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Entscheid

RRB Nr. 96/2023

Stärkung Stiftungsstandort Kanton Zürich, Umsetzungskonzept

25. Januar 2023Deutsch10 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 25. Januar 2023

96. Stärkung des Stiftungsstandorts Kanton Zürich (Umsetzungskonzept)

Erwägungen

1. Ausgangslage Der Kanton Zürich ist mit rund 2200 gemeinnützigen Stiftungen der wichtigste Stiftungsstandort der Schweiz. Mit einem Gesamtvermögen von über 18 Mrd. Franken, das in der Regel an den Standort gebunden ist und vom Finanzplatz Zürich verwaltet wird, stärken die Stiftungen den Wirtschaftsstandort und den Finanzplatz Kanton Zürich. In den vergangenen Jahren verzeichnete der Zürcher Stiftungssektor im Vergleich zu demjenigen anderer Kantone wie Genf und Basel-Stadt tendenziell einen deutlichen Rückgang an Stiftungsgründungen. Die Volks- wirtschaftsdirektion und der Verband der Schweizer Förderstiftungen (SwissFoundations) haben diese Entwicklung zum Anlass genommen, den Stiftungssektor im Kanton Zürich einer vertieften Analyse zu unter- ziehen. Dazu erteilten sie den Auftrag zur Erstellung einer Studie «Stif- tungen im Kanton Zürich – Die unterschätzte Ressource». Die mit der Studie beauftragten Autorinnen und der Autor haben relevante Daten und Fakten erhoben und ausgewertet sowie mit 26 Expertinnen und Experten aus den Bereichen Philanthropie, Recht, Finanzen, Verwal- tung, Business Innovation, Wissenschaft und Forschung über die Zu- kunftschancen und -potenziale des Zürcher Stiftungssektors gesprochen. Die Studie fasst die Ergebnisse der Analyse zusammen und entwirft eine erste mögliche Vision für einen starken und innovativen Stiftungs- standort Zürich. Sie zeigt auf, in welchen Handlungsfeldern und mit wel- chen Massnahmen der Kanton und der Stiftungssektor gemeinsam aktiv werden können (RRB Nr. 1482/2021). Der Stiftungsreport 2022, der vom Center for Philanthropy Studies (CEPS) der Universität Basel, von Swiss- Foundations und vom Zentrum für Stiftungsrecht an der Universität Zürich jährlich publiziert wird, stellt eine Verbindung zwischen dem Stiftungswachstum in einigen Kantonen und entsprechenden Sektor- initiativen fest. Demgemäss fallen einzelne Kantone besonders auf, die eine hohe Anzahl an Neugründungen von Förderstiftungen aufweisen. Abgesehen von Zug und Thurgau sind dies alles Kantone, in denen sich in den vergangen Jahren Initiativen zur Stärkung des Stiftungssektors entwickelt haben, u. a. mit dem Ziel, eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen staatlichen Behörden und dem Stiftungssektor zu erreichen (Der Schweizer Stiftungsreport 2022, CEPS Forschung und Praxis, Band 28, 2022, ceps.unibas.ch/de/publikationen/#c1576).

Mit Beschluss Nr. 1482/2021 hat der Regierungsrat die von der Volks- wirtschaftsdirektion und SwissFoundations in Auftrag gegebene Studie zur Kenntnis genommen und die grosse gesellschaftliche Bedeutung von gemeinnützigen Stiftungen anerkannt. Gleichzeitig beauftragte der Regierungsrat die Volkswirtschaftsdirektion, zusammen mit der Finanz- direktion, der Direktion der Justiz und des Innern dem Stiftungssektor sowie weiteren Stakeholdern, eine Projektkoordinationsgruppe «Stif- tungsstandort Kanton Zürich» zu bilden. Die Projektkoordinations- gruppe soll dem Regierungsrat ein Umsetzungskonzept zur Prüfung und Vertiefung der in der Studie empfohlenen Massnahmen zur Stär- kung des Stiftungsstandorts Zürich sowie eine entsprechende Projekt- organisation zur Genehmigung unterbreiten.

