RRB Nr. 961/2023
Strassen, Dübendorf, 740 Höglerstrasse, Instandsetzung, lärmarmer Deckbelag, Projektfestsetzung
23. August 2023Deutsch3 min
Source zh.ch
Strassen, Dübendorf, 740 Höglerstrasse, Instandsetzung, lärmarmer Deckbelag, Projektfestsetzung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 23. August 2023
961. Strassen (Dübendorf, 740 Höglerstrasse, Instandsetzung,
Erwägungen
lärmarmer Deckbelag, Projektfestsetzung) Die Höglerstrasse auf dem Gebiet der Stadt Dübendorf zählt zum Stras- sennetz des Kantons Zürich und wird im Kataster als regionale Verbin- dungsstrasse Nr. 740 geführt. Mit Beschluss Nr. 425/2022 setzte der Regierungsrat das Projekt für den hindernisfreien Ausbau der Bushaltestellen an der Höglerstrasse fest und bewilligte dafür eine neue Ausgabe von Fr. 1 710 000 (Projekt Nr. 84S-82038). Zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit und der Werterhaltung muss die Höglerstrasse instand gesetzt werden (§§ 25 f. Strassengesetz [StrG, LS 722.1]). Die Instandsetzung (ursprünglich Pro- jekt Nr. 84U-10388) soll gemeinsam mit dem hindernisfreien Ausbau der Bushaltestellen erfolgen. Die beiden Projekte wurden daher unter Projekt Nr. 84S-82038 vereinigt, und mit RRB Nr. 559/2023 wurde eine zusätzliche gebundene Ausgabe von Fr. 2 294 000 für die Instandsetzung bewilligt. Die Strasseninstandsetzung gilt als Änderung der Anlage im Sinne von Art. 8 der Lärmschutz-Verordnung (LSV, SR 814.41). Wird eine be- stehende ortsfeste Anlage geändert, müssen die Lärmemissionen der neuen oder geänderten Anlageteile so weit begrenzt werden, als dies technisch und betrieblich möglich sowie wirtschaftlich tragbar ist (Art. 8 Abs. 1 LSV). Gemäss Lärmbelastungskataster 2036 der Fachstelle Lärm- schutz werden im Projektperimeter bei einigen Gebäuden die Immis- sionsgrenzwerte (IGW) überschritten, weshalb Lärmschutzmassnahmen zu prüfen waren. Mit dem Einbau eines lärmarmen Deckbelags können die Belastungen deutlich verringert und die IGW bei einigen Gebäuden eingehalten werden. Die Lärmschutzmassnahmen wurden vom 10. Fe- bruar bis 13. März 2023 gemäss § 16 in Verbindung mit § 17 Abs. 2 StrG öffentlich aufgelegt. Innerhalb der Auflagefrist sind keine Einsprachen eingegangen. Mit vorliegendem Beschluss ist in Ergänzung zur Projektfestsetzung gemäss RRB Nr. 425/2022 das Projekt für den Einbau des lärmarmen Deckbelags festzusetzen.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Das Projekt für den Einbau eines lärmarmen Deckbelags anläss- lich der Instandsetzung der 740 Höglerstrasse in der Stadt Dübendorf wird gemäss den bei den Akten liegenden Plänen festgesetzt.
II. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu be- zeichnen und soweit möglich beizulegen.
III. Mitteilung an den Stadtrat Dübendorf, Stadthaus Dübendorf, Usterstrasse 2, 8600 Dübendorf (unter Beilage eines mit dem Festset- zungsvermerk versehenen Projekts [ES]), sowie an die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli