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Entscheid

RRB Nr. 953/2025

Konferenz der Kantonsregierungen, Plenarversammlung vom 19. September 2025, Ermächtigung

17. September 2025Deutsch9 min

Source zh.ch

Konferenz der Kantonsregierungen, Plenarversammlung vom 19. September 2025, Ermächtigung

Öffentliche Fassung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 17. September 2025

953. Konferenz der Kantonsregierungen, Plenarversammlung, Ermächtigung Die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) hält in der Regel vier- mal jährlich eine Plenarversammlung ab. Gemäss § 24 der Verordnung über die Organisation des Regierungsrates und der kantonalen Verwal- tung (LS 172.11) erfordern Stellungnahmen des Regierungsrates, die eines seiner Mitglieder in der Plenarversammlung der KdK abgibt, einen vorgängigen Beschluss des Regierungsrates. Der vorliegende Beschluss erfolgt im Hinblick auf die Plenarversammlung vom 19. September 2025. Die Geschäfte einer Plenarversammlung unterteilen sich in Organi- sationsgeschäfte, Blockgeschäfte, Einzelgeschäfte und Varia.

Organisationsgeschäfte Bei den Traktanden unter diesem Titel handelt es sich um Geschäfte zur Kenntnisnahme (4 und 5) sowie um ein unbestrittenes Wahlgeschäft (3), die keiner Bemerkung oder Stellungnahme bedürfen.

Blockgeschäfte Bei den Traktanden unter diesem Titel handelt es sich um Geschäfte zur Kenntnisnahme (6, 7, 8, 9, 10, 11, 12), die keiner Bemerkung oder Stel- lungnahme bedürfen.

Einzelgeschäfte

Erwägungen

13. … …

15. Entlastungspaket 2027 des Bundes Am 25. Juni 2025 hat der Bundesrat die Eckwerte für die Botschaft zum Entlastungspaket 2027 vorgestellt. Auf Grundlage der Vernehm- lassungsantworten passte er das Paket in einzelnen Punkten an, hielt aber im Grundsatz daran fest. 2027 wird ein Sparvolumen von knapp 2,5 Mrd. Franken angestrebt, 2028 eines von knapp 3 Mrd. Franken. Die Behandlung des Geschäfts in den Finanzkommissionen der eidgenös- sischen Räte findet aufgrund der Dringlichkeit im Oktober in paralleler Beratung statt. Die Kantone sind in beiden Kommissionen zur Anhö- rung eingeladen.

Für die Anhörungen in den Finanzkommissionen hat das GS der KdK in Absprache mit den Direktorenkonferenzen eine Sitzungsnotiz vorbereitet (Beilage 15d). Die Plenarversammlung ist eingeladen, die Sitzungsnotiz gemäss Bei- lage 15d zu verabschieden. Haltung des Kantons Zürich Die Sitzungsnotiz kann verabschiedet werden. Sie geht auf wichtige grundsätzliche Aspekte ausführlich ein, wie insbesondere die ange- spannte Lage der Kantonsfinanzen und die Problematik der Lastenver- schiebung vom Bund auf die Kantonsebene. Die Ausführungen zu den einzelnen Massnahmen entsprechen der bisherigen Positionierung der KdK. Dezidiert abgelehnt wird die Kürzung des soziodemografischen Lastenausgleichs und die vom Bundesrat vorgeschlagene temporäre Umverteilung der hierbei eingesparten Mittel an ressourcenschwache Kantone. Insbesondere auch die Massnahmen im Hochschulbereich, im Straf- und Massnahmenvollzug, in der Integrationspolitik, im Asylbe- reich und allgemein im Bereich des Projekts «Entflechtung 27» werden richtigerweise klar abgelehnt. Insgesamt sind die Interessen des Kantons Zürich in der Sitzungsnotiz angemessen berücksichtigt. Allerdings soll der Nationale Finanzausgleich (NFA) im Kapitel 1 «Grundsätzliche Erwägungen» der Sitzungsnotiz Eingang finden, da es sich beim NFA ebenfalls um ein Grundsatzthema handelt. Die Sitzungs- notiz ist im Kapitel 1 mit einem separaten Abschnitt 1.4 «Nationaler Finanzausgleich» mit folgendem Inhalt zu ergänzen: «Der Nationale Finanzausgleich (NFA) ist das Ergebnis eines sorg- fältig ausgehandelten und breit abgestützten Kompromisses. Er gewähr- leistet den Ausgleich der finanziellen Unterschiede zwischen den Kan- tonen und von übermässigen Lasten und stärkt die nationale Kohäsion. Dieser Kompromiss darf im Rahmen des Entlastungspakets nicht in- frage gestellt werden. Der NFA wird periodisch im Rahmen des Wirk- samkeitsberichts überprüft. Anpassungen am Finanzausgleich mit gros- ser Tragweite dürfen nur nach eingehender Analyse beschlossen werden. Die Kantonsregierungen lehnen die Massnahme ‹Finanzausgleich: Kür- zung des soziodemographischen Lastenausgleichs und Schaffung eines temporären Härteausgleichs› entschieden ab.»

18. Digitale Verwaltung Schweiz DVS Zur in der Rahmenvereinbarung festgelegten Weiterentwicklung der DVS hat eine tripartite Projektorganisation den Handlungsbedarf ana- lysiert und ein Zielbild für die Weiterentwicklung der föderalen Zusam- menarbeit im Bereich der digitalen Verwaltung erarbeitet. Am 14. Ap- ril 2025 wurde die Konsultation zu diesem Zielbild bei den Trägern und

Partnern der DVS ausgelöst. Das GS der KdK strebt eine gemeinsame Stellungnahme der Kantone zu diesem Zielbild an und lud die Kantons- regierungen sowie die interessierten Direktorenkonferenzen deshalb ein, sich bis Anfang Juli 2025 zum Zielbild zu äussern. Auf Grundlage der Rückmeldungen der Kantone hat das GS der KdK einen Stellung- nahmeentwurf (Beilage 18b) erarbeitet, der am 22. August 2025 vom Leitenden Ausschuss verabschiedet wurde. In der Stellungnahme wird in erster Linie auf die beiden Stossrichtungen des Zielbildes eingegan- gen: Die Stossrichtung 1 mit der Stärkung der gemeinsamen Steuerung durch die Nutzung des bestehenden institutionellen Rahmens ist bei den Kantonen unbestritten. Die Stossrichtung 2 hingegen, welche die Schaf- fung einer Bundeskompetenz für eine für alle drei Staatsebenen ver- bindliche Standardsetzung über den bisherigen institutionellen Rahmen hinaus fordert, ist unter den Kantonen umstritten. Im Entwurf der Stel- lungnahme werden nur konzeptionelle, semantische und technische Standards unterstützt, wobei der Fokus auf die Förderung der Inter- operabilität und IT-Sicherheit gelegt werden soll. Bei der gemeinsamen Entwicklung von organisatorischen Standards, Produkt- bzw. Service- standards sowie bei der rechtlichen Harmonisierung (z. B. im Bereich Datenschutz) sollen gemäss dem Stellungnahmeentwurf hingegen ledig- lich Empfehlungen ausgesprochen werden. Die Plenarversammlung ist eingeladen, die gemeinsame Stellung- nahme der Kantone gemäss Beilage 18b zu bereinigen und zu verabschie- den. Zudem ist sie eingeladen, Staatsrätin Valérie Dittli (VD) als Ersatz für die zurückgetretene Staatsrätin Crystel Graf (NE) in die kantonale Delegation im politischen Führungsgremium DVS zu wählen. Haltung Kanton Zürich Der Regierungsrat hat sich mit Beschluss Nr. 660/2025 zum Zielbild geäussert und die beiden darin enthaltenen Stossrichtungen grundsätz- lich unterstützt. Der vom GS der KdK erarbeitete Entwurf einer ge- meinsamen Stellungnahme ist hinsichtlich der Stossrichtung 2 kritischer als die Haltung des Kantons Zürich, insbesondere in Bezug auf die Be- schränkung von verbindlichen Standards auf die Bereiche technische Interoperabilität und IT-Sicherheit. Die gemeinsame Stellungnahme der Kantone zum Zielbild für die Weiterentwicklung der föderalen Zusammenarbeit im Bereich der digi- talen Verwaltung kann in vorliegender Form als Kompromiss unterstützt werden. Das Hauptziel muss darin bestehen, für die Stossrichtung 2 grundsätzliche Unterstützung in der KdK zu finden. Allerdings wurde die Forderung des Kantons Zürich und weiterer Kantone nach einer «horizontalen Wirkung», d. h. dass mit der Verfassungsbestimmung auch auf Bundesebene (und nicht nur im vertikalen Verhältnis gegenüber den

Kantonen und Gemeinden) verbindliche Standards eingeführt werden, im Stellungnahmeentwurf nicht berücksichtigt. An dieser Forderung ist festzuhalten. Der Wahl von Staatsrätin Valérie Dittli in die kantonale Delegation im politischen Führungsgremium der DVS kann zugestimmt werden.

22. Bundesgesetz über die Förderung von Landesausstellungen (LaFG): Verabschiedung Stellungnahme Am 25. Juni 2025 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zum LaFG mit Frist bis am 16. Oktober 2025 eröffnet. Gleichzeitig hat er kommuni- ziert, angesichts der angespannten finanziellen Lage des Bundes keine finanzielle Unterstützung für eine Landesausstellung in den 2030er-Jah- ren bereitstellen zu wollen (Beilage 22b). Aufgrund der grossen staatspolitischen Bedeutung des Geschäfts und der aktiven Rolle, die der KdK im LaFG zugesprochen wird, hat das GS der KdK einen Entwurf für eine Stellungnahme vorbereitet (Bei- lage 22c). Der Grossteil des LaFG ist aus Sicht des GS der KdK unpro- blematisch. Es orientiert sich an der Positionierung von Bund und Kan- tonen zu Landesausstellungen vom 29. Juni 2022. Die Plenarversammlung ist eingeladen, die gemeinsame Stellung- nahme der Kantone gemäss Beilage 22c zu verabschieden. Haltung des Kantons Zürich Der Regierungsrat hat sich mit Beschluss Nr. 919/2025 im Rahmen der Vernehmlassung zum LaFG geäussert und unterstützt dieses grund- sätzlich. Der Stellungnahmeentwurf der Kantone kann in vorliegender Form ebenfalls unterstützt werden.

23. Olympische und Paraolympische Winterspiele 2038 Der Bund und der Verein Olympische und Paraolympische Winter- spiele 2038 planen die mögliche Durchführung der Olympischen und Paraolympischen Winterspiele 2038 in der Schweiz. Der Verein erwar- tet, dass sich die Kantone im Umfang von rund 60 Mio. Franken an der Finanzierung der Paraolympischen Spiele beteiligen. Die Gesamtkosten der Spiele werden auf rund 240 Mio. Franken geschätzt. Es wird geprüft, ob eine solche Beteiligung der Kantone über die von ihnen mitfinan- zierte Stiftung Sportförderung Schweiz (SFS) erfolgen könnte. Konkret wird geprüft, ob die Kantone in den Jahren 2027–2038 jährlich 5 Mio. Franken der Reingewinne aus Grosslotterien und grossen Sportwetten als Beitrag der Kantone zugunsten der Paraolympischen Winterspiele in die SFS einlegen könnten, um in zwölf Jahren die 60 Mio. Franken zu äufnen. Zur Umsetzung dieses Vorschlages müsste das Stiftungsre- glement angepasst werden.

Weiter wird ein Sicherheitskonzept erarbeitet, das auch die Finanzie- rungsmodalitäten zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit um- fassen wird. Dabei soll geprüft werden, ob die Kantone wie bei anderen nationalen Grossanlässen auf die Verrechnung von Polizeieinsätzen im Rahmen der Polizeikonkordate oder der Vereinbarung über die inter- kantonalen Polizeieinsätze (IKAPOL, LS 551.18) verzichten würden. Die Plenarversammlung ist eingeladen, vom Stand der Arbeiten und dem weiteren Vorgehen Kenntnis zu nehmen. Haltung des Kantons Zürich Der Regierungsrat hat mit Beschluss Nr. 690/2024 das Konzept der Olympischen und Paraolympischen Winterspiele 2038 grundsätzlich begrüsst. Die nun geplante finanzielle Beteilung der Kantone an den Paraolympischen Winterspielen in der Höhe von 60 Mio. Franken scheint angemessen. Allerdings muss dieser Betrag – finanziert über die SFS – ausreichen. Abgelehnt würde eine Beitragserhöhung, die über die an- gestrebte Anpassung des Stiftungsreglements der SFS hinausgeht. Schliess- lich ist auch der Verzicht auf die Verrechnung von interkantonalen Polizeieinsätzen abzulehnen. Interkantonale Polizeieinsätze müssen gemäss der IKAPOL verrechnet werden. Die finanzielle Situation des Kantons ist angespannt, zudem dürfte mit dem erwähnten Finanzie- rungsvorschlag der Kanton indirekt bereits rund 10 Mio. Franken zu den erwähnten Gesamtkosten der Kantone beitragen. Bei den übrigen Traktanden unter diesem Titel handelt es sich um Geschäfte zur Kenntnisnahme (14, 20, 21, 24) sowie unbestrittene Ge- nehmigungsgeschäfte (16, 17, 19), die keiner Bemerkung oder Stellung- nahme bedürfen.

Varia Bei dem Traktandum unter diesem Titel handelt es sich um ein Ge- schäft zur Kenntnisnahme (Varia 1), das keiner Bemerkung oder Stel- lungnahme bedarf.

Öffentlichkeit dieses Beschlusses Das Geschäft 13 ist vertraulich. Die Ausführungen dazu sind deshalb gestützt auf § 23 des Gesetzes über die Information und den Datenschutz (LS 170.4) nicht zu veröffentlichen.

Dispositiv

Auf Antrag der Staatskanzlei beschliesst der Regierungsrat:

I. Der Vertreter des Regierungsrates in der KdK wird ermächtigt, anlässlich der Plenarversammlung der KdK vom 19. September 2025 im Sinne der Erwägungen Stellung zu beziehen.

II. Dieser Beschluss ist bis zur Plenarversammlung vom 19. Septem- ber 2025 nicht öffentlich. Die Erwägungen zum Traktandum 13 sind auch danach nicht öffentlich.

III. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates (nach Ver- öffentlichung gemäss Dispositiv II), den Vorsteher der Finanzdirektion, die übrigen Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Staatskanzlei.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli