RRB Nr. 949/2014
Studienplätze für das Medizinstudium, Studienjahre 2015/16 (Bachelor) und 2018/19 (Master), Festlegung
10. September 2014Deutsch3 min
Source zh.ch
Studienplätze für das Medizinstudium, Studienjahre 2015/16 (Bachelor) und 2018/19 (Master), Festlegung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 10. September 2014
949. Festlegung der Studienplätze für das Medizinstudium,
Erwägungen
Studienjahre 2015/16 (Bachelor) und 2018/19 (Master) Mit Beschluss Nr. 1719/2010 hat der Regierungsrat die Verordnung über die Zulassungsbeschränkungen zu den medizinischen Studiengängen der Universität Zürich vom 1. Dezember 2010 (Zulassungsbeschränkungs- verordnung, LS 415.432) erlassen. Der Neuerlass erfolgte unter anderem aufgrund der Umstellung des Medizinstudiums auf das Bologna-Modell mit seinen gestuften Studiengängen. Die Regelungen betreffend Zustän- digkeit und Verfahren zur Festlegung der Studienplätze blieben im We- sentlichen unverändert. Gemäss § 3 der Zulassungsbeschränkungsverordnung legt der Regie- rungsrat jährlich die Zahl der Studienplätze der Medizinischen Fakultät und der Vetsuisse-Fakultät für das erste Studienjahr der Bachelorstudien- gänge sowie für das erste Studienjahr der anschliessenden Masterstudien- gänge des betreffenden Studiengangs (Kohorte) unter Berücksichtigung der Klinikkapazitäten fest. Da der Schweizerischen Universitätskonferenz aus planerischen Grün- den die Anzahl Studienplätze für das erste Studienjahr 2015/16 an der Medizinischen Fakultät und an der Vetsuisse-Fakultät frühzeitig bekannt gegeben werden muss, sind die Aufnahmekapazitäten bereits jetzt fest- zulegen. Über allfällige Zulassungsbeschränkungen zum betreffenden Studienjahr wird der Regierungsrat im Frühjahr 2015 auf der Grundlage der Voranmeldungen zum Studium entscheiden (§ 14 Universitätsgesetz vom 15. März 1998 [LS 415.11] in Verbindung mit § 3 Zulassungsbeschrän- kungsverordnung). Der Regierungsrat hat mit Beschluss Nr. 1023/2013 die Aufnahmekapa- zität für das erste Studienjahr 2014/15 der Bachelorstudiengänge an der Medizinischen Fakultät auf 350 (Humanmedizin: 300 Plätze einschliess- lich 20 Plätze für Chiropraktik; Zahnmedizin: 50 Plätze) und an der Vet- suisse-Fakultät Zürich auf 80 Studienplätze festgelegt; für das erste Stu- dienjahr der anschliessenden Masterstudiengänge hat er die Kapazität unter Berücksichtigung der klinischen Verhältnisse für die Humanmedi- zin auf 300, für die Zahnmedizin auf 44 und für die Veterinärmedizin auf 60 Plätze festgelegt (RRB Nr. 1023/2013). Die geringere Aufnahmekapa- zität bei der Zahnmedizin und der Veterinärmedizin ergibt sich aus der Anpassung an die langjährig konstante Übertrittsquote von der Bache- lor- zur Masterstufe.
Der Universitätsrat hat sich an seiner Sitzung vom 25. August 2014 für die Beibehaltung der bisherigen Anzahl Studienplätze der Medizinischen Fakultät und der Vetsuisse-Fakultät ausgesprochen. Da sich die Rahmen- bedingungen seit der letzten Festlegung der Studienplätze nicht verän- dert haben, ist für beide Studienstufen an diesen Aufnahmekapazitäten festzuhalten.
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Bachelorstudiengänge der Medizinischen Fakultät und der Vetsuisse-Fakultät Zürich des ersten Studienjahrs 2015/16 wird folgende Aufnahmekapazität festgelegt: Humanmedizin (einschliesslich höchstens 20 Plätze für Chiropraktik): 300 Plätze; Zahnmedizin: 50 Plätze; Veteri- närmedizin: 80 Plätze.
II. Für die anschliessenden Masterstudiengänge der Medizinischen Fakultät und der Vetsuisse-Fakultät Zürich des ersten Studienjahrs 2018/19 wird folgende Aufnahmekapazität festgelegt: Humanmedizin (einschliess- lich höchstens 20 Plätze für Chiropraktik): 300 Plätze; Zahnmedizin: 44 Plätze; Veterinärmedizin: 60 Plätze. III. Veröffentlichung im Amtsblatt.
IV. Mitteilung an den Universitätsrat und an die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi