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Entscheid

RRB Nr. 950/2022

Elektrizitätswerke des Kantons Zürich, Bericht 2022 über die Umsetzung der Eigentümerstrategie, Kenntnisnahme

29. Juni 2022Deutsch20 min

Source zh.ch

Elektrizitätswerke des Kantons Zürich, Bericht 2022 über die Umsetzung der Eigentümerstrategie, Kenntnisnahme

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 29. Juni 2022

950. Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ), Bericht 2022 über die Umsetzung der Eigentümerstrategie

A. Ausgangslage Gemäss den Richtlinien über die Public Corporate Governance (PCG- Richtlinien, Stand 3. Juli 2019) erstellt die zuständige Fachdirektion jähr- lich für jede bedeutende Beteiligung einen Bericht über die Umsetzung der Eigentümerstrategie und unterbreitet diesen dem Regierungsrat zur Kenntnisnahme (PCG-Richtlinien 7.4 und 7.5). Die zuständige Fachdi- rektion beurteilt dabei die strategischen und finanziellen Risiken und be- antragt dem Regierungsrat gestützt darauf die notwendigen strategischen Festlegungen oder Korrekturmassnahmen (PCG-Richtlinie 10.2). Der Regierungsrat hat mit Beschluss Nr. 1197/2016 die Eigentümerstra- tegie für die Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ) festgelegt. Dabei formulierte er strategische und wirtschaftliche Ziele sowie Erwar- tungen an die EKZ. Mit Beschluss Nr. 692/2021 nahm der Regierungsrat den vierten Bericht der Baudirektion über die Umsetzung der Eigentü- merstrategie für die EKZ zur Kenntnis. Die Berichterstattung hielt fest, dass die Geschäftstätigkeiten der EKZ im Wesentlichen den strategi- schen Zielen des Regierungsrates entsprechen, die Massnahmen des Kan- tons bereits umgesetzt sind bzw. sich in Umsetzung befinden und keine zusätzlichen Massnahmen des Kantons angezeigt sind. Vorliegend wird zum fünften Mal zur Umsetzung der Eigentümerstrategie Bericht er- stattet. Die EKZ befinden sich zu 100% im Eigentum des Kantons und wer- den als selbstständige öffentlich-rechtliche Anstalt geführt. Die Organi- sation und die Aufgaben der EKZ sind im Gesetz betreffend die Elektri- zitätswerke des Kantons Zürich vom 19. Juni 1983 (EKZ-Gesetz, LS 732.1) und der zugehörigen Verordnung über die Organisation und Verwaltung der Elektrizitätswerke des Kantons Zürich vom 13. Februar 1985 (EKZ- Verordnung, LS 732.11) geregelt.

B. Berichterstattung

1. Umfeld Die mittelfristigen Strompreise im europäischen Markt haben sich seit dem Tiefpunkt von 2016 deutlich erholt. Im März 2020 brachen die Preise aufgrund der befürchteten Auswirkungen der Coronapandemie deutlich ein, erholten sich aber im Verlauf des Jahres wieder. 2021 war ein markanter Anstieg der Strommarktpreise zu beobachten. Dafür ver- antwortlich waren der Mehrverbrauch aufgrund der wirtschaftlichen Erholung, der Anstieg der Preise für fossile Energien aufgrund von Lie- ferengpässen und erhöhter Nachfrage, höhere Preise für CO 2-Zertifi- kate, eine schwächere Stromerzeugung mit erneuerbaren Energien wegen schwacher Windverhältnisse und die eingeschränkte Verfügbarkeit von Kraftwerkskapazitäten. Mit dem Ausbruch des Kriegs in der Ukraine sind die Energie- einschliesslich der Strompreise weltweit nochmals stark angestiegen. Die starken und aussergewöhnlichen Preisausschläge haben sowohl die Kreditrisiken als auch die Sicherheitsleistungen und damit die Liquiditätsrisiken der Schweizer Stromunternehmen stark erhöht. Der Bundesrat hat deshalb am 18. Mai 2022 den eidgenössischen Räten die Botschaft zum Bundesgesetz über subsidiäre Finanzhilfen zur Ret- tung systemkritischer Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft und zu einem entsprechenden Verpflichtungskredit unterbreitet (BBl 2022 1183). Wie sich die Strompreise mittelfristig entwickeln, hängt massgeblich vom weiteren Verlauf des Kriegs in der Ukraine, von der Nachfrage aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung und den CO 2-Preisen ab. Mitte 2019 kündigte der Bundesrat an, dass alle Treibhausgasemissio- nen bis 2050 auf Netto-Null zu senken sind. Mit einer Totalrevision des CO 2-Gesetzes hätten ergänzend zu den bereits bestehenden Instru- menten zusätzliche Massnahmen zur Erreichung dieses Ziels festgesetzt werden sollen. Dieses totalrevidierte Gesetz wurde in der Volksabstim- mung vom 13. Juni 2021 jedoch knapp abgelehnt. Der Bundesrat hat am 17. Dezember 2021 die Vernehmlassung zum revidierten CO2-Gesetz er- öffnet. Dabei hat er auf die Instrumente verzichtet, die zur Ablehnung der Totalrevision beigetragen haben. Bewährte Instrumente wie die CO 2- Abgabe sollen weitergeführt werden. Aufgrund des Abbruchs der Verhandlungen über das Rahmenabkom- men mit der EU durch den Bundesrat im Sommer 2021 ist der Abschluss eines Stromabkommens derzeit nicht absehbar. Wegen des fehlenden Stromabkommens kann die Schweiz ihre Interessen beim Stromaus- tausch nicht ausreichend einbringen. Bereits heute ist die Schweiz in den Wintermonaten auf Stromimporte angewiesen und deshalb von den umliegenden Mitgliedstaaten der EU abhängig. Ob diese weiterhin Strom im erforderlichen Mass exportieren können, ist ungewiss. Verschiedene Bundesstellen (Eidgenössische Elektrizitätskommission [ElCom], Bun-

desamt für Bevölkerungsschutz, Wirtschaftliche Landesversorgung) warnen, dass bereits in den nächsten Jahren eine Strommangellage auf- treten kann. Um die Stromversorgungssicherheit auch in Zukunft zu gewährleis- ten, hat der Bundesrat Änderungen des Energiegesetzes vom 30. Sep- tember 2016 (EnG, SR 730.0) und des Stromversorgungsgesetzes vom 23. März 2007 (StromVG, SR 734.7) in einem Mantelerlass unter der Bezeichnung Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit er- neuerbaren Energien zusammengeführt. Die diesbezügliche Botschaft hat er am 18. Juni 2021 verabschiedet. Kernelemente dieser Vorlage sind die vollständige Strommarktöffnung, Zielwerte und Massnahmen zum Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und die Ein- führung von Massnahmen zur Gewährleistung der langfristigen Strom- versorgungssicherheit in den Wintermonaten. Da die Förderinstrumente für den Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien teil- weise Ende 2022 auslaufen, stimmten die eidgenössischen Räte am 1. Ok- tober 2021 der parlamentarischen Initiative 19.443 Bastien Girod betref- fend Erneuerbare Energien einheitlich fördern. Einmalvergütung auch für Biogas, Kleinwasserkraft, Wind und Geothermie zu, womit die För- derung mit einigen Anpassungen und Ergänzungen verlängert wird. Ende September 2021 informierte die Organisation für Stromversor- gung in Ausserordentlichen Lagen (OSTRAL) die Grossverbraucher im Auftrag der wirtschaftlichen Landesversorgung über mögliche Strom- abschaltungen im Falle einer Strommangellage. Im Oktober 2021 kün- digte der Bundesrat an, die Versorgungsplanung für die Stromversor- gungssicherheit unter Einbezug der ElCom voranzutreiben. Der Bun- desrat hat am 16. Februar 2022 beschlossen, für den Fall von Knapp- heitssituationen auf dem Verordnungsweg eine Wasserkraftreserve anzuordnen. Diese sieht vor, dass Speicherkraftwerksbetreiber gegen Entgelt eine bestimmte Menge Energie zurückbehalten, die bei Bedarf abgerufen werden kann. Als zweite Massnahme soll im Bedarfsfall die Ausschreibung von Reservekraftwerken ermöglicht werden. Der Bun- desrat stützt sich dabei auf ein Konzept der ElCom ab, das den gestaf- felten Bau von zwei bis drei Gaskraftwerken für den ausschliesslichen Einsatz in Ausnahmesituationen vorsieht. Weiter sollen zusätzliche Massnahmen zur Steigerung der Stromeffizienz ergriffen werden. Im März 2020 begann das Gesetzgebungsverfahren für eine nachhal- tige EU-Wirtschaft («Green Deal»), in der bis 2050 netto keine Treib- hausgasemissionen mehr ausgestossen werden sollen. Im Dezember 2020 setzte der EU-Rat das neue Reduktionsziel für Treibhausgase bis 2030 auf 55% im Vergleich zu 1990 fest. Die Reduktionsziele für 2030 und 2050 wurden im Juni 2021 rechtlich verankert. Zu den Massnahmen zählen unter anderem der Ausbau der erneuerbaren Energien und die Umsetzung einer Wasserstoffstrategie.

2. Entwicklung bei den EKZ Das Haupttätigkeitsfeld der EKZ ist der Betrieb, der Unterhalt und die bedarfsgerechte Erweiterung der regionalen und lokalen Stromnetze und die Stromlieferung an die Kundinnen und Kunden im Versorgungs- gebiet. Der gesamte Betriebsertrag 2020/2021 (Gesamtleistung) verrin- gerte sich von 830,6 Mio. Franken im Vorjahr auf 805,1 Mio. Franken. Die Nettoerlöse aus Stromlieferung und Netznutzung betrugen 557,3 Mio. Franken (Vorjahr 607,3 Mio. Franken), aus der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien 51,3 Mio. Franken (Vorjahr 46,1 Mio. Fran- ken), aus dem Energiecontracting 38,8 Mio. Franken (Vorjahr 36,4 Mio. Franken) und aus den Elektroinstallationen 62,7 Mio. Franken (Vorjahr 62,6 Mio. Franken). Der Nettoerlös aus der Stromerzeugung aus erneu- erbaren Energien fällt hauptsächlich im europäischen Ausland an. Die EKZ beschäftigten Ende September 2021 1327 Personen (Vor- jahr 1307), davon waren 147 Lernende (Vorjahr 150). Die EKZ sind ein wichtiger Arbeitgeber im Kanton. Die Tätigkeiten im Ausland be- schränken sich auf finanzielle Investitionen in neue erneuerbare Ener- gien (ohne Angestellte). Die EKZ sind mit Beteiligungen von 34,0% (Vorjahr 33,3%) bzw. 18,4% der jeweils grösste Aktionär der Repower AG bzw. der Axpo Holding AG. Die Verfügbarkeit der Stromversorgung im Versorgungsgebiet der EKZ ist überdurchschnittlich gut. Die Kundinnen und Kunden der EKZ mussten im Geschäftsjahr 2019/2020 im Durchschnitt 13 Min. auf die Stromlieferung verzichten (Vorjahr 11 Min., Schweizer Durchschnitt 21 Min.). Die EKZ verfügen im Verhältnis zur Strombeschaffung von 3770 Gigawattstunden (GWh, Vorjahr 4956 GWh) nur über geringe Er- zeugungskapazitäten. Entsprechend konnten sie den Strom für ihre Kundinnen und Kunden grösstenteils zu guten Bedingungen am Markt einkaufen und die Stromtarife der EKZ gehörten auch 2021 zu den tiefsten in der Schweiz. Die deutlich geringere Strombeschaffung er- klärt sich durch die Überführung des Energiekundenportfolios mit Marktkunden im Geschäftsjahr 2020/2021 in die Primeo Energie AG. Die EKZ haben am 30. November 2020 einen Vertrag zum Verkauf des Energie-Kundenportfolios am freien Markt an die Primeo Energie AG abgeschlossen und sich gleichzeitig im Umfang von 25,0% an der Pri- meo Energie AG beteiligt. Damit bündeln die EKZ und die Primeo Energie AG ihre Kompetenzen im Energievertrieb von Strom, Gas und weiteren Energiedienstleistungen für Geschäftskunden und Elektrizi- tätsversorgungsunternehmen. Mit 5581 GWh nahm die Absatzmenge im Netz gegenüber dem Vorjahr (5346 GWh) zu. Dies ist unter ande- rem auf die tiefen Temperaturen und die zunehmende Nutzung von Wärmepumpen anstelle von fossilen Heizungen zurückzuführen.

Der Fokus im Energiecontracting lag auf dem weiteren Ausbau von ganzheitlichen Gebäudeenergielösungen in der Immobilien- und Bau- wirtschaft. Die Zahl der von den EKZ finanzierten und unterhaltenen Anlagen stieg um 52 auf 1150. Die EKZ Eltop AG konnte davon profitieren, dass die im Vorjahr kundenseitig zurückgehaltenen Aufträge im Berichtsjahr erteilt wurden und zu einer überdurchschnittlichen Auslastung führten. Mit dem geplanten Kauf von 8,25% der Aktien des Rheinkraftwerks Reckingen können die EKZ die eigene Stromerzeugung aus Wasserkraft in der Schweiz um rund 35% erhöhen. Im November 2020 ging die Frei- flächensolaranlage der EKZ in Algibicos in Spanien ans Netz. Das Windparkportfolio wurde ebenfalls erweitert und umfasst nun 90 von den EKZ direkt gehaltene Windkraftanlagen sowie 223 Windkraftan- lagen von drei Beteiligungsgesellschaften.

3. Jahresabschluss 2020/2021 Die EKZ-Gruppe hat das Geschäftsjahr 2020/2021 mit einem Unternehmensergebnis von 142,6 Mio. Franken abgeschlossen (Vor- jahr 88,2 Mio. Franken). Das gute Ergebnis beruht zu einem wesentli- chen Teil auf Sondereffekten und einem guten Finanzergebnis. Das Fi- nanzergebnis betrug 70,0 Mio. Franken (Vorjahr 33,5 Mio. Franken). Das Ergebnis der assoziierten Gesellschaften betrug 51,3 Mio. Franken (Vorjahr 34,9 Mio. Franken) und beruht zu einem wesentlichen Teil auf den Resultaten der Repower AG und einem Veräusserungsgewinn. Die Gesamtleistung der EKZ-Gruppe betrug im Geschäftsjahr 2020/2021 805,1 Mio. Franken (Vorjahr 830,6 Mio. Franken). Die Bilanz- summe belief sich per 30. September 2021 auf 2,50 Mrd. Franken (Vor- jahr 2,39 Mrd. Franken). Die Eigenkapitalquote einschliesslich Minder- heitsanteilen betrug 83,0% (Vorjahr 82,4%). Nach Beurteilung der Revisionsstelle vermittelt die Jahresrechnung der EKZ-Gruppe (Konzernrechnung) für das Geschäftsjahr 2020/2021 ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermö- gens-, Finanz- und Ertragslage in Übereinstimmung mit den Swiss GAAP FER, und die Jahresrechnung der EKZ entspricht dem EKZ- Gesetz und der EKZ-Verordnung. Der Kantonsrat folgte dem Antrag der Aufsichtskommission über die wirtschaftlichen Unternehmen vom 23. März 2022 (vgl. KR-Nr. 49a/2022) und genehmigte mit Beschluss vom 30. Mai 2022 den Geschäftsbericht 2020/2021 und die darin enthaltene konsolidierte Jahresrechnung der EKZ-Gruppe sowie die Jahresrechnung der EKZ für den Zeitraum vom 1. Oktober 2020 bis 30. September 2021. Der Kantonsrat nahm weiter Kenntnis von der vom Verwaltungsrat festgelegten Gewinnver-

wendung, die eine Ausschüttung an den Kanton (von 30 Mio. Franken) sowie die Ausgleichsvergütung an die Gemeinden (von 11,3 Mio. Fran- ken) umfasst.

4. Umsetzung der Eigentümerstrategie Der Regierungsrat legte in der Eigentümerstrategie für die EKZ stra- tegische Ziele mit entsprechenden Vorgaben an das Unternehmen, zum Beteiligungscontrolling sowie zur Ausübung der Rolle des Kantons als Eigentümer fest.

4.1 Strategische Ziele (Ziff. 2 der Eigentümerstrategie) Im Rahmen seiner Aufgabe, für eine sichere und wirtschaftliche Elektrizitätsversorgung zu sorgen, verfolgt der Regierungsrat folgende Ziele mit den EKZ: – Die EKZ erneuern und erweitern ihre regionalen und kommunalen Stromnetze bedarfsgerecht und sorgen für einen zuverlässigen Be- trieb. – Die EKZ sorgen für einen sicheren Betrieb und einen angemessenen Unterhalt der eigenen Kraftwerke. – Die EKZ festigen ihre Position als eines der führenden Schweizer Stromversorgungsunternehmen in den Bereichen Verteilnetz und Grundversorgung. Sie unterbreiten im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten ein marktgerechtes Angebot, wenn ein Netzbetreiber im Kanton zum Verkauf steht. Beurteilung: Das Netz der EKZ wies auch in diesem Geschäftsjahr eine hohe Zuverlässigkeit aus. Im Durchschnitt mussten die Endver- braucherinnen und Endverbraucher lediglich einen Stromausfall von 13 Minuten in Kauf nehmen. Die EKZ investierten in der Berichtspe- riode 63 Mio. Franken (Vorjahr 53 Mio. Franken) in die Instandhaltung und Modernisierung der Netzinfrastruktur. Im Frühjahr 2021 wurde mit dem Bau des Unterwerks Glattbrugg begonnen, das für ein sich ebenfalls im Bau befindendes Rechenzentrum benötigt wird. Als verantwortliches Unternehmen des OSTRAL-Sektors Nordost schulen die EKZ die Ver- teilnetzbetreiber in ihrem Sektor im Hinblick auf Massnahmen im Falle einer Strommangellage. – Ein weiterer Ausbau des Erzeugungsportfolios und der Handelsak- tivitäten der EKZ, insbesondere im Ausland, wird nicht angestrebt. Beurteilung: Dieses Ziel wird nicht erreicht: Im Geschäftsjahr 2020/2021 haben die EKZ ihre Anteile an der Stromerzeugung aus er- neuerbaren Energien im Ausland um einen weiteren Windpark und wei- tere Solaranlagen erhöht. Das Windparkportfolio umfasst 90 von den EKZ direkt gehaltene Windkraftanlagen sowie 223 Windkraftanlagen

von drei Beteiligungsgesellschaften. Die EKZ beteiligen sich gemäss eige- nen Angaben nur an ökonomisch überzeugenden Anlagen, nach um- fassender Prüfung aller Risiken. Die EKZ beabsichtigen zudem, weite- re Investitionen aus den Geldflüssen der bisherigen Investitionen vor- zunehmen. Aus Sicht des Regierungsrates liegt der Fokus nach wie vor auf der sicheren und günstigen Stromversorgung des Kantons, zu der die Investitionen im Ausland nicht direkt beitragen. Diese Finanzinvesti- tionen dürfen deshalb nur unter der Bedingung erfolgen, dass eine ange- messene Rendite erzielt werden kann und keine unverhältnismässigen Risiken eingegangen werden. Zudem dürfen sie kein für strategisch er- forderliche Investitionen benötigtes Kapital binden. Weiter verfolgt der Regierungsrat mit den EKZ folgende wirtschaft- liche Ziele: – Die EKZ entscheiden nach marktwirtschaftlichen Grundsätzen und streben eine möglichst hohe Wertschöpfung an. Im mehrjährigen Durchschnitt erzielen sie eine marktübliche Eigenkapitalrendite und richten 50% des Bilanzgewinns an den Kanton aus. Der Regierungsrat rechnet mit einer jährlichen Dividende von rund 30 Mio. Franken. Beurteilung: Die EKZ erzielten ein im Vergleich zum Vorjahr deut- lich höheres Unternehmensergebnis von 142 Mio. Franken (Vorjahr 88 Mio. Franken). Dies entspricht bei einem Eigenkapital von 2,07 Mrd. Franken einer Eigenkapitalrendite von 6,9% (Vorjahr 4,5%). Das gestiegene Unternehmensergebnis lässt sich insbesondere durch das sehr gute Finanzergebnis und einen gestiegenen Stromabsatz erklä- ren. Zum Finanzergebnis trug der Verkauf der Beteiligung an der Ave- niq AG (vormals Avectris AG) sowie die gute Entwicklung der Wert- schriftenanlagen und Dividenden der Beteiligungen bei. Für das Ge- schäftsjahr 2020/2021 erfolgt zum dritten Mal eine Gewinnausschüt- tung an den Kanton gemäss § 3a des EKZ-Gesetzes. Die Ausschüttung wurde vom Verwaltungsrat auf 30 Mio. Franken festgelegt. – Die EKZ pflegen eine aktive Zusammenarbeit mit den anderen Netz- betreibern auf kantonaler und nationaler Ebene. Insbesondere prüfen sie Kooperationsmöglichkeiten und Beteiligungen im Axpo-Ver- bund (mit dem Axpo-Konzern und den Kantonswerken), damit Doppelspurigkeiten vermieden werden können. Beurteilung: Die EKZ sind gut vernetzt in der Schweizer Strom- branche. So engagieren sich die EKZ z. B. in mehreren Gremien des Verbands Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen. Mit den anderen Kantonswerken im Axpo-Verbund findet ein regelmässiger Austausch statt. Mit der Zusammenlegung des Energievertriebs der Primeo Ener- gie Genossenschaft und den EKZ in der Primeo Energie AG (Beteili- gung EKZ: 25%) auf 2021 sollen Wettbewerbsvorteile erzielt werden, vorab hinsichtlich eines zukünftig vollständig geöffneten Strommarktes.

– Die Stromtarife der EKZ gehören sowohl bei den Privatkundinnen und -kunden als auch bei den Unternehmen zu den günstigsten in der Schweiz. Beurteilung: Die Elektrizitätstarife der EKZ gehörten auch im vergan- genen Geschäftsjahr zu den günstigsten im Kanton wie auch im gesamt- schweizerischen Vergleich.

4.2 Vorgaben an die EKZ (Ziff. 3 der Eigentümerstrategie) Finanzielle Ziele: Die EKZ – erwirtschaften eine ausreichende Rendite, um die Erfüllung der Eigentümerziele langfristig und aus eigener Kraft sicherstellen zu können, – erzielen im mehrjährigen Durchschnitt marktübliche Gewinne, – bieten den Privatkundinnen und -kunden wie auch den Unterneh- men im schweizerischen Vergleich günstige Stromtarife, – erwirtschaften einen ausreichenden Cashflow zur langfristigen Fi- nanzierung der Investitionen sowie zur Rückzahlung eingegangener finanzieller Verpflichtungen, – stellen die notwendige Liquidität zur Begleichung laufender Verpflich- tungen sicher, – sorgen für einen ausreichenden Schutz der Vermögenswerte, z. B. gegenüber Haftungsansprüchen oder bei Schäden, – verfügen über ein angemessenes Eigenkapital. Die Eigenkapitalquo- te soll mindestens 50% betragen. Beurteilung: Das Geschäftsjahr 2020/2021 konnte mit einem Unter- nehmensergebnis von 142 Mio. Franken (Vorjahr 88 Mio. Franken) ab- geschlossen werden. Die Elektrizitätstarife der EKZ gehören zu den güns- tigsten im Kanton und sind auch im gesamtschweizerischen Vergleich tief. Bei einem Geldfluss aus Geschäftstätigkeit von 201 Mio. Franken und Nettoinvestitionen in das Anlagevermögen von 155 Mio. Franken re- sultierte ein Free Cash Flow von 46 Mio. Franken. Die EKZ verfügen über eine sehr solide Bilanz mit einer Eigenkapitalquote (einschliesslich Minderheitsanteilen) von hohen 83,0% (Vorjahr 82,4%) und mit aus- reichender Liquidität. Rechnungslegung: Die Konzernrechnung der EKZ vermittelt ein den tatsächlichen Ver- hältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertrags- lage. Sie entspricht anerkannten Rechnungslegungsstandards und dem schweizerischen Recht.

Beurteilung: Die Jahresrechnung der EKZ-Gruppe wurde in Über- einstimmung mit dem EKZ-Gesetz sowie den Fachempfehlungen zur Rechnungslegung Swiss GAAP FER erstellt. Sie vermittelt ein den tat- sächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Risikomanagement: Die EKZ stellen ein zweckmässiges Risikomanagement sicher und führen ein internes Kontrollsystem. Beurteilung: Die EKZ führen ein angemessenes Risikomanagement und ein internes Kontrollsystem. Einmal jährlich werden die wesentli- chen Risiken identifiziert, bewertet und Massnahmen zur Risikominde- rung ergriffen. Die interne Revision unterstützt den Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung. Die wesentlichen Risiken aus dem Risikobericht werden bei der Erstellung des strategischen Prüfplans beigezogen. Geschäftsfelder und Infrastruktur: Die EKZ – sind in erster Linie in den Geschäftsfeldern Stromverteilung und Stromvertrieb tätig, – sorgen für einen sicheren Betrieb und einen angemessenen Unter- halt der eigenen Stromnetze und Kraftwerke. Beurteilung: Im Berichtsjahr wurden 63 Mio. Franken in die Instand- haltung und Modernisierung der Netzinfrastruktur investiert. Der Netto- buchwert des Verteilnetzes beträgt per 30. September 2021 674 Mio. Fran- ken. Er liegt in Bezug auf den Anschaffungswert bei 43%. Es wird genü- gend investiert, um das Verteilnetz auf einem guten Stand zu halten. – Die EKZ bauen das Erzeugungsportfolio und die Handelsaktivitä- ten, insbesondere im Ausland, nicht weiter aus. Beurteilung: siehe Abschnitt 4.1 – Die EKZ unterstützen innovative Entwicklungen im Verteilnetz und pflegen eine enge Zusammenarbeit mit der Forschung. Beurteilung: Die steigende Einspeisung von dezentral erzeugtem So- larstrom sowie der starke Zubau von Wärmepumpen und von Ladesta- tionen für Elektrofahrzeuge führen zu immer stärkeren Lastflüssen in- nerhalb des Versorgungsbereichs von Transformatorenstationen. Des- halb erschliessen die EKZ in den nächsten Jahren die Transformatoren- stationen mit Glasfaserkabeln. Damit wird die Digitalisierung des Verteilnetzes vorangetrieben und die Grundlage für ein neues Last- management geschaffen. Bereits 56% der herkömmlichen Stromzähler wurden durch intelligente Zähler (Smart Meter) ersetzt.

– Die EKZ fördern im Rahmen ihrer Tätigkeit den effizienten und sparsamen Umgang mit Energie. Beurteilung: Die EKZ bieten ihren Kundinnen und Kunden weiter- hin umfassende Beratungsdienstleistungen zur Förderung der Energie- effizienz an. Die Finanzierung erfolgt über eine zweckgebundene Ab- gabe auf dem Stromverbrauch. Besonders beliebt waren im Berichts- jahr die Beratungen rund um den Heizungsersatz. – Die EKZ können weitere Dienstleistungen im Energiebereich erbrin- gen, sofern die Wirtschaftlichkeit gegeben ist (z. B. in den Bereichen Energiecontracting, Mess- und Abrechnungsdienstleistungen, Elek- troinstallationen). Beurteilung: Die EKZ erbringen Dienstleistungen in den Bereichen Elektroinstallationen, Telekommunikation, IT und Gebäudeautoma- tion (Sparte EKZ Eltop AG), Energiemessung und -abrechnung (En- puls AG), Energiecontracting sowie Elektroinstallationskontrolle (Be- teiligung von 63,6% an der Certum Sicherheit AG). Die EKZ Eltop AG verzeichnete eine überdurchschnittliche Auslastung, da im Vorjahr zu- rückgehaltene Aufträge im Berichtsjahr erteilt wurden. Die EKZ Eltop AG konnte im vergangenen Geschäftsjahr ihr operatives Ergebnis um 56% auf 3,6 Mio. Franken steigern. Der Beitrag an das Unternehmens- ergebnis konnte zum siebten Mal in Folge gesteigert werden. Im Bereich Energiecontracting unterhalten die EKZ 1150 Anlagen (Vorjahr 1098). Der Umsatz belief sich auf 42 Mio. Franken (Vorjahr 36 Mio. Franken). Zur Beurteilung des Umfangs und der Wirtschaftlichkeit der einzelnen Sparten wurden dem Regierungsrat die wesentlichen Kennzahlen für die einzelnen Bereiche anhand der vertraulichen Spartenberichterstat- tung auf EBIT-Stufe der EKZ-Gruppe vorgelegt. Weitere Vorgaben: Die Eigentümerstrategie macht weitere Vorgaben in den Bereichen Personal, Kommunikation sowie Kooperationen und Beteiligungen. Beurteilung: Zu diesen Vorgaben wurden für das Geschäftsjahr 2020/2021 keine Abweichungen festgestellt.

4.3 Massnahmen des Kantons (Ziff. 5 der Eigentümerstrategie) Die in Ziff. 5 der Eigentümerstrategie festgelegten Massnahmen des Kantons sind bereits bzw. werden umgesetzt: Das EKZ-Gesetz soll in zwei Schritten angepasst werden. Die mit dem ersten Schritt enthalte- nen Anpassungen (Gewinnerzielung, Gewinnausschüttung, Anpassun- gen an das StromVG, vgl. Abschnitt 4.1) sind seit dem 1. Juli 2019 in Kraft. In einem zweiten Schritt sollen unter Berücksichtigung der Ent- wicklungen auf Bundesebene (vgl. Abschnitt 1) weitere Anpassungen des EKZ-Gesetzes geprüft werden.

4.4 Beteiligungscontrolling (Ziff. 4 der Eigentümerstrategie) Grundlage für das Beteiligungscontrolling bilden der jährliche Ge- schäftsbericht mit Jahresrechnung der EKZ sowie zusätzliche, vertrau- liche Informationen der EKZ zu den finanziellen Zielen, zum Risiko- management, zu den strategischen und finanziellen Risiken sowie zu den einzelnen Geschäftsbereichen. Zudem sind zwei Mitglieder des Regierungsrates von Amtes wegen im Verwaltungsrat der EKZ vertre- ten (§ 10 EKZ-Gesetz). Damit ist der Austausch über die strategische Ausrichtung der EKZ gewährleistet.

5. Risikobeurteilung Die Wertschöpfung der EKZ erfolgt heute mehrheitlich im Mono- polbereich (Verteilnetz und Grundversorgung der nicht marktberech- tigten Kundschaft). In diesem Bereich sind die möglichen Erträge und Gewinne stark reguliert. Die Entwicklung der regulatorischen Rah- menbedingungen (Revision StromVG, Revision EnG) ist weiterhin im Gang. Seit Mitte 2021 und nochmals verstärkt mit dem Ausbruch des Kriegs in der Ukraine sind die Strommarktpreise sehr stark gestiegen. Dies führt zu höheren Beschaffungskosten für die EKZ, die über den Stromtarif an die Kundinnen und Kunden weiterverrechnet werden können und müssen. Sollten die Energiepreise an den Märkten weiter steigen, hätte dies zudem kurzzeitig Auswirkungen auf die Liquidität der EKZ-Gruppe.

6. Fazit Die Geschäftstätigkeiten der EKZ entsprechen im Wesentlichen den strategischen Zielen des Regierungsrates. Die Massnahmen des Kan- tons sind bereits bzw. werden umgesetzt. Zusätzliche Massnahmen des Kantons sind keine angezeigt. Der Ausbau des Erzeugungsportfolios der EKZ im Ausland stellt eine Differenz zu den strategischen Zielset- zungen in der Eigentümerstrategie dar; damit wird eines der strategi- schen Ziele nicht erreicht. Diese Investitionen dürfen nur unter der Be- dingung erfolgen, dass eine angemessene Rendite erzielt werden kann, keine unverhältnismässigen Risiken eingegangen werden und kein für strategisch erforderliche Investitionen benötigtes Kapital gebunden wird. Zur Stärkung der Versorgungssicherheit und zur Bereitstellung der im Rahmen der erforderlichen Dekarbonisierung benötigten Elektrizi- tät muss die inländische Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien stark ausgebaut werden. Der Abbruch der Verhandlungen zum Rah- menabkommen mit der EU und der Krieg in der Ukraine verstärken die Dringlichkeit, den Selbstversorgungsgrad zu erhöhen. Von den EKZ

wird erwartet, dass sie in diesem Bereich bei gegebener Wirtschaftlich- keit eine wichtige Rolle einnehmen. Im Rahmen der anstehenden Über- arbeitung der Eigentümerstrategie des Regierungsrates soll dies ent- sprechend als zusätzliche Zielsetzung aufgenommen werden. Seit 2021 und insbesondere seit dem Ausbruch des Kriegs in der Uk- raine sind die Energie- einschliesslich der Strompreise weltweit stark angestiegen. Die starken und aussergewöhnlichen Preisausschläge ha- ben sowohl die Kreditrisiken als auch die Sicherheitsleistungen und da- mit die Liquiditätsrisiken der Schweizer Stromunternehmen stark er- höht. Von den EKZ wird erwartet, dass sie diese Entwicklungen sorg- fältig analysieren und die erforderlichen Massnahmen ergreifen.

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat: I. Vom Bericht 2022 der Baudirektion über die Umsetzung der Eigen- tümerstrategie für die EKZ wird Kenntnis genommen. II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungs- rates, den Verwaltungsrat der Elektrizitätswerke des Kantons Zürich, Dreikönigstrasse 18, 8002 Zürich, sowie an die Finanzdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli