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Entscheid

RRB Nr. 952/2021

Änderung des Energiegesetzes vom 19. April 2021, Volksabstimmung, Beleuchtender Bericht

1. September 2021Deutsch8 min

Source zh.ch

Änderung des Energiegesetzes vom 19. April 2021, Volksabstimmung, Beleuchtender Bericht

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 1. September 2021

952. Energiegesetz (Änderung vom 19. April 2021; Umsetzung

Erwägungen

der MuKEn 2014); Beleuchtender Bericht Der Kantonsrat beschloss am 19. April 2021 eine Änderung des Energie- gesetzes vom 19. Juni 1983 (LS 730.1; ABl 2021-04-23). Gegen diesen Be- schluss kam das kantonale Volksreferendum zustande (ABl 2021-07-23), womit die Gesetzesänderung der Volksabstimmung unterliegt. Die Volks- abstimmung findet am 28. November 2021 statt (RRB Nr. 785/2021). Die Erstellung des Beleuchtenden Berichts zur Änderung des Energie- gesetzes obliegt dem Regierungsrat. Die Stellungnahme des Referendums- komitees wurde in den Beleuchtenden Bericht aufgenommen.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Der Beleuchtende Bericht zur Änderung vom 19. April 2021 des Energiegesetzes (Umsetzung der MuKEn 2014) für die Abstimmungs- zeitung der kantonalen Volksabstimmung vom 28. November 2021 wird verabschiedet.

II. Dieser Beschluss ist bis zur Veröffentlichung der Abstimmungszei- tung für die kantonale Volksabstimmung vom 28. November 2021 nicht öffentlich.

III. Mitteilung an die Staatskanzlei und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

Beleuchtender Bericht zum Energiegesetz (EnerG) (Änderung vom 19. April 2021; Umsetzung der MuKEn 2014)

Kurz und bündig

Vorlage Energiegesetz (EnerG) (Änderung vom 19. April 2021; Umsetzung der MuKEn 2014) Mit der Änderung des Energiegesetzes schafft der Kanton Zürich eine wichtige Grundlage für wirksamen Klimaschutz im Gebäudebereich. Öl- und Gasheizungen müssen künftig am Ende ihrer Lebensdauer durch klimaneutrale Heizungen ersetzt werden. Um hohe Kosten und Härte- fälle zu vermeiden, gibt es Ausnahme­regelungen. Die finanziellen Bei- träge des Kantons an klimaneutrale Heizungen werden erhöht, um den Umstieg zu erleichtern. Die Änderung des Energiegesetzes setzt die Mus- tervorschriften der Kantone im Energiebereich, Ausgabe 2014 (MuKEn 2014), um. Gegen die vom Kantonsrat beschlossene Umsetzungsvorlage hat der Hauseigentümerverband das Referendum ergriffen, womit es zur Volksabstimmung kommt. Kantonsrat und Regierungsrat empfehlen die Annahme der Vorlage. Kantonsrat und Regierungsrat empfehlen: Ja

Energiegesetz (EnerG) (Änderung vom 19. April 2021; Umsetzung der MuKEn 2014) Beleuchtender Bericht, verfasst vom Regierungsrat Mit der vom Kantonsrat am 19. April 2021 beschlossenen Änderung des Energiegesetzes schafft der Kanton Zürich eine wichtige Grundlage für wirksamen Klimaschutz im Gebäudebereich. Öl- und Gasheizungen müs- sen künftig am Ende ihrer Lebensdauer durch klimaneutrale Heizungen ersetzt werden. Diese sind in den meisten Fällen langfristig günstiger als Öl- und Gasheizungen. Falls die Kosten über die gesamte Lebensdauer um mehr als 5 Prozent höher ausfallen, darf wieder eine Öl- oder Gas- heizung eingebaut werden. Die finanziellen Beiträge des Kantons an kli- maneutrale Heizungen werden erhöht, um den Umstieg zu erleichtern. Die Umstellung auf klimaneutrale Heizungen verringert die Abhängig- keit von Energieimporten und fördert Innovationen für moderne Haus- techniksysteme. Das schafft neue Arbeitsplätze. Mit der Änderung des

Energiegesetzes werden die Mustervorschriften der Kantone im Energie- bereich, Ausgabe 2014 (MuKEn 2014), umgesetzt. Gegen die vom Kan- tonsrat beschlossene Umsetzungsvorlage hat der Hauseigentümerverband das Referendum ergriffen, womit es zur Volksabstimmung kommt. Kan- tonsrat und Regierungsrat empfehlen die Annahme der Vorlage.

Die Klimakrise ist eine der grössten Herausforderungen unserer Zeit. Um die Folgen – Hitzewellen, Dürren, Hochwasser und Stürme – einzugren- zen, braucht es rasche und wirksame Massnahmen. Im Kanton Zürich sind rund 120 000 Öl- und Gasheizungen in Betrieb. Sie verursachen 40 Prozent der klimabelastenden CO2-Emissionen. Die vom Kantonsrat am 19. April 2021 beschlossene Änderung des Energie- gesetzes bezweckt daher die Förderung einer umweltschonenden, wirt- schaftlichen und sicheren Energieversorgung. So sieht die Gesetzesände- rung für bestehende Bauten vor, dass Öl- und Gasheizungen am Ende ihrer Lebensdauer durch ein klimaneutrales Heizsystem ersetzt werden müssen. Als klimaneutrale Heizsysteme kommen meistens Wärmepum- pen, Fernwärme oder Holzheizungen zum Einsatz. Auch Biogas-Lösun- gen sind zulässig. Elektroheizungen und -boiler müssen bis 2030 ersetzt werden. Sie verbrauchen sehr viel Strom und stehen nur noch selten im Einsatz. Eine Wärmepumpe erzeugt mit gleich viel Strom etwa das Drei- bis Vierfache an Wärme. Handlungsbedarf ausgewiesen Heute wird mehr als jede zweite Öl- oder Gasheizung am Ende ihrer Le- bensdauer durch eine neue Öl- oder Gasheizung ersetzt. Damit erreicht der Kanton Zürich seine Klimaziele nicht. Laut einer Umfrage in der Stadt Zürich haben sich weniger als die Hälfte der Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer beim Heizungsersatz mit Alternativen zu Öl und Gas befasst. Um die Klimaziele zu erreichen, braucht es daher verbindliche Regeln für den Ersatz von Heizungen. Langfristig günstiger Die Technologien sind heute vorhanden, um die klimabelastenden Öl- und Gasheizungen durch saubere, moderne Heizsysteme zu ersetzen. Diese Lösungen sind in den meisten Fällen langfristig sogar günstiger als Öl- und Gasheizungen (siehe Grafik). Zwar kann beispielsweise die Anschaf- fung einer Wärmepumpe zwei- bis dreimal so viel kosten wie eine Öl- oder Gasheizung. Im Betrieb ist die Wärmepumpe jedoch deutlich güns- tiger. Über die gesamte Lebensdauer von rund 20 Jahren betrachtet lohnt sich deshalb die Investition in eine Wärmepumpe.

Fr. pro Jahr

Wärmepumpe Wärmepumpe Ölheizung Fernwärme Gasheizung Pelletheizung Luft Erdwärme

Energiekosten Betriebskosten (Unterhalt) Investitionskosten (Abschreibung)

Über die gesamte Lebensdauer gerechnet ist eine Wärmepumpe heute häufig günstiger als eine Öl- oder Gasheizung. Beispiel: Ölheizungsersatz Einfamilienhaus, jährliche Kosten bei 20 Jahren Betriebsdauer, bisheriger Verbrauch 2200 Liter Heizöl, Förderbeiträge berücksichtigt. Quelle: erneuerbarheizen.ch

Flexible, faire Vorgaben Der Umstieg auf ein klimaneutrales System ist ferner nur dann verpflich- tend, wenn er technisch möglich und finanziell tragbar ist. Sind die Kos- ten über die gesamte Lebensdauer mehr als 5 Prozent höher im Vergleich zu einer neuen Öl- oder Gasheizung, darf wieder eine Öl- oder Gashei- zung eingebaut werden. Damit soll verhindert werden, dass hohe Mehr- kosten für Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer sowie Mieterin- nen und Mieter entstehen. Allerdings sind dann entweder punktuelle Energieeffizienzmassnahmen am Haus umzusetzen oder 10 Prozent des Energiebedarfs mit erneuerbaren Energien zu decken. Ausnahmen für Härtefälle Sollte eine Hauseigentümerin oder ein Hauseigentümer die Investitions- kosten eines Umstiegs nicht tragen können, greift die Härtefallregelung. Diese sieht ei­nen Aufschub der Umstiegspflicht bis nach dem nächsten Eigentümerwechsel vor. Damit wird sichergestellt, dass niemand sein selbst bewohntes Haus veräussern muss, weil er die Kosten des Umstiegs nicht finanzieren kann. Der Kanton fördert klimaneutrale Heizungen finanziell Bereits heute unterstützt der Kanton klimaneutrale Heizungen finanziell mit jeweils mehreren Tausend Franken. Für eine Erdsonden-Wärme- pumpe beispielsweise beträgt die Unterstützung durchschnittlich rund 10 000 Franken. Mit der Gesetzesänderung wird der jährliche kantonale

Gesamtbetrag für Förderungen im Energiebereich von 8 auf 15 Millionen Franken erhöht. Zusammen mit den Bundesgeldern stehen so jährlich rund 65 Millionen Franken zur Verfügung – 20 Millionen Franken mehr als heute. Keine Mehrkosten für Mieterinnen und Mieter Das Gesetz schützt nicht nur Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer vor hohen Mehrkosten, sondern auch Mieterinnen und Mieter. Während durch die höheren Anfangsinvestitionen für eine klimaneutrale Heizung die Mieten leicht steigen können, sinken die Mietnebenkosten (Kosten für Heizenergie). Das gleicht sich unter dem Strich aus. Neubauten produzieren künftig selbst Strom Neubauten und Erweiterungen von bestehenden Gebäuden sollen künf- tig mindestens dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Sie müssen so gebaut und ausgerüstet werden, dass der Energiebedarf für Heizung, Warmwasser, Lüftung und Klimatisierung möglichst gering ist. Zudem sind sie künftig mit klimaneutralen Heizungen auszustatten. Das ist be- reits heute in über 90 Prozent der Neubauten der Fall. Um einen Beitrag an die Deckung der Stromnachfrage zu leisten, müssen Neubauten zu- dem einen Teil ihres Energiebedarfs selbst erzeugen, beispielsweise mit Solarpanels. Damit wird ein Beitrag zum Ausbau der Stromproduktion aus erneuerbaren Quellen geleistet. Innovationen und Arbeitsplätze schaffen Mit dem Umstieg auf klimaneutrale Heizsysteme wird ein wirksamer Bei- trag zum Klimaschutz geleistet. Zudem reduziert er die Abhängigkeit von Ländern, die Öl und Gas exportieren. Die Wertschöpfung bleibt im Land. Gleichzeitig werden Innovationen für moderne Haustechniksysteme ge- fördert, die auch auf dem Weltmarkt gefragt sind. Lokale Unternehmen können wachsen und es entstehen neue Arbeitsplätze. Erfolgreich in anderen Kantonen Mit der Änderung des Energiegesetzes werden die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich, Ausgabe 2014 (MuKEn 2014), umgesetzt. Bei den MuKEn 2014 handelt es sich um das von den Kantonen gemein- sam erarbeitete Gesamtpaket energierechtlicher Vorschriften im Ge- bäudebereich. Die gemeinsame Erarbeitung von Mustervorschriften für den Energiebereich durch die Kantone hat sich bewährt. Rund die Hälfte aller Kantone kennt bereits ähnliche Vorschriften, wie die vom Kanton Zürich geplanten. Die Erfahrungen in diesen Kantonen zeigen: Dank klaren gesetzlichen Regelungen beim Heizungsersatz kommen nur noch wenige Öl- und Gasheizungen zum Einsatz. Der gewählte Ansatz ist also praxistauglich.

Foto: Michael Gächter

Marginalien Was ist eine Wärmepumpe? Wärmepumpen können die Wärme im Untergrund, im Wasser oder in der Luft nutzen, um ein Gebäude zu heizen. Sie werden mit Strom betrie- ben und verbrauchen bloss rund einen Drittel des Stroms, den eine Elek- troheizung benötigt. Moderne Wärmepumpen können nicht nur heizen, sondern auch kühlen – ein angenehmer Zusatznutzen. Das Zürcher Rathaus wird mit einer Wärmepumpe beheizt Massgebliche Entwicklungen der Wärmepumpentechnik kamen aus der Schweiz. Bereits 1938 erhielt das Zürcher Rathaus eine Wärmepumpen- anlage, weltweit ein Meilenstein in der Geschichte der Wärmepumpen. Mit Wärme aus der Limmat sorgte sie für eine angenehme Raumtempe- ratur. Auch heute noch ist die Schweiz international führend bei Wärme- pumpen.

Der Kantonsrat hat am 19. April 2021 der Änderung des Energiegeset­zes (Umsetzung der MuKEn 2014) mit 121 zu 46 Stimmen zugestimmt. Kantonsrat und Regierungsrat empfehlen: Ja

Darum stimmen wir ab Gegen die Änderung des Energiegesetzes vom 19. April 2021 wurde das Volksreferendum ergriffen. Deshalb stimmen wir über diese Gesetzes- änderung ab.

Auf Ihrem Stimmzettel werden Sie gefragt: Stimmen Sie folgender Vorlage zu? Energiegesetz (EnerG) (Änderung vom 19. April 2021; Umsetzung der MuKEn 2014)