RRB Nr. 947/2022
Energiestrategie und Energieplanung 2022, Festsetzung
29. Juni 2022Deutsch9 min
Source zh.ch
Energiestrategie und Energieplanung 2022, Festsetzung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 29. Juni 2022
947. Energiestrategie und Energieplanung 2022, Festsetzung
Erwägungen
A. Ausgangslage Bisher erstattete der Regierungsrat alle vier Jahre Bericht über die Energieplanung des Kantons. Der Bericht unterstand der Genehmi- gung durch den Kantonsrat. Am 25. Oktober 2021 beschloss der Kan- tonsrat eine Änderung des Energiegesetzes vom 19. Juni 1983 (EnerG, LS 730.1). Neu wird unterschieden zwischen der Energiestrategie und der Energieplanung des Kantons (§§ 3a ff. EnerG). Die Änderung trat am 1. Juni 2022 in Kraft. Gemäss dem neuen § 3a Abs. 1 EnerG legt der Regierungsrat dem Kantonsrat alle vier Jahre die Energiestrategie des Kantons zur Ge- nehmigung vor. Die Energiestrategie enthält die Grundsätze der Ener- gieplanung und die Ziele der mittel- und langfristigen Entwicklung der Energieversorgung und -nutzung. Die Energieplanung des Kantons ist Sache des Regierungsrates. Er erstattet dem Kantonsrat darüber zu- sammen mit der Energiestrategie Bericht. Der Kantonsrat nimmt den Bericht zur Kenntnis (§ 4 Abs. 1 EnerG). Die Energieplanung ist im Be- reich der Energieversorgung und -nutzung Entscheidungsgrundlage für Massnahmen der Raumplanung, Projektierung von Anlagen sowie För- derungsmassnahmen (§ 4 Abs. 2 EnerG) und dient den Gemeinden als Grundlage für ihre Energieplanung (§ 4 Abs. 3 EnerG). Die Energiepla- nung bezeichnet die zur Umsetzung der Energiestrategie notwendigen kantonalen Mittel und Massnahmen (§ 6 Abs. 2 EnerG). Die Energiestrategie und die Energieplanung des Kantons orientieren sich an den Zielen von Art. 106 der Kantonsverfassung (LS 101): Der Kanton soll geeignete Rahmenbedingungen für eine ausreichende, um- weltschonende, wirtschaftliche und sichere Energieversorgung schaf- fen (Abs. 1). Er soll Anreize setzen für die Nutzung einheimischer und erneuerbarer Energien und für den rationellen Energieverbrauch (Abs. 2). Zudem sorgt der Kanton für eine sichere und wirtschaftliche Elektrizitätsversorgung (Abs. 3). Der Energieplanungsbericht 2017 wurde vom Kantonsrat am 27. Mai 2019 mit 87 zu 81 Stimmen nicht genehmigt (Vorlage 5428). Ein wesent- licher Grund für diese Nichtgenehmigung war das Fehlen von verbind- lichen Aussagen, wie im Kanton der Ausstieg aus den fossilen Energien zu schaffen ist. Der Regierungsrat hat mit der am 22. März 2022 veröf- fentlichten langfristigen Klimastrategie (RRB Nr. 128/2022) die Ziele
in den Bereichen Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel festgelegt: Der Kanton Zürich geht im Klimaschutz voran und strebt an, Netto-Null Treibhausgasemissionen bis 2040, spätestens 2050 zu er- reichen. Die Treibhausgasemissionen sollen daher bis 2040 so weit wie möglich vermieden werden. Verbleibende Emissionen müssen mit geeig- neter Technik aus der Atmosphäre entfernt und gelagert werden. Diese Klimaziele bedeuten, dass eine vollständige Dekarbonisierung der Ener- gieversorgung notwendig ist. Der Verbrauch ist mit der Steigerung der Energieeffizienz zu senken und fossile Energien sind zu substituieren. Dies erfordert eine weitere Elektrifizierung, die durch erneuerbare Energien zu erfolgen hat. Dabei ist die Versorgungssicherheit jederzeit zu gewährleisten. 2021 kam es zu einem markanten Anstieg der Energiepreise. Mitver- antwortlich dafür waren die überraschend schnelle wirtschaftliche Er- holung nach der schwersten Phase der Coronapandemie und damit die gestiegene Nachfrage nach Energie, Lieferengpässe sowie die gestiege- nen Preise für CO2-Zertifikate. Die russische Invasion in die Ukraine Anfang 2022 und die daraufhin verhängten Sanktionen gegenüber Russ- land haben die Preise weiter massiv erhöht. Die künftige Entwicklung der Energie- und insbesondere der Strompreise ist ungewiss. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Preise über Jahre auf sehr hohem Niveau verbleiben. Die Gewährleistung der Versorgungssicherheit mit Strom und Gas stellt vor dem Hintergrund des Krieges in der Ukraine eine besondere Herausforderung dar. Die Gasflüsse aus Russland in die EU haben in den letzten Monaten stetig abgenommen. Eine Gas- oder Strommangellage im Winter 2022/2023 ist deshalb nicht ausgeschlos- sen. Auf Bundesebene wurden zusammen mit der Energiebranche und den Kantonen bereits Vorkehrungen zur Vorbeugung und Bewältigung einer solchen Mangellage getroffen und eingeleitet.
B. Entwicklung in den letzten Jahren Der Wärmeverbrauch pro Kopf hat seit 1990 deutlich abgenommen. Bei Strom (aufgrund der Zunahme elektrischer Anwendungen) und Treibstoff (aufgrund des veränderten Nutzerverhaltens) ist der Pro- Kopf-Verbrauch trotz gesteigerter Effizienz etwa stabil. Der Gesamt- energiebedarf des Kantons hat sich damit trotz der starken Bevölke- rungszunahme in den letzten 30 Jahren nur geringfügig erhöht. Gut ein Viertel des Wärme- und knapp ein Fünftel des Stromverbrauchs werden im Kanton Zürich bereits durch einheimische erneuerbare Energien bereitgestellt. Es besteht aber weiterhin ein beachtliches, noch auszu- schöpfendes Potenzial. Bei der Wärme könnte der Bedarf zukünftig voll- umfänglich aus lokalen Quellen gedeckt werden, beim Strom über das Jahr bilanziert etwas mehr als zur Hälfte.
Der Regierungsrat beantragte dem Kantonsrat am 4. Dezember 2019 einen Rahmenkredit 2020–2023 für Subventionen gestützt auf § 16 des Energiegesetzes (Vorlage 5583). Der Kantonsrat stimmte der Vorlage am 30. März 2020 zu. Am 1. Juli 2020 konnte die Baudirektion deshalb ein erweitertes Förderprogramm starten, das neben den bisherigen Massnahmen auch die Subventionierung des Ersatzes von fossilen und elektrischen Heizungen durch eine Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien umfasst. Am 19. April 2021 beschloss der Kantonsrat eine Änderung des Ener- giegesetzes, womit dieses an den heutigen Stand der Bautechnik ange- passt wurde. Die Stimmberechtigten stimmten dieser Gesetzesände- rung in der Volksabstimmung vom 28. November 2021 zu. Neubauten müssen künftig einen möglichst geringen Energiebedarf für Heizung, Warmwasser, Lüftung und Klima aufweisen. Der verbleibende Energie- bedarf muss ohne fossile Brennstoffe gedeckt werden. Zudem ist ein Teil des benötigten Stroms selbst zu erzeugen. Bei bestehenden Bauten ist beim Ersatz einer Wärmeerzeugungsanlage bei gegebener Wirtschaft- lichkeit eine Heizung mit erneuerbaren Energien einzusetzen. Ist eine vollständig mit erneuerbarer Energie betriebene Heizung nicht wirt- schaftlich, darf erneut eine fossile Heizung eingebaut werden, wobei aber entweder ein kleiner Anteil erneuerbare Energie eingesetzt oder die Energieeffizienz verbessert werden muss. Bestehende Elektroheizungen und zentrale Elektroboiler sind bis 2030 zu ersetzen. Diese Änderung des Energiegesetzes tritt am 1. September 2022 in Kraft (RRB Nr. 840/2022). Die Energieversorgung im Kanton war trotz des Bevölkerungs- und Beschäftigtenwachstums, anhaltender Bautätigkeit und steigender Ver- kehrsnachfrage auch in den letzten Jahren zuverlässig und kostengünstig.
C. Schwerpunkte der Energiestrategie und der Energieplanung 2022 Schwerpunkte der kantonalen Energiestrategie und Energieplanung sind weiterhin, die Energieeffizienz zu steigern, den Anteil erneuerbarer Energien sowie von Abwärme an der Energieversorgung zu erhöhen und den CO2-Ausstoss im Sinne der langfristig erforderlichen vollständigen Dekarbonisierung der Energieversorgung möglichst rasch zu senken. Die Dekarbonisierung des Energiesystems mit einheimischen erneuer- baren Energien vermindert gleichzeitig die Abhängigkeit von fossilen Energien aus dem Ausland. Bevölkerung und Wirtschaft sollen auch künftig sicher und kostengünstig sowie zunehmend ohne negative Aus- wirkungen auf die Umwelt mit Energie versorgt werden. Zur Stärkung der Versorgungssicherheit im Energiebereich ist ein hoher Selbstversor- gungsgrad anzustreben, dies insbesondere aufgrund der Entwicklun-
gen in den letzten Jahren (Benachteiligung der Schweiz im Strombereich wegen fehlenden Abkommens mit der EU, unterbrochene Lieferketten infolge der Coronapandemie, Verwerfungen an den Energiemärkten und Unsicherheiten aufgrund der Abhängigkeit Europas von Gas und Öl aus Russland). Die Möglichkeiten bereits bekannter und bewährter Technologien sollen ausgeschöpft und Innovationen genutzt werden. Die Energiever- sorgung ist soweit möglich durch die Energiewirtschaft zu gewährleis- ten. Damit die Energiewirtschaft und die Bevölkerung die eingeschla- gene Richtung der Energiepolitik mittragen, sind verlässliche Rahmen- bedingungen zu schaffen. Im Vordergrund stehen dabei die Verfügbar- keit verständlicher Information und beständige Planung. Daneben sind soweit erforderlich Vorschriften zu erlassen oder finanzielle Anreize zu setzen. In der Energiestrategie werden zur Konkretisierung der Ziele für den Energiebereich gemäss Kantonsverfassung, Energiegesetz und lang- fristigen Zielen des Regierungsrates langfristig geltende, übergeordne- te Grundsätze der Energieplanung festgelegt. Aus diesen werden Stoss- richtungen und strategische Ziele für die mittel- bis langfristige Aus- richtung der kantonalen Energiepolitik abgeleitet und schliesslich mit Massnahmen konkretisiert, die kurz- bis mittelfristig umgesetzt werden können und entsprechend schnell greifen. Bei Stossrichtungen und Mass- nahmen für Bereiche, in denen der Bund verantwortlich ist, wirkt der Kanton auf deren Umsetzung im Rahmen seiner Möglichkeiten hin (beispielsweise bei Vernehmlassungen zu Bundesgesetzen). Die Energiestrategie und die Energieplanung 2022 sind in einem Be- richt zusammengefasst. Kapitel 1 umfasst eine Umfeldanalyse zu den Entwicklungen auf internationaler und nationaler Ebene. Die beiden weiteren Kapitel Energiestrategie (Kapitel 2) und Energieplanung (Ka- pitel 3) enthalten für die nächsten vier Jahre für die Energieversorgung und Energienutzung unter anderem folgende Schwerpunkte: Gebäude: – Die Änderungen vom 19. April 2021 des Energiegesetzes sollen um- gesetzt werden. – Das mit dem Rahmenkredit 2020–2023 erweiterte Energieförder- programm soll fortgeführt werden, insbesondere zur Verminderung fossiler Energien bei der Wärmeversorgung. – Der Kanton soll seine Vorbildfunktion bei den eigenen Bauten ver- stärkt wahrnehmen.
Mobilität: – Die Abstimmung zwischen Verkehrs- und Raumplanung soll verbes- sert und verstärkt auf die Verminderung des Energieverbrauchs und des CO2-Ausstosses ausgerichtet werden. – Zur Unterstützung des Langsamverkehrs und der CO2-armen Mobi- lität sollen verschiedene Massnahmen geprüft werden. – Auf Bundesebene sollen Massnahmen zur Steigerung der Energie- effizienz und zur Senkung der CO2-Emissionen im Mobilitätsbereich deutlich verstärkt werden. Strom: – Die Möglichkeiten des Kantons zur Erhöhung der Versorgungssicher- heit und zur Steigerung der Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien sollen geprüft werden, mit Schwerpunkt auf Photovoltaik und Winterstrom und unter Berücksichtigung der Förderung des Bundes. – Auf Bundesebene sollen geeignete Rahmenbedingungen für den Aus- bau der Stromerzeugung aus inländischen erneuerbaren Energien, besonders für das Winterhalbjahr, geschaffen werden. Die Forschung soll insbesondere in den Bereichen dezentrale Stromversorgungssys- teme, Erzeugung von Winterstrom und Speicherung (Wasserstoff, Methan) vorangetrieben werden. Die Energiestrategie und die Energieplanung 2022 werden festge- setzt. Die Energiestrategie 2022 (Kapitel 2) wird dem Kantonsrat mit separater Vorlage zur Genehmigung gemäss § 3a Abs. 1 EnerG unter- breitet. Der gesamte Bericht ist dem Kantonsrat zur Kenntnisnahme zuzustellen.
D. Umsetzung Mit der Energiestrategie und der Energieplanung 2022 legt der Regie- rungsrat die Grundsätze seiner Energiepolitik fest. Die Festlegungen in der Energiestrategie und der Energieplanung werden alle vier Jahre überprüft und wo erforderlich angepasst. Die Umsetzung der Massnah- men erfolgt durch die zuständigen kantonalen Stellen, wobei die zu be- schliessenden Massnahmen jeweils mit eigenständigen Vorlagen der zuständigen kantonalen Instanz mit Beschreibung der finanziellen und personellen Auswirkungen zur Beschlussfassung oder Genehmigung unterbreitet werden. Die Baudirektion informiert den Regierungsrat über massgebliche Entwicklungen im Energiebereich.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Energiestrategie und die Energieplanung 2022 werden festge- setzt.
II. Mitteilung an die Direktionen des Regierungsrates und die Staats- kanzlei.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli