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Entscheid

RRB Nr. 968/2023

Gewässerraumprojekt Kanton Zürich, Projektunterstützung, Vergabeerhöhung

23. August 2023Deutsch3 min

Source zh.ch

Gewässerraumprojekt Kanton Zürich, Projektunterstützung, Vergabeerhöhung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 23. August 2023

968. Gewässerraumprojekt Kanton Zürich, Projektunterstützung

Erwägungen

(Vergabeerhöhung) Mit RRB Nr. 977/2016 wurde für die Festlegung des Gewässerraums im Siedlungsgebiet des Kantons Zürich eine Ausgabe von Fr. 15 000 000 bewilligt. Dabei wurde für die externe Projektunterstützung und Pro- jektleitung ein Bedarf von Fr. 4 600 000 ausgewiesen. Nach einer Ausschreibung im offenen Verfahren wurde das Mandat für die externe Projektunterstützung und Projektleitung für die flächen- deckende Festlegung des Gewässerraums im Siedlungsgebiet an den kan- tonalen Gewässern in den Gemeinden der ersten Priorität (Lose 1–4) am 15. Dezember 2017 zu Fr. 472 392 einschliesslich Nebenkosten und MWSt an die TBF + Partner AG, Zürich, vergeben. Aufgrund einer notwendigen Vertiefung der Interessenerhebung und -abwägung und eines Dialogprozesses mit den vier Städten Zürich, Win- terthur, Uster und Dietikon kam es zwischen 2019 und 2022 zu einer Projektverzögerung. Dadurch ergeben sich Zusatzleistungen im Bereich Projektmanagement und Sitzungswesen. Zudem hat sich herausgestellt, dass das Anschreiben der betroffenen Grundeigentümerinnen und Grund- eigentümer anlässlich der öffentlichen Auf‌lage der Gewässerraument- würfe und die Bearbeitung der Einwendungen aufwendiger ist. Aufgrund dessen hat die Baudirektion bereits drei Nachträge für Zusatzleistungen an die TBF + Partner AG vergeben. Mit Datum vom 16. Juni 2023 liegt nun eine vierte Nachtragsofferte für entsprechende Zusatzleistungen der TBF + Partner AG über den Betrag von Fr. 151 165 einschliesslich MWSt vor. Die Projektleitung geht von einem Projektabschluss der Lose der ersten Priorität bis Dezember 2024 aus. Da die Projektabwicklung mittlerweile operationell läuft, geht die Projektleitung davon aus, dass keine weiteren Zusatzleistungen nötig werden. Damit ergibt sich der Be- darf für die Projektunterstützung für die Lose 1–4 gesamthaft wie folgt: Vergaben Betrag Betrag (in Franken (in Franken ohne MWSt) einschliesslich MWSt) Vergabesumme für den Grundauftrag 437 400 472 392 vom 15. Dezember 2017 Nachtragsofferte 01 vom 26. Mai 2020 115 911 124 836 Nachtragsofferte 02 vom 13. April 2021 157 756 169 903 Nachtragsofferte 03 vom 2. März 2022 143 467 154 514 Total bisherige Vergaben ohne Reserve 854 534 921 645 Nachtragsofferte 04 vom 16. Juni 2023 139 968 151 165 Vergabesumme neu 994 502 1 072 810 Reserve von rund 5% für Unvorhergesehenes 52 905 57 190 Total 1 047 407 1 130 000

Die Zusatzleistungen, die mit der Vergabeerhöhung gedeckt werden sollen, stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Vergabe der Hauptleistungen und müssen jeweils durch denselben Planer ausgeführt werden wie die Hauptleistungen. Deshalb ist gestützt auf § 10 Abs. 1 lit. f der Submissionsverordnung (LS 720.11) die Vergabesumme für das Projektunterstützungsmandat der TBF + Partner AG von Fr. 921 645 um Fr. 151 165 auf Fr. 1 072 810 zu erhöhen. Die Vergabesumme kann sich für Unvorhergesehenes auf Fr. 1 130 000 erhöhen. Die Kosten für die Mehraufwendungen der Planerleistungen sind in der mit RRB Nr. 977/2016 bewilligten Ausgabe enthalten. Die Vergabe- summe ist durch die Ausgabebewilligung gedeckt und geht zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8500, Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Der Betrag der Vergabe an die TBF + Partner AG, Zürich, gemäss Verfügung der Baudirektion Nr. BD00631476 vom 19. April 2022, wird für die Projektunterstützung für das Gewässerraumprojekt Kanton Zürich von Fr. 921 645 auf Fr. 1 072 810 erhöht. Die Vergabesumme kann sich für Unvorhergesehenes auf Fr. 1 130 000 erhöhen.

II. Der Betrag geht zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8500, Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft.

III. Mitteilung an die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli