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Entscheid

RRB Nr. 956/2021

Neue Anforderungen an die ICT-Grundbildung aufgrund der Umsetzung des IKT-Programms, Organisation und Stellenplan

1. September 2021Deutsch6 min

Source zh.ch

Neue Anforderungen an die ICT-Grundbildung aufgrund der Umsetzung des IKT-Programms, Organisation und Stellenplan

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 1. September 2021

956. Neue Anforderungen an die ICT-Grundbildung aufgrund der Umsetzung des IKT-Programms (Organisation und Stellenplan) Mit dem vorliegenden Beschluss soll die zukünftige Ausrichtung und Durchführung der beruf‌lichen Grundbildung für die Ausbildungsberufe solidierungskreis 1 (Direktionen und Staatskanzlei) ausgebaut werden.

Erwägungen

1. Ausgangslage Die genannten Ausbildungsberufe werden fachlich durch die jeweili- gen IT-Organisationen der Direktionen und der Staatskanzlei angeboten und die Lernenden werden in Zusammenarbeit mit dem Personalamt (übergeordnete organisatorische und HR-seitige Betreuung und Bera- tung) betreut. Die Lernenden werden von der Abteilung Beruf‌liche Grundbildung im Personalamt rekrutiert, angestellt, begleitet und den Ausbildungsbetrieben für die fachliche Ausbildung zugeteilt. Für die fach- liche Begleitung steht in der Regel eine Praxisbildnerin bzw. ein Praxis- bildner für sämtliche Lehrinhalte als Bezugsperson im Ausbildungsbe- trieb zur Verfügung.

2. Veränderte Rahmenbedingungen und Personalbedarf Mit Umsetzung des IKT-Programms wird die IT-Grundversorgung künftig zentral vom Amt für Informatik (AFI) bereitgestellt. Für diese Zentralisierung der IT-Grundversorgung und der Basisapplikationen wer- den die entsprechenden direktions- und ämterspezifischen IT-Organisa- tionen in das AFI übergeführt. Durch die Zentralisierung der IT-Grund- versorgung wird eine fachgerechte und professionelle IT-Ausbildung in nur noch im AFI gewährleistet werden können. Es werden deshalb 14 Ler- nende ins AFI wechseln. Ausgenommen von dieser Zentralisierung und somit nicht Gegenstand der veränderten Rahmenbedingungen sind die aktuell 48 ICT-Lernen- den an den Mittel- und Berufsschulen, der EB Zürich, der Kantonspoli- zei, der Gerichte und Notariate, dem Strickhof und den öffentlich-recht- lichen Anstalten. Das IKT-Programm zieht für diese Organisationsein- heiten keine Veränderungen nach sich. Das Personalamt stellt sicher, dass das hohe Niveau der Ausbildung für alle Lernenden beibehalten wer- den kann.

Analog zu den vom AFI angebotenen Leistungen (Services) werden die Auszubildenden neu während der Ausbildung verschiedene Teams durchlaufen, um die jeweiligen Lehrinhalte vermittelt zu bekommen (Netzwerk, Server, Storage, Arbeitsplatz, Helpdesk usw.). Diese Ausbil- dungsblöcke (Stages) müssen zeitlich und inhaltlich auf die jeweiligen Ausbildungsinhalte des Lehrplans der Berufsschulen abgestimmt sein. Das AFI muss somit für jeden dieser Ausbildungsblöcke eine Praxis- bildnerin oder einen Praxisbildner im jeweiligen Team zur Verfügung stel- len. Innerhalb der angebotenen Services vermitteln die Praxisbildenden die fachspezifischen Kenntnisse, abgestimmt auf den schulischen Bildungs- plan. Der Übergang der Ausbildungsplätze aufgrund der IKT-Transforma- tion wird durch den Aufbau einer Lernendenorganisation im AFI sicher- gestellt. Das AFI strebt zukünftig an, mindestens 10% der Stellen mit Aus- zubildenden in den Berufen ICT-Fachmann/Fachfrau EFZ und Infor- matiker/in EFZ zu besetzen. Geplant ist, künftig etwa 14–16 Lernende von etwa 8–10 Praxisbildenden fachlich im AFI auszubilden. Die Rolle der Praxisbildenden wird von qualifizierten Informatikspezialistinnen bzw. Informatikspezialisten aus den jeweiligen Abteilungen des AFI wahr- genommen. Der zusätzliche Aufwand für die fachliche Ausbildung der Lernenden wird pro Praxisbildnerin bzw. Praxisbildner neben der Er- füllung der bestehenden betrieblichen Aufgaben bei jeweils rund 20% liegen. Ohne zusätzliche Mittel ist das AFI nicht in der Lage, den erwar- teten Mehraufwand zu leisten. Der Stellenplan des AFI ist deshalb per 1. September 2021 um 1,0 Stellen Informatikspezialist/in Lohnklasse (LK) 18 der Vollzugsverordnung zum Personalgesetz (VVO, LS 177.111) zu erhöhen (Stellenaufstockung). Um die Qualität der fachlichen Ausbildungen zu erhöhen, plant das AFI ein ICT-Ausbildungslabor einzurichten. Damit wird eine eigenstän- dige Umgebung geschaffen, in der sämtliche aktuellen und zukünftigen Anforderungen an den Lehrinhalt in einer geschützten Umgebung simu- liert und trainiert werden können. Im Ausbildungslabor können auch Ausbildungsinhalte auf kantonaler Ebene für IT und IT-nahe Berufsbil- der (z. B. Mediamatiker/innen) angeboten werden. Die Anschaffungs- kosten für ein solches Ausbildungslabor belaufen sich auf Fr. 200 000.

3. Zusätzliche Stelle beruf‌liche Grundbildung Für die Koordination und Planung der Ausbildungsblöcke, die Abstim- mung mit den jeweiligen schulischen Anforderungen, die fachübergrei- fende Begleitung der Lernenden, den Austausch mit den jeweiligen Praxis- bildenden, den Aufbau, die Pflege und den Betrieb des Ausbildungsla-

bors sowie die Durchführung und Begleitung von Laborschulungen ist eine zusätzliche Stelle Berufsbildner/in zu schaffen, die diese Aufgaben im AFI wahrnimmt. Da die Qualität der ICT-Ausbildung massgeblich von dieser Funktion geprägt wird, setzt das Stellenprofil neben sozialen und didaktischen Kompetenzen ein sehr breites IT-Fachwissen voraus. Aus diesem Grund ist die Funktion mit einer Informatikspezialistin bzw. einem Informatikspezialisten mit zusätzlichen pädagogischen und didaktischen Leistungsnachweisen zu besetzen. Der Stellenplan des AFI ist deshalb per 1. September 2021 um 1,0 Stellen Informatikspezialist/in Lohnklasse (LK) 17 VVO zu erhöhen. Das Personalamt hat die Einrei- hung der Stelle geprüft und erachtet die Einreihung als gerechtfertigt. Gemeinsam mit der oder dem Fachverantwortlichen Grundbildung ICT des Personalamtes wird die AFI-Berufsbildnerin bzw. der AFI-Be- rufsbildner an Netzwerkveranstaltungen (z. B. ERFA ICT-Grossbetriebe) teilnehmen sowie in Fachverbänden mitwirken und die Positionierung «Best in Class – Ausbildungsbetrieb» anstreben. Weiter wird die Teil- nahme an internationalen Exchange-Programmen sowie die Talentför- derung in Koordination mit dem Personalamt angestossen und voran- getrieben. Eine zusätzliche Aufgabe wird die Einrichtung und fachliche Ausbildung von ICT-Praktikumsplätzen im Bereich der Applikations- entwicklung in Zusammenarbeit mit den Informatikmittelschulen und dem Personalamt sein. Als zentrale Ansprechperson für alle Aufgaben der ICT-Lernenden- betreuung bildet die AFI-Berufsbildnerin bzw. der AFI-Berufsbildner die Schnittstelle zur Grundbildung ICT des Personalamtes. Ziel ist es, die ICT-Grundbildung zusätzlich mit dem Lernendenlabor auf kanto- naler Ebene weiterzuentwickeln und einen Mehrwert für alle Lernen- den in diesem Berufsfeld zu schaffen. Synergien, wie das Angebot des Lernendenlabors, eine gemeinsame Talentförderung oder mögliche Aus- tauschprogramme für fachspezifische Ausbildungsthemen, sind nur einige Beispiele dieser Zusammenarbeit. Das AFI kann mit der neuen Stelle die zukünftigen Koordinations- und Betreuungsaufgaben im Rahmen der ICT-Ausbildung wahrnehmen. Das Personalamt als Vertrags- und HR-Partner wird weiterhin bei der Schaffung von neuen ICT-Ausbildungsplätzen mitwirken (u. a. im Be- rufsfeld Mediamatik) mit dem Ziel, die Anzahl der ICT-Lernenden ste- tig auszubauen (vgl. RRB Nr. 35/2017 Berufliche Grundbildung in der kantonalen Verwaltung, Konzept und Umsetzung) und dem ICT-Fach- kräftemangel entgegenzuwirken.

4. Finanzielle Auswirkungen Für die Umsetzung der neuen Anforderungen an die ICT-Grundbil- dung werden folgende Mittel benötigt: (in Franken) 2021 2022 2023 2024 2025 Einrichtung und Unterhalt 200 000 25 000 25 000 25 000 25 000 Lehrlingslabor Lohnkosten Lernenden- 250 000 250 000 250 000 250 000 250 000 organisation Total 450 000 275 000 275 000 275 000 275 000 Der Sach- und Personalaufwand ist weder im Budget 2021 noch im Kon- solidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2022–2025 eingestellt. Die Kosten für die Jahre 2021 und 2022 sind im Budget 2021 und 2022 des AFI zu kompensieren. Für die darauffolgenden Jahre sind die Mit- tel im jeweiligen Budget und KEF einzustellen.

Dispositiv

Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Das Amt für Informatik wird beauftragt, die interne ICT-Lernenden­ organisation in Absprache mit dem Personalamt aufzubauen und die Einrichtung und den Betrieb eines ICT-Ausbildungslabors zu realisieren.

II. Mit Wirkung ab 1. September 2021 werden im Stellenplan des Amtes für Informatik folgende unbefristete Stellen geschaffen: Stellen Richtposition Klasse VVO 1,0 Informatikspezialist/in LK 18

III. Mitteilung an die Direktionen des Regierungsrates und die Staats- kanzlei.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli