RRB Nr. 961/2016
Limmattalbahn, 1. Etappe, Kreditfreigabe; Planungsmittel für die 2. Etappe, Staatsbeitrag, Freigabe
5. Oktober 2016Deutsch12 min
Source zh.ch
Limmattalbahn, 1. Etappe, Kreditfreigabe; Planungsmittel für die 2. Etappe, Staatsbeitrag, Freigabe
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 5. Oktober 2016
961. Limmattalbahn (Kreditfreigabe für die 1. Etappe, und Planungsmittel für die 2. Etappe)
Erwägungen
1. Ausgangslage Am 22. November 2015 haben die Zürcher Stimmberechtigten einen Staatsbeitrag von höchstens 128,3 Mio. Franken für die erste Etappe der Limmattalbahn (Zürich Altstetten – Schlieren Geissweid), einen Staats- beitrag von höchstens 382 Mio. Franken für die zweite Etappe der Lim- mattalbahn (Schlieren Geissweid – Killwangen-Spreitenbach) und einen Rahmenkredit von höchstens 136,3 Mio. Franken für ergänzende Mass- nahmen am Strassennetz bewilligt (Vorlage 5111). Der Beschluss wurde am 11. Mai 2016 rechtskräftig. Die 13,4 km lange Neubaustrecke verbindet die Wohn- und Arbeitsplatzgebiete zwischen Zürich Altstetten und Kill- wangen-Spreitenbach. Sie soll einen wichtigen Beitrag zur verkehrli- chen Weiterentwicklung des Limmattals leisten. Das kantonsübergreifende Vorhaben wird von den Kantonen Aargau und Zürich bestellt und ausgeführt. Die Limmattalbahn AG (LTB AG) leitet die Planungen gemäss den Leistungsaufträgen der Kantone Aargau und Zürich. Der erste Auftrag stützte sich auf RRB Nr. 412/2010, der im Zusammenhang mit der Gründung der Limmattalbahn AG am 24. März 2010 gefasst wurde. Der Auftrag umfasste die Vorprojektierung einschliess- lich der Einreichung des Infrastrukturkonzessionsgesuchs. Der Bundes- rat hat der LTB AG am 9. Oktober 2013 die Infrastrukturkonzession für den Bau und Betrieb der Eisenbahninfrastruktur erteilt. Die Mittel für diese Phase von 6,9 Mio. Franken hat der Verkehrsrat bewilligt. Der zweite Auftrag vom 3. Januar 2012 umfasste die Erstellung von Auf- lage- und Bauprojekt sowie die weiteren Arbeiten zur Erreichung der Plan- genehmigung und zur Vorbereitung der Bauausführung im Zeitraum 2012 bis Mitte 2016. Die dafür notwendigen Mittel von 19,44 Mio. Franken be- willigte der Regierungsrat mit Beschluss Nr. 773/2011. Die Bestellerkantone Aargau und Zürich haben im Rahmen der Er- arbeitung der Kreditvorlage für das Gesamtprojekt die bauliche Etappie- rung des Vorhabens festgelegt. Die erste Etappe umfasst die Neubau- strecke vom Bahnhof Altstetten nach Schlieren Geissweid, die zweite Etappe den anschliessenden Streckenabschnitt bis Killwangen-Sprei- tenbach. Der Kantonsrat bestätigte mit Beschluss vom 15. Februar 2016 betreffend Grundsätze über die mittel- und langfristige Entwicklung von
Angebot und Tarif im öffentlichen Personenverkehr den Auftrag zur Um- setzung der ersten Etappe mit dem Ziel der Betriebsaufnahme Ende 2019 (Vorlage 5213a). Ab diesem Zeitpunkt soll die Tramlinie 2 über den Farb- hof hinaus bis nach Schlieren Geissweid verlängert werden. Der Betrieb der Limmattalbahn über die gesamte Strecke soll Ende 2022 aufgenom- men werden. Der Regierungsrat ermächtigte die Volkswirtschaftsdirektion mit Be- schluss Nr. 576/2012 zu den Agglomerationsprogrammen der 2. Genera- tion, dem Bund die Programme des Kantons Zürich einzureichen und die in diesem Zusammenhang folgenden Vereinbarungen (Trägerschaftsver- einbarungen, Leistungsvereinbarungen, Finanzierungsvereinbarungen) zum gegebenen Zeitpunkt abzuschliessen. Gemäss Bundesbeschluss vom 16. September 2014 über die Freigabe der Mittel ab 2015 für das Programm Agglomerationsverkehr wird sich der Bund an den Investitionen für den Bau der ersten Etappe der Lim- mattalbahn mit einem Beitragssatz von 35% beteiligen (BBl 2014, 7853). In der Botschaft zu diesem Beschluss stellte der Bund zudem eine Mit- finanzierung der zweiten Bauetappe der Limmattalbahn im Rahmen der Agglomerationsprogramme der 3. Generation in Aussicht. Über die Frei- gabe der entsprechenden Mittel und damit über seinen Beitragssatz für die zweite Etappe der Limmattalbahn wird der Bund voraussichtlich 2018 entscheiden. Aus heutiger Sicht kann ab 2019 mit ersten Bundesbeiträ- gen für die zweite Etappe gerechnet werden. Der Bund setzt für seine finanzielle Beteiligung neben dem Bundes- beschluss eine rechtskräftige Baubewilligung für die Limmattalbahn vo- raus. Die LTB AG hat diese gemäss der ursprünglichen Planung bis Ende 2015 angestrebt. Aus heutiger Sicht wird sich die Baubewilligung wegen umfangreicher Einigungsverhandlungen mit Einsprechenden bis mindes- tens ins vierte Quartal 2016 verzögern. Beschwerdeverfahren könnten zudem den Eintritt der Rechtskraft verzögern. Damit der Zeitplan für die Inbetriebnahme der ersten Etappe der Lim- mattalbahn Ende 2019 trotz des verzögerten Plangenehmigungsverfah- rens eingehalten werden kann, benötigt die LTB AG weitere Planungs- mittel aus den genehmigten Krediten. Damit soll sichergestellt werden, dass der ab dem vierten Quartal 2017 geplante Bau der ersten Etappe plangemäss vorbereitet werden kann. Die kantonalen Mittel können di- rekt als Teil des vorliegend freizugebenden Realisierungskredits für die erste Etappe bewilligt werden. Gleichzeitig sollen mit dem vorliegenden Beschluss weitere Planungsmittel zur Bauvorbereitung der ab 2019 vor- gesehenen zweiten Etappe freigegeben werden.
2. Kreditumfang Kreditfreigabe für die erste Etappe (2016/2017) Mit Schreiben vom 18. August 2016 an den ZVV hat die LTB AG dem Kanton Zürich für weitere Planungsarbeiten zur Sicherstellung des Bau- beginns der ersten Etappe im vierten Quartal 2017 zusätzliche Mittel von Fr. 8 948 000 beantragt. Sie umfassen folgende Leistungen: Position Ausführungsplanung erste Etappe in Franken Ausführungsplanung Baulose 1–3 (Anteil bis Baubeginn) 1 770 000 Planungsleistungen Totalunternehmer (Anteil bis Baubeginn) 2 275 000 (Energieversorgung, Gleisoberbau, Fahrleitung) Begleitmandate 1 945 000 Baugrunduntersuchungen 185 000 Diverses und Nebenkosten 825 000 Eigenleistungen Limmattalbahn 400 000 Reserve 900 000 Total ohne nicht rückforderbare MWSt 8 300 000 Nicht rückforderbare MWSt 648 000 Total einschliesslich nicht rückforderbarer MWSt 8 948 000 Die erste Etappe liegt vollständig im Kanton Zürich. Die beantragten Mittel müssen deshalb bis zum Eintritt des Bundes in die Projektfinan- zierung vom Kanton Zürich allein aufgebracht werden. Sie decken die Aufwendungen für den rund einjährigen Zeitraum bis zum geplanten Baubeginn im vierten Quartal 2017 ab. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt die Finanzierungsvereinbarung mit dem Bund für den Bau der ersten Etappe noch nicht vorliegen, würden die Planungsarbeiten bis zum Vor- liegen dieser Finanzierungsvereinbarung unterbrochen. Planungen für die zweite Etappe (2017–2019) Die LTB AG beantragt zudem bei den Kantonen Aargau und Zürich Fr. 30 090 000 für die weiteren Planungen der zweiten Etappe. Diese Pla- nungen sollen ab Mitte 2017 auf der Grundlage des genehmigten Bau- projekts fortgesetzt werden. Ziel ist die Bauausschreibung im Verlauf des Jahres 2018. Im Hinblick auf den geplanten Baubeginn Mitte 2019 soll die Ausführungsplanung ab Mitte 2018 beginnen. Es werden keine Bau- leistungen finanziert. Die Mittel sollen wie folgt verwendet werden:
Position (in Franken) Vorbereitung Ausführungs- Total Planungen zweite Etappe Bauausführung planung Geplanter Zeitraum Mai 2017 – Juni 2018 Juli 2018 – Sept. 2019 Ingenieurhonorare 6 310 000 7 150 000 13 460 000 Planungsleistungen TU 65 000 5 965 000 6 030 000 Begleitmandate 1 545 000 1 770 000 3 315 000 Baugrunduntersuchungen 330 000 300 000 630 000 Vorzeitiger Landerwerb 1 000 000 – 1 000 000 Diverses und Nebenkosten 380 000 465 000 845 000 Eigenleistungen Limmattalbahn 570 000 480 000 1 050 000 Reserve 600 000 970 000 1 570 000 Total ohne nicht rückforderbare MWSt 10 800 000 17 100 000 27 900 000 Nicht rückforderbare MWSt 841 200 1 348 800 2 190 000 Total einschliesslich 11 641 200 18 448 800 30 090 000 nicht rückforderbarer MWSt Die Kostenaufteilung zwischen den Kantonen Zürich und Aargau er- folgt gemäss den nachfolgenden Grundsätzen. Die Kantone Zürich und Aargau haben sich die bisherigen Planungskosten gestützt auf die be- stehende Zusammenarbeitsvereinbarung im Verhältnis von 75% zu 25% geteilt. Dieser Grundsatz gilt weiterhin für alle Planungsarbeiten bis und mit Vorbereitung der Bauausführung. Diese Phase soll etwa im Juni 2018 abgeschlossen werden. Ab der im Juli 2018 geplanten Ausführungspla- nung werden alle Aufwendungen nach Möglichkeit entsprechend dem Territorialprinzip dem jeweiligen Baulos bzw. dem Bestellerkanton zu- geschieden. Die übergeordneten Aufwendungen der zweiten Etappe, zu denen die Ausführungsplanung gehört, werden entsprechend dem Ver- hältnis der Streckenlängen der zweiten Etappe zu 66,7% dem Kanton Zürich und 33,3% dem Kanton Aargau zugeschieden. Die Planungskos- ten für das Depot werden abweichend von diesem Kostenteiler entspre- chend dem vereinbarten Gesamtkostenteiler zu 75% vom Kanton Zürich und zu 25% vom Kanton Aargau getragen. Position (in Franken) Kostenanteil Aufwand Aufwand Kanton Zürich Total Kanton Zürich Vorbereitung Bauausführung 75,0% 10 800 000 8 100 000 Ausführungsplanung territorial gemäss Baulosen 13 785 000 9 345 000 Ausführungsplanung übergeordnet 66,7% 2 775 000 1 851 000 Planungen Depot 75,0% 540 000 405 000 Total ohne nicht rückforderbare MWSt 27 900 000 19 701 000 Nicht rückforderbare MWSt 2 190 000 1 546 200 Total einschliesslich 30 090 000 21 247 200 nicht rückforderbarer MWSt
Der Anteil des Kantons Zürich für die Planungen der zweiten Etappe (ohne Bundesbeiträge) beträgt unter diesen Voraussetzungen gesamt- haft Fr. 21 247 200. Der Kanton Aargau finanziert den restlichen Anteil von Fr. 8 842 800. Da er seinen Anteil ebenfalls noch beschliessen muss, steht der Beschluss zum vorliegenden Staatsbeitrag unter diesem Vor- behalt.
3. Finanzierung Unter Einschluss des vom Verkehrsrat bewilligten Projektierungs- kredits von Fr. 6 900 000 bewilligte der Kanton Zürich bisher Mittel von höchstens Fr. 26 340 000 für die Planungen ab der Phase Vorprojekt (vgl. dazu RRB Nr. 773/2011). Diese Mittel können dem mit Vorlage 5111 ge- nehmigten Investitionskredit zugeschlagen werden. Sie werden im Rah- men der Schlussabrechnung berücksichtigt. Der Bund wird sich nach Abschluss der beiden Finanzierungsvereinbarungen für die erste und zweite Etappe entsprechend den Regeln für die Finanzierung der Agglo- merationsprojekte an den Planungskosten ab dem Vorprojekt mit den festgelegten Beitragssätzen beteiligen. Unter Einschluss der bisher bewil- ligten Kredite von Fr. 26 340 000 erhöhen sich die gesamten vom Kanton Zürich bewilligten Planungsmittel auf Fr. 56 535 200. Im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2017–2020 sind in der Leistungsgruppe Nr. 5920, Verkehrsfonds, die erforderlichen Mittel für die vorliegenden Planungen und einen Teil des Baus der ers- ten Etappe unter der Annahme der in Aussicht gestellten Mitfinanzierung des Bundes eingestellt. Für 2017 sind 13,2 Mio. Franken, 2018 42,6 Mio. Franken, 2019 71,8 Mio. Franken und 2020 88,6 Mio. Franken vorgesehen. Die von den Zürcher Stimmberechtigten bewilligten Staatsbeiträge für die Limmattalbahn sind gemäss dem Gesetz über Controlling und Rechnungslegung vom 9. Januar 2006 (CRG; LS 611) als Objektkredite zu betrachten. Diese sind gemäss §43 CRG einzeln vom Regierungsrat frei- zugeben. In der Vorlage 5111 wird ein Beitragssatz des Bundes von 35% angenommen. Es kann davon ausgegangen werden, dass sich diese finan- zielle Rahmenbedingung so bestätigen wird und die Finanzierungsverein- barung für die erste Etappe dementsprechend ausgestaltet werden kann. Unter diesen Umständen ist es angezeigt, dass der Regierungsrat nicht nur die Planungsmittel für die erste Etappe, sondern den gesamten Objekt- kredit für die erste Etappe im Umfang von 128,3 Mio. Franken freigibt. Damit kann die Volkswirtschaftsdirektion nach Vorliegen der rechtskräf- tigen Baubewilligung die Vereinbarung für die erste Etappe mit dem Bund und der LTB AG verzugslos vorbereiten und unterzeichnen.
Die finanziellen Rahmenbedingungen für die zweite Etappe sind noch nicht gefestigt, da der Bund voraussichtlich erst 2018 über die Agglomera- tionsprogramme der 3. Generation beschliessen wird. Deshalb beschränkt sich der vorliegende Beschluss auf die Bewilligung von Planungsmitteln zur Bauvorbereitung der ab 2019 geplanten zweiten Etappe. Die Mittel- freigabe zur Bauausführung der zweiten Etappe soll dem Regierungsrat 2019 beantragt werden.
