RRB Nr. 960/2011
Strassen, Zürich, Tunnelstrasse kant. S-12, Ulmbergtrunnel/Unterführung Bleicherweg, Projektgenehmigung
17. August 2011Deutsch7 min
Source zh.ch
Strassen, Zürich, Tunnelstrasse kant. S-12, Ulmbergtrunnel/Unterführung Bleicherweg, Projektgenehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 17. August 2011
960. Strassen (Zürich, Tunnelstrasse kant. S-12)
Erwägungen
Mit Schreiben vom 28. Februar 2011 bzw. 18. April 2011 unterbreitete das Tiefbauamt der Stadt Zürich der Volkswirtschaftsdirektion, Amt für Verkehr, die Projekte für die Sanierung des Ulmbergtunnels (Bau Nr. 02 216) und der Unterführung Bleicherweg (Bau Nr. 04 055) in der Tunnelstrasse kant. S-12 auf Gebiet der Stadt Zürich zur Genehmigung durch den Regierungsrat im Sinne von § 45 des Strassengesetzes vom 27. September 1981 (StrG; LS 722.1). Gleichzeitig ersuchte es um die Zusicherung der Anrechenbarkeit an die Bau- und Unterhaltspauschalen. Mit den Projekten sollen die beiden Bauwerke Ulmbergtunnel und Unterführung Bleicherweg in der Tunnelstrasse gleichzeitig und baulich koordiniert saniert werden. Der Ulmbergtunnel besteht aus zwei richtungsgetrennten Tunnel- röhren (Ost und West) sowie einem Personentunnel direkt auf der Zwi- schendecke der Oströhre. Der mittlere Abschnitt der Weströhre wurde ursprünglich als Eisenbahntunnel erstellt und im Jahr 1927 zum Strassen- tunnel umfunktioniert. Der Ulmbergtunnel wurde zusammen mit der Unterführung Bleicherweg Mitte der 60er-Jahre als Teil der «Westtan- gente» erstellt und in Betrieb genommen. Der Bau umfasste damals eine Verlängerung des bestehenden Strassentunnels und eine Erweite- rung mit einer zweiten Röhre. Eine Zustandsuntersuchung zeigte 2003, dass eine umfassende Sanierung beider Bauwerke notwendig ist. Folgende Sanierungsschritte sind beim Ulmbergtunnel vorgesehen: Tunnelinstandsetzung Um die Tragsicherheit, Gebrauchstauglichkeit und Dauerhaftigkeit der Tragkonstruktion für weitere 50 Jahre sicherzustellen, werden die durch Tausalzeinträge und Undichtigkeiten verursachten Schäden an der Betonkonstruktion behoben. Neben diesen Instandsetzungsarbeiten werden auch die Auflager der Zwischendecke verstärkt und im ganzen Tunnel die Wassereintritte mit Abdichtungsfolien gefasst und kont- rolliert abgeleitet. Die alten Wandverkleidungsplatten in den Röhren des Strassentunnels werden ersetzt. Die Beläge und die Strassenentwäs- serung der Tunnelröhren werden umfassend erneuert. Das Strassenab- wasser auf der Seite Wiedikon wird in ein neues Pumpspeicherbecken geführt. Von dort gelangt das Abwasser neu über einen Pumpenschacht und eine Druckleitung über die Sihl in die Kanalisationsleitung im
Stauffacherquai. Die Brandsicherheit im Tunnel soll zudem durch die Montage von Brandschutzplatten an der Zwischendecke erhöht werden. Die vielen Leitungsdurchdringungen in Decken und Wänden werden fachgerecht mit Brandabschottungen geschlossen. Vor dem Personen- tunnel werden Gittertore montiert, damit dieser im Brandfall geschlos- sen werden kann. Erneuerung Strassenoberbau Die Beläge vor dem Tunnel auf der Seite Wiedikon werden vollstän- dig entfernt und ersetzt. Die bestehende Strassenentwässerung in dieser Vorzone soll ebenfalls erneuert und das Abwasser in das neue Pump- speicherbecken geleitet werden können. Aufwertung Personentunnel Im Zuge der Bauarbeiten soll der bestehende Personentunnel mit einer farblichen Neugestaltung von Wänden, Decke und Boden aufge- wertet und freundlicher gestaltet werden. Verbesserung Betriebs- und Sicherheitseinrichtung Die für die Tunnelsicherheit bestehenden Normen und Richtlinien schreiben für eine Tunnellänge von 254 m, wie sie der Ulmbergtunnel aufweist, keine besonderen Sicherheitsmassnahmen vor. Bei Tunnels unter 300 m ist die Situation daher objektbezogen zu beurteilen. Im Zuge der Bauarbeiten sind folgende Verbesserungen bezüglich der Tunnelsicherheit vorgesehen: – Für die Selbstrettung werden sowohl im Strassen- als auch im Perso- nentunnel über die gesamte Länge Fluchtwegmarkierungen ange- bracht. – An beiden Tunnelportalen werden neue SOS-Stationen angebracht. – Eine neue Tunnelportalsteuerung wird installiert, um bei einem Stör- fall den Verkehr rechtzeitig aufhalten und umleiten zu können. Mit dieser Anlage wird auch der Zugang für die Rettungskräfte gewähr- leistet. – Der Strassentunnel wird lückenlos videoüberwacht. Auf eine Video- überwachung im Personentunnel wird verzichtet. Es werden jedoch die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass eine solche bei Bedarf ohne Weiteres nachinstalliert werden könnte. – Die bestehende Verkehrsregelungsanlage und Signalisation sowie die Wegweiser und Markierungen werden erneuert und angepasst. – Eine neue optische Leiteinrichtung auf dem Strassenbankett beider Tunnelröhren wird erstellt.
Beleuchtung und Netzversorgung Die bestehende Beleuchtungssteuerung wird angepasst (volle Hellig- keit bei Alarm). Zudem müssen Werkleitungsanpassungen für die ge- planten Erneuerungen an der elektromechanischen Ausrüstung usw. vorgenommen werden. Folgende Massnahmen sind an der Unterführung Bleicherweg geplant: Instandsetzung Strassenunterführung Um die Tragsicherheit, Gebrauchstauglichkeit und Dauerhaftigkeit der Tragkonstruktion für weitere 50 Jahre sicherzustellen, wird der Beton der Wannenkonstruktion instand gesetzt. Da die Wanne der Unterführung im Grundwasser steht, werden Überlauföffnungen in den Wänden angebracht, um die notwendige Auftriebssicherheit gewähr- leisten zu können. Die undichten Wandfugen werden abgedichtet. Auf der Unterführung wird die bestehende Brückenplatte mit Ausnahme des Bereiches des Tramtrassees neu abgedichtet. Erneuerung Strassenoberbau Die Beläge in der Tunnelausfahrt und -zufahrt (Angererstrasse) wer- den vollständig erneuert. Umsetzung von Lärmschutzmassnahmen Das Projekt sieht Lärmschutzwände mit einer Höhe von 1,2 m anstel- le der heutigen Geländer vor. Die Wände werden entlang der Unterfüh- rung im Abschnitt zwischen Tunnelportal und Gotthardstrasse sowie über dem Tunnelportal selbst montiert. Zusätzlich ist eine Verkleidung der Tunnelöffnung mit schallabsorbierenden Wandelementen vorgese- hen. Für die Gebäude und Grundstücke mit verbleibenden Immissions- grenzwertüberschreitungen sind Schallschutzfenster geplant. Werkleitungen für Betriebs- und Sicherheitseinrichtung Für die neue Betriebs- und Sicherheitseinrichtung im Ulmbergtunnel sind verschiedene Werkleitungsbauten im Projektperimeter der Unter- führung Bleicherweg notwendig. Erneuerung Beleuchtung Entlang der Unterführung sind im Zuge der Mauerkronen-Instand- setzung auch der Ersatz der in die Mauer integrierten Kandelaber sowie deren Zuleitungen geplant. Für die elektronische Erschliessung der Strassenbeleuchtung sind eine neue Verteilerkabine und eine neue Rohrblockverbindung notwendig.
Mit Begehrensäusserung vom 9. Januar 2009 hat das Amt für Verkehr den Vorhaben (ohne oberirdischen Fussgängerübergang) zugestimmt. Mit Schreiben vom 31. Juli 2009 hat das Amt für Verkehr im Rahmen einer zweiten Begehrensäusserung einen Spurabbau auf der Tunnel- strasse zugunsten von Lärmschutzmassnahmen und den oberirdischen Fussgängerübergang aus Gründen der Verkehrsleistungsfähigkeit abge- lehnt. Auf den Spurabbau hat die Stadt Zürich in der Folge verzichtet. Den oberirdischen Fussgängerübergang auf der Alfred-Escher-Strasse prüft die Stadt nun in einem anderen Projekt, zu dem sich der Regierungs- rat noch äussern wird. Mit Stellungnahme vom 21. Juli 2009 hat die Fach- stelle Lärmschutz (FALS) von der Baudirektion Kanton Zürich die Vor- haben bezüglich Lärmschutz vorgeprüft und mit Stellungnahme vom 10. Juni 2011 dem Lärmschutzprojekt zugestimmt. Dem vorliegenden Projekt kann somit aus fachtechnischer Sicht zugestimmt werden. Der Baubeginn ist für Herbst 2011 vorgesehen. Beim Projekt Ulmbergtunnel wird die Strassenoberfläche nur gering- fügig und ohne weitere Auswirkungen auf die Umgebung angepasst. Aus diesem Grund hat die Stadt Zürich auf eine Mitwirkung der Bevöl- kerung nach § 13 StrG sowie auf eine Planauflage gemäss §§ 16/17 StrG verzichtet. Der Stadtrat von Zürich setzte das Vorhaben am 30. März 2011 fest. Beim Projekt Unterführung Bleicherweg wurde das Mitwirkungs- bzw. Auflageverfahren nach §§ 13 und 16 StrG durchgeführt. Innerhalb der Auflagefrist ging keine Einsprache gegen das Projekt ein. Der Stadt- rat hat das Projekt am 22. Dezember 2010 festgesetzt. Beide Beschlüsse sind inzwischen rechtskräftig. Einer Genehmigung steht nichts entgegen. Die Kosten für die Erneuerung des Ulmbergtunnels betragen Fr. 19 575 000 (einschliesslich Verwaltungskosten Werke). Die Aufwen- dungen zulasten der Baupauschale belaufen sich gemäss einer proviso- rischen Ermittlung auf voraussichtlich rund Fr. 643 000, diejenigen zu- lasten der Unterhaltspauschale auf rund Fr. 18 338 000. Die Kosten für die Erneuerung der Unterführung Bleicherweg betra- gen Fr. 10 781 000 (einschliesslich Verwaltungskosten Werke). Die Auf- wendungen zulasten der Baupauschale belaufen sich gemäss einer pro- visorischen Ermittlung auf voraussichtlich rund Fr. 1 375 000, diejenigen zulasten der Unterhaltspauschale auf rund Fr. 9 137 000. Nach Vorlage der Bauabrechnung und des Plans über das aus- geführte Bauwerk wird die Volkswirtschaftsdirektion gestützt auf § 39 lit. d in Verbindung mit Anhang 2 der Finanzcontrollingverordnung vom 5. März 2008 (FCV; LS 611.2) diejenigen Beträge festsetzen, die von der Stadt Zürich der Abrechnung über die Bau- und Unterhalts- pauschale gemäss §§ 46 und 47 StrG belastet werden können.
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Projekte der Stadt Zürich für die Erneuerung des Ulmberg- tunnels und der Unterführung Bleicherweg in der Tunnelstrasse in der Stadt Zürich werden im Sinne von § 45 StrG genehmigt.
II. Mitteilung an den Stadtrat von Zürich, Stadthaus, Postfach, 8022 Zürich, das Tiefbauamt der Stadt Zürich, Postfach, 8021 Zürich, sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi