RRB Nr. 950/2023
Strassen, Zürich, Tièchestrasse, Projektgenehmigung
23. August 2023Deutsch3 min
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 23. August 2023
950. Strassen (Zürich, Tièchestrasse, Projektgenehmigung)
Das Tiefbauamt der Stadt Zürich reichte mit Schreiben vom 3. Juli 2023 das Projekt für den hindernisfreien Ausbau der Bushaltestelle «Weiher- steig» an der Tièchestrasse (Bau Nr. 19 050), Zürich, zur Genehmigung durch den Regierungsrat im Sinne von § 45 Abs. 3 des Strassengesetzes (StrG, LS 722.1) ein. Gleichzeitig ersuchte es um die Zusicherung der Anrechenbarkeit an die Baupauschale. Die Tièchestrasse ist eine regionale Verbindungsstrasse (RVS 30032.1). Auf ihr verläuft eine regional klassierte Veloroute. Diese Verbindungen gelten als überkommunal im Sinne von § 43 StrG, weshalb das vorliegende Projekt der Genehmigung durch den Regierungsrat unterliegt (§ 45 Abs. 3 StrG). Das Projekt sieht vor, die Bushaltestelle «Weihersteig» hindernisfrei auszubauen. Dabei werden die Haltekanten erhöht und die Länge der Haltestelle für die Bedienung durch Doppelgelenkbusse angepasst. Die Haltekante in Fahrtrichtung Bucheggplatz wird bergwärts verschoben. Weiter wird die bestehende Fussgängerschutzinsel auf Höhe des Weiher- steigs leicht verbreitert. Mit dieser Massnahme sowie mit denjenigen aus dem Drittprojekt «Tièchestrasse TAZ Nr. 21102» sind haltende Busse nicht mehr überholbar. Der Baubeginn ist für Herbst 2023 geplant. Das Amt für Mobilität hat zum vorliegenden Projekt im Rahmen der Begehrensäusserung vom 12. Dezember 2022 Stellung genommen. Die darin angebrachte Empfehlung gilt als bereinigt. Die Auswirkungen des Projekts auf den Verkehrsfluss und die praktische Leistungsfähigkeit sind aufgrund der vorhandenen Verkehrsmengen und Busfrequenzen vernach- lässigbar. Das Vorhaben ist somit vereinbar mit Art. 104 Abs. 2bis der Kan- tonsverfassung (LS 101). Das Auflageverfahren nach § 16 StrG wurde ordnungsgemäss durch- geführt und das Projekt wurde vom 28. Oktober bis 28. November 2022 öffentlich aufgelegt. Innerhalb der Auflagefrist ging gegen das Projekt eine Einsprache ein. Der Stadtrat von Zürich hat mit Beschluss Nr. 1256 vom 10. Mai 2023 über die Einsprache entschieden und das Projekt fest- gesetzt. Mit Verfügung Nr. 17770 vom 21. Juni 2023 bewilligte die Vorste- herin des Tiefbau- und Entsorgungsdepartementes der Stadt Zürich die gebundenen Ausgaben. Die Projektfestsetzung ist rechtskräftig. Einer Genehmigung steht nichts entgegen.
Die Gesamtkosten für den hindernisfreien Ausbau der Bushaltestelle «Weihersteig» an der Tièchestrasse betragen voraussichtlich Fr. 1 195 000 (einschliesslich Verwaltungskosten Werke). Davon können voraussichtlich Fr. 940 000 (einschliesslich Verwaltungskosten Werke) der Baupauschale belastet werden. Nach Vorlage der Bauabrechnung und des Plans über das ausgeführte Bauwerk wird die Volkswirtschaftsdirektion gestützt auf § 39 lit. d in Ver- bindung mit Anhang 2 der Finanzcontrollingverordnung vom 5. März 2008 (LS 611.2) diejenigen Beträge festsetzen, welche die Stadt Zürich der Ab- rechnung über die Baupauschale gemäss § 46 StrG belasten kann.
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Das Projekt für den hindernisfreien Ausbau der Bushaltestelle «Wei- hersteig» an der Tièchestrasse in der Stadt Zürich wird im Sinne von § 45 Abs. 3 des Strassengesetzes genehmigt.
II. Mitteilung an den Stadtrat von Zürich, Postfach, 8022 Zürich, das Tiefbauamt der Stadt Zürich, Tiefbauamt, Postfach, 8021 Zürich, sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli