Lexipedia

Entscheid

RRB Nr. 967/2018

Eidgenössische Volksabstimmung vom 10. Februar 2019, Durchführung

24. Oktober 2018Deutsch1 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 24. Oktober 2018

967. Beschluss des Regierungsrates über die Durchführung

Erwägungen

der eidgenössischen Volksabstimmung vom 10. Februar 2019 Gemäss Beschluss des Bundesrates vom 10. Oktober 2018 findet am 10. Fe- bruar 2019 die eidgenössische Volksabstimmung über folgende Vorlage statt: Volksinitiative vom 21. Oktober 2016 «Zersiedelung stoppen – für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung (Zersiedelungsinitiative)» (BBl 2018, 3501)

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Wahlbüros übermitteln die Abstimmungsergebnisse am Abstim- mungstag ab 10.00 Uhr bis spätestens 15.30 Uhr dem kantonalen Ab- stimmungsbüro mit der Wahl- und Abstimmungssoftware WABSTI II.

II. Das Statistische Amt wird beauftragt, diesen Beschluss in beson- deren Abzügen den Präsidentinnen und Präsidenten der Stadt- und Ge- meinderäte als Vorstehende der Wahlbüros mitzuteilen. III. Veröffentlichung im Amtsblatt.

IV. Mitteilung an das Statistische Amt als kantonales Abstimmungs- büro und an die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli