RRB Nr. 956/2023
Sporttalentklasse Wädenswil, Sekundarstufe I, Erweiterung
23. August 2023Deutsch6 min
Source zh.ch
Sporttalentklasse Wädenswil, Sekundarstufe I, Erweiterung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 23. August 2023
956. Sporttalentklasse Wädenswil (Sekundarstufe I, Erweiterung)
Erwägungen
1. Ausgangslage Die Oberstufenschulpflege Wädenswil beantragte dem Regierungs- rat mit Gesuch vom 2. September 2022 eine Erhöhung des Kontingents der Sporttalentklasse Wädenswil um zwölf Ausbildungsplätze ab dem Schuljahr 2024/2025. Damit soll die Talentklasse in Wädenswil insge- samt 36 Ausbildungsplätze für sportlich begabte Jugendliche in drei abteilungs- und altersdurchmischt geführten Klassen anbieten können im Sinne einer Besonderen Schule gemäss § 14 des Volksschulgesetzes vom 7. Februar 2005 (VSG, LS 412.100) und § 12 der Volksschulverord- nung vom 28. Juni 2006 (VSV, LS 412.101). Sie soll den bestehenden Schulstrukturen der Oberstufe Wädenswil angeschlossen bleiben. Die Oberstufenschulpflege Wädenswil sprach sich am 30. August 2022 einstimmig für die Erweiterung der vom Regierungsrat bewilligten (vgl. RRB Nr. 1162/2019) Sporttalentklasse aus. Die Bildungsdirektion, die kantonale Kommission für Nachwuchs- und Leistungssportförderung und das kantonale Sportamt der Sicherheitsdirektion unterstützen das Vorhaben. Im Zuge der Aufstockung soll der Name der Sporttalentklasse Wädens wil auf Sportschule Wädenswil geändert werden. In der Folge wird im vorliegenden Antrag von der Sportschule Wädenswil gesprochen.
2. Rechtliche Grundlagen Gemäss § 14 VSG kann der Regierungsrat für besonders begabte Schülerinnen und Schüler Schulen mit Bildungsschwerpunkten oder Rahmenbedingungen bewilligen, die von der Gesetzgebung abweichen. Der Regierungsrat erteilt einer Gemeinde die Bewilligung, wenn die Schule einem öffentlichen Interesse entspricht und die von der Bildungs- direktion festgelegten Qualitätsanforderungen gemäss § 12 VSV erfüllt. Die Trägergemeinden der Besonderen Schulen legen die Höhe des Schulgeldes fest. Das Schulgeld richtet sich nach der Interkantonalen Vereinbarung für Schulen mit spezifisch-strukturierten Angeboten für Hochbegabte vom 20. Februar 2003 (LS 414.17).
3. Einordnung in das kantonale Angebot Zurzeit gelten im Kanton Zürich auf der Sekundarstufe I die Kunst- und Sportschule Zürcher Oberland in Uster (vgl. RRB Nr. 1845/2006, 65 Ausbildungsplätze), die Kunst- und Sportschule der Stadt Zürich (vgl. RRB Nr. 1846/2006, 185 Ausbildungsplätze) und die Sporttalent- klasse Wädenswil (vgl. RRB Nr. 1162/2019, 24 Ausbildungsplätze) als Besondere Schulen mit insgesamt 274 Ausbildungsplätzen, die vom Re- gierungsrat bewilligt wurden. In den vergangenen zehn Jahren haben im Kanton Zürich ein starker Ausbau und eine Professionalisierung im Nachwuchsleistungssport statt- gefunden. Die Anzahl der Leistungszentren und anerkannten Sport- talente haben sich verdoppelt. Eine Erhöhung der vom Kanton bewillig- ten Schulplätze für anerkannte Sporttalente ist deshalb angezeigt. Eine im November 2022 durchgeführte Situationsanalyse des Sportamtes zeigte, dass die Anzahl Sporttalente mit einer Swiss Olympic Talent Card (erforderliche Auszeichnung, um in einer Sportschule aufgenommen zu werden) der Stufe regional wie auch national im Bezirk Horgen in den letzten Jahren stark angestiegen ist. Auch im Nachbarbezirk Affoltern ist ein Anstieg zu verzeichnen. Die bedarfsgerechte Abdeckung mit qualitätsgeprüften Sportschulen entspricht einem der Hauptziele des aktualisierten Konzepts für Nachwuchs- und Leistungssportförderung des Kantons Zürich aus dem Jahr 2022 (vgl. zh.ch/de/sportkultur/sport/ leistungssport.html). Für die Erweiterung der Sportschule Wädenswil spricht, dass diese im Rahmen ihres pädagogischen Konzepts der Lernlandschaften sport- lich besonders talentierte Schülerinnen und Schüler seit einigen Jahren erfolgreich fördert. Das innovative Schulmodell der Oberstufe Wädenswil, die professionelle Begleitung der Sporttalente und die Zusammenarbeit mit den Sportpartnern und Leistungszentren haben sich bewährt. Die Sportschule Wädenswil ist zudem in eine öffentliche Sekundarschule integriert, womit bestehende Strukturen genutzt werden können (z. B. beim Finden von Anschlusslösungen nach Abschluss der obligatorischen Schulzeit). Die Sportschule Wädenswil bietet zudem eine gute Alter- native für einzelne Sportarten, deren Talente in den vergangenen Jahren oft auf eine ausserkantonale Sportschule ausweichen mussten. Dies be- trifft vor allem die Sportarten Eishockey und Skisport. Mit einer Er- höhung des Kontingents um zwölf Ausbildungsplätze ist ein ausserkan- tonaler Schulbesuch in diesen Sportarten grundsätzlich nicht mehr not- wendig. Die Sportschule Wädenswil deckt vor allem den Bedarf an Sportschulplätzen im südlichen Teil des Kantons gut ab. Die Oberstufe Wädenswil ist vom Bahnhof in etwa zehn Minuten zu Fuss erreichbar. Der Standort ist auch mit dem Bus gut erschlossen. Seit 2014 verfügt die Sekundarschule zudem über die Anerkennung als sportfreundliche Schule des Kantons Zürich.
4. Umsetzung und Rahmenbedingungen Die zusätzlichen zwölf Ausbildungsplätze sollen in die bestehenden Rahmenbedingungen und Unterrichtsstrukturen integriert werden. Das heisst, der Unterricht soll modulartig aufgebaut sein und in drei abtei- lungs- und altersdurchmischten Klassen stattfinden. Unter Einhaltung der kantonalen Vorgaben der Volksschule sind besondere Unterrichts- formen wie betreutes Lernen und Unterricht in Lernlandschaften zu- lässig. Das Unterrichtspensum der Schülerinnen und Schüler soll min- destens 22 Wochenlektionen betragen. Der Übertritt an andere Schulen oder der Anschluss an Berufsausbildungen ist zu gewährleisten. Die Schulgemeinde Wädenswil ist für die schulische Förderung der Schüle- rinnen und Schüler verantwortlich. Die Förderung der besonderen Be- gabungen im Sport liegt bei den ausserschulischen Partnerorganisationen. Das Anmelde- und Aufnahmeverfahren soll mit demjenigen der Kunst- und Sportschulen Zürich und Uster abgestimmt und koordiniert bleiben. Die geplante Sportschule entspricht damit dem Konzept Nachwuchs- und Leistungssportförderung des Kantons Zürich.
4.1. Voraussetzungen für die Aufnahme in die Sportschule Wädenswil Voraussetzung für die Aufnahme in die Sportschule ist eine be- stehende und professionelle Förderung in einem Sportverein oder in einem regionalen, eventuell nationalen Sport-Leistungszentrum. Das bedingt ein überdurchschnittliches für eine Sportart typisches Talent und eine positive Beurteilung des prognostischen Leistungspotenzials. Die Talente müssen Mitglieder in einem regionalen oder nationalen Kader oder einer Auswahlmannschaft sein. Die Jugendlichen sind dann als Sporttalente anzuerkennen, wenn sie über eine Swiss Olympic Talent Card in der für ihr Alter höchsten Förderstufe verfügen. Falls in einer Sportart keine Talent Cards vergeben werden, ist die Empfehlung eines anerkannten Verbandes in Absprache mit der kantonalen Beauftragten für Nachwuchs- und Leistungssport notwendig. Der wöchentliche Trai- ningsumfang von Montag bis Freitag soll durchschnittlich mindestens zehn Stunden betragen. Daneben werden auch eine hohe Motivation, Belastbarkeit und Selbstständigkeit der Schülerinnen und Schüler ver- langt. Auch bei Erfüllung sämtlicher Aufnahmekriterien besteht kein Anspruch auf die Aufnahme in die Sportschule.
4.2. Finanzierung Grundlage für die Finanzierung der Besonderen Schulen bildet § 62 Abs. 1 lit. a VSG. Neben den ordentlichen Vollzeiteinheiten (VZE) wer- den den Kunst- und Sportschulen zusätzliche VZE für ihre besonderen Aufwendungen bewilligt. Der Sportschule Wädenswil sollen für die 36 Ausbildungsplätze insgesamt 2,82 VZE (77 Wochenlektionen) gewährt werden. Die zwölf zusätzlichen Ausbildungsplätze bedingen einen Mehr- aufwand für die Klassen von 0,07 VZE. Für die Schulleitung stehen insgesamt 0,15 VZE zur Verfügung. Die zwölf zusätzlichen Ausbildungs- plätze führen zu einem Mehrbedarf von 0,01 VZE für die Schulleitung. Gemäss § 61 Abs. 1 VSG übernimmt der Kanton 20% des Mehrauf- wands, der gegenüber einer ordentlichen Schule entsteht. Diese Kosten sind im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2023–2026 der Leistungsgruppe Nr. 7200, Volksschule, enthalten. Die Wohngemeinden der Eltern sind verpflichtet, das Schulgeld der aufgenommenen Schüle- rinnen und Schüler, welche die Sportschule besuchen, zu finanzieren.
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Erweiterung der Sporttalentklasse in Wädenswil um zwölf Ausbildungsplätze für sportlich begabte Jugendliche wird ab dem Schul- jahr 2024/2025 bewilligt.
II. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu be- zeichnen und soweit möglich beizulegen.
III. Mitteilung an die Oberstufenschulpflege Wädenswil, Verena Dressler, Fuhrstrasse 16b, 8820 Wädenswil, sowie an die Sicherheits direktion und die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli