RRB Nr. 963/2016
Strassen, Zürich, Wasserwerkstrasse RVS 30049, Projektgenehmigung
5. Oktober 2016Deutsch3 min
Source zh.ch
Strassen, Zürich, Wasserwerkstrasse RVS 30049, Projektgenehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 5. Oktober 2016
963. Strassen (Zürich, Wasserwerkstrasse RVS 30049)
Erwägungen
Mit Schreiben vom 29. August 2016 unterbreitete das Tiefbauamt der Stadt Zürich der Volkswirtschaftsdirektion, Amt für Verkehr (AFV), das Pro- jekt für die Erstellung einer dauerhaften Schutzinsel beim Fussgänger- übergang über die Wasserwerkstrasse auf der Höhe des Imfeldsteigs zur Genehmigung durch den Regierungsrat im Sinne von § 45 Abs. 3 des Stras- sengesetzes (StrG, LS 722.1). Gleichzeitig ersuchte es um die Zusicherung der Anrechenbarkeit an die Baupauschale. Für das Schuljahr 2015/2016 errichtete die Stadt Zürich auf dem Areal der Wasserwerkstrasse 119 zusätzliche Schulräume. Um eine sichere Stras- senquerung der Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten, wurde zu- nächst der bestehende Fussgängerübergang um 50 m in westlicher Rich- tung verschoben und mit einer provisorische Schutzinsel ausgerüstet. Diesem Provisorium hatte das AFVmit Schreiben vom 20. Juli 2015 zu- gestimmt. Das Projekt sieht nun vor, den provisorischen Fussgängerübergang mit Schutzinsel als endgültige Lösung zu erstellen. Die Wasserwerkstrasse ist in diesem Abschnitt eine regionale Verbin- dungsstrasse (RVS 30049). Auf ihr verläuft zudem eine Ausnahmetrans- portroute Typ II. Der Baubeginn ist ab Oktober 2016 vorgesehen. Da die vorgesehene Anpassung des Fussgängerstreifens nur gering- fügige Auswirkungen auf die Umgebung und eine unwesentliche Anpas- sung der Strasse darstellt, handelte es sich aus Sicht der Stadt Zürich um ein Projekt mit untergeordneter Bedeutung. Deshalb hat sie auf die Durch- führung des Mitwirkungs- und Auflageverfahrens gemäss §§ 13 Abs. 1 und 17 Abs. 4 StrG verzichtet. Mit Verfügung Nr. 212 vom 10. August 2016 des Vorstehers des Tiefbau- und Entsorgungsdepartementes wurde das Pro- jekt festgesetzt. Diese Verfügung ist rechtskräftig. Einer Genehmigung steht nichts entgegen. Die Gesamtkosten für die Erstellung des endgültigen Fussgängerüber- ganges über die Wasserwerkstrasse auf der Höhe des Imfeldsteigs betra- gen gemäss einer provisorischen Ermittlung voraussichtlich rund Fr. 94 000 (einschliesslich Verwaltungskosten Werke). Die Aufwendungen können vollumfänglich der Baupauschale angerechnet werden. Nach Vorlage der Bauabrechnung und des Plans über das ausgeführte Bauwerk wird die Volkswirtschaftsdirektion gestützt auf § 39 lit. a der Finanzcontrollingverordnung vom 5. März 2008 (LS 611.2) denjenigen Betrag festsetzen, den die Stadt Zürich der Abrechnung über die Bau- pauschale gemäss § 46 StrG belasten kann.
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Das Projekt für die Erstellung des endgültigen Fussgängerübergan- ges über die Wasserwerkstrasse auf Höhe des Imfeldsteigs in der Stadt Zürich wird im Sinne von § 45 Abs. 3 des StrG genehmigt.
II. Mitteilung an den Stadtrat von Zürich, Stadthaus, Postfach, 8022 Zü- rich, das Tiefbauamt der Stadt Zürich, Postfach, 8021 Zürich, sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi