RRB Nr. 949/2015
Gemeindewesen, Primarschulgemeinden Dägerlen und Adlikon, Grenzveränderung, Gemeindeordnungen, Änderung, Genehmigung
21. Oktober 2015Deutsch3 min
Source zh.ch
Gemeindewesen, Primarschulgemeinden Dägerlen und Adlikon, Grenzveränderung, Gemeindeordnungen, Änderung, Genehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 21. Oktober 2015
949. Gemeindewesen (Primarschulgemeinden Dägerlen und Adlikon, Grenzveränderung, Gemeindeordnungen)
Erwägungen
1. Nach § 2 Abs. 1 des Gemeindegesetzes können die Gemeinden im ge- genseitigen Einverständnis ihre Grenzen bereinigen oder ändern. Grenz- veränderungen bedürfen der Genehmigung des Regierungsrates. Gemäss Art. 89 Abs. 1 der Kantonsverfassung (KV) regeln die politischen Gemein- den und die Schulgemeinden ihre Organisation und die Zuständigkeit ihrer Organe in der Gemeindeordnung (GO). Die Gemeindeordnungen bedürfen der Genehmigung des Regierungsrates. Der Regierungsrat prüft die Gemeindeordnungen auf ihre Rechtmässigkeit (vgl. Art. 89 Abs. 3 KV). Die Genehmigung durch den Regierungsrat hat konstitutive Wir- kung, d. h., die entsprechenden Gemeindebeschlüsse werden erst nach der Genehmigung wirksam. Allfällige Mängel werden durch die Genehmi- gung nicht geheilt.
2. Die Primarschulgemeinde Dägerlen umfasst gemäss Art. 1 GO unter anderem auch die Ortschaft Niederwil der Politischen Gemeinde Adlikon. Die Stimmberechtigten der Primarschulgemeinde Dägerlen und die Stimmberechtigten der Primarschulgemeinde Adlikon haben je am 14. Juni 2015 an der Urne mit der Änderung von Art. 2 ihrer Gemeindeordnun- gen einer Grenzveränderung zugestimmt. Die Grenzveränderung betrifft die Umteilung der Ortschaft Niederwil von der Primarschulgemeinde Dägerlen zur Primarschulgemeinde Adlikon. Diese Grenzveränderung führt dazu, dass inskünftig die Primarschulgemeinde Dägerlen das ganze Gebiet der Politischen Gemeinde Dägerlen umfasst. Die Primarschulge- meinde Adlikon umfasst zukünftig die Gemeindeteile Adlikon und Nie- derwil der Politischen Gemeinde Adlikon. Damit die in der Ortschaft Niederwil wohnhaften Schülerinnen und Schüler weiterhin die Schulen in Dägerlen besuchen können, wird im An- schluss an die Genehmigung der vorliegenden Grenzveränderung durch den Regierungsrat zwischen den Primarschulgemeinden Dägerlen und Adlikon ein Anschlussvertrag abzuschliessen sein. Die von den Primarschulgemeinden Dägerlen und Adlikon unter Än- derung von Art. 2 GO ihrer Gemeindeordnungen beschlossene Grenz- veränderung gibt zu keinen rechtlichen Beanstandungen Anlass und ist deshalb zu genehmigen.
3. Anzufügen bleibt das Folgende: Mit der vorliegenden Grenzberei- nigung wird das Gebiet der Primarschulgemeinde Adlikon noch nicht das Gebiet einer oder mehrerer politischer Gemeinden umfassen, weil die Grenze zwischen der Primarschulgemeinde Adlikon und der Primarschul- gemeinde Andelfingen für das Gebiet Dätwil ebenfalls zu bereinigen bleibt.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Die von den Stimmberechtigten der Primarschulgemeinden Däger- len und Adlikon am 14. Juni 2014 beschlossene Grenzveränderung wird genehmigt.
II. Die von den Stimmberechtigten der Primarschulgemeinde Däger- len am 14. Juni 2015 beschlossene Änderung der Gemeindeordnung wird genehmigt.
III. Die von den Stimmberechtigten der Primarschulgemeinde Adlikon am 14. Juni 2015 beschlossene Änderung der Gemeindeordnung wird ge- nehmigt.
IV. Mitteilung an die Primarschulpflege Dägerlen, Schulverwaltung (Corinne Wildberger, Schulweg 1, 8471 Rutschwil), die Primarschulpflege Adlikon (Präsident: Klaus Ent, Dorfstrasse 26, 8452 Adlikon), den Bezirks- rat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, den Bezirksrat Andelfin- gen, Schlossgasse 14, Postfach 281, 8450 Andelfingen, sowie an die Bil- dungsdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Der stv. Staatsschreiber:
Hösli