrat fest, für welche Berufe die Berufsfachschulen die schulische Bildung vermitteln, und er bestimmt das Einzugsgebiet dieser Schulen unter Be- rücksichtigung der Bedürfnisse der Lehrbetriebe (Berufszuteilung). Mit Beschluss Nr. 1/2020 vom 3. Februar 2020 hat der Bildungsrat die Berufszuteilung an die 29 Berufsfachschulen im Kanton Zürich neu ge- regelt. Durch eine bessere Zuteilung der Berufe sollen grössere Fach- schaften möglich werden. Diese Konzentration der Fachexpertise, unter- stützt durch eine moderne, berufsspezifische fachtechnische Infrastruk- tur, soll auch in Zukunft die Unterrichtsqualität auf hohem Niveau ga- rantieren und den engen Bezug zur Wirtschaft sicherstellen. Das Projekt zur Bildung von Kompetenzzentren wird nach der Pro- jektmethodik HERMES geführt und ist in zwölf berufsfeld- bzw. schul- spezifische Teilprojekte unterteilt, die jeweils von einem Teilprojektteam, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der betroffenen Schulen und des Mittelschul- und Berufsbildungsamtes (MBA), geführt werden. Die Leitung hat in der Regel diejenige Schule, die einen neuen Beruf aufnimmt. Die Umsetzung der neuen Berufszuteilungen hat im Sommer 2020 begonnen und wird bis Ende des Schuljahres 2023/2024 abge- schlossen werden, wobei Veränderungen in der Organisationsstruktur der Schulen in einzelnen Fällen erst per Ende des Schuljahres 2024/2025 konsolidiert und mit neuen Stellenplänen geregelt sein werden. Mit Beschluss Nr. 843/2020 hat der Regierungsrat eine befristete Er- weiterung des Stellenplans des MBA bewilligt, um die zentrale Koordi- nation und Steuerung der Umsetzung der vom Bildungsrat beschlossenen Anpassung der Berufszuteilung sicherzustellen. Für die Phase der Rea- lisierung des Projekts Kompetenzzentren Berufsfachschulen hat der Re- gierungsrat mit Beschluss Nr. 1270/2020 eine gebundene Ausgabe von Fr. 1 600 000 bewilligt. Gemäss diesem Beschluss sollen die Ausgaben für die Phase der Einführung in der Phase der Realisierung ermittelt und eine entsprechende zusätzliche Ausgabe beantragt werden.

B. Stand des Projekts Im Winter 2020/2021 wurden die Einzugsgebiete der Berufsfachschu- len für 16 Berufe neu festgelegt, in den IT-Systemen angepasst und gegen- über den Lehrbetrieben und den Lernenden kommuniziert. Zudem wur- den die Fragen der Zuteilung der Lernenden zu den Berufsmaturitäts- schulen mehrheitlich festgelegt. Im Rahmen des Teilprojekts Personal wurde unter Einbezug der Sozialpartner der Arbeitsort von 135 Lehr- personen geklärt und, wo nötig, neu verfügt. Nicht in allen Fällen konn- ten Entlassungen vermieden werden. Bei 15 Mitarbeiterinnen und Mit- arbeitern erfolgte eine Entlassung altershalber. Dazu wurde mit RRB Nr. 690/2021 ein Sozialplan beschlossen. In der laufenden Phase «Realisierung» haben die Teilprojektteams der Schulen die während der Phase der Einführung vorzunehmenden per- sonellen, organisatorischen und fachlichen Detailfragen definiert und die entsprechenden notwendigen Ressourcen für die Phase der Einfüh- rung ab Sommer 2021 geschätzt. In dieser nächsten Phase werden die neuen Lernenden und Lehrpersonen an den neuen Schulen starten.

C. Mittelbedarf Die Aufwendungen für die unter Abschnitt B beschriebene Phase der Einführung wurden an den einzelnen Berufsfachschulen erhoben und durch das MBA plausibilisiert. Bis Ende des Schuljahres 2024/2025 er- geben sich Ausgaben gemäss nachstehender Auf‌listung für Entlastungen der Lehrpersonen und Schulleitungsmitglieder, Sachaufwand sowie ex- terne Moderation der Fachschaften. Zudem fallen zusätzliche Kosten für Wegzeit und Reisespesen an, wenn Lehrpersonen an zwei Schulen unterrichten müssen. Schule Entlastungen Entlastungen Sachaufwand Externe Total Lektionen in Franken in Franken Moderation pro Schule in Franken in Franken Allgemeine Berufsschule Zürich 80 13 600 5 000 18 600 Berufsbildungsschule 2 245 381 650 27 500 409 150 Winterthur Baugewerbliche Berufsschule 2 000 2 000 Zürich Berufsfachschule Winterthur 320 54 400 21 000 75 400 Berufsfachschule Uster 120 20 400 20 400 Berufsschule Mode und 120 20 400 20 400 Gestaltung Zürich Berufsschule Bülach 450 76 500 10 000 86 500 Berufsschule Rüti 240 40 800 22 500 7 500 70 800 Bildungszentrum Limmattal 420 71 400 81 700 4 000 157 100

Schule Entlastungen Entlastungen Sachaufwand Externe Total Lektionen in Franken in Franken Moderation pro Schule in Franken in Franken Bildungszentrum Zürichsee 1 360 231 200 10 000 241 200 Berufsschule für Detailhandel 40 6 800 6 800 Zürich Gewerbliche Berufsschule 80 13 600 10 000 23 600 Wetzikon Technische Berufsschule Zürich 100 17 000 17 000 Schweizerische Textilfachschule 100 17 000 17 000 Zürich Zentrum für Ausbildung 1 160 197 200 197 200 im Gesundheitswesen Total 6 835 1 161 950 153 700 47 500 1 363 150 Entschädigung für Wegzeit 268 000 und Reisespesen Reserve 10% 168 850 Total zu bewilligende Kosten 1 800 000

a) Entlastungslektionen Im Rahmen des Projekts wechseln Lehrpersonen die Schule, andere übernehmen an der bisherigen Schule neue Unterrichtsverpflichtungen, und teilweise unterrichten sie in einer Übergangszeit von ein bis zwei Jah- ren an zwei verschiedenen Schulen. Die Lehrpersonen müssen ihren Unterricht an die Vorgaben der neuen Schule, deren Infrastruktur und Stundenplan anpassen sowie teilweise für die abgebende und die auf- nehmende Schule in der Übergangszeit nach zwei verschiedenen Kon- zepten unterrichten. Zudem wechseln etwa 800 Lernende physisch ihre Schule. Sowohl Lehrpersonen als auch Lernende müssen an der neuen Schule integriert werden, was zu einem grossen zusätzlichen Organisa- tions- und Vorbereitungsaufwand führt. Für die Schulleitungsmitglieder steigt dadurch der Aufwand für die Führung und Koordination ihrer Abteilungen stark an. Zudem sind Massnahmen notwendig für die Ko- ordination innerhalb der neuen, grösseren Fachschaften sowie für die Entwicklung einer gemeinsamen Schulkultur, soweit dies nicht bereits in der Phase Realisierung stattgefunden hat. Die einzelnen Schulen sind vom Projekt Kompetenzzentren unter- schiedlich betroffen. Dies zeigt sich bei den notwendigen Entlastungslek- tionen. Die Berufsbildungsschule Winterthur (BBW) ist in sieben der zwölf Teilprojekte sowohl als abgebende als auch als aufnehmende Schule involviert und muss aufgrund der Reduktion der Berufe ihre Organisa- tionsstruktur um eine Abteilung reduzieren. Auch das Bildungszent-

rum Zürichsee (BZZ) ist in vier Teilprojekten involviert und muss die Führungsstruktur der Schule reorganisieren, weil einerseits drei Berufe an andere Schulen verschoben werden und anderseits eine neue Abtei- lung der Fachleute Betreuung EFZ Fachrichtung Kinderbetreuung mit 800 Lernenden aufgebaut wird. Bei der Berufsfachschule Winterthur (BFS) wird die Anzahl Lernender im Bereich der Fachleute Betreuung reduziert und bei den Detailhandelsberufen ausgebaut, was zu zahlrei- chen Personalmutationen führt und einen grossen organisatorischen und administrativen Aufwand zur Folge hat. Das Bildungszentrum Limmat- tal übernimmt drei neue, überkantonal beschulte Berufe, deren Unter- richt zudem auf eine Handlungskompetenzorientierung umgestellt wer- den muss. Die für die Einführung benötigte zusätzliche Zeit der Lehrpersonen und Schulleitungsmitglieder wird über die Entlastungslektionen zur Verfügung gestellt. Diese zusätzlichen Kosten entstehen für Stellvertre- tungen der Stammlehrkräfte, wenn diese die oben beschriebenen Auf- gaben wahrnehmen. Die 6835 Entlastungslektionen entsprechen rund 171 Jahreslektionen à Fr. 6800, wobei für eine Entlastungslektion Kosten von rund Fr. 170 entstehen. Bei den Entlastungen handelt sich um externe Zusatzleistungen im Sinne der Richtlinie «Anwendung des Stunden- kontos und Gewährung von Zusatzleistungen und Entlastungen für Lehr- personen der kantonalen Berufsfachschulen» vom 4. Januar 2017. Ent- lastungen für Schulleitungsmitglieder sollen gemäss § 28 Abs. 2 der Mittel- schul- und Berufsschullehrervollzugsverordnung (LS 413.112) bewilligt werden. Die Entlastungen gelten nicht als interner Aufwand gemäss § 31 Abs. 2 der Finanzcontrollingverordnung (LS 611.2). b) Zusätzliche Kosten Für die Lernenden erfolgt der Wechsel des Schulorts, von wenigen Ausnahmen abgesehen, ein- und auslaufend. Wer mit der Lehre anfängt, startet das erste Lehrjahr an der neuen Schule. Die bereits laufenden Ausbildungen können hingegen an der bisherigen Schule abgeschlossen werden. Die betroffenen Lehrpersonen müssen in dieser Übergangszeit somit an zwei Schulen unterrichten. Diese Situation wurde bereits sehr früh im Projektverlauf unter Einbezug der Sozialpartner geregelt: Die betroffenen Lehrpersonen werden an der neuen Schule angestellt und erhalten für den Unterricht an der bisherigen Schule die Wegzeit und die Fahrspesen mit dem öffentlichen Verkehrsmittel entschädigt, sofern ein längerer bzw. teurerer Arbeitsweg anfällt. Nach einer Schätzung des MBA belaufen sich die Kosten auf Fr. 230 000 für die Wegentschä- digung und Fr. 38 000 für die Fahrspesen, total Fr. 268 000. Die Abrech- nung erfolgt über die Schule, an der die Lehrperson angestellt ist.

Die Sachkosten von Fr. 153 700 umfassen Anschaffungen der Schulen für den Unterricht, die nicht von der abgebenden Schule übernommen werden können, wie beispielsweise Modelle, Geräte, Schränke für Chemi- kalien sowie kleine Anpassungen an der Ausstattung. Die durch das Pro- jekt ausgelösten baulichen Anpassungen an den Schulanlagen sind einer- seits teilweise bereits umgesetzt und anderseits noch nicht abschliessend bestimmt. Der entsprechende Kostenaufwand beträgt voraussichtlich insgesamt rund Fr. 1 000 000. Die jeweils nötigen Massnahmen wurden und werden gemäss den Vorgaben des kantonalen Mietermodells und der Immobilienverordnung (LS 721.1) beantragt, geprüft und finanziert. Infolge der Versetzung von Lehrpersonen an eine neue Schule wer- den bis zu drei verschiedene Schulkulturen zusammengeführt, weshalb Massnahmen zur Erarbeitung und Festigung der Schulkultur notwendig sind. Dafür sollen die Schulen externe Moderierende beiziehen können. Bereits mit RRB Nr. 1270/2020 wurden für diesen Zweck Mittel bewil- ligt, jedoch nicht für alle Schulen bzw. noch nicht im notwendigen Um- fang. Die zusätzlichen zu bewilligenden Kosten betragen Fr. 47 500. c) Befristete Stellenplananpassung Für die durch die Verschiebung von Lernenden und Lehrpersonen zusätzlich anfallenden administrativen und organisatorischen Arbeiten benötigen die Schulen zusätzlich 3,8 Stellen der Richtposition Verwal- tungsassistent/in in Lohnklasse 15 gemäss Vollzugsverordnung zum Per- sonalgesetz (VVO, LS 177.111). Davon sind 1,6 Stellen auf drei Jahre und 2,2 auf zwei Jahre zu befristen. Dabei handelt es sich um eine Stellen- aufstockung bereits bestehender Stellen, weshalb keine Bewertung ge- mäss der Vereinfachten Funktionsanalyse notwendig ist. Für den Aufbau der neuen Abteilung der Fachleute Betreuung EFZ mit 800 Lernenden benötigt das BZZ zudem 0,2 auf vier Jahre befristete Stellen der Richt- position Abteilungsleiter/in der Lohnklasse 22 gemäss der Mittelschul- und Berufsschullehrerverordnung (MBVO, LS 413.111). Die Zuteilung an die Schulen erfolgt durch das MBA gemäss den Eingaben der Schu- len. Für die Stellenplananpassung im Rahmen der Umsetzung des Pro- jekts Kompetenzzentren fallen folgende zusätzliche Kosten an: Stellen Richtposition Jährlich Jahre Personalkosten in Franken in Franken 0,2 Abteilungsleiter/in (LK 22) 48 000 4 192 000 1,6 Verwaltungsassistent/in (LK 15) 184 000 3 552 000 2,2 Verwaltungsassistent/in (LK 15) 253 000 2 506 000 Kosten 1 250 000

Mit den befristeten Stellen wird die zeitgerechte Umsetzung der admi- nistrativen und organisatorischen Arbeiten der Schulen sichergestellt, die sich aus der Umsetzung des Bildungsratsbeschlusses ergeben. Die Aus- gaben gehen zulasten der Leistungsgruppe Nr. 7306, Berufsbildung. Sie sind im Budget 2021 sowie im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanz- plan (KEF) 2022–2025 enthalten.

D. Finanzen Gemäss den vorstehenden Erwägungen fallen Kosten für Personal, Entlastungen sowie für Wegentschädigungen und Fahrten an. Für die laufende Phase der Einführung einschliesslich einer Reserve von rund 10% ist mit Kosten von insgesamt Fr. 1 800 000 zu rechnen. Davon fallen Fr. 300 000 im Jahr 2021, Fr. 650 000 im Jahr 2022, Fr. 550 000 im Jahr 2023 und 300 000 im Jahr 2024 an. Mit dieser zusätzlichen Ausgabe ver- fügt das Projekt Kompetenzzentren für die sich zurzeit in Umsetzung befindenden Teilprojekte an den Schulen über die notwendigen Mittel, abgesehen von den Mitteln für die baulichen Anpassungen. Es ist mit keinen Folgekosten zu rechnen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass im Rahmen der Bildung von Kompetenzzentren an den Berufsfachschulen weitere Berufsfelder bzw. Themen bearbeitet werden und dadurch Kosten entstehen. Gegenwärtig bestehen hierzu aber noch keine konkreten Vor- gaben. In RRB Nr. 1270/2020 wurde aufgrund einer ersten groben Schätzung mit Einführungskosten von rund Fr. 1 000 000 gerechnet. In dieser Schät- zung nicht berücksichtigt waren die Entschädigungen für Wegzeit und Fahrspesen und die Reserve von 10%. Zudem wurden die Aufwendungen der beiden vom Projekt sehr stark betroffenen Schulen BBW und BZZ zu tief eingeschätzt, da Erfahrungswerte aus vergleichbaren Projekten fehlten. Gemäss Beschluss des Bildungsrates Nr. 1/2020 vom 3. Februar 2020 muss die Anpassung der Berufszuteilung bis 2024 umgesetzt werden. Während der Phase der Realisierung, für die mit RRB Nr. 1270/2020 die notwendigen Mittel bewilligt wurden, wurde die Einführung vorberei- tet und gegenüber den betroffenen Lehrbetrieben und Lernenden kom- muniziert. Die neuen Anstellungen der Lehrpersonen sind verfügt. Der Grossteil wird ab Schuljahr 2021/2022 an der neuen Schule angestellt sein. Ebenso wurde der Sozialplan mit RRB Nr. 690/2021 bewilligt. Mit der zu bewilligenden Ausgabe wird nun die operative Einführung sicher- gestellt und der Mehraufwand für die Übergangszeit finanziert. Ohne diese Mittel können die Schulen nicht gleichzeitig die Einführung be- wältigen und einen qualitativ hochstehenden Unterricht sicherstellen. Ein Abbruch der Umsetzung zum jetzigen Zeitpunkt würde zum Schei- tern des Projekts Kompetenzzentren führen. Es handelt sich deshalb

um eine gebundene Ausgabe (§ 37 Abs. 2 lit. a Gesetz über Controlling und Rechnungslegung [LS 611]). Die Kosten werden als zusätzliche ge- bundene Ausgabe zur Ausgabenbewilligung gemäss RRB Nr. 1270/2020 bewilligt und gehen zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7306, Berufsbildung. Die Ausgaben sind im Budget 2021 sowie im KEF 2022–2025 eingestellt.

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Phase Einführung des Projekts Kompetenzzentren Berufs- fachschulen wird zur Ausgabenbewilligung gemäss RRB Nr. 1270/2020 eine zusätzliche gebundene Ausgabe von Fr. 1 800 000 zulasten der Er- folgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7306, Berufsbildung, bewilligt. Die gesamte zur Verfügung stehende Ausgabensumme beträgt Fr. 3 400 000.

II. Die Stellenpläne der Berufsfachschulen werden befristet mit Wir- kung ab 1. September 2021 wie folgt ergänzt: Stellen Richtposition Befristet bis Klasse 0,2 Abteilungsleiter/in 31. August 2025 22 MBVO 1,6 Verwaltungsassistent/in 31. August 2024 15 VVO 2,2 Verwaltungsassistent/in 31. August 2023 15 VVO

III. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Bildungsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli