RRB Nr. 957/2016
Gemeindewesen, Zweckverband Spitex ADER, Auflösung
5. Oktober 2016Deutsch2 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 5. Oktober 2016
957. Gemeindewesen (Zweckverband Spitex ADER)
Erwägungen
1. Die Politischen Gemeinden Altikon, Dinhard, Ellikon a. d. Th. und Rickenbach bilden seit 1998 unter dem Namen «Spitex ADER» einen Zweckverband für die Erfüllung der den Gemeinden im Spitex-Bereich gemäss Gesundheitsgesetz übertragenen Aufgaben auf dem Gebiet der Verbandsgemeinden (RRB Nrn. 2204/1998 und 2025/2009). Zwischen dem 17. Mai und dem 27. Juni 2016 stimmten die Gemeinde- versammlungen der Verbandsgemeinden der Auflösung des Zweckver- bandes auf den 31. Dezember 2016 zu. Ab dem 1. Januar 2017 sollen die Dienstleistungen der Spitex neu vom Verein «Spitex Regio Seuzach» wahr- genommen werden. Zu diesem Zweck wurden ein Zusammenführungsver- trag und eine Leistungsvereinbarung mit dem Verein abgeschlossen. Der Bezirksrat Winterthur hat bestätigt, dass gegen die Gemeindebeschlüsse keine Rechtsmittel eingelegt wurden. Mit Schreiben vom 31. August 2016 hat die Spitex-Kommission des Zweckverbandes (Verbandsvorstand) den Regierungsrat um Kenntnisnahme der Auflösung des Zweckverbandes ersucht.
2. Die Auflösung des Zweckverbandes Spitex ADER gibt zu keinen Bemerkungen Anlass und ist deshalb zur Kenntnis zu nehmen. Die Akten des Zweckverbandes sind von der Sitzgemeinde Rickenbach ins Gemein- dearchiv überzuführen. Die Aufbewahrung hat sich nach dem Archivge- setz zu richten.
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern und der Gesundheitsdirektion
Dispositiv
beschliesst der Regierungsrat:
I. Von der Auflösung des aus den Politischen Gemeinden Altikon, Din- hard, Ellikon a. d. Th. und Rickenbach bestehenden Zweckverbandes Spitex ADER auf den 31. Dezember 2016 wird Kenntnis genommen.
II. Die Akten des Zweckverbandes sind von der Sitzgemeinde Ricken- bach ins Gemeindearchiv überzuführen. Die Aufbewahrung richtet sich nach dem Archivgesetz.
III. Mitteilung an – die Spitex-Kommission des Zweckverbandes Spitex ADER, c/o Gemeindeverwaltung Dinhard, Welsikerstrasse 4, Postfach, 8474 Dinhard, – die Gemeinderäte der Politischen Gemeinden – Altikon, Schloss 2, 8479 Altikon, – Dinhard, Welsikerstrasse 4, Postfach, 8474 Dinhard, – Ellikon a. d. Th., Andelfingerstrasse 3, 8548 Ellikon an der Thur, – Rickenbach, Hauptstrasse 9, 8545 Rickenbach, – den Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, – die Gesundheitsdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi