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Entscheid

RRB Nr. 950/2015

Gemeindewesen, Zweckverband Kläranlage VSFM Bezirk Uster, Statuten, Änderung, Genehmigung

21. Oktober 2015Deutsch2 min

Source zh.ch

Gemeindewesen, Zweckverband Kläranlage VSFM Bezirk Uster, Statuten, Änderung, Genehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 21. Oktober 2015

950. Gemeindewesen (Zweckverband Kläranlage VSFM Bezirk Uster)

Erwägungen

1. Nach Art. 92 der Kantonsverfassung (KV) und § 7 des Gemeinde- gesetzes können sich Gemeinden zur gemeinsamen Erfüllung einer oder mehrerer Aufgaben zu Zweckverbänden zusammenschliessen. Gemäss Art. 92 Abs. 4 KV bedürfen die Statuten der Zweckverbände der Geneh- migung des Regierungsrates (Satz 1); dieser prüft sie auf ihre Rechtmäs- sigkeit (Satz 2). Die Genehmigung durch den Regierungsrat ist als nach- trägliche Überprüfung zu verstehen und deshalb in ihrer Wirkung nicht konstitutiv. Allfällige Mängel der Zweckverbandsstatuten werden durch die Genehmigung nicht geheilt.

2. Die Politischen Gemeinden Volketswil, Schwerzenbach, Fällanden und Maur bilden unter der Bezeichnung «Kläranlage VSFM» einen Zweckverband für eine gemeinsame, zentrale Abwasserreinigungsanlage und gemeinsame Wahrung des Gewässerschutzes. Die Statuten wurden 2015 einer Teilrevision unterzogen. Zwischen dem 8. und dem 26. Juni 2015 stimmten die Stimmberechtigten der vier Mitgliedsgemeinden des Zweck- verbandes den teilrevidierten Statuten zu. Der Bezirksrat Uster hat be- stätigt, dass gegen die Gemeindebeschlüsse keine Rechtsmittel eingingen. Die Änderung besteht in der Anpassung des Kostenverteilers der Be- triebs- und Investitionskosten. Die geänderte Bestimmung gibt zu keiner Bemerkung Anlass und ist deshalb zu genehmigen.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Änderung der Statuten des Zweckverbandes Kläranlage VSFM wird genehmigt.

II. Mitteilung an – ARA-Kommission des Zweckverbandes Kläranlage VSFM, Industriestrasse 50, 8117 Fällanden, – die Gemeinderäte – Volketswil, Zentralstrasse 21, 8604 Volketswil, – Schwerzenbach, Bahnhofstrasse 16, 8603 Schwerzenbach,

– Fällanden, Schwerzenbachstrasse 10, 8117 Fällanden, – Maur, Zürichstrasse 8, 8124 Maur, – die Baudirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Der stv. Staatsschreiber:

Hösli