2. Ziel und Nutzen des Projekts Mit der Umsetzung des Projekts soll ein starker und innovativer Stif- tungsstandort Kanton Zürich mit internationaler Ausstrahlung und einem kontinuierlichen und nachhaltigen Stiftungswachstum geschaffen bzw. gewährleistet werden. Gemeinnützige Stiftungen werden von der Öffentlichkeit, Regierung und Politik in ihrer Pluralität wertgeschätzt und als bedeutende zivilgesellschaftliche Akteure anerkannt. Regierung und Politik sorgen für zeitgemässe Rahmenbedingungen und pflegen einen offenen und kontinuierlichen Dialog mit dem Stiftungssektor. Stiftungen im Kanton Zürich ihrerseits verstehen sich als soziale Inves- torinnen, die ihre privaten Mittel zum Wohl der Gesellschaft einsetzen und den Staat und die Wirtschaft ergänzen. Neben der klassischen För- derarbeit stossen Zürcher Stiftungen Innovation und Fortschritt an, schliessen Lücken und engagieren sich als Risikonehmerinnen. Das Chancen- und Zukunftspotenzial des Stiftungsstandorts Kanton Zürich weist eine hohe Übereinstimmung mit den Handlungsschwer- punkten der kantonalen Standortförderung und den Legislaturzielen des Kantons Zürich auf. Dies betrifft vor allem folgende Themenfelder: – Forschung und Wissenschaft – Klimawandel, Umwelt, Ökologie – Digitalisierung und neue Technologien – Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft – Business Innovation, Startups, Transfer Wissenschaft – Praxis – Gesellschaftlicher Zusammenhalt, Migration, Arbeitslosigkeit – Neue Arbeitsformen, lebenslanges Lernen, neue Berufe – Kunst, Kultur und Kreativwirtschaft Die gemeinnützigen Stiftungen im Kanton Zürich fördern vor allem in den Bereichen Kultur, Soziales, Bildung, Forschung und Erziehung und tragen damit zum Gemeinwohl der Zürcher Gesellschaft bei. Wie

wichtig solche Beiträge sind, zeigen z. B. die von privater Seite beigesteu- erten finanziellen Mittel im Jahr 2021 im Umfang von rund 120 Mio. Fran- ken zugunsten der Universität Zürich, des Universitätsspitals Zürich sowie des Kinderspitals Zürich. Ein Grossteil dieser Mittel stammt von gemeinnützigen Förderstiftungen. Auch der Neubau des Zürcher Kunst- hauses wurde zur Hälfte aus privaten Mitteln, darunter von zahlreichen Stiftungen, finanziert.

3. Umsetzungskonzept

3.1 Grundlage Grundlage des Umsetzungskonzepts bilden der Auftrag des Regie- rungsrates gemäss RRB Nr. 1482/2021, die Studie «Stiftungen im Kanton Zürich – Die unterschätzte Ressource» sowie die Vertiefungsgespräche mit verschiedenen Expertinnen und Experten.

3.2 Erarbeitung des Umsetzungskonzepts Die Projektkoordinationsgruppe hat mit Stiftungs-, Rechts- und Finanz- expertinnen und -experten sowie Vertreterinnen und Vertretern des Stif- tungssektors Vertiefungsgespräche geführt, um die in der Studie empfoh- lenen Massnahmen zu analysieren, zu priorisieren und das Vorgehen fest- zulegen. Das erste Vertiefungsgespräch fand am 31. Mai 2022 mit 18 Ver- treterinnen und Vertretern aus den Bereichen Recht und Finanzen zum Thema Rahmenbedingungen statt. Ein weiteres folgte am 15. Juni 2022 mit 15 Vertreterinnen und Vertretern des Zürcher Stiftungssektors. Nach der Präsentation der Studienergebnisse und der in der Studie vorgeschla- genen Massnahmen diskutierten die Teilnehmenden jeweils in Klein- gruppen über die Stärken und Schwächen des Stiftungsstandorts Kanton Zürich sowie die vorgeschlagenen Massnahmen und den Mehrwert der Massnahmen für den Kanton Zürich. Bezüglich Priorisierung der Mass- nahmen war eine klare Richtung erkennbar: Höchste Priorität erhielten die Schaffung einer kantonalen Koordina- tions- und Anlaufstelle sowie die Anpassung der steuerrechtlichen Rah- menbedingungen. Darauf folgte der Wunsch nach themenspezifischen Dialogrunden zwischen dem Kanton und dem Stiftungssektor, nach Flexibilisierung bei der Anpassung von Stiftungszwecken und nach einer politischen Diskussion, was im Allgemeininteresse des Kantons und der breiten Öffentlichkeit liegt. In dritter Priorität standen das Führen eines Multi-Stakeholder-Dialogs mit verschiedensten Anspruchsgruppen je- weils zu einem besonderen Thema sowie das Erkennen von Konsequen- zen internationaler Regulierungen für den Stiftungssektor. Eine kritische Haltung nahmen Stiftungsvertreterinnen und -vertreter gegenüber einem jährlichen Stiftungstag, der Gründung einer Zürcher Dachstiftung oder

der Ausschreibung eines Zürcher Stiftungspreises ein. Bestehende An- gebote sollen besser gestärkt als neue geschaffen werden, private Dach- stiftungen seien bereits genügend vorhanden und ein Stiftungspreis würde nicht die gesamte Diversität des Stiftungssektors abbilden.

3.3 Priorisierte Massnahmen Gestützt auf die Ergebnisse der Vertiefungsgespräche schlägt die Pro- jektkoordinationsgruppe dem Regierungsrat vier Massnahmen zur Um- setzung vor:

3.3.1 Schaffung einer Koordinations- und Anlaufstelle für Stiftungen Neben der inhaltlichen und strategischen Entwicklung und Einbindung des Stiftungssektors in die Aktivitäten der kantonalen Standortförde- rung schafft der Kanton Zürich – wie er dies bereits für Unternehmen getan hat – eine Koordinations- und Anlaufstelle für Stiftungen. Diese soll sich bei der Umsetzung der vorliegenden Massnahmen beteiligen und als Informations- und Auskunftsstelle für Fragen rund um die Gründung von gemeinnützigen Förderstiftungen im Kanton Zürich im Sinne einer Erstberatung und Triage dienen. Zudem kann sie insbesondere das kan- tonale Steueramt entlasten, das regelmässig zu Themen wie Gründung und Management von Förderstiftungen angefragt wird, was regelmässig weit über die Thematik der Steuerbefreiung hinausgeht.

3.3.2 Durchführung von themenspezifischen Dialogrunden zwischen staatlichen Förderstellen und privaten Förderstiftungen Der Kanton Zürich bzw. interessierte Direktionen und Fachstellen laden zweimal jährlich zu Informations-, Vernetzungs- und Austausch- runden zu relevanten Fragen und Themen ein. Die staatlichen und priva- ten Förderstellen lernen sich dabei persönlich kennen, erfahren von ihren jeweiligen Stossrichtungen und Förderstrategien und legen damit die Basis für eine mögliche zukünftige Zusammenarbeit im Rahmen von Public-Private-Partnerships. In den beiden ersten Jahren bieten sich insbesondere Themen wie Wissenschaft und Spin-offs sowie Kultur, Nachhaltigkeit und Digitalisierung an.

3.3.3 Entwicklung von Grundlagen für steuer- und aufsichts- rechtliche Rahmenbedingungen von gemeinnützigen Förderstiftungen im Kanton Zürich Eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe unter der Leitung der Stand- ortförderung beschäftigt sich unter Beizug des kantonalen Steueramtes, der Stiftungsaufsicht und von Zürcher Stiftungsrechtsexpertinnen und -experten sowie Vertretungen des Stiftungssektors mit Rahmenbedin- gungen, die sich für Stiftungen als problematisch erweisen. Als besonders

entscheidend für die Attraktivität des Zürcher Stiftungssektors wurden in den durchgeführten Vertiefungsgesprächen die Themen steuerrecht- licher Umgang mit Stiftungstätigkeiten im Ausland, neue unternehme- rische Philanthropie-Modelle, Honorierung von Stiftungsräten und grössere Flexibilität bei der Anpassung von Stiftungszwecken erachtet.

3.3.4 Internationale Positionierung des Stiftungsstandorts Kanton Zürich In den Vertiefungsgesprächen wurde der internationalen Positionie- rung des Stiftungsstandorts Kanton Zürich grosse Bedeutung zugemessen, um das vorhandene und zukünftige Potenzial des Stiftungsstandorts auszuschöpfen. Im Kanton Zürich sollen zukünftig grosse und attraktive Förderstiftungen entstehen, die einen Teil ihrer Gelder für gemeinnützige Initiativen und Vorhaben im Kanton Zürich ausschütten. Dazu sollen primär die bestehenden Kanäle der Standortmarketingorganisationen Greater Zurich Area und Switzerland Global Enterprise genutzt werden und die Promotion in den für den Kanton Zürich besonders relevanten Märkten Europa und USA erfolgen.

3.4 Projektorganisation Die Projektorganisation setzt sich aus drei Projektebenen zusammen. Die oberste Projektebene ist der Regierungsrat mit der politischen Steue- rung. Darauf folgt der Lenkungsausschuss unter der Leitung des Amtes für Wirtschaft und Arbeit. Er setzt sich aus Vertreterinnen und Vertre- tern der kantonalen Standortförderung, der Finanzdirektion, der BVG- und Stiftungsaufsicht des Kantons Zürich (BVS), der Direktion der Justiz und des Innern, von SwissFoundations und des Centers for Philan- thropy Studies der Universität Basel zusammen. Der Lenkungsausschuss ist für die strategische Ausrichtung und die Anträge an den Regierungsrat zuständig, vernetzt das Projekt innerhalb der Direktionen, öffnet Türen, ist Sounding Board für die Projektkoordinationsgruppe und bewertet die Projektergebnisse. Die Projektkoordinationsgruppe ist für die operative Umsetzung zuständig. Sie konzipiert das Gesamtprojekt und entwirft die Strategie, legt Vorgehen, Massnahmen und Organisation des Projektes fest, entwirft Anträge, einschliesslich Budget, an den Regierungsrat und überwacht die Umsetzung. Die Projektkoordinationsgruppe wird von der Standortförderung des Amtes für Wirtschaft und Arbeit geleitet und setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern des Steueramts der Finanzdirek- tion, der BVS und der SwissFoundations zusammen.

Projektorganisation Stiftungsstandort Kanton Zürich Politische Regierungsrat Kanton Zürich Steuerung Strategie und Lenkungsausschuss Vernetzung – Leitung: Chefin Amt für Wirtschaft und Arbeit, vertreten durch Direktionen Dr. Fabian Streiff, Leiter Standortförderung – Dr. Christian Zünd, Verwaltungsratspräsident BVS, Vertretung JI – Philipp Betschart, Leiter Recht und Gesetzgebung des kantonalen Steueramtes – Dr. Lukas von Orelli, Präsident SwissFoundations – Prof. Dr. Georg von Schnurbein, Direktor Center for Philanthropy Studies, Universität Basel Koordination Projektkoordinationsgruppe und Umsetzung – Leitung: Dr. Matthias Inauen, Leiter Firmenansiedlungen, Standort- förderung – Julia Jakob, Geschäftsführerin SwissFoundations – Andrea Hildebrand, Rechtsanwältin, dipl. Steuerexpertin, Teamleiterin in der Dienstabteilung Recht des kantonalen Steueramtes – Roger Tischhauser, Direktor BVS

3.5 Kosten und Finanzierung Das Grobbudget setzt sich wie folgt zusammen: Kosten der Umsetzungsphase Massnahmen Kosten 2023 und 2024 in Franken (einschliesslich MWST) Leistungen für Projektumsetzung (Beratungsleistungen, Organisation, 240 000 Projektbegleitung) Acht Dialogrunden à Fr. 8000 (Lokalitäten, Verpflegung, Referentinnen 64 000 und Referenten) Entwicklung von Grundlagen für Rahmenbedingungen einschliesslich 70 000 Beizug externer Expertinnen und Experten Internationale Positionierung (Inhalte, Massnahmen, Events) 60 000 Reserve (10%) 50 000 Total 484 000 Die Ausgabe zur Finanzierung des Projekts in der Umsetzungsphase 2023 bis 2024 wird zuständigkeitshalber von der Volkswirtschaftsdirek- tion bewilligt.

3.6 Terminplanung Die Umsetzung des Projekts ist auf zwei Jahre befristet. Mitte 2024 erfolgt eine Wirkungsprüfung, womit der Erfolg des Projekts anhand noch festzulegender quantitativer und qualitativer Wirkungsziele gemessen wird. Die Umsetzungsplanung der Massnahmen gestaltet sich wie folgt: Terminplanung 2022–2024 Dez 2021 Sem1, 2022 Sem2, 2022 Sem1, 2023 Sem2, 2023 Sem1, 2024 Sem2, 2024 RRB Nr. Vertiefungs- Vertiefungs- Anlaufstelle / One-Stop-Shop 1482/2021 gespräch gespräch Dialogrunde Dialogrunde Dialogrunde Dialogrunde Rahmen- Stiftungs- «Wissen- «Kultur» «Nach- «Digitali- bedin- sektor; schaft/ haltigkeit» sierung» gungen Umset- Spinn-offs» zungskon- Wirkungs- zept ein- prüfung schliesslich Budget, RRB Umsetzung Internationale Positionierung

Die Ergebnisse der Wirkungsprüfung werden dem Regierungsrat im zweiten Semester 2024 unterbreitet.

Dispositiv

Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Das Umsetzungskonzept und die Projektorganisation zur Stärkung des Stiftungsstandorts Kanton Zürich werden genehmigt.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Direktion der Justiz und des Innern, die Finanzdirektion und die Volks- wirtschaftsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli