RRB Nr. 947/2016
Bericht des Regierungsrates über das Bauprogramm der Staatsstrassen 2017–2019, Antrag an den Kantonsrat
28. September 2016Deutsch20 min
Source zh.ch
Antrag des Regierungsrates vom 28. September 2016
Beschluss des Kantonsrates über den Bericht des Regierungsrates über das Bauprogramm der Staatsstrassen für die Jahre 2017–2019 (vom . . . . . . . . . . . .)
Der Kantonsrat, nach Einsichtnahme in den Antrag des Regierungsrates vom 28. Sep- tember 2016, beschliesst: I. Vom Bericht des Regierungsrates über das Bauprogramm der Staatsstrassen für die Jahre 2017–2019 wird Kenntnis genommen. II. Mitteilung an den Regierungsrat.
Weisung
A. Anlass, Umfeld und Inhalt
Mit dem Bauprogramm gemäss § 8 Abs. 1 des Strassengesetzes vom 27. September 1981 (StrG, LS 722.1) erstattet der Regierungsrat dem Kantonsrat jährlich Bericht über die Bautätigkeit auf den Staats- strassen für die nächsten drei Jahre. Das vorliegende Bauprogramm berücksichtigt den kantonalen Richtplan, Teil Verkehr, vom 18. März 2014 und das vom Regierungsrat im September 2006 beschlossene Ge- samtverkehrskonzept (GVK). Dieses wird im Nachgang zur Gesamt- erneuerung des kantonalen Richtplans überarbeitet. Die Einnahmen und die (lnvestitions-)Ausgaben für das vorlie- gende Bauprogramm sind im KEF 2017–2020, Planjahre 2017–2019, eingestellt. Aufgrund der Zuständigkeit des Bundes berücksichtigt das Bauprogramm in Bezug auf die Nationalstrassen nur die für den Kan- ton wichtigen oder finanzrelevanten Vorhaben.
Verschiedene Strassenabschnitte weisen heute regelmässige Über- lastsituationen aus. Der Regierungsrat unternimmt deshalb grosse An- strengungen, um die im kantonalen Richtplan vom 29. April 2015 und teilweise in den regionalen Richtplänen eingetragenen Schlüsselvor- haben im Bereich der Staatsstrassen einem raschen politischen Ent- scheid bzw. einer Umsetzung zuzuführen. Erfahrungsgemäss benötigt die Erstellung neuer Infrastrukturen lange Zeit, weshalb als kurzfris- tige Massnahme der Abstimmung zwischen Siedlung und Verkehr ent- sprechend der Vorgabe im kantonalen Richtplan eine besondere Be- deutung beigemessen wird. Die siedlungsverträgliche Gestaltung der Kantonsstrassen in dicht besiedelten Räumen wird daher ein wichtiges Ziel der Strasseninfrastrukturplanung bleiben. In diesem Zusammen- hang wird auch die Steuerung des Verkehrs auf dem Staatsstrassennetz noch weiter an Bedeutung gewinnen. Weiter werden Netzergänzungen für sicherere und schnellere Fahrrad- und Fusswegverbindungen vor- gesehen. Das folgende Bauprogramm umfasst eine Berichterstattung über die geplante kurz- und mittelfristige Umsetzung von Infrastrukturmass- nahmen zur Erreichung der übergeordneten Strategien und verkehr- spolitischen Ziele. Unwägbarkeiten wie Rechtsmittel und Projektein- sprachen, einschliesslich der damit verbundenen Projektanpassungen, der Koordinationsbedarf mit anderen Bauträgern wie Gemeinden, Wer- ken, privaten Anstösserinnen und Anstössern, aber auch beim Land- erwerb sowie Verzögerungen beim Bau wirken sich auf die Program- mabwicklung aus.
B. Strassenbauprogramm für die Jahre 2017–2019: Berichterstattung
1. Fuss- und Radverkehrsanlagen
Allgemeine Ausgaben für Fussgängeranlagen: An der Praxis zur Verbesserung der Verkehrssicherheit wird wie in den zurückliegenden Jahren festgehalten. Es ist geplant, rund 10 Mio. Franken pro Jahr für Massnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit in den Sied- lungsgebieten einzusetzen. Die Massnahmen umfassen Schutzvorrich- tungen wie Schutzinseln, bauliche Trennungen, ergänzende Gehwege oder kombinierte Rad-/Gehweganlagen zur sicheren Erschliessung von Neubaugebieten und zur Schliessung von Lücken im bestehenden Netz. Zürichseeweg: Der Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Zürisee für alli» wurde mit den am 1. April 2016 in Kraft gesetzten neuen Be- stimmungen zum Uferwegbau im Strassengesetz umgesetzt. Die nach
der Überweisung des dringlichen Postulats KR-Nr. 16/2012 betreffend Seeuferwege ohne Enteignung eingestellten Planungsarbeiten für Ufer- wegprojekte wurden wieder aufgenommen. Da die Planung und Pro- jektierung von Uferwegen aufgrund der umweltrechtlichen Anforde- rungen und der Grundeigentumsverhältnisse sehr komplex sind, ist frühestens 2019 mit baureifen Bauprojekten zu rechnen. Das Projekt für den Bau eines Stegs im Abschnitt zwischen dem Seeplatz und Gies- sen in Wädenswil ist am weitesten fortgeschritten. Hierfür wird vom Tiefbauamt der Baudirektion ein Bauprojekt erarbeitet. Velonetzplanung: Ziel der kantonalen Veloförderung ist es, den Anteil des Veloverkehrs am Gesamtverkehr zu erhöhen (Kantonsrats- beschluss vom 1. November 2010, Vorlage 4664). Attraktive, sichere und durchgehende Veloverbindungen sind eine wichtige Voraussetzung dafür, dass das Velo als Verkehrsmittel im Alltagsverkehr auf kurzen (0–5 km) bis mittleren Distanzen (5–15 km) stärker genutzt wird. Eine zentrale Massnahme ist der Velonetzplan, den der Regierungsrat am 15. Juni 2016 beschlossen hat (RRB Nr. 591/2016). Dabei wurde das bestehende Veloverkehrsnetz überprüft und weiterentwickelt. Diese systematische, kantonsweite Planung beruht auf Nachfrage- und Poten- zialabschätzungen, die für den ganzen Kanton erarbeitet wurden. Das Hauptaugenmerk der Velonetzplanung liegt auf dem Alltagsverkehr. Anders als beim Freizeitverkehr stehen bei einer Alltagsverbindung die Entfernung und damit die Reisezeit im Vordergrund. Die Volks- wirtschaftsdirektion erarbeitet als Nächstes ein Umsetzungskonzept, in dem die Massnahmen ermittelt und priorisiert werden. Gleichzeitig soll der Velonetzplan den regionalen Planungsvereinigungen als Grund- lage für die Überarbeitung der regionalen Richtpläne dienen.
2. Öffentlicher (Strassen-)Verkehr
Aufwendungen für Strasseninfrastrukturen des öffentlichen Ver- kehrs wie Busspuren, Steuerungsmassnahmen zur Busbevorzugung und die Sicherstellung des hindernisfreien Zugangs zum öffentlichen Ver- kehr im Strassenraum werden durch den Strassenfonds finanziert. Es ist erfahrungsgemäss von jährlichen Aufwendungen von 2–3 Mio. Franken auszugehen. Zusätzlich ist in den Konzepten der Regionalen Verkehrs- steuerung (vgl. nachfolgend Ziff. 5) eine Reihe von Massnahmen für den öffentlichen Verkehr vorgesehen. Diese sind in der Rechnung unter dem Titel Verkehrsmanagement aufgeführt (vgl. Teil D, Tabelle Ge- samtrechnung).
3. Nationalstrassen
3.1 Leistungen des Kantons zugunsten der Nationalstrasse
Nationalstrassen neu (Oberlandautobahn), Uster Ost bis Anschluss Hinwil: Die im kantonalen Richtplan eingetragene Linienführung soll mit der vom Regierungsrat am 8. April 2015 beschlossenen Teilrevi- sion des Kapitels Verkehr angepasst werden (Vorlage 5179). Diese wird zurzeit im Kantonsrat behandelt. Grundlage bildet die vom Kan- ton vorgenommene Variantenstudie. Mit der Anpassung des National- strassennetzes im Zusammenhang mit der Schaffung des National- strassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) wird die Grundlage für eine Weiterbearbeitung des Vorhabens durch den Bund gelegt. Diese Vorlage befindet sich in der Beratung durch die eidgenössischen Räte.
3.2 Nationalstrassenprojekte in der Verantwortung des Bundes
Die nachfolgend aufgeführten Nationalstrassenprojekte liegen seit dem 1. Januar 2008 in der alleinigen Verantwortung des Bundes. Die Berichterstattung beschränkt sich auf den Stand der Vorhaben und die Zielsetzungen des Regierungsrates in der Begleitung der Projekte. Glattalautobahn: Mit der Botschaft zum NAF sieht der Bund die Aufnahme dieser neuen Verbindung in das Nationalstrassennetz vor. Mit einer Aufnahme ins Nationalstrassennetz ist die Finanzierung durch den Bund im Grundsatz sichergestellt. Entsprechend der vom Bund im Vorfeld durchgeführten Zweckmässigkeitsbeurteilung soll der Eintrag im kantonalen Richtplan angepasst werden. Die entsprechende Vor- lage 5179 wird derzeit im Kantonsrat behandelt. N 1 Kantonsgrenze Aargau–Dreieck Zürich Nord (Ausbau Nord- umfahrung Zürich): Der rasche 6-Spur-Ausbau des Nordrings und der Bau des 3. Gubristtunnels haben für den Regierungsrat höchste Priori- tät. Die Plangenehmigung für den Ausbau zwischen Zürich-Affoltern und der Verzweigung Zürich-Nord liegt vor und die Arbeiten haben begonnen. Im Zusammenhang mit dem 6-Spur-Ausbau wird auch die Überdeckung Katzensee gebaut, an die der Kanton einen Beitrag von 25 Mio. Franken bewilligt hat. Diese Kosten sind im Budget/KEF ein- gestellt. Derzeit werden noch die folgenden Projektanpassungen vom ASTRA bearbeitet: – 100 m Überdeckung am Westportal des Gubristtunnels und die Be- handlung des Gewerbehauses Gubrist – Verlegung des Halbanschlusses Weiningen in Richtung Limmat- taler Kreuz
– Standort für die Strassenabwasser-Behandlungsanlage (SABA) Limmat Mit der Eröffnung der dritten Gubriströhre wird frühestens 2020 und mit dem Abschluss der lnstandsetzungsarbeiten der bestehenden Tunnelröhren 2025 gerechnet. Die Mitfinanzierung der Überdeckung des Portalbereichs bei Weiningen durch den Kanton (Absichtserklä- rung vom 16. Dezember 2014) ist daher für die Periode dieses Baupro- gramms nicht budgetwirksam. Eine Beschlussvorlage an den Kantons- rat für die Zusicherung des Beitrags erfolgt indes voraussichtlich 2017. SN 1.4 Schöneich–Aubrugg, Einhausung der Autobahn Schwamen- dingen: Die Plangenehmigung durch das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) wurde im Dezember 2015 erteilt. Die Fertigstellung ist für Ende 2024 geplant. Diese Aufwendungen sind im Budget/KEF eingestellt. Ausbauten im Raum Winterthur: Im Raum Winterthur sieht der Bund verschiedene Massnahmen vor. Für den Abschnitt der A 1 zwi- schen Ohringen und Effretikon erarbeitet das ASTRA derzeit ein Un- terhaltsprojekt. Für den gesamten Abschnitt zwischen Oberwinterthur und Effretikon will der Bund bis 2020 mit einer Pannenstreifenumnut- zung als provisorische Massnahme die Kapazität erhöhen. Für den angrenzenden Abschnitt der A 1 bis Zürich Ost wird ebenfalls ein Un- terhaltsprojekt mit einer PUN erarbeitet. Die Planungsarbeiten zum 6-Spur-Ausbau der Umfahrung Winterthur werden parallel dazu voran- getrieben. Eine Inbetriebnahme ist allerdings nicht vor 2030 zu er- warten. Weiter projektiert das ASTRA den 4-Spur-Ausbau zwischen Kleinandelfingen und der Verzweigung Winterthur Nord, für den die Planauflage 2016 erfolgt ist. Mit einer Bauausführung kann auch bei günstigem Verlauf nicht vor 2020 gerechnet werden.
4. Staatsstrassen
Weiterhin ist das Kantonsstrassennetz bezüglich der Verkehrssicher- heit und – insbesondere in den stark verkehrsbelasteten Agglomera- tionsgebieten – bezüglich des Verkehrsflusses zu verbessern. Dabei wer- den die folgenden Ziele verfolgt: – Ausbau des Kantonsstrassennetzes an stark belasteten oder über- lasteten Stellen gemäss Richtplan.
– Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und Gestaltung des Stras- senraums innerorts durch lokale Strassenraumanpassungen in Koordination mit Werkleitungsbauten und/oder baulichen Unter- haltsmassnahmen. Dies bedingt eine enge Zusammenarbeit mit den Gemeinden und weiteren Beteiligten, insbesondere hinsicht- lich der Bewilligungsverfahren und der Ausführungstermine. – Verbesserung der Verkehrssicherheit und Vermeidung von Staus an Knoten durch bauliche und steuerungstechnische Massnahmen, wenn nötig eingebunden in koordinierende regionale Verkehrs- steuerungen. – Vorkehrungen zur Verflüssigung des Verkehrs mit verkehrstren- nenden und -koordinierenden Massnahmen sowie mit Anlagen für Busbevorzugungen zur Vermeidung von Verlustzeiten durch Staus und zur Gewährleistung der Fahrplanstabilität des öffentlichen Verkehrs. – Behebung von Unfallschwerpunkten. Einzelne, bedeutende Vorhaben mit Kosten über 3 Mio. Franken werden im Folgenden näher erläutert: Adliswil, Zürichstrasse: Zwischen dem Anschluss der A 3 Zürich– Wollishofen und dem Zentrum Adliswil werden grosse Neuüberbauun- gen erstellt. Die Zürichstrasse wird für die Übernahme der neuen Funk- tion als städtische Hauptverkehrsstrasse ausgebaut. Es wird mit Kosten von 12 Mio. Franken gerechnet. Bülach, Ausbau der Schaffhauserstrasse im Bülacher Hardwald: Für den mit Motion KR-Nr. 56/2009 verlangten Ausbau der Schaffhau- serstrasse im Bülacher Hardwald und des Kreisels «Chrüzstrass» wurde im Frühjahr 2015 ein Vorprojekt der Öffentlichkeit vorgestellt. Nach Auswertung der eingegangenen Einwendungen hat der Regierungsrat dem Kantonsrat am 22. Juni 2016 eine Kreditvorlage unterbreitet (Vor- lage 5288). Ohne Verzögerungen im weiteren politischen und recht- lichen Verfahren kann das Vorhaben im besten Fall ab 2020 umgesetzt werden. Grüningen, Umfahrung: Der Regierungsrat hat sich mit Beschluss Nr. 466/2012 für eine Umfahrung des historischen Ortskerns mit einer Brücke entschieden. Die Eidgenössische Natur- und Heimatschutz- kommission (ENHK) hat in einer ersten Prüfung die Bewilligungsfähig- keit infrage gestellt, da gemäss gegenwärtigem Planungsstand die damit einhergehende Beeinträchtigung der umgebenden Frei- und Grünräume als schwerwiegend einzustufen ist. Zusätzliche Abklärungen über die Auswirkungen der heutigen Verkehrsführung ergaben für die weitere Beurteilung keine wesentlichen neuen Erkenntnisse. Nun wird eine Optimierung des Projekts mit einem geeigneten Konkurrenzverfahren angestrebt, das auf die bestmögliche Integration der Umfahrungsstrasse
sowie des Brückenbauwerks in das landschaftliche und bauliche Umfeld ausgerichtet ist. Nach Vorliegen des Ergebnisses wird über das weitere Vorgehen und eine erneute Begutachtung durch die ENHK entschie- den. Die Umfahrung Grüningen kann damit voraussichtlich frühestens ab 2020 erstellt werden. Eglisau, Schaffhauser-, Zürcherstrasse: Mit Beschluss vom 31. Mai 2016 hat sich der Regierungsrat dafür ausgesprochen, zwei Brücken- varianten für eine neue Umfahrung weiterzuverfolgen (RRB Nr. 523/ 2016). Aufgrund des Eingriffs in die bundesrechtlich geschützte Fluss- landschaft bleibt die Lösungsfindung dafür anspruchsvoll. Bis zur Er- stellung einer neuen Umfahrung ist der Verkehrsfluss durch Eglisau mit Lichtsignalanlagen und Knotenanpassungen zu verbessern. Gleichzeitig wird der Strassenraum siedlungsverträglicher gestaltet. Ziel ist es, die Aufenthaltsqualität für die Fussgängerinnen und Fussgänger zu ver- bessern, Querungsmöglichkeiten für den Fuss- und Zweiradverkehr zu schaffen und die Ab- und Einbiegemöglichkeiten für den örtlichen motorisierten Individualverkehr zu verbessern. Die Umsetzung dieser Massnahmen ist ab 2020 vorgesehen. Es ist mit Investitionen von rund 25 Mio. Franken zu rechnen. Limmattal, Ausbauten in Koordination mit der Limmattalbahn: Verschiedene Vorhaben stehen entweder im Zusammenhang mit der Limmattalbahn oder sind darauf abzustimmen. Ziel ist es, die Zentren von Schlieren und Dietikon vom Durchgangsverkehr und prognos- tizierten Mehrverkehr zu entlasten. Dazu soll ein Teil des Verkehrs aus der Achse Zürcher-/Badenerstrasse nördlich auf die Bern- und Über- landstrasse verlagert werden. Dies ermöglicht in den Stadtzentren eine Stärkung des öffentlichen Verkehrs sowie des Fuss- und Veloverkehrs. Die Finanzierung der Massnahmen erfolgt zu einem grossen Teil mit dem Kredit für die Limmattalbahn (Vorlage 5111). Ein Grossteil der Massnahmen ist im Agglomerationsprogramm Limmattal enthalten, sodass mit Bundesbeiträgen gerechnet werden kann. Die Verlagerung auf die Bern-/Überlandstrasse erlaubt die Füh- rung der Limmattalbahn auf der Achse Zürich-/Badenerstrasse. Die Leistungsfähigkeit der einzelnen Verkehrsknoten in den Spitzenstun- den ist unter dieser Voraussetzung ausreichend. Die zuständigen Stel- len des Kantons koordinieren mit der Limmattalbahn AG und den Ge- meinden die verschiedenen Vorhaben insbesondere entlang der Bern- und der Überlandstrasse sowie entlang der Querachsen. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Vorhaben: – Dietikon, Bernstrasse: Die bestehende Brücke Schönenwerd über die Bahnlinie der SBB entspricht nicht den künftigen Anforderun- gen und wird ersetzt. Der Neubau wird für die Aufnahme der Aus- nahmetransportroute dimensioniert und im Zusammenhang mit
der Optimierung der Kreuzung Bern-/Badener- und Bern-/Zürcher- strasse verbreitert. Diese Strassenkreuzung wird teilweise mit zu- sätzlichen Fahrstreifen versehen, um den Verkehrsfluss von und zum Autobahnanschluss zu verbessern. Der Knoten Schönenwerd wird neu konzipiert, sodass der Verkehr zu den Zentren von Schlie- ren und Dietikon gut geregelt werden kann. Die Umsetzung ist bis Ende 2018 vorgesehen. – Dietikon, Mutschellenstrasse: Die Mutschellenstrasse ist eine wichtige Querachse im Limmattal und bildet die Hauptverbindung zwischen dem Kantonsstrassennetz, den neuen Entwicklungsschwerpunkten und der Nationalstrasse A 1. Für eine bestmögliche Koordination ist eine niveaufreie Kreuzung der Mutschellenstrasse mit der Limmat- talbahn vorgesehen. Mit deren Bau wird auch der Knoten Mutschel- lenstrasse/Überlandstrasse angepasst und ausgebaut. Dies erfolgt zusammen mit dem Kanton Aargau. Für den Knoten Mutschellen- strasse/Silbernstrasse und den Autobahnanschluss Dietikon erfolgt aufgrund des engen Zusammenhangs eine koordinierte Projektie- rung mit dem ASTRA. Dieses hat die Vorhaben in seine Planungen integriert. Mit einer Umsetzung kann ab 2020 gerechnet werden. – Dietikon, Überlandstrasse: An der gesamten Überlandstrasse wer- den bei den Strassenkreuzungen zusätzliche Fahrstreifen hinzu- gefügt. Damit kann einerseits der verlagerte Verkehr aufgenommen werden und anderseits der Strassenraum den jeweiligen Bedürfnis- sen besser angepasst werden. Im Bereich der Fahrweid sind flanki- erende verkehrliche Massnahmen zur Nordumfahrung vorgese- hen. In diesem Zusammenhang wird die neue Niederholzstrasse als Umfahrungsstrasse an die Überlandstrasse angeschlossen. Unter anderem sollen im Abschnitt von der Limmatbrücke bis zur Heim- strasse die bestehenden Fussgängerquerungen sowie verschiedene Arealerschliessungen verbessert werden. In der Weiningerstrasse wird zur Priorisierung des öffentlichen Verkehrs eine Busspur er- stellt, die in beide Richtungen befahrbar ist. Ergänzend müssen auch die Limmatbrücken über den Oberwasserkanal der EKZ und den Fluss erweitert werden, um die vielseitigen Anforderungen erfüllen zu können. Sie werden insbesondere für die zukünftigen Bedürfnisse des Langsamverkehrs ausgelegt. Die Umsetzung aller Massnahmen beginnt frühestens ab 2019 und wird mit dem Bau der Limmattalbahn, 2. Etappe, koordiniert. – Schlieren, Bernstrasse: Der Ausbau der Kreuzung Engstringer-/ Bernstrasse ist ein Schlüsselprojekt. Eine neue Unterquerung der bestehenden Kreuzung in Ost-West-Richtung ermöglicht die Auf- nahme des künftigen Mehrverkehrs in diesem Raum. Der Ausbau der Engstringerkreuzung wird voraussichtlich Investitionskosten von
etwa 40 Mio. Franken bewirken. Eine Umsetzung ist ab 2020 bzw. nach Inbetriebnahme der Limmattalbahn, 1. Etappe, vorgesehen. Weiter östlich wird der Knoten Gasometer-/Bernstrasse ausgebaut, um die nötige Kapazität auf dieser Kreuzung zur Verfügung zu stel- len. Der heutige Durchgangsverkehr wird an diesem Knoten von der Zürcherstrasse auf die Bernstrasse verlegt. Die Brücke über die Gaswerkstrasse wird für die Anforderungen des Schwerver- kehrs ertüchtigt und saniert. Im Westen erfolgen die Anpassungen des Knotens Bern-/Überlandstrasse (Haller-Knoten) sowie der An- schluss der Goldschlägistrasse an die Bernstrasse durch die Stadt Schlieren. Diese sollen vor der Inbetriebnahme der Limmattalbahn ausgebaut werden. – Schlieren, Zentrum, Neugestaltung Verkehrsführung: Der Stadtplatz Schlieren wird als Grosskreisel ausgestaltet, der von der Limmat- talbahn gequert wird. Die Haltestellenanordnung erlaubt bestmög- liche Umsteigebeziehungen zwischen der Limmattalbahn und den Bussen. Die Zufahrten zum Stadtplatz in der Badener- und der Zür- cherstrasse werden durch Lichtsignale gesteuert. Durch die einspu- rige Ausbildung des Kreisels ergeben sich für Fussgängerinnen und Fussgänger kurze Übergänge, die das Queren des Platzes und den Zugang zu den Haltestellen des öffentlichen Verkehrs attraktiv machen. Die gestalterischen Massnahmen werden von der Stadt Schlieren geplant und finanziert. Die Umsetzung erfolgt zusam- men mit der 1. Etappe der Limmattalbahn ab 2017. Die Kosten be- tragen voraussichtlich rund 8,5 Mio. Franken. Neeracherried, Verlegung der Strasse aus dem Moorschutzgebiet: Am 6. Mai 2015 erstattete der Regierungsrat Bericht und Antrag zum Postulat KR-Nr. 302/2010 der Kommission für Planung und Bau betref- fend Kreditvorlage für die Verlegung der Strassen aus dem Neeracher- ried (Vorlage 5197). In ihrem Gutachten vom 21. Dezember 2015 be- urteilte die ENHK die Richtplanvariante in einer Gesamtbeurteilung der Aufwertungen im Kernbereich der Schutzobjekte und der neuen Eingriffe in den landwirtschaftlich geprägten Umgebungsbereichen als positiv, sofern sämtliche Optimierungsmöglichkeiten ausgeschöpft und alle bestehenden Verbindungen (Strassen, Fuss- und Radwege) voll- ständig zurückgebaut werden. Der Regierungsrat wird über das weitere Vorgehen befinden, sobald die Gemeinden in Kenntnis dieser neuen Ausgangslage zur Richtplanvariante Stellung genommen haben. Dies wird voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2017 der Fall sein. Ottenbach, Obfelden, Autobahnzubringer zur N 4 Anschluss Affol- tern a. A.: Die Umfahrung entlastet die Ortskerne von Obfelden und Ottenbach und kanalisiert den Verkehr zum Autobahnanschluss Af- foltern. Die Projektkosten belaufen sich auf 65,4 Mio. Franken. In der
Volksabstimmung vom 23. September 2012 wurde ein Objektkredit von 39,6 Mio. Franken (einschliesslich flankierende Massnahmen auf den Ortsdurchfahrten) bewilligt. Der Bund leistet einen Beitrag zulasten der Nationalstrassenrechnung von 25,8 Mio. Franken. Nach der Berei- nigung der grossen Zahl an Einsprachen aus der Planauflage ist das Projekt im Sommer 2016 vom Regierungsrat festgesetzt worden. Da Rechtsmittel erhoben wurden, ist ein Baubeginn nicht vor 2018 zu er- warten. Die Bauzeit beträgt rund vier Jahre. Pfäffikon, Westtangente und Verlängerung Zelglistrasse: Mit ver- schiedenen Netzergänzungen entsprechend dem Richtplaneintrag sollen der Verkehrsablauf und die -sicherheit im Ortskern von Pfäffikon ver- bessert werden. In einer Vertiefungsstudie wurden die Rahmenbedin- gungen für die Projektierung und Etappierung der Massnahmen sowie weitere Fragen, insbesondere betreffend die Finanzierung und das künf- tige Eigentum an den Strassen, geklärt. Alle Beteiligten anerkennen, dass sich der volle Nutzen nur bei Umsetzung des gesamten Massnah- menpakets einstellt, und unterstützen dieses. Uster, Strasse Uster West: Die Strasse Uster West schafft eine neue, niveaufreie Querung der SBB-Linie zur Entlastung der beiden Über- gänge Winterthurer- und Zürichstrasse. Die Projektkosten belaufen sich auf 21 Mio. Franken. Das Projekt setzt den vorgängigen Erlass einer Schutzverordnung für das Glattenried durch die Baudirektion voraus. Gegen diese Schutzverordnung sind Rekurse erhoben worden. Diese wurden vom Regierungsrat teilweise gutgeheissen und zum Neuent- scheid an die Baudirektion zurückgewiesen. Ein Baubeginn ist nicht vor 2020 zu erwarten. Wetzikon, Westtangente: Die Westtangente besteht aus verschiede- nen Abschnitten. Der Abschnitt zwischen der Zürich- und der Uster- strasse wird bei günstigem Verlauf des Festsetzungsverfahrens ab 2017 instand gesetzt und mit einem Radfahrerschutz versehen werden kön- nen. Für den Abschnitt Motoren- bis Kastellstrasse wurde ein Be- triebs- und Gestaltungskonzept (BGK) erarbeitet, um einen siedlungs- verträglichen Verkehrsablauf sicherzustellen. Dieser Abschnitt wird nur zusammen mit dem Bau des letzten Abschnitts Kastell- bis Pfäffi- kerstrasse umgesetzt. Für die Beurteilung der Auswirkungen dieses Abschnitts auf die bundesrechtlich geschützte Landschaft und die Moor- biotope liegt ein Gutachten der ENHK vor. Die darin vorgenommene Beurteilung wird in die weitere Projektierung einfliessen. Die noch ausstehenden Abschnitte erfordern Investitionen von voraussichtlich rund 45 Mio. Franken.
Zürich, Rosengartentram und -tunnel: Nachdem am 1. Oktober 2013 der Regierungsrat mit dem Stadtrat von Zürich eine Vereinbarung über das weitere Vorgehen beim Gesamtvorhaben Rosengartentram und Rosengartentunnel unterzeichnet hatte, wurde das Vorhaben in Erfüllung der Motion KR-Nr. 56/2009 seither weiter bearbeitet. Der Regierungsrat sieht vor, das Projekt auf der Grundlage eines Spezial- gesetzes und einer Rahmenkreditvorlage beschliessen zu lassen. Vom 11. Mai bis 8. Juli 2016 wurde eine Vernehmlassung zum Spezialgesetz sowie vom 13. Mai bis 20. Juni 2016 die öffentliche Mitwirkung der Bevölkerung gemäss § 13 StrG; durchgeführt. Zurzeit werden die ein- gegangenen Stellungnahmen ausgewertet. Die zur Erfüllung der über- wiesenen Motion erforderlichen Vorlagen werden voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2016 zuhanden des Kantonsrates verabschiedet.
5. Verkehrsmanagement
Regionale Leitzentrale für den Verkehrsraum Zürich (RL-VRZ): Mit Verkehrsmanagement lässt sich der Strassenraum effizienter nut- zen. Grundlage dafür ist die koordinierte Zusammenarbeit der Strassen- betreiber, also des Kantons, der Städte Zürich und Winterthur sowie des Bundes. Diese Akteure intensivieren mittels immer umfangreiche- rer Grundlagen und verbesserter Kommunikationsmittel ihre Zusam- menarbeit und bauen den Datenaustausch zwischen ihren Netzen aus. Die Verkehrsdaten werden zudem auch Dritten zur Verfügung gestellt. Regionale Verkehrssteuerung (RVS): Mit den Massnahmen der RVS- Konzepte wird in den Agglomerationen Limmattal und Glattal ein städtisches Strassenverkehrssystem umgesetzt. Die RVS-Massnahmen bezwecken eine Verstetigung des Verkehrsflusses, damit die Reise- zeiten im MIV und im strassengebundenen öffentlichen Verkehr in- nerhalb der Agglomerationen auch bei weiterem Verkehrswachstum verlässlich bleiben. Diese Massnahmen werden mit dem vom Kantons- rat am 26. April 2010 bewilligten Rahmenkredit von 60,5 Mio. Franken finanziert. Das Konzept sieht insbesondere Busbeschleunigungen durch Knotenumbauten und neue Lichtsignalregelungen vor. Für 34 Massnah- men mit einem voraussichtlichen lnvestitionsvolumen von rund 29 Mio. Franken liegen Vorprojekte vor bzw. werden solche erarbeitet. Am wei- testen fortgeschritten sind Projekte in Dietikon, Schlieren, Dietlikon, Wallisellen, Fällanden, Schwerzenbach und Volketswil. Diese Mass- nahmen umfassen Umgestaltungen von Knoten und dienen in der Re- gel der öV-Priorisierung. Einzelne Massnahmen zur Verbesserung der Knotensteuerung sind bereits umgesetzt. Verschiedene RVS-Massnah- men sind Bestandteil der Agglomerationsprogramme. Diese Massnah-
men werden bei der Beurteilung der Programme durch den Bund beson- ders berücksichtigt. Der Bund sieht für die Umsetzung der baulichen Massnahmen Beiträge bis 35% vor.
6. Lärmschutz
Gemäss dem kantonsweiten Lärmsanierungsprogramm sind in allen Gemeinden mit Ausnahme der Gemeinden Ottenbach und Obfelden die Lärmsanierungsprojekte ausgelöst. Bis 2018 werden voraussicht- lich fast alle Sanierungsprojekte festgesetzt sein. Einzelne Projekte kön- nen sich aber durch Einsprachen verzögern. Die Lärmsanierung wird bis zum Ablauf der Sanierungsfrist Ende März 2018 durch den Bund mitfinanziert. Der Kanton setzt sich dafür ein, dass der Bund auch nach Ablauf dieser Frist die Kantone bei der Lärmsanierung finanziell unterstützt. Dies ist Gegenstand parlamenta- rischer Beratungen.
C. Gesamtverkehrliche Würdigung
Das Strassennetz trägt die Hauptlast bei der Bewältigung des Ver- kehrsaufkommens (70% MIV, 30% öV). Es ist somit das Hauptele- ment im Gesamtverkehrssystem des Kantons. Um den grösstmög- lichen volkswirtschaftlichen Nutzen zu erzielen, werden bei Neu-, Aus- und Umbauten frühzeitig die verschiedenen Bedürfnisse abgestimmt und die Wirkungen berücksichtigt. Zu beachten sind hier die Anforde- rungen des Autoverkehrs, des strassengebundenen öffentlichen Ver- kehrs, der Fussgängerinnen und Fussgänger sowie der Velofahrenden wie auch die gewünschte Umwelt- und Siedlungsentwicklung (§ 14 StrG). Grundlage für eine solche Planung ist das 2006 vom Regierungsrat beschlossene Gesamtverkehrskonzept (GVK), dessen Neuauflage in Be- arbeitung ist. Der wesensgerechte Verkehrsmitteleinsatz, ein verbes- serter Verkehrsablauf durch Verkehrsmanagement und ein gezielter, zwischen den Verkehrsträgern abgestimmter Ausbau der Infrastruktur bleiben darin langfristig die wesentlichen Handlungsgrundsätze. Mit diesen Massnahmen werden ein stetiger Verkehrsfluss und grösstmög- liche Verkehrssicherheit angestrebt. Mit flankierenden Massnahmen soll dafür gesorgt werden, dass Wohn- und Naherholungsgebiete ent- lastet werden und der MIV beim Verkehrswachstum nicht überpro- portional zunimmt. Gleichzeitig sollen die Planungen zur Förderung des Fuss- und Veloverkehrs vorangetrieben werden, damit diese insbe-
sondere in den Ortszentren und Agglomerationen einen wesentlichen Verkehrsanteil übernehmen. Die im Bauprogramm verzeichneten Massnahmen tragen dazu bei, die Wirkungsziele des GVK wie die Verbesserung von Erreichbarkeit und Verkehrssicherheit, den Ausbau des öffentlichen Verkehrs (insbe- sondere die Limmattalbahn) sowie die Entlastung von stark ver- kehrsbelasteten Wohngebieten zu erreichen. Die Massnahmen sind ebenso konform zu den im Juni 2012 beim Bund eingereichten Agglo- merationsprogrammen Limmattal, Stadt Zürich-Glattal, Winterthur und Umgebung sowie Zürcher Oberland.
D. Gesamtübersicht Strassenbauprogramm
Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick der Ausgaben für den National- und Staatsstrassenbau. Der budgetierte Nettoinvesti- tionsbedarf beträgt für 2017 103 Mio. Franken, für 2018 114 Mio. Fran- ken und für 2019 119 Mio. Franken. Die Schätzung und der Vergleich mit den Vorjahren ergibt die nachstehend dargestellte Gesamtrech- nung (gerundete Beträge in Mio. Franken).
Tabelle Gesamtrechnung (budgetierte Beträge in Mio. Franken)
Rechnung Schätzung KEF KEF KEF 2015 2016 2017 2018 2019 Bruttoausgaben Nationalstrassen 4 2 4 9 9 Staatsstrassen 91 107 106 127 123 – Fussgängeranlagen 8 6 7 8 8 – Radverkehrsanlagen 16 15 15 15 15 – Fahrbahn (einschliesslich Erneuerung 42 66 64 78 80 und Strasseninfrastruktur für den öV) – Verkehrsmanagement 9 5 8 10 10 – Lärmschutz 16 15 12 16 10 Summe Bruttoinvestitionen 95 109 110 136 132 abzüglich Beiträge Dritter Nationalstrassen –2 –2 –2 –7 –7 Staatsstrassen –8 –6 –9 –17 –8 Summe Beiträge Dritter –10 –8 –11 –24 –15 Nettoausgaben Nationalstrassen 2 0 2 2 2 Staatsstrassen 87 103 101 112 117 Summe Nettoinvestitionen 89 103 103 114 119 Fondsbelastungen Abschreibungen (einschliesslich 45 47 51 59 63 ausserordentlicher Abschreibungen der Nationalstrassen wegen NFA)
Im Namen des Regierungsrates Der Präsident: Der stv. Staatsschreiber: Mario Fehr Peter Hösli