4. Organisation und weitere Projektierungsschritte Die LTB AG soll mit zwei getrennten Leistungsaufträgen zur Durch- führung der weiteren Planungsarbeiten für die erste und zweite Etappe der Limmattalbahn verpflichtet werden. Wie bei den früheren Leistungsaufträgen soll der ZVV mit der Über- wachung der Umsetzung der vertraglichen Leistungen beauftragt wer- den. Die LTB AG kann beim Kanton Zürich die Mittel entsprechend dem Planungsfortschritt abrufen. Der Kanton Zürich wahrt seine Interessen als Besteller durch Einsitz im Verwaltungsrat der LTB AG und entspre- chend seinen in den jeweiligen Leistungsaufträgen festgehaltenen Mit- wirkungsrechten. Mit dem bei Baubeginn vorgesehenen Eintritt des Bun- des in die Finanzierung wird die Projektorganisation überprüft und ge- gebenenfalls ergänzt. Die LTB AG wird im Rahmen der neuen Leistungsaufträge mit der Fort- setzung des bestehenden Controllings für die Limmattalbahn beauftragt. Sie hat die Besteller halbjährlich über den Stand der Planungskosten so- wie bei sich abzeichnenden Terminverzögerungen zu informieren. Projekt- fortschritt, Kostenstand und erreichte Ziele werden in den periodischen Standberichten zuhanden des Verwaltungsrates der LTB AG festgehalten. Da das Grossprojekt für alle Beteiligten eine grosse politische Bedeu- tung hat und die Vorlage zudem von der Volkswirtschaftsdirektion und der Baudirektion umgesetzt werden soll, ist die Volkswirtschaftsdirektion mit der Schaffung einer kantons- und direktionsübergreifenden Pro- jektaufsicht und mit der jährlichen Berichterstattung an den Regierungs- rat über den Projektfortschritt und die Kostensituation zu beauftragen.
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Der mit Beschluss des Kantonsrates vom 30. März 2015 (Vorlage 5111) zugesicherte Staatsbeitrag von höchstens Fr. 128 300 000 (einschliesslich nicht rückforderbarer MWSt) für die Beteiligung des Kantons am Bau der ersten Etappe der Limmattalbahn zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 5920, Verkehrsfonds, wird freigegeben.
II. Aus dem mit Beschluss des Kantonsrates vom 30. März 2015 (Vor- lage 5111) zugesicherten Staatsbeitrag von höchstens Fr. 382 000 000 für die Beteiligung des Kantons am Bau der zweiten Etappe der Limmattal- bahn werden höchstens Fr. 21247200 (einschliesslich nicht rückforderbarer MWSt) zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 5920, Verkehrsfonds, für weitere Planungen dieser Etappe freigegeben.
III. Die Volkswirtschaftsdirektion wird ermächtigt, den Leistungsauf- trag für die weiteren Planungen der Limmattalbahn für die erste Etappe mit Kosten von Fr. 8 948 000 zwischen dem Kanton Zürich und der Lim- mattalbahn AG auszuarbeiten und zu unterzeichnen.
IV. Die Volkswirtschaftsdirektion wird unter dem Vorbehalt der gesi- cherten Mitfinanzierung des Kantons Aargau ermächtigt, den Leistungs- auftrag zwischen dem Kanton Zürich und dem Kanton Aargau sowie der Limmattalbahn AG für die weiteren Planungen der Limmattalbahn für die zweite Etappe mit Kosten von Fr. 21 247 200 auszuarbeiten und zu unterzeichnen.
V. Die Volkswirtschaftsdirektion wird beauftragt, eine kantons- und direktionsübergreifenden Projektaufsicht zu schaffen und dem Regie- rungsrat jährlich Bericht über den Projektfortschritt und die aufgelaufe- nen Kosten zu erstatten.
VI. Mitteilung an die Limmattalbahn AG, Hofwiesenstrasse 370, 8050 Zürich, sowie an die Finanzdirektion, die Baudirektion und die Volkswirt- schaